Was vor langer Zeit auf Wachstäfelchen geritzt wurde, musste in der Istzeit nicht an Bedeutung verloren habe . Ganz im Gegenteil oft waren diese Zeilen heute noch genauso bedeutungsvoll wie damals. Immer schon gab es Menschen, denen die Bedeutung dessen, was dort geschrieben wurde, näher erläutert werden musste oder sollte. Vielleicht war jetzt mal wieder so ein Zeitpunkt gekommen.
Nachdem Wortmeldungen der Mitsenatoren vorerst ausblieben, erhob sich Germanicus Avarus, um zu zeigen, das er sich des Thema's annehmen wollte und somit zu sprechen:
"Senatores, Consul Duccius ich muss verwundert mein Wort erheben, geht es in der Sache doch um ein heikles Thema."
Eine kurze Pause folgte. Dann fuhr Avarus fort...
Neben den Ständen der Senatoren und Patrizier gibt es auch für andere Bevölkerungsgruppen Ausnahmen aus der Lex Mercatus. Die Soldaten haben ihre ganze Kraft der Sicherheit Roms zuwidmen und werden ab dem Stand eines Eques mit wirtschaftlicher Unabhängigkeit vom Staat belohnt. Mitglieder der Religionsgemeinschaften, der Götterkulte und der Vestallinnen ist das ebenso versagt, haben sie nicht ebenso eine Ernennungsurkunde der Ritterschaft vorzuweisen. So wurde das Gesetz verfasst und meiner Meinung nach zu Recht!
Er blickte durch die Runde, um ein paar Mienen zu studieren, dann führte der Senator germanicus weiter aus...
Worin liegt denn bitteschön der Nutzen für die Gesellschaft, wenn eine Vestallin ein Freudenhaus betreiben darf?! Das mag ein drastisches Beispiel sein, aber ich kann es auch prakmatischer beschreiben: Was tut eine Vestallin mit der Zucht von Schafen und dem allgemeinen Ackerbau? Ist es nicht geschickt darüber nachzudenken, was eine Vestallin ist, was zu ihrem Lebensinhalt zählt und wie ihre unberührte Aura zu schützen ist? Macht sie sich nicht angreifbar, wenn sie mit weltlichen Konflikten in Berührung kommt? Wer kann garantieren, das eine Änderung des Status Quo dazu führt, das die Religionswächter und Förderer weiter und immerzu in der Lage sein werden Rom vor all dem weltlichen Unheil zu beschützen, wenn sie selbst ihren persönlichen Vorteil aus weltlichen Gewerben ziehen.
Ich persönlich sehe das äusserst fraglich und beharre darauf, das der Gesetzesteil durchaus seinen uneingeschränkten Nutzen hat.
Wenn es den Priestern, Kollegien und niedrigeren Ständen daran mangelt über die Runden zu kommen mit dem, was der Stadt ihnen als aufwandsentschädigung zahlt, dann sollten wir darüber reden, ob es gerecht wäre ihre Dienste angemessen zu entlohnen. Doch ohne eine ausführliche Auflistung der Vergütungen wird der Senat dazu nicht in der Lage sein.