So, jetzt sag ich auch einmal was dazu.
1. Wie wahrscheinlich bereits bekannt, überarbeiten unser Imperator und ich gerade den Codex Iuridicialis. Die Überarbeitung wird noch einige Zeit dauern (simoff: da ich gerade zufälligerweise das österreichische Strafrecht lerne und die neuerworbenenen Kenntnisse - vereinfachend - einbringen will, allerdings dauert es noch einige Zeit, bitte um Geduld...).
2. Stelle ich mir folgendes vor: Ich werde - wenn unser Imperator einverstanden ist - nach vollendeter Überarbeitung des Cod Iur einen Kommentar herausgeben. Dies aber nicht nur so zum Gaudium aller. Ich werde - bitte aber zu bedenken, erst in fernerer Zukunft - einen Rechtskurs veranstalten. Die wird so ausschauen: Prüfungsstoff wird sein der Cod Iur, sicherlich der Cod Univ, allenfalls der Cod Rel, aber auf alle Fälle auch der Kommentar. Weiters wird beim Rechtskurs an sich die Tätigkeit des Fall-lösens erläutert, der Grundstock eines jeden Juristen, natürlich an der Schola. Doch anders als bei diesen Kursen wird das Maß ungleich höher sein, es kann durchaus sein, daß wenn etliche sich anmelden, auch etliche durchfallen werden. Vorteil: jeder, der diesen Kurs besteht, kann sich ohne weiteres als Anwalt melden, Nachteil: einige werden sicher maulen, weil ich die Meßlatte hoch stecken werde und zwar wirklich hoch.
Ich sage dies deshalb, weil in unserer Tradition (simoff: im alten Rom) die Vorbildung als Jurist eine notwendige war, um überhaupt in den Cursus Honorum einsteigen zu können (ich bitte um Berichtigung, wenn ich falsch liege). Alternativ schlage ich vor: Nur jener darf Prätor werden, der den Kurs erfolgreich absolviert, daher sollte dann der Präter aus dem CH ausgegliedert werden.
Ich erwarte eine fruchtbare Diskussion.