Nein der dritte Teil beschreibt eine Eigenschaft, in meinem Fall wäre dies z.B. *geizig*
PS: Man darf natürlich nicht alles für bare Sz. nehmen.
Nein der dritte Teil beschreibt eine Eigenschaft, in meinem Fall wäre dies z.B. *geizig*
PS: Man darf natürlich nicht alles für bare Sz. nehmen.
Du möchtest in die Legio II. würdest dich gerne für die Veneta entscheiden und darfst jedoch nicht die Gens Helvetia wählen? Nun dann komm doch zu einer der größten Gens im Imperium, die ihre Behausung zudem in Germanien hat.
Die Gens Germanica.
Zitat"Warum machst Du es den Leuten so unnötig schwer? Die Fragen kannst Du ihm doch schon mal geben, er gibt seine Antworten erst ab wenn er Legionarius ist..."
Es gibt Regeln zu den Kursen und die werden auch eingehalten. Was wenn er es nicht wird? Er ist zur Zeit nicht berechtigt, also bekommt er die Fragen auch nicht. *PUNKT*
Ist es so schwer zu verstehen, das dies eine Lawine potenzieller *ich bin bald soweit* Klienten auslösen würde?
Hm, ich kann ja versuchen es allgemein auszudrücken.
Der Markt wird in wenigen Wochen so überschwemmt sein mit Waren, das ein Probatus oder Civilis niemals mehr einen Betrieb wird halten können, wenn er aus einer eher handelsschwachen Familie kommt.
Die größeren Familien sind dabei mit ihren Verflechtungen die Wirtschaft zu drangsalieren und jegliche Konkurrenz zu vernichten. So fließt selbst zu armseeligen Mitgliedern ein enormes Kapital, jeder wird angehalten dieser Wirtschaft bei zu treten, um offene Lücken zu schließen. Für den Verbraucher mag dies von Vorteil sein, für den einzelnen Händler wohl eher nicht.
Edit:
Im Klartext würde ich das Wort Kartell in den Raum stellen.
Nun gut wir haben also die Situation, das eigentlich jeder etwas am bestehenden System der Schola auszusetzen hat. Aber keiner einen Muks gemacht hätte, wenn das Thema nicht von der Schola persönlich in den Senat gebracht worden wäre. Doch möchte ich jetzt nicht das ewige Geleier "hätte wende wölte" aufzeichnen.
Die erste Frage wäre eigentlich, wie die Senatoren oder Beisitzer die Lage einschätzen, ob die Schola so wie sie bisher ihre Arbeit tat fortführen soll, oder ob wir sie, bis die dunklen Schwaden verflogen sind, mal eben gleich schließen.
Für mich wäre Fakt, das es zu ihr eine Sitzung gab, bevor sie in Leben gerufen wurde und ihre Augaben und Formen festgelegt sind. Einige Senatoren mögen sich noch errinnern, andere wohl nicht mehr, deshalb da zum Nachlesen.
Demnach sollte der Schulbetrieb auch weiterhin so verlaufen, wie er läuft. Egal ob es jemanden nicht gefällt oder doch.
Doch nun zu den Neuerungen.
Es gibt also folgende Vorschläge:
1.) enge Kopplung der Vorträge an öffentliche Ämter
2.) Ausführung des jeweiligen Gebietes auch mit Vorlesungen und danach Prüfungen, die jedoch nicht einzig und allein eben diese Vorlesungen wiederspiegeln.
3.) Deutlich mehr Kurse mit sicherlich deutlich kleineren Studentengruppen.
4.) Weniger Auszeichnungen je Kurs, am Besten nurnoch Freigabe für je ein Amt.
Hab ich etwas übersehen?
Für mich sieht das dann so aus, als müßten wir noch ein halbes Jahr warten, bis die neue Rangordnung geschaffen wurde. Es sollte also keine neuen Angebote geben und der Res Vulgares sicher eh bestehen bleiben. (Wahlrecht)
***
Dem Volkstribun kann ich hin des nur zustimmend zunicken. Zumal die Abhaltung des Diplomatiekurses neben seinen Auswertungen und so weiter, wirklich keine Glanzleistung war.
Bringt es etwas sich gegenseitig die Zeilen zu zerpflücken?
Ich hab dann etwas Zeit und werde die echten Vorschläge mal bündeln.
ZitatSteht eigentlich irgendwo, dass "Vermögen" nur das Bargeld meint? Betriebe haben auch einen Wert, Waren im Lager auch...
Das stimmt wohl, es steht nirgends. Dafür muß es eben meinetwegen einen Unterartikel im Gesetz geben, der dies regelt.
ZitatWas hat das denn jetzt mit der Lex Mercati zu tun?
Es geht doch nur darum, daß ein für schuldig Befundener und Bestrafter nicht sein ganzes Vermögen abstoßt, oder?
Sorry, ich vermische da einiges, wo es noch Bedarf einer festen Reglung gibt. Aber irgendwie hat es für mich auch etwas mit dem Handelsgesetz zu tun.
Denn wenn man den jetzigen Zustand betrachtet, wird es schon bald eine mächtige Schieflage in der Wirtschaft geben. Die nötigen Daten dazu muß ich natürlich für mich behalten, es dient der Schweigepflicht. Aber es gibt noch sehr, sehr viel nachzudenken und zu verhandeln, wenn man auf die Tatsachen schaut.
ZitatSo, offensichtlich gibt es keines. Dennoch ist und war es nie ein Geheimnis, daß die Vermögenswerte der Bürger nicht geheim sind.
Es geht mir dabei nicht darum, ob es ersichtlich ist oder nicht, sondern wie mit den Überweisungen z.B. verfahren wird. Zur Zeit herrscht dort also eine Grauzone. Will bedeuten, jeder darf jedem das überweisen was er will, egal ob er dafür eine Leistung, Ware bekommt oder nicht.
ZitatGute Frage, ich weiß es nicht. Einsicht in die Konten hat aber der Censor, soviel sei gesagt.
Ja das weiß ich... oder habs gesehen.
Gibt es auch jemanden, der wissen müßte, ob es solch ein Gesetz gibt und wo es nachzulesen ist?
*sichamysiertundaufeinenweiterenEintraginsKlassenbuchwartet*
*mehr als 150 % des empfohlenen Preises* bedeutet 150% mehr von 100% entspricht 250% des angegebenen Wertes, also in dem Fall 2,5 Sz.
ZitatAd Mindestmaß an Bestrafung: Ich sehe hier nicht das Problem, wir haben die Möglichkeit der Einsicht in die Kontobewegungen der Bürger.
Gibts dazu eigentlich schon eine Art Gesetz, was sein darf und was nicht und wenn ja, wo?
Zitat
§ 4(3)Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
Das Strafmass ist gemäß §5 Abs 1 festzulegen.
Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Massnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.
§ 5. (1) Beim erstmaligen Verstoß ist eine Strafe in der Höhe von 5 % des Gesamtvermögens des Anbieters an die Staatskasse zu bezahlen, beim zweiten Verstoß eine Strafe in der Höhe von 10 %, die Strafe ist auch publik zu machen, beim dritten Verstoß 20 % des Gesamtvermögens, desweiteren ist auch diese Strafe publik zu machen und an den Geahndeten ist die Warnung zu richten, daß bei einem neuerlichen Verstoß seine Konzession entzogen wird.
(2) Sollte der Geahndete auch nach dem dritten Verstoß nicht den Bestimmungen des Gesetzes Folge leisten, ist ihm die Konzession zu entziehen. Der Konzessionsentzug beschränkt sich auf den betroffenen Wirtschaftszweig, nicht auf alle.
Das zum bestehenden Gesetz.
Nun, nach dem ersten Fall, der eben diese Anwendung notwendig machte, habe ich in meiner Funktion als Aedilis Curules mir meine Gedanken gemacht.
1. zu §5(1):
Meiner Meinung nach ist es notwendig eine Mindeststrafe anzugeben. Meinetwegen 100 Sz. Denn was ist bei einem Anbieter, der seiner Schuld durchaus bewußt ist und schnell noch die Kasse leert? Er bezahlt nichts, weil er nichts hat zum Bezahlen, wartet einige Wochen und zieht diese Aktion von Neuem durch. Wo also bitteschön ist da der "Strafe-Effekt"? Selbst wenn er dann 20% zu zahlen hatte, sind 20% von Null immernoch null.
2. zu §5(2):
Wie ist diese Reglung auf Factiones anzuwenden? Die wohl meisten Durchführer solcher Spendenaktionen. Soll es den Verwalter treffen, oder eine höhere Strafe angelegt werden, doch davon ist nichts im Gesetz enthalten, Handlungsbedarf besteht also.
Zitat§ 4(2) Der Staat darf Produkte genau zum empfohlenen Preis anbieten, wenn der Marktpreis aller Angebote dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt. D.h. bei einer Preisempfehlung von 1 Sz liegt eine Abweichung vor, wenn nur für über 1.5 Sz angeboten wird.
3. zu § 4(2):
Wenn es so sein soll, ist es falsch geschrieben. Nach dieser Aussage, wäre (zu diesem Vergleich) eine maximale Größe von 2,5 Sz erlaubt.
*mehr als 150 % des empfohlenen Preises*
Gut ich sehe das Thema damit abgeschlossen an.
Mit Amtsgewalt des Aedilis Curules, sei hiermit die Factio Prasina des Verstoßes gegen den Lex Mercati überführt.
Zitat(3) Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
Das Strafmass ist gemäß §5 Abs 1 festzulegen.
Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Massnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.
Die Spenden der Factio zu Ehren der Weihung des Bona-Dea Baugrundes, sind demnach mit einer Laufzeit von über sieben Wochen gesetzeswidrig.
Das Strafmaß wird nach §5 Abs 1 festgelegt.
Zitat§ 5. (1) Beim erstmaligen Verstoß ist eine Strafe in der Höhe von 5 % des Gesamtvermögens des Anbieters an die Staatskasse zu bezahlen, beim zweiten Verstoß eine Strafe in der Höhe von 10 %, die Strafe ist auch publik zu machen, beim dritten Verstoß 20 % des Gesamtvermögens, desweiteren ist auch diese Strafe publik zu machen und an den Geahndeten ist die Warnung zu richten, daß bei einem neuerlichen Verstoß seine Konzession entzogen wird.
Die Factio Prasina hat demnach eine Strafe von 5% ihres Gesamtvermögens zu zahlen. Der Betrag ist innerhalb von 2 Tagen auf das Konto der Staatskasse zu entrichten. Bei Zuwiderhandlung erhöht sich das Strafmaß auf den nächsthöheren Satz.
Es ist auf zwei Stellen nach dem Koma aufzurunden.
Der Aedilis Curules
Edit: Zeitraum der Spenden.
ZitatAm Markt ist nichts SimOff, sehr wohl aber bei den SimOff (sagts ja eh schon aus) Aufgaben eines Aedils. Wenn am Markt etwas unrechtmäßiges passiert, dann kannst du bestrafen wie es in deinem Ermessen steht. Das ist die Aufgabe eines Aedils.
Das ist aber in keinster Weise vergleichbar mit der Administrierung der Betriebe, denn das ist eine Sonderaufgabe die in keinem Gesetz verankert ist.
Ich nehme mal an die Bestrafungsaktion poste ich auf der Rosta?
ZitatDu findest es also nicht nötig, irgendwie zu sichern, dass Betreiber desselben Zweiges sich nicht zusammentun, um die Preise in die Höhe zu schiessen? DAS ist ja mal ein Aedil....tsts.
Wie bitteschön stellt der Herr sich das denn vor? Ohne Gesetzevorlage sind dem Ädil die Hände gebunden, das Thema hatten wir heute schon. Da wäre der historische Teil und eine Spielleitung, die den historischen Teil irgendwie kontrollieren will. Tja kein Gesetz keine Handlung.
Zudem ist es im Lex Mercati vermerkt:
Der Staat darf Produkte genau zum empfohlenen Preis anbieten, wenn der Marktpreis aller Angebote dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt.
ZitatZitat:
Doch wie soll ich eine gerechte Strafe finden, das diese Gebräuche aufhören und zudem sich keiner benachteiligt vorkommt?
Du bist der Aedil, nicht ich. Wenn du Schwierigkeiten hast, wende dich an den Senat.
Geht das nächste Geheul los, wenn ich eine feste Strafe für diesen Fall in die Ordnung schreibe? Sicher! Simoff und Simon und Simoff und so weiter und so fort. Wo also bitteschön ist die Grenze am schmalen Pfad?
ZitatDiese Verordnungen sind gut und recht, aber wie steht es mit Bestimmungen über Monopole, wie mit Kartellmissbräuchen?
Wir sind hier nicht in der europäischen Union.
ZitatSelbstanzeige werde ich keine einreichen.
Gut, der Passus ist ungenau, aber für mich ist klar, daß du das Staatsorgan bist das die Einhaltung der Marktgesetze kontrolliert und im Zweifelsfall darüber richtest
Nur wenn ich darüber richten soll, wie soll ich da eine Klage verfassen, das würde bedeuten, für mein Verständnis: Erkannt --> Bekannt gemacht --> Strafe festlegen --> Punkt
Doch wie soll ich eine gerechte Strafe finden, das diese Gebräuche aufhören und zudem sich keiner benachteiligt vorkommt?
ZitatIm Sinne des Amtsverständnisses üben sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus.
Und hältst du dich auch gleich für schuldig?
ZitatWerbeeinnahmen: 50,00 Sz
Kann nicht ganz hin kommen, denn:
ZitatDie Redaktion gibt bekannt, dass ab sofort hier hier im Kleinanzeiger-Bereich Werbung für eure Produkte gemacht werden darf. Unser Mitarbeiter Marcus Gavius Apicius nimmt Überweisungen für die Veröffentlichung der Werbeanzeigen entgegen. Die Geldschatulle der Redaktion der Acta Diurna ist 2053. (Ausgabe 4)
1 Wort = 1 Sesterze
Diese Reglung wurde nur zweimal außer Kraft gesetzt und dies jeweils nur für eine Ausgabe (Zeitung 10 und sie gilt gerade für die nächste Acta Diurna).
Demnach müssen die "Betriebe der Octavier" noch 61 Sz. an die Zeitung überweisen. Da ihr Artikel ganze 111 Wörter enthält.