Beiträge von Marcus Vinicius Hungaricus

    Du hast Recht, Lucidus. Sie kann es noch nicht wissen. Ich sehe mich als ein Senator fürs Volk und nicht für einzelne Gruppierungen, doch wenn jemand als Stimme für den Cultus Deorum einberufen wird und sich dann als Vertreter einer Factio bezeugt, stelle ich mir halt selbst ein paar Fragen...


    Ich bin viel zu idealistisch, komme ich gerade drauf... Man möge es mir nachsehen...

    Die Fundamentaländerungen waren nur ein Vorschlag meinerseits. Wir müssen das nicht machen, können aber. Ich gebe nur zu verstehen, daß in unserer alten Tradition jeder im Cursus Honorum eine juristische Ausbildung erhalten hatte. Doch gut, lassen wir ihn von mir aus drinnen, mich stört es nicht.

    Sim-Off:

    Und hier wären wir wieder beim Thema der Historizität. Ich weiß nicht, wer von euch - wenn jemand überhaupt - sich mit dem römischen Recht näher beschäftigt hat. Ich habe das Problem, daß ich nicht weiß, wie das Strafrecht früher ausgeschaut hat, da ich mich im Rahmen meines Studiums nur mit römischen Privatrecht beschäftige (-n werde). Ich lasse mich gerne unterrichten. Es möge mir weiters verziehen werden, daß ich bei der Überarbeitung des Cod Iur das österreichische (Straf-)Recht einfließen lasse.

    Hungaricus hat bereits von der Überstellung des Falco gehört und war nicht wirklich begeistert. Er wußte zwar, daß dies nur eine Frage der Zeit war, dennoch hätte er gerne seinen Segen dazugegeben.


    Salve, Centurio Falco. Ich freue mich, daß der Aufbau der Vigiles so schnell vorangeht, so hat die CU weniger zu tun. Ich bin gespannt, wie die Zusammenarbeit in concreto ablaufen wird und hoffe, daß keine Reibereien entstehen.


    Natürlich werde ich dich besuchen kommen, wenn es mir meine Zeit erlaubt und das wird es sicher. Ich wünsche dir viel Glück und Geschick beim Aufbau der Vigiles.

    Nun, Macer, meine Intention ist folgende: Ich will nicht, daß einige glauben, daß sie ohne weiteres den Rechtskurs machen und dann "fertige Juristen" sind. Deswegen mein Vorschlag. Denn ich habe durchaus vor, daß die Ius-Absolventen wirklich ihr Hirn anstrengen und nicht einfach Texte kopieren (simoff: ich will keine copy & paste-geschichten). Bei mir im Kurs - wenn das so bewilligt wird - werden die Teilnehmer einen Sachverhalt bekommen, den sie dann lösen müssen.


    Zum näheren Verständnis, wie ich mir das vorstelle:


    Die Teilnehmer bekommen folgenden Sachverhalt (sehr vereinfacht versteht sich):


    A tötet B, weil B ihn beleidigt und erpresst hat.


    Die Schüler müssen dann über ein Falllösungsschema erklären, wie und wieweit A strafbar ist, also mir nicht sagen, daß A einfach schuldig ist, sondern: A hat dies und dies getan lt § sowieso Cod Iur, strafmindernd weil sowieso, strafverschärfend weil soundso. A ist deswegen schuldig, weil blablabla.


    Ich will das deswegen so haben, damit die Absolventen tatsächlich ein Verständnis für die Rechtsmaterie haben sollten und nicht einfach Gesetzestexte zitieren und dann glauben, sie kommen durch. Irgendwie verständlich?

    So, jetzt sag ich auch einmal was dazu.


    1. Wie wahrscheinlich bereits bekannt, überarbeiten unser Imperator und ich gerade den Codex Iuridicialis. Die Überarbeitung wird noch einige Zeit dauern (simoff: da ich gerade zufälligerweise das österreichische Strafrecht lerne und die neuerworbenenen Kenntnisse - vereinfachend - einbringen will, allerdings dauert es noch einige Zeit, bitte um Geduld...).


    2. Stelle ich mir folgendes vor: Ich werde - wenn unser Imperator einverstanden ist - nach vollendeter Überarbeitung des Cod Iur einen Kommentar herausgeben. Dies aber nicht nur so zum Gaudium aller. Ich werde - bitte aber zu bedenken, erst in fernerer Zukunft - einen Rechtskurs veranstalten. Die wird so ausschauen: Prüfungsstoff wird sein der Cod Iur, sicherlich der Cod Univ, allenfalls der Cod Rel, aber auf alle Fälle auch der Kommentar. Weiters wird beim Rechtskurs an sich die Tätigkeit des Fall-lösens erläutert, der Grundstock eines jeden Juristen, natürlich an der Schola. Doch anders als bei diesen Kursen wird das Maß ungleich höher sein, es kann durchaus sein, daß wenn etliche sich anmelden, auch etliche durchfallen werden. Vorteil: jeder, der diesen Kurs besteht, kann sich ohne weiteres als Anwalt melden, Nachteil: einige werden sicher maulen, weil ich die Meßlatte hoch stecken werde und zwar wirklich hoch.


    Ich sage dies deshalb, weil in unserer Tradition (simoff: im alten Rom) die Vorbildung als Jurist eine notwendige war, um überhaupt in den Cursus Honorum einsteigen zu können (ich bitte um Berichtigung, wenn ich falsch liege). Alternativ schlage ich vor: Nur jener darf Prätor werden, der den Kurs erfolgreich absolviert, daher sollte dann der Präter aus dem CH ausgegliedert werden.


    Ich erwarte eine fruchtbare Diskussion.

    so, meine lieben herrschaften, ich bin wieder da und könnte poltern ohne ende...


    adria hat mich dankenswerterweise auf dem laufenden gehalten.


    ich seh aber überhaupt nicht gern, daß einer meiner wichtigsten männer ohne meine zustimmung bzw. ohne mich gefragt zu haben einfach aus meiner kompanie weggenommen wird. IN ZUKUNFT DAS BITTE ZU UNTERLASSEN!


    ansonsten lese ich mich gerade mühevoll durch die geschätzten 3700 beiträge (schätzung durch lucidus) die in den letzten 10 tagen verfasst wurden...