Beiträge von Medicus Germanicus Avarus

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    Zitat: Publius Tiberius Lucidus


    Mach inzwischen was Sinnvolles und verklag mich wegen der in der Acta erwähnten Sache. Damit wir das hinter uns haben.


    Ich kann es beim Gericht erwähnen, aber rein Rechtlich geht mich da nix an. Ist es doch Sache des Staates zu überwachen, ob die Bürger die eigenen Gesetze einhalten oder nicht. Soll sich wer Anders die Zeit verteiben. Hatten wir nicht genügend Mitbürger, die sonst auch ständig unter anderen Fußmatten suchen?


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    "Nennst Du meine Betriebe um?"


    Wenn ich Zeit finde zwischen Hygiene in Garküchen und Bordellbesuchen, ja. Kann aber noch etwas dauern, der Name Octavier ist doch auch schön, nicht?!


    Ach ja das Wort mit "B" fällt wohl eh keinem mehr ein...

    ~Marktordnung~


    Um auf den Märkten für Ordnung zu sorgen, bedaft es einer Marktordnung. Mit meiner Amtseinführung als Aedilis Curules wird es auch eine Marktordnung geben, die natürlich erweitert wird. Die Kontrolle übernimmt der Aedilis Curules und kann sich, wie im Gesetz verankert, Hilfe bei Einheiten der Cohortes Urbanae anfordern.



    §1 Der öffentlich zur Verfügung gestellte Raum an Markttagen und -plätzen ist den Anweisungen gerecht einzuhalten. Jeder Händler hat einen Stand zu Verfügung, um seine Waren anzubieten, der ihm zur Verfügung gestellte Platz ist auf dem Marktschein ersichtlich. Der Gewerbebetreibende hat kein Recht einen anderen, als den ihm zur Verfügung gestellten Marktplatz zu belegen, oder einzufordern.


    §2 Die Händler dürfen ihre Waren auf dem ihnen zur Verfügung gestellten Raum ohne Marktgebühren anbieten. Der Standplatz ist demnach kostenfrei.


    §3 Jeder Markttreibende hat sich an die Gesetze des Reiches zu halten und muß bei Zuwiderhandlung mit den dafür angeführten Strafen rechnen, zudem kann er eines Verbotes zum Betreiben des Marktstandes belegt werden. Dieses wird nach der Schwere der Tat festgelegt.


    §4 Die Stände und das Umfeld sind rein zu halten, jeglicher Abfall durch den Händler zu entfernen und außerhalb der Stadt zu entsorgen.


    §5 Besondere Sorgfalt wird im Umgang mit offenen Feuer (Garküchen, Bäckereien etc.) angewiesen. Zu Ständen dieser Art ist ein Abstand von mindestens 20 Fuß einzuhalten, Zuwiderhandlungen werden bestraft.


    §6 Nahrungsverkäufer haben zudem auf eine hohe Hygiene zu achten. Der Zustand der Waren muß ständig überprüft werden, fauliges sowie verschimmeltes Gut vom Marktstand sofort entfernt und gleiches Essen dieses Verkaufes vernichtet werden. Eine gründliche Reinigung des Standes ist vorzunehmen.


    §7 An Markttagen ist mit unregelmäßigen Kontrollen durch die Cohortes Urbanae zu rechen, ihnen obliegt die Entscheidungsgewalt über Verstöße der Marktordnung. Ein Aedilis Curules kann anwesend sein, muß es aber nicht. Verstöße dieser Art werden an den amtierenden Aedilis Curules gemeldet und von ihm geahntet. Der Stand ist bis zur Entscheidung zu schließen.



    ~Allgemeinverordnung~



    Sind Verordnungsunklarheiten so zählt die Entscheidung des Aedilis Curules, oder seines ernannten Vertreters. Gewisse Verordnungslücken sollen demnach schnellstmöglich geschlossen werden.


    Da es in dieser Amtszeit kein Aedilis Plebeii gibt, ist die Verordnung so einseitig ausgelegt. Sie kann von dem jetzigen Aedilis Curules außer Kraft gesetzt werden, oder aber von seinem Nachfolger. Dies ist eine Verordnung, kein Gesetz.


    Angeschlagen durch:


    Medicus Germanicus Avarus
    AEDILIS CURULES


    Gesetzesgrundlage:


    SUBPARS QUARTA - AEDILIS


    (I) Die Cura Urbis mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählt auch die Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen.


    (II) Der zweite Bereich ist die Cura Annonae, der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der Getreideverteilung umfasst.


    Im Sinne des Amtsverständnisses üben sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Somit entwickelt sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht.


    Die Aediles können jederzeit von den Cohortes Urbanae Soldaten anfordern um sie bei ihren Aufgaben zu unterstützen.

    Das sind immernoch 100 Sz. fürs umbenennen.


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    Du hattest doch auch schon vier Betriebe bevor Du Senator warst, oder?


    Ähm, mir erschließt sich jetzt nicht ganz der Zusammenhang. Übrigends Senatoren sitzen für Umsonst im Senat. ;)

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    Victors Schmiede habe ich auch gekauft. Auch hier bleibt der Name bis die Preise sinken.


    War das jetzt offiziell?


    Bei dem Geld, frag ich mich echt wer hier Avarus ist. :P


    Preise sinken nicht, ich hab das Gesetz nämlich aufmerksam gelesen.

    "Der Pelz hart, das Fleisch weich.... wie anders kannst du in Germanien bestehen, die hohen Herren aus Rom werden das nie begreifen, aber du schon Bruder und Tiberius muß sich wieder daran gewöhnen. Also laßt uns trinken und dann ab in die Falle."

    Ja er wollte, un der kam. Ah die Familia wieder vereint..., "nun es gibt wichtige Dinge zu besprechen. Doch warten wir bis Morgen, der Abend sollte zum Feiern da sein. Wein für alle und dies kostenlos." Ich holte einige Amphoren Wein heraus und ließ uns feiern.