Beiträge von Marcus Vinicius Hungaricus

    Ausgezeichnet. Ich lasse sofort dein Zimmer vorbereiten.


    Er winkte einem Sklaven zu, der daraufhin verschwand.


    Sicherlich kennst du deine Pflichten als Quaestor Consulum. Das bedeutet, so richtig wichtig wirst du vor den Wahlen sein. Bis dahin wär ich dir sehr verbunden, wenn du mir bei meiner Arbeit als Konsul helfen könntest. Doch heute wollen wir nicht mehr von Geschäften sprechen.


    Darf ich dir etwas Wein und Essen anbieten?

    Kein Problem, wie du willst. Ich bin nämlich ein Mensch, der sehr schwer zwischen simon und simoff unterscheiden kann...


    So, nochmal zu deinem Problem zurück: Wenn dir die Entscheidung nicht passt, kannst du ja gerne die Spielleitung anrufen. Wenn die meine Entscheidung nicht billigen, werde ich sie ändern.

    Zitat

    Um eine neue Gens zu gründen muss eine ID als Peregrinus ins IR eintreten und einen mindestens 2-monatigen Dienst in den Auxilia oder als Soldat der Flotte leisten. Nach dieser Zeit wird er auf Wunsch ehrenhaft entlassen, erhält ein Entlassungsgeld, das Bürgerrecht und das Recht auf eine eigene Gens. (Mehr dazu im Kapitel "Stände".) Alternativ kann er auch Zivilist bleiben und sich durch besondere Leistungen bei der Provinzverwaltung für die Erteilung des Bürgerrechts empfehlen.


    Ich lese aus diesen Zeilen folgendes:
    Du willst eine neue Gens gründen, folglich bist du für 2 Monate Peregrinus.


    Bei Beschwerden sich bitte an die Spielleitung wenden.

    Dein Bürgerrecht hab ich dir weggenommen.
    Grund: du willst eine neue Gens gründen, warst aber noch keine 2 Monate im IR. Du bekommst dein Bürgerrecht wieder, sobald die 2 Monate verstrichen sind.


    Alles nachzulesen in den Spielregeln...

    Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Auf welchen Grundlagen soll die Freiheit der Frau nach Tod des Gatten oder Vaters beruhen?


    Ganz klar: Die Frau ist auch ein freigeborener Mensch, wie der Mann. Wenn sie also sui iuris ist, also weder der patria potestas noch einer manus unterworfen ist, ist sie genauso frei wie ein Mann. Allerdings benötigte sie nach Erreichen der Mündigkeit bei geschäftlichen Tätigkeiten noch einen Geschlechtsvormund (tutor mulieris), der bei allen Formgeschäften wie der Mancipatio mitwirken muss. Spätestens ab Mitte des 2. Jh wird das aber nur mehr als Formsache betrachtet.

    Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Grob kann man sagen:
    Die Frau hängt in ihrer Kindheit vom Vater ab, in ihrer Jugend von ihrem Gatten und nach dessen Tode von ihren Söhnen.Und wenn sie keine hat, dann von den nahen Verwandten ihres Gatten.


    Nicht ganz. Es stimmt zwar schon, daß die Frau zunächst von ihrem Vater und dann bei entsprechender Eheschließung von ihrem Mann abhängig war (gab es ja die Möglichkeit einer Heirat, ohne daß die Frau die Gens ihres Vaters verließ, was zwar nicht de iure, aber doch de facto einer Emanzipation der Frau gleichkam). Außerdem war die unverheiratete Tochter bei Tod des Pater familias und die verheiratete, von ihrem Mann abhängige Ehefrau bei Tod dessen auch frei.

    Ach, du bist also Iunia Attica. Sehr gut, lernen wir uns endlich kennen. Ich hoffe, die Reise war nicht zu anstrengend.


    Hast du schon eine Unterkunft für die Nacht? Wenn nicht, so werde ich ein Zimmer in unserer Casa vorbereiten lassen. Natürlich kannst du auch hier wohnen, so lange du in Rom bleibst. Ich möchte nicht, daß "meine" Quästorin in irgendeiner Taverne übernachtet.


    Doch verzeih, ich sehe, ich störe sicher die Damen bei ihrer Unterhaltung.

    Hungaricus kam gestresst nach Hause...


    Ursus! Bring Wein und Essen! Furchtbar, Rom zu dieser Jahreszeit...


    Er sah die beiden hübschen Damen...


    Oh! Wir haben Besuch! Verzeiht meine konfuse Aufmachung, ich komme gerade von der Castra Praetoria. Mit wem habe ich das Vergnügen?