Beiträge von Medicus Germanicus Avarus

    Benommen stand ich auf, meine Hände umrangen die Torga und ich nahm sie von den Schultern. Langsam fast schwebend erreichte ich den Leichnahm, kniete mich nieder und lies das Blut sich in die Torga saugen. Apatisch legte ich das Kleidungsstück neben ihm ab und bewegte mich rückwärts zum kurulischen Stuhl. Schob ihn beiseite und setzte mich auf die kalten Mamorplatten des Senats.


    Meine verschmierten Hände verdeckten das Gesicht, mein Gesicht... versuchten es zumindest. Ich zitterte....

    Sim-Off:

    Ahja ich stänkere nur, gut zu wissen. Dem Herren war es möglich 21:26 bis 21:33 drei Beiträge zu verfassen und des weiteren dann online zu bleiben, nach einer weiteren Stunde des Wartens auf hartem Gestühl zog ich es vor Soldaten von wo anders zu ordern.


    PS: Ich werde offline angezeigt, auch jetzt.


    Zudem frag ich mich echt, welcher Thread wichtiger als eine Feuerwache ist? Schenbar ist es dem Kommandeur nicht bewußt wie schnell ein Feuer wütet und das in einer Stunde bereits ganze Straßenzüge in Flammen stehen können. ?(

    Nachdem ich im Büro des Kommandeurs der Cohortes Vigiles auf Schweigen gestoßen war und dies obwohl ich einige Geräusche vernommen hatte, setzte ich meinen Weg der Instanzen in Rom fort.


    "Salve Soldat des PU,


    man nennt mich Medicus Germanicus Avarus, Ädil des Imperiums ich komme mit einem wichtigen Anliegen zu eurem Praefectus Urbi. Mir fielen einige Garküchen auf, deren Position überprüft gef. geändert werden muß, zum Schutze der Stadt vor einem Großbrand. Sollte es möglich sein, bitte ich um einige Soldaten, die mir im Gesetz zustehen."

    Nach knapp 4 Stunden des Zeitvertreibs, ich hatte etwas an Papyrus mitgenommen, stand ich von dem harten Holzstuhl auf und ging zu dem Hohlkörper, der sich sogar Soldat schimpfte.


    "Wie mir scheint, ist es euch nicht möglich weder ein Treffen zu erlauben, noch mich darüber zu informieren, das der Hausherr nicht im Hause weilt, bzw. sich eines Besuchs verwehrt. Ich nehme mal an, er liest wenigstens Briefe. Bei Beförderungsschreiben zumindest schon...


    Ein amtliches Schreiben wird demnächst zugehen, wenn dies eher beliebt sei... guten Tag und danke, das ihr so vortrefflich arbeitet, Soldat."

    Mir schien man könne gleich bis durchtreten... kurz vor der hölzernen Türe wartete dann doch ein Mann mit einem "Halt!" auf.


    "Salve, Medicus Germanicus Avarus werde ich genannt und bin auf der Suche nach einem Vorgesetzten, der in der Lage ist, mit mir über die Brandverhütungsvorschriften auf den Marktplätzen Roms zu sprechen. Ach ja als Ädiles des Imperiums bin ich gekommen..."


    Er stoppte seine Einleitung, "der" mußte ja nicht alles wissen. Schon garnicht im Stehen.

    Nun gut, ich möchte zu einigen Einwürfen Stellung beziehen, denn zum Teil sind sie wohl auf Formulierungsfehler aufgebaut.


    Zitat

    Spurius Purgitius Macer

    § 1 Den Bürgern ist es gestattet komplexe Produktionsabläufe mit ihren Betrieben zu bedienen. So darf z.B. ein Weber produzieren: Wolle ---> Farben ---> Stoffe ---> Kleidung. Einer Person oder einer Gens hingegen ist es nicht gestattet ganze Bereiche mit Betrieben zu belegen, auch wenn es noch Konkurrenz einzelner Hersteller gibt. Die Lastigkeit zu einem Kartell ist zu stark.


    Mein Anliegen darin zielt nicht darauf, Bürgern oder Personen die Möglichkeit zu nehmen, Produktionsabäufe zu schaffen. Also z.B.


    Wolle --> gefärbte Stoffe --> Kleidung


    Jedoch soll es darauf zielen, das Genstes nicht einen kompletten Markt beherrschen, um sich so z.B. feste und teure Preise zu leisten und im Bedarfsfall (so ein "Neuer" Fremder eröffnet) ihn zu knebeln.


    Bsp.: Wohnen: Betriebe von Töpferrei, Glaserei, Schreiner usw. alles aus nur einer Familienhand.


    Zitat

    Publius Tiberius Lucidus
    Was bitte soll das bedeuten? Wie sollen Waren factiointern (seht bitte vom Terminus Partei ab) verbraucht werden, wenn sie nicht an die Mitglieder verschenkt werden dürfen? Sollen die dafür wieder bezahlen (einmal die Spenden zum Ankauf der Waren, dann zum Verbrauch) ?


    Waren werden üblicherweise von Parteien gekauft, um zum einen sich selbst (Ansehen) zu verbessern oder Spendenaktionen durchzuführen.


    Nicht um marktansässige Händler zu bevorteilen, weil ein Mitglied der Factio zig Tausend Sz. investiert, die Partei davon Rohstoffe kauft und eben wieder an einen der Mitglieder verschenkt. Das gilt als Wettbewerbsverzerrung und ist nicht im Sinne eines gerechten und geregelten Marktablaufs.


    Restbestände sind auch verschenkbar (Mitglieder) so sie nicht zur Produktion geeignet sind (Bsp.: Trauben nicht, Wein schon).


    Zitat

    3a) Eingezahlte Spenden müssen zwei Wochen auf dem Parteikonto verbleiben, bevor sie als Hilfe gezahlt werden dürfen.


    Der Sinn besteht darin, das Factiokonten nicht als Schwarzgeldkonten missbraucht werden. Kann aber noch nachverhandelt werden, evtl. über Steuervergünstigungen.


    Zitat

    Cicero Octavius Anton


    Dürfen sie, jedoch nicht mit Rohstoffen.


    Zitat

    zu Ergänzung Lex Mercati §7


    Wenn Schenkungen besteuert werden, so müssen sich auch Spenden Steuer senkend auswirken!


    Verstehe ich nicht? In neueren Regierungsformen bekommst da auch nix erlassen. Ganz im Gegenteil.


    Zitat

    zu Strafgesetz Verstöße Lex Mercati §1


    Es muss genauer definiert werden, was mit Vermögen gemeint ist, sind es auch die Betriebe, Sklaven, Rohstoffe, Casa und ähnliches, oder nur das Barvermögen?


    Dachte dies erklärt dieser Satz:


    (2)Die Konten werden auf Notverkäufe und Geldbeseitigungsmaßnahmen überprüft.


    Zudem steht dort:


    Beim erstmaligen Verstoß ist eine Strafe in der Höhe von 5 % des Gesamtvermögens des Anbieters an die Staatskasse zu bezahlen...


    Zitat

    zu Strafgesetz Verstöße Lex Mercati §2


    Eine Schließung der Factiokasse lehne ich ab, hierdurch würde die Factio praktisch stillgelegt werden!


    Eine Partei darf sich bis dahin drei Verstöße zum Handelsgesetz zu schulden kommen lassen und eine Zeit von drei Monaten als Frist sehen (Überwachungsphase) , wer danach weiterhin gegen geltendes Gesetz verstößt, handelt in meinen Augen mutwillig.


    Zitat

    zu Antikartellgesetz §1


    lehne ich ebenfalls ab, muss ich dann Betriebe verkaufen? Nur weil ich sich all meine Betriebe auf den Sektor Leben konzentrieren? Ich denke hier sollte der Staat nur eingreifen, wenn solche Vormachtstellungen missbraucht werden, um z.B. die Preise auf einem Überteuerten Niveau zu halten!


    Deswegen steht dort extra, evtl. erst mit Wisi II.


    Sim-Off:

    Zudem ist es im Bereich Leben nicht auch so? Günstig sind deine Angebote bei weitem nicht, man beachte, das in den vorgeschlagenen Preisen je Stufe (Ausbau) mindestens ein Gewinn von 25 Sz. drin ist, bei teuren Betrieben deutlich mehr. Bei Stufe IV sind dies schnell bis zu 150 Sz. Gewinn ohne Aufschlag. ;) (Aber das ist deine Geschichte und wer nicht will, muß ja nicht kaufen.)

    Ein Gesicht so vielseitig, manchmal gewitzt, manchmal sarkastisch, doch immer gut in seiner Art und Schreibform. Dre auch ich werde dich vermissen und möchte deiner Familie mein ganzes Beileid zusprechen.
    Schön waren die Zeiten von Erasmus und Dührer... zu schön!
    :(

    Leicht keuchend kam er herein, schaute sich um und entdeckte seine Frau etwas abseits stehen.


    "Felicia!" erfreut drehte sie sich um und lächelte ihn an. "Tut mir echt leid, aber ich habe soeben einen Gesprächstermin erhalten, er ist ein wichtiger Mann mit wenig Zeit. Bitte feier schön und iss meinen Teil mit. Bitte nimm es mir nicht übel und wenn du dich langweilst Traianus und seine Frau sind auch irgendwo hier... *schmatz*" und eilte wieder von dannen.

    Mit einem lauten Poltern stand Medicus auf, ihm waren einige Pergamentrollen aus den Armen entglitten und schritt nach vorn. Nicht ohne leicht fluchend die Rollen wieder zusammen zu sammeln.


    "Geschätzte Senatoren, die Entwürfe für ein hoffentlich besseres, wie lückenloseres Handelsgesetz sind reif zur Diskussion."


    Er begann die Rollen aufzuziehen und las vor:




    Spenden-Partei-Gesetz:


    § 1 (1) Factiones dürfen sich durch Spendengelder organisieren. Sie erhalten keine Staatsstütze und müssen somit von den eingereichten Spenden leben.
    Sie gelten nicht als freie Konten und dürfen somit nicht für den verdeckten Geldtransfer missbraucht werden.
    (2) Empfangene Gelder dürfen für die Verbesserung des Ansehens der Partei genutzt werden, dies auch in der selben Woche, wie die Factio eben diese erhalten hat.
    (3) Zudem ist es der Factioführung gestattet Mitglieder in ihrem schulischen Streben zu helfen und Studiengebühren zu begleichen. Diese sind in der Überweisung richtig auszuzeichnen.


    § 2 (1) Factiones dienen jedoch nicht als Händler, somit ist es ihr nicht gestattet Rohstoffe von Mitgliedern zu erstehen, um sie dann an andere Factiomitglieder weiter zu verkaufen, oder zu schenken. Dies ist als Wettbewerbsverzerrung zu betrachten.
    (2) Aus Spenden übrig gebliebene Waren sind Parteiintern zu verbrauchen und dürfen, so sie zur Herstellung von Waren möglich sind, nicht unter den Mitgliedern der Factio verschenkt werden. Auch dies trifft die Wettbewerbsfähigkeit.
    (3) Parteivermögen darf an Mitglieder zur Handwerkshilfe gezahlt werden, doch sind auch hier einige Weisungen zu beachten:
    (3a) Eingezahlte Spenden müssen zwei Wochen auf dem Parteikonto verbleiben, bevor sie als Hilfe gezahlt werden dürfen.
    (3b) Die Betriebshilfen dürfen den Wert von 1000 Sz. je Woche nicht überschreiten und sie dürfen nicht länger als 5 Wochen gezahlt werden. Auch kleinere Beträge werden gerechnet und sollten die Zahlungen weniger Wert beinhalten, ist die Zeit von 5 Wochen trotzdem bindend. Desweiteren muß eine Zwischenzeit von weiteren 5 Wochen eingehalten werden, bevor neue Auszahlungen möglich (wiederum begrenzt auf 5 Wochen und festgelegten Wert von max. 1000 Sz.) sind.


    Zusatz: Zu ahnden ist nach dem Strafgesetz Lex Mercati.



    *****




    Ergänzung Lex Mercati:


    § 7 Der Transfer zwischen Bürgern des Reiches mit Waren und Geldern, ist nach den Bestimmungen des Lex Mercati zu regeln. Somit ist es ihnen gestattet Waren privat zu handeln, jedoch nur nach den Richtlinien des Marktgesetzes. Somit entfällt der Scheintransfer von Waren zu überteuerten Preisen.
    (1) Waren sind zu Preisen untereinander anzubieten, die mindestens die Produktionskosten decken und max. das 150 % des empfohlenen Preises betragen.
    (2) Der Transfer von Geldern bis zu einer Summe von 1000 Sz. ist den Bürgern frei erlaubt je Woche zu verschenken/ zu überweisen. Zudem ist das Überweisen von "Wirtschaftsgeldern" zwischen Ehepartnern weiterhin unbegrenzt möglich.
    (3) Höhere Geldüberweisungen sind von Privatpersonen zu versteuern, so sie den Weg einer Schenkung gehen oder als Betriebshilfe gezahlt werden. Ein Überweisungsgrund ist in jedem Fall richtig anzugeben.
    (3a) Bist zu einem Wert von 2000 Sz. sind dies 5%, bis 3000 Sz. 10 % und für mehr als 3000 Sz. 15 % Steuern an die Staatskasse zu zahlen. (wenn WISI dies erlaubt)
    (4) Schenkungen an den Staat, an Factiones, die Scholen und an die Acta Diurna sind von dieser Reglung ausgenommen.


    § 8 -Gebührenverordnung Betriebsverwaltung-


    (1) Die erstmalige Einrichtung für einen Betrieb wird vom dafür vereidigten Staatsbeamten kostenlos übernommen, dazu zählt die Vergabe eines Namens, die Einsetzung des Personals und evtl. andere Wünsche (Logo, Stadtauswahl)
    (2) Wird ein Betrieb verkauft, hat der Käufer für die Umschreibung des Betriebes auf seinen Namen eine Gebühr von 50 Sz. zu bezahlen. Darin vereint sich die Umschreibung, Ent- und Einsetzung von Personal und die Umbenennung des Betriebes.
    (3) Eine alleinige Änderung eines Betriebsdetails schlägt pro Handwerk mit 25 Sz. zu Buche.
    (4) Die Einsetzung und Entsetzung von Arbeitern verbleibt für alle Betriebseigner kostenlos.


    Zusatz: Zu ahnden ist nach dem Strafgesetz Lex Mercati.



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    Strafgesetz Verstöße Lex Mercati:


    Privatpersonen:


    § 1. (1) Beim erstmaligen Verstoß ist eine Strafe in der Höhe von 5 % des Gesamtvermögens des Anbieters an die Staatskasse zu bezahlen, beim zweiten Verstoß eine Strafe in der Höhe von 10 %, beim dritten Verstoß 20 % des Gesamtvermögens, desweiteren ist diese Strafe publik zu machen und an den Geahndeten ist die Warnung zu richten, daß bei einem neuerlichen Verstoß seine Konzession entzogen wird.
    (2)Die Konten werden auf Notverkäufe und Geldbeseitigungsmaßnahmen überprüft.
    (3)Bei Feststellung dieser erhöht sich die Strafe im Ermessen des amtierenden Ädil.
    (4) Sollte der Geahndete auch nach dem dritten Verstoß nicht den Bestimmungen des Gesetzes Folge leisten, ist ihm die Konzession zu entziehen. Der Konzessionsentzug beschränkt sich auf den betroffenen Wirtschaftszweig, nicht auf alle.



    Factiones:


    § 2 (1) Die geahntete Partei muß beim ersten Verstoß mit einer Strafe von festgeschriebenen 500 Sz. ausgehen, diese ist vom Factiokonto zu begleichen, im Fall zwei muß eine Strafe von 20 % des Parteigesamtvermögens bezahlt werden. Dazu zählen Geldwerte, wie Warenwerte. Die Strafe wird aus mindestens vier Wochen Kontobewegung rechnerisch ermittelt. Beim Verstoß drei muß mit einer Strafe von 5000 Sz. gerechnet werden, die Factio wird öffentlich verwarnt und für mehrere Monate durch den Ädil überwacht. Die Überwachung ist nach max. 3 Monaten einzustellen, so keine weiteren Verstöße zu erkennen sind.
    (2) Bei nachkommenen Vergehen ist mit einer Schließung der Factiokasse bis auf Weiteres zu rechnen.



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    Antikartellgesetz:(evtl. erst mit Wisi 2)


    § 1 Den Bürgern ist es gestattet komplexe Produktionsabläufe mit ihren Betrieben zu bedienen. So darf z.B. ein Weber produzieren: Wolle ---> Farben ---> Stoffe ---> Kleidung. Einer Person oder einer Gens hingegen ist es nicht gestattet ganze Bereiche mit Betrieben zu belegen, auch wenn es noch Konkurrenz einzelner Hersteller gibt. Die Lastigkeit zu einem Kartell ist zu stark.
    § 2 Gentes ist es zudem nicht erlaubt mit anderen Gentes Produktionsabsprachen zur Aufteilung des Marktes zu treffen. Ihnen wird zwar genehmigt so genannte "Genossenschaften" zu gründen, um einen stabilen Preis nach dem Lex Mercati am Markt zu gewährleisten, doch sind Absprachen zur Produktion entgegen dem Gesetz.
    § 3 Mit Eintreten solcher Verstöße tritt eine neue Form der Bestrafung ein. Mit einer Gesellschaft wird der Staat intervenieren und für eben alle betroffenen Betriebe Waren auf den Markt werfen, die Preise knapp über den Produktionskosten haben. Diese Holding sollte den Bedarf dann komplett decken können. Für unbeteiligte Kleinbetriebe sollte ebenfalls eine Lösung zu finden sein.



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    Sim-Off:

    Für die eingeführten Gesetze sollte ein neues Amt geschaffen werden, eine Person, die Zeit hat, sich darum zu kümmern, das alles im Reiche rechtens geht, ihm sollte es nicht gestattet sein, Betriebe selbst zu führen, oder zumindest selbst Waren zu verkaufen. Als Statussymbol jedoch in der Lage sein selbst Waren zu konsumieren, was auch die Fälle der Bestechung beleuchten läßt und nicht gänzlich verdrängt. Diese Person sollte einzigst dem Imperator unterstellt sein und eben nur vor ihm Rechenschaft ablegen müssen.


    Mühsam rollte er die Pergamente wieder ein und wartete auf rege Gespräche.