Nun gut, ich möchte zu einigen Einwürfen Stellung beziehen, denn zum Teil sind sie wohl auf Formulierungsfehler aufgebaut.
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Spurius Purgitius Macer
§ 1 Den Bürgern ist es gestattet komplexe Produktionsabläufe mit ihren Betrieben zu bedienen. So darf z.B. ein Weber produzieren: Wolle ---> Farben ---> Stoffe ---> Kleidung. Einer Person oder einer Gens hingegen ist es nicht gestattet ganze Bereiche mit Betrieben zu belegen, auch wenn es noch Konkurrenz einzelner Hersteller gibt. Die Lastigkeit zu einem Kartell ist zu stark.
Mein Anliegen darin zielt nicht darauf, Bürgern oder Personen die Möglichkeit zu nehmen, Produktionsabäufe zu schaffen. Also z.B.
Wolle --> gefärbte Stoffe --> Kleidung
Jedoch soll es darauf zielen, das Genstes nicht einen kompletten Markt beherrschen, um sich so z.B. feste und teure Preise zu leisten und im Bedarfsfall (so ein "Neuer" Fremder eröffnet) ihn zu knebeln.
Bsp.: Wohnen: Betriebe von Töpferrei, Glaserei, Schreiner usw. alles aus nur einer Familienhand.
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Publius Tiberius Lucidus
Was bitte soll das bedeuten? Wie sollen Waren factiointern (seht bitte vom Terminus Partei ab) verbraucht werden, wenn sie nicht an die Mitglieder verschenkt werden dürfen? Sollen die dafür wieder bezahlen (einmal die Spenden zum Ankauf der Waren, dann zum Verbrauch) ?
Waren werden üblicherweise von Parteien gekauft, um zum einen sich selbst (Ansehen) zu verbessern oder Spendenaktionen durchzuführen.
Nicht um marktansässige Händler zu bevorteilen, weil ein Mitglied der Factio zig Tausend Sz. investiert, die Partei davon Rohstoffe kauft und eben wieder an einen der Mitglieder verschenkt. Das gilt als Wettbewerbsverzerrung und ist nicht im Sinne eines gerechten und geregelten Marktablaufs.
Restbestände sind auch verschenkbar (Mitglieder) so sie nicht zur Produktion geeignet sind (Bsp.: Trauben nicht, Wein schon).
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3a) Eingezahlte Spenden müssen zwei Wochen auf dem Parteikonto verbleiben, bevor sie als Hilfe gezahlt werden dürfen.
Der Sinn besteht darin, das Factiokonten nicht als Schwarzgeldkonten missbraucht werden. Kann aber noch nachverhandelt werden, evtl. über Steuervergünstigungen.
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Dürfen sie, jedoch nicht mit Rohstoffen.
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zu Ergänzung Lex Mercati §7
Wenn Schenkungen besteuert werden, so müssen sich auch Spenden Steuer senkend auswirken!
Verstehe ich nicht? In neueren Regierungsformen bekommst da auch nix erlassen. Ganz im Gegenteil.
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zu Strafgesetz Verstöße Lex Mercati §1
Es muss genauer definiert werden, was mit Vermögen gemeint ist, sind es auch die Betriebe, Sklaven, Rohstoffe, Casa und ähnliches, oder nur das Barvermögen?
Dachte dies erklärt dieser Satz:
(2)Die Konten werden auf Notverkäufe und Geldbeseitigungsmaßnahmen überprüft.
Zudem steht dort:
Beim erstmaligen Verstoß ist eine Strafe in der Höhe von 5 % des Gesamtvermögens des Anbieters an die Staatskasse zu bezahlen...
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zu Strafgesetz Verstöße Lex Mercati §2
Eine Schließung der Factiokasse lehne ich ab, hierdurch würde die Factio praktisch stillgelegt werden!
Eine Partei darf sich bis dahin drei Verstöße zum Handelsgesetz zu schulden kommen lassen und eine Zeit von drei Monaten als Frist sehen (Überwachungsphase) , wer danach weiterhin gegen geltendes Gesetz verstößt, handelt in meinen Augen mutwillig.
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zu Antikartellgesetz §1
lehne ich ebenfalls ab, muss ich dann Betriebe verkaufen? Nur weil ich sich all meine Betriebe auf den Sektor Leben konzentrieren? Ich denke hier sollte der Staat nur eingreifen, wenn solche Vormachtstellungen missbraucht werden, um z.B. die Preise auf einem Überteuerten Niveau zu halten!
Deswegen steht dort extra, evtl. erst mit Wisi II.
Sim-Off:Zudem ist es im Bereich Leben nicht auch so? Günstig sind deine Angebote bei weitem nicht, man beachte, das in den vorgeschlagenen Preisen je Stufe (Ausbau) mindestens ein Gewinn von 25 Sz. drin ist, bei teuren Betrieben deutlich mehr. Bei Stufe IV sind dies schnell bis zu 150 Sz. Gewinn ohne Aufschlag.
(Aber das ist deine Geschichte und wer nicht will, muß ja nicht kaufen.)