Als der Consul Iulius das Wort erteilte, nahm er sich bereits vorsorglich Tafel und Griffel zur Hand, hörte jedoch erst einmal zu. Er nickte zum Dank für die einleitenden Worte.
Anschließend notierte er Stichpunkte, um keines der angesprochenen Themen zu vergessen. Allerdings schob er die Beantwortung auf und begann seinerseits mit einer Einleitung.
"Danke Senator Iulius, für deine Ausführungen.
Anmerkungen, vor allem aber Fragen oder gar Verbesserungsvorschläge sind jederzeit willkommen", stellte der Consul klar, indem er in die Runde blickte. "Ich möchte und werde niemandem das Wort verbieten. Viele Köpfe bieten mehr als nur einer die Chance auf stimmige Gesetze. Mir kommt es einzig darauf an, WIE anders lautende Meinungen geäußert werden. Die kontraproduktive Art wäre das Vernichten - siehe unsere letzte Sitzung. Als produktiv sehe ich es an, Gegenformulierungen anzubieten oder erst einmal nachzufragen, was sich hinter unverständlichen Passagen verbirgt. Manches Mal liegt nur ein Missverständnis vor, so zum Beispiel bei meinem ersten Entwurf. Da ist mir ein Schnitzer passiert, als es um die Vertragsstrafen ging. Selbstverständlich wollte ich nicht den Vertragspartner, die Factio, mit einem Startverbot beim nächsten Wettkampf belegen, sondern den Fahrer. Eine Fehlformulierung, die der Nachtarbeit geschuldet ist. Eine Nachfrage hätte ich als äußert hilfreich empfunden, während mich die mehrstimmig erfolgte Vernichtung nicht dazu ermuntern konnte, den Fehler überhaupt aufzudecken."
Wieder streifte sein Blick durch die Ränge. "Aber die Vertragsstrafen sind nicht unser aktuelles Thema." Er blickte auf seine Notiztafel.
"Beginnen wir mit der Nachfrage zu Paragraf eins." Er hob den Blick und begann:
"Ich habe vor der Erstellung dieses Entwurfes viel recherchiert. Nicht alles, was ich in Erfahrung bringen konnte, fand ich auf Anhieb schlüssig. Dazu gehört unter anderem dieser erste Paragraf, aber je länger ich darüber nachgedacht habe umso mehr erschließt sich mir der Sinn. Ich möchte es erklären: Gesetze - und zwar alle Gesetze - müssen geschlossen sein. Das bedeutet in diesem Fall, dass die Definition von Wagenrennen Bestandteil des Gesetzes ist. Ich habe mich anfangs auch gefragt, warum? Jeder weiß, wie ein Wagen aussieht, jeder kennt die Arenen und niemand käme auf die Idee ein Rennen länger oder kürzer als sieben Runden andauern zu lassen. Das alles sind Bestandteile eines ungeschriebenen Gesetzes.
Halten wir aber die Modalitäten von Wagenrennen per Gesetz fest, dann bedarf es auch beim Grundlegenden eine Festlegung, denn Gesetze sollen menschliches Verhalten regeln. Was nützt ein Gesetz, dass alle Abläufe regelt, aber nicht ausschließt, dass einer der Starter mit einem sehr viel leichteren Streitwagen antritt als die Konkurrenz? Oder ein Ausrichter wählt eine preiswerte Örtlichkeit, die wegen fehlender Sicherheit Teilnehmer und Zuschauer gefährdet.
Bei Verletzung von Gesetzen kann auf der Grundlage einzelner Paragrafen geklagt werden. Ich frage mich, bietet ein Prolog eine geeignete Rechtsgrundlage für eine Klage?"
Der Consul konnte das nicht mit Sicherheit ausschließen, zumindest nicht aus dem Stehgreif.
"Vielleicht weiß jemand der Anwesenden dazu Näheres, ich gehe erst einmal auf die nächste Frage ein. Ich habe die neue Klassifizierung in öffentliche und nichtöffentliche sowie private Wagenrennen gewählt, weil diese sich besser abgrenzen lassen - gerade in Bezug auf die Meldung der Nichtöffentlichen beim Praefectus Urbi. Ich finde, der Praefectus sollte Bescheid wissen, wenn in Rom Ereignisse der Größenordnung von Wagenrennen stattfinden, die weder von einer Person oder Stelle des öffentlichen Lebens ausrichtet noch auf einen Festtag fallen. Aber zurück zum Thema: Ich halte die Gliederung in groß und klein für zu dehnbar. Wäre ein Rennen, an dem vier Factiones geladen sind, groß oder klein? Ich wüsste es nicht zu sagen und vermutlich sieht das auch jeder etwas anders. Hingegen halte ich Wagenrennen, die von einem definierten Personenkreis ausgerichtet werden, für klar abgrenzbar."
Der Consul wandte sich direkt an Dives.
"Dem Gesetzentwurf zufolge wäre sowohl das Rennen im Rahmen einer Kandidatur als auch das Totenrennen nichtöffentliche bzw. private Wagenrennen nach Paragraf drei. Ich beabsichtige keine Aufteilung von Rennen in solche, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und solche, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Zu allen Wagenrennen darf geladen werden, wer auch immer eingeladen sein soll. Mir geht es um eine Abtrennung von gesamtgesellschaftlichen Ereignissen und solchen, die privat initiiert sind.
Trainingsrennen…" Der Consul legte eine Atempause ein, um sich gleichzeitig zu sortieren.
"… sind für mich keine Ereignisse in obigem Sinne. Das Training dient der Vorbereitung auf Wettkämpfe oder Schauläufe und bedarf nach meiner Ansicht keiner gesetzlichen Reglementierung. Vielleicht ist es eine Überlegung wert, Freundschaftsrennen unter Beteiligung von mehr als zwei Factiones als meldepflichtig zu deklarieren."
Er wandte sich wieder an das gesamte Kollegium.
"Wenn noch irgendetwas unklar geblieben sein sollte, dann bitte gerne nachfragen."
Anschließend wandte er sich nochmals an Dives.
"Ich denke, deine Nachfragen bezüglich der Genehmigungspflicht von Trainingsrennen habe ich bereits beantwortet. Sie fallen nicht in die angestrebte Genehmigungspflicht, wobei ich diese Pflicht auch nicht als Geißelung aller Beteiligten einführen möchte, sondern tatsächlich zum Schutz aller. Bei gesamtgesellschaftlichen Großereignissen haben wir ja in aller Regel die Einheiten vor Ort und deren Ausrichtung geht ja ohnehin nicht am Praefectus Urbi vorbei. Anders sieht es bisher, wie mir scheint, bei den privaten und nichtöffentlichen Veranstaltungen aus. Hier möchte ich eine Meldepflicht anregen."
Als letzten Vermerk auf seiner Tabula erblickte er ein Fragezeichen und die Ziffern 323.
"Wir können gerne über die Streichung des dritten Satzes diskutieren. Ich bin da durchaus kompromissbereit, aber vielleicht liegt hier auch nur ein Missverständnis vor und eine verbesserte Formulierung kann es ausräumen. Da dem Praefectus Urbi die Verwaltung der Hauptstadt und des gesamten Umlandes im Bereich von dreiunddreißig Duo Milia Massum obliegt, schließt das Ostia für mich als einzige Stadt außerhalb Roms mit ein."
Sicherlich ergaben sich weitere Fragen oder erneute Nachfragen, denn ein Gesetz musste ausgefeilt sein und wo gefeilt wurde, fielen eben auch Späne.