Die beiden Prätoren hörten mit gleichgültiger Miene dem Caecilius zu, dann nickte Ateius Crassus, der Praetor urbanus und wandte sich der anderen Seite zu. "Senator Germanicus Avarus, ich bin der festen Überzeugung, dass du mit der Meinung des Caecilius gewiss nicht einverstanden bist." Womit der Prätor dem Beklagten das Wort erteilte.
Beiträge von Narrator Italiae
-
-
Der Prätor kratzte sich nachdenklich am Kopf und verlangte dann von einem der Scriba eine Abschrift, welche er schnell überflog. Dann gab er die Abschrift wieder zurück und wandte sich an die beiden Parteien. "Meine Herren, wir sind wohl vom Thema abgekommen. Der Vergleich mit den Hennen und den Eiern hilft in diesem Fall überhaupt nicht. Ich darf die Herren also zur Sache rufen. Tribunus, wenn ich dich richtig verstehe, bist du nicht der Meinung, dass der Holzanbau Teil der Landwirtschaft ist. Darf ich um deine Erklärung bitten? Und bitte, keine Vergleiche mehr."
-
Kommentar zu § 3 Absatz 5 Lex Mercatus
verfasst von T. Caecilius Metellus
Ante diem XVIII KAL FEB DCCCLVII A.U.C. (15.1.2007/104 n.Chr.) begab es sich, dass der Volkstribun Appius Terentius Cyprianus eine Änderung des Lex Mercatus dahingehend anstrebte, dass es Angehörigen des Ordo Patricius und Ordo Senatorius lediglich gestattet sein sollte, mit der Landwirtschaft in Verbindung stehendem Gewerbe nachzugehen.
Während unser geliebter Imperator Caesar Augustus Lucius Ulpius Iulianus den hinter diesem Entwurf zu vermutenden Grundgedanken, durch dieses Gesetz die Rückbesinnung der ehrenhaftesten Römer auf die Tugenden und Ideale der Vorväter zu forcieren begrüßte, entbrannte ob dieses Entwurfes in den geheiligten Hallen des Senats eine heftige Debatte, in deren Verlauf der Entwurf des Volkstribuns herbe Kritik aus den Mündern der ehrenhaften Patres Conscripti Roms ernten musste.
Schlussendlich brachte der Tribun des Volkes einen überarbeiteten Entwurf seiner Gesetzesänderung in die Debatte ein, und der ehrenwerte Konsul dieser vergangenen Tage Marcus Vinicius Lucianus ließ über ihn Abstimmen: Die Erweiterung des Lex Mercatus um den Absatz 5 des § 3 wurde ante diem IV KAL FEB DCCCLVII A.U.C. (29.1.2007/104 n.Chr.) mit einer knappen Mehrheit beschlossen.
Dieser Kommentar soll sich nun näher mit diesem neu zum § 3 Lex Mercatus hinzugekommenem Absatz 5 beschäftigen und den Aedilen und Praetoren eine Hilfestellung bieten um Urteile im Sinne dieses Gesetzes zu fällen.Der Volkstribun Appius Terentius Cyprianus brachte den Vorschlag zur Erweiterung des Lex Mercatus § 3 um den Absatz 5 in den Senat ein, seiner Meinung nach sollten sich die Senatoren wieder mehr auf die römischen Traditionen der Landwirtschaft besinnen und ihrer Rolle als Vorbilder für alle Römer gerechter werden. Weiter war er der Meinung, dass Senatoren aufgrund ihres Landbesitzes einen zu großen Einfluss auf die Wirtschaft hätten und das Volk benachteiligen könnten.
Als Intention für die Gesetzesänderung des Volkstribuns lässt sich also festhalten dass die römischen Traditionen gestärkt werden, die wirtschaftliche Kraft der Senatoren beschnitten und die des einfachen Volkes gestärkt werden sollten.Die Meinungen der Senatoren zu dieser Gesetzesänderung waren geteilt, doch bildete sich letztlich unter den Befürwortern eine Linie heraus: Die Einhaltung der Traditionen sollte durch das Gesetz kontrollierbarer gemacht werden. Die Landwirtschaft als ureigene Tätigkeit der Römer sollte gesetzlich bekräftigt werden.
Da zum Zeitpunkt der Niederschrift dieses Kommentars keine gerichtlichen Entscheidungen zu dem behandelten Absatz des Lex Mercatus existieren, wird dieser Kommentar ohne Bezug auf praktische Urteile und Erfahrungen mit § 3 Absatz 5 Lex Mercatus auskommen.
Der in diesem Kommentar zu betrachtende Teil des Lex Mercatus lautet wie folgt:
"§ 3
(...)
(5) Senatoren, Mitgliedern des Ordo Senatorius und Patriziern ist es verboten, andere Betriebe zu besitzen als solche, welche der Produktion landwirtschaftlicher Güter und deren Weiterverarbeitung dienen."
Während der erste Teil des Satzes eindeutig bestimmt, auf welchen Teil der römischen Bürgerschaft dieses Gesetz anzuwenden ist, nämlich auf Senatoren, Angehörige des Ordo Senatorius sowie des Ordo Patricius, so verdienen die anderen Teile eine sorgfältige Betrachtung: Welche Betriebe gelten als solche für die Produktion landwirtschaftlicher Güter und ihrer Weiterverarbeitung verantwortliche? Wie ist "Weiterverarbeitung" zu verstehen, und wie weit ist diese zu fassen?
Eine Definition von Landwirtschaft kann so aussehen:
"Landwirtschaft ist die zielgerichtete Erzeugung von pflanzlichen oder tierischen Produkten auf einer bewirtschafteten Fläche."Daraus folgt, dass landwirtschaftliche Güter solche sind, die pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sind. Als Beispiele seien hier Getreide, Weintrauben und Obst genannt. All diese genannten Güter sind pflanzlichen Ursprungs und können auf kultivierten Flächen von Menschenhand herangezüchtet sowie geerntet werden. Ebenso verhält es sich mit Schafen: Sie können herangezüchtet und von Menschen gehütet werden.
Als Gegenbeispiel seien hier Gold und Ton angeführt: Beide Güter werden aus dem Schoß der Erde gewonnen, sind somit weder pflanzlichen noch tierischen, sondern irdenen Ursprungs und also nicht als landwirtschaftliche Güter zu betrachten, auch wenn man sie mit einigem poetischem Sinn als "Früchte der Erde" bezeichnen mag.Es lässt sich festhalten: Angehörigen des Ordo Patricius und Senatorius ist es nach § 3 Absatz 5 Lex Mercatus gestattet, Getreide oder Obst produzierende bzw. analog geartete Betriebe zu besitzen. Ihnen ist es nicht gestattet, Eisenminen oder Tongruben bzw. analog geartete Betriebe zu besitzen.
Folgen wir nun dem Gesetzestext weiter, kommen wir zu folgendem Wortlaut: "...und deren Weiterverarbeitung dienen".
Was versteht man unter Weiterverarbeitung? Stoffe können weiterverarbeitet werden um einen anderen, meist höherwertigen Stoff zu erhalten.Definieren wir Weiterverarbeitung also folgendermaßen:
"Unter (Weiter)Verarbeitung versteht man den Prozess in dem aus einem Rohmaterial ein Produkt geschaffen wird. Das Rohmaterial eines Verarbeitungsprozesses kann dabei selbst das Produkt einer vorhergegangenen Verarbeitung sein."Betriebe, deren Produkte aus landwirtschaftlichen Gütern bzw. Rohmaterialien geschaffen werden, dürfen sich also ebenfalls im Besitz der Angehörigen des Ordo Patricius oder Senatorius befinden. Doch nach welchen Kriterien sollen diese Betriebe ermittelt werden? Und wie weit ist diese Verarbeitung in Zusammenhang mit Absatz 5 § 3 Lex Mercatus zu fassen?
Landwirtschaftliche Güter sind nur solange als solche anzusehen wie sie von Menschenhand unbehandelt bleiben und ihre natürliche Form bewahren. Werden sie von Menschen verarbeitet, verlieren sie ihre Natürlichkeit und werden zu künstlichen Gütern.
Die Verarbeitung ist im Zusammenhang mit § 3 Abs. 5 Lex Mercatus also nur bis zur ersten Verarbeitungsstufe zu fassen. Die Weiterverarbeitung eines weiterverarbeiteten landwirtschaftlichen Produkts ist nicht mehr als Weiterverarbeitung eines landwirtschaftlichen, sondern eines künstlichen Produkts anzusehen.Als Beispiel werde hier die Schafzucht sowie der Schneider betrachtet.
In der Schafzucht werden Schafe gezüchtet um Wolle sowie Milch zu erhalten, eine Schafzucht ist somit ein landwirtschaftlicher Betrieb. Der Schneider nutzt Tuche um Kleidung herzustellen. Diese Tuche werden durch das Spinnen aus Wolle gewonnen, es werden also in der Spinnerei natürliche landwirtschaftliche Güter weiterverarbeitet. Durch das Spinnen verliert die Wolle allerdings ihren natürlichen Charakter, da sie von Menschenhand bearbeitet wird. Der Schneider, der die verarbeitete Wolle für seine Kleidung nutzt, verarbeitet also keine landwirtschaftlichen sondern künstliche Produkte und ist somit weder ein landwirtschaftlicher noch ein landwirtschaftliche Güter verarbeitender Betrieb.Bleiben wir bei obigem Beispiel und wenden wir Lex Mercatus § 3 Absatz 5 an: Der Patrizier/Senator darf eine Schafzucht besitzen, denn diese ist ein landwirtschaftlicher Betrieb. Der Patrizier/Senator darf ferner eine Spinnerei besitzen um das Produkt der Schafzucht, die Wolle, zu Garn zu verarbeiten. Es ist ihm jedoch nicht gestattet, eine Schneiderei zu besitzen, da diese nicht das landwirtschaftliche Gut Wolle, sondern das künstliche Gut Garn verarbeitet.
Anhand dieses Beispiels wird deutlich, wie die praktische Auslegung des § 3 Absatz 5 Lex Mercatus, vor allem in Hinblick auf die mit diesem Gesetz verfolgte Intention des Gesetzgebers aussehen könnte. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Erfahrungen mit diesem Gesetz in der Praxis aussehen werden. Möglicherweise wird es notwendig werden, den Absatz 5 um einige eindeutigere Formulierungen zu ergänzen, damit vorhandener Interpretationsspielraum eingeengt und der Sinn des Gesetzes eindeutiger umgesetzt werden kann. Zunächst aber sollte dieser Kommentar hoffentlich die meisten Unsicherheiten und Fragen beseitigt haben.
-
-
Sammlungen von Kommentaren, die den Prätoren bei ihrer täglichen Arbeit behilflich sein sollen.
-
-
Schließlich endete die Feier und der Flamen Dialis nahm wieder auf einem Lehnstuhl Platz, um im verschlossenen Wagen nach Hause gefahren zu werden. Unterdessen kehrte auch das Abbild der Fides in ihren Tempel zurück und zurück blieb eine gewaltige Zahl an Opferdienern und sonstigen Gehilfen, die die prächtigen Aufbauten abräumen durften.
-
CURA AEDIUM SACRARUM
CAIUS VOLTURNIUS LETO
Die Cura Aedium Sacrarum ist für die Instandhaltung, Renovierung, den Bau und die Verwaltung sämtlicher Tempel innerhalb Roms zuständig. Damit untersteht sie gleichzeitig dem Collegium Pontificium und der Cura operum publicorum.
~ ~ ~
Irgendwo in der Regia befindet sich das Officium, in dem ein Pontifex Minor die zweifelhafte Ehre hat, über die heiligen Gebäude zu wachen. Das Officium riecht nach dem Staub zahlreicher Akten, die in große Regale an allen Wänden gestopft sind. In der Mitte thront der Pontifex Minor an seinem Platz - wenn er nicht gerade mit einer anderen Aufgabe betraut wird.
-
-
| Marcus Propertius Secundus
Secundus, der Epulone, war heute morgen in die Regia aufgebrochen, um eine Aufgabe zu erledigen, die ihm Opimius Naso aufgetragen hatte: Er sollte die Akten der Priester durchsehen und überprüfen. Da dies eine längere Sache war, hatte er sich von einem Scriba eine kleine Amphore Wein mitbringen lassen und saß hinter seinem Tisch, der voller Akten lag.
Ein gewisser Flavius Lucullus war hier, offensichtlich Priester des Quirinus...der Propertier sah auf.
"Caranus, ist das korrekt, dass ein Flavius Lucullus Priester des Quirinus ist?"
fragte er seinen Scriba mit hoher Fistelstimme, woraufhin dieser bestätigte und einen Namen auf seiner Liste durchstrich.
-
OFFICIUM SEPTEMVIRI
MARCUS PROPERTIUS SECUNDUS
Ein Septemvir ist Mitglied im Collegium der Septemviri und bekommt seine konkreten Aufgaben durch den Vorsteher des Collegiums zugeteilt. Insbesondere unterstützt der die Pontifices in Verwaltungsfragen und ist am Epulum Iovis beteiligt.
~ ~ ~
In einem Korridor der Regia befinden sich die Officia der Septemvirn. Jedes besteht aus einem Tisch, hinter dem der Amtsinhaber sitzt, sowie ein Stuhl für Gäste. Hinter ihm erhebt sich ein Regal mit Schriftrollen.
-
"Vom ANTE DIEM VI NON MAI DCCCLVII A.U.C. (2.5.2007/104 n.Chr.)? Na, das fällt dir aber früh ein. Also nochmal die ganze Prozedur."
Am Ende dieser Prozedur stand wiederum die Auszahlung von 450 Sz.
-
Der Aufweg vom Forum zum Kapitol war gesäumt von Zuschauern, als die Prozession vom Flaminia Domus in einem sich eher schlängelndem Weg hinauf zum Tempel der Fides in Sicht kam. An der Spitze der Prozession gingen Weihrauch schwenkende Opferdiener, kräftige Staatssklaven, die Kultbilder der Fides – wie üblich ausgestattet mit einem Füllhorn, und einem Fruchtkorb - , des Iuppiter und anderer mit der Göttin assoziierter Gottheiten trugen. Besonders bemerkenswert war der Genius Augusti, der die Züge des Iulianus trug und direkt von der Dea Roma gefolgt wurde, was garantiert kein Zufall war. Darauf folgten Blumenmädchen, die Blüten des Spätsommers auf den Boden fallen ließen.
Dann kam der zweispännige Wagen, der von zwei prächtigen Schimmeln gezogen wurde. Zwar konnten die Zuschauer nicht in den Wagen blicken – um zu verhindern, dass die Flamines auf ihrem Weg Arbeit sahen oder der Flamen Dialis mit Gegenständen oder Tieren konfrontiert wurde, die ihm verboten waren. Zusätzlich hatte es in diesem Jahr den Vorteil, dass niemand sah, wie krank der kahlköpfige Flamen aussah.
Dem Wagen folgten weitere Wägen, die Brot und Süßigkeiten in die Menge warfen, um auch das gemeine Volk in Feierlaune zu versetzen.Auf dem Kapitol angekommen, hielt der Wagen kurz vor dem Tempel, wo der obligatorische Sichtschutz aus stark gebleichten Tüchern errichtet worden war. Wieder mussten mehrere Diener herbeieilen um den hustenden Flamen Dialis aus dem Wagen zu bekommen und gestützt auf seinen Liktor wartete er auf den Fortgang der Kulthandlungen.
Schnell erschien seine Frau, die am Ende der Prozession gefolgt war. Eine Dienerin reichte ihr das Tuch, mit dem die Schwurhand des Priesters verdeckt wurde. Ebenso verfuhren Diener mit den rechten Händen der übrigen beiden Flamines. Als alle bereit waren, traten sie vor zum Opferaltar. Dieses Jahr ging es besonders langsam, da der Flamen Dialis, auf einen Stock gestützt, nur kleine Schritte gehen konnte. Schließlich richtete er sich jedoch auf und erhob wie die anderen beiden die verhüllte Hand.Es folgte die Verkündigung der Treue des römischen Volkes, wobei jedoch fast nur der Flamen Martialis und der Flamen Quirinalis zu hören waren.
Nun wurde die Kultstatue der Göttin aus dem Tempel heraus zum Vorplatz getragen. Wie immer war sie reich mit Blumen geschmückt und ihr Anstrich schien frischer denn je. Zuerst bot der Flamen Dialis mit einer schwachen Handbewegung Weihrauch, anschließend übernahmen die beiden anderen die Opferung des rituellen Kuchens, verschiedener Früchte und Süßspeisen.
Der Flamen Quirinalis übernahm dieses Mal die rituellen Worte, die jedes Jahr erklangen:
„Fides Publica Populi Romani erweise uns die Gunst deiner Aufmerksamkeit, dies ist dein Tag und wir wollen nicht eher ruhen, bis der letzte Erdenbewohner dir die Treue geschworen hat.“
Die Verträge des letzten Jahres waren kaum der Rede wert – zu friedlich war es im Imperium zugegangen. Einzig wenige Vereinbarungen mit verschiedenen dakischen Stämmen konnten auf dem Altar vorgelegt werden.
„Fides erhöre unsere Worte und steige herab, um mit uns zu speisen. Der Tisch ist gedeckt und wir geben uns in vollster Demut deinem Urteil hin.“
Ein Opferdiener goss nun einen edlen Tropfen Falerner-Wein in den foculus und auch ein Tropfen brennbarer Flüssigkeit wurde daruntergemogelt. Daraufhin konnte der Flamen Dialis mit schwacher Stimme beginnen, das Opfergebet zu murmeln, sodass es kaum für die anderen beiden hörbar war – glücklicherweise war Fides eine Göttin und sicher nicht schwerhörig! Schließlich fingen die Gaben Feuer und ein Geruchs-Gemisch aus Weihrauch, verbrannten Speisen und wohlriechender Öle hob sich zum Himmel. Das bisher eher unscheinbare Geräusch der zahlreichen Instrumente schwoll nun an, sodass niemand das Husten des Flamen hören konnte.
-
Wie jedes Jahr wurde auch diesmal das Fest zu Ehren der Fides publica populi Romani statt. Bereits im Vorfeld war bekannt geworden, dass es in diesem Jahr besonders ausgiebig gefeiert werden würde, da der Imperator Caesar Augustus im fernen Parthia weilte, weshalb er besonders auf die Treue seiner Anhänger angewiesen war.
So wartete um die Mittagszeit der zweispännige Karren, der mit einer blütenweißen Plane bedeckt und reichlich mit Blumenschmuck verziert war, vor dem Flaminia Domus, in dem der Flamen Dialis zu residieren pflegte. Gemeinsam mit den übrigen Flamines Maiores wartete der Vertreter des Iuppiter bereits im Hof, noch immer sichtlich von seiner Krankheit geschlagen und von einem Sklaven gestützt. Sein Gesicht schien beinahe so weiß wie die seiner ledernen Kopfbedeckung zu haben und auch die Flaminca hatte einen besorgten Blick aufgesetzt.
Als der Wagen zum Halten kam, eilten gleich vier Diener heran, die den alten und kranken Flamen in das Gefährt hievten, wo man extra den Sella Curulis aufgestellt hatte. Die beiden anderen Flamines stiegen ebenfalls zu, konnten die Fahrt jedoch wie gewohnt stehend absolvieren. Dennoch tauschten sie besorgte Blicke aus. Kaum war die Plane heruntergelassen, reihte der Kutscher den Karren in die Festprozession ein, die bereits seit Tagen vorbereitet worden war.
-
Der Mann überprüfte die Daten und ein Kollege konnte ihm auch bestätigen, dass es in dem Fall tatsächlich nicht zu einem Prozess gekommen war. Daher nahm er schließlich die Auszahlung vor.
"Hier, 450 Sz. Erstattung, wie im Gesetz vorgesehen."
-
Ein Scriba des Gerichtes stellte sich in Positur und brüllte:
"Hiermit wird die Hauptverhandlung in der Sache Tiberius Caecilius Metellus vs Medicus Germanicus Avarus eröffnet.
Das verhandelnde Iudicium Minor besteht aus den ehrenwerten Senatoren Praetor Urbanus Manius Ateius Crassus und Praetor Peregrinus Lucius Epidius Trabea.
Tiberius Caecilius Metellus erhebt Anklage wegen Verstoßes gegen § 3 Abs 5 Lex Mercatus."
Als der Scriba geendigt hatte, erschienen die beiden Prätoren, setzen sich auf ihre Stühle und ließen sich je einen Becher verdünnten Weines geben.
-
Der Mann gab sich mit der knappen Antwort keineswegs zufrieden. Jede Auskunft bedurfte einer genauen Begründung und jede Buchung noch genaueren Daten.
"Prozess gegen Flavius Quirinalis? Du meinst sicher Anzeige, nicht wahr? Wenn es einen Prozess gab, bekommst du ja keine Kosten zurück erstattet. Wann ist die Einzahlung erfolgt?"
-
EDICTUM AEDILIS PLEBIS
ANTE DIEM III KAL OCT DCCCLVII A.U.C. (29.9.2007/104 n.Chr.)Decimus Albius Nero wird aufgrund Verstoßes gegen §3, Absatz 1 Lex mercatus, dem nicht lizensierten, öffentlichen Verkauf diverser Waren, darunter Bier, Brot, Fisch, Wein, Obst, Trauben und Wolle in Verbindung mit einem Verstoß gegen §4, Absatz 3, dem Verkauf unterhalb der Herstellungskosten, zu einer Strafabgabe von insgesamt 584.37 Sz. gemäß § 7 Absatz 1 verpflichtet.
Sieht sich der Beschuldigte nicht in der Lage, die Strafe zu bezahlen, werden alternativ eine Woche Strafarrest angedroht.
Ein Einspruch gegen dieses Edict ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben möglich.
-
Der Prätor seufzte aus tiefstem Herzen. Warum in Iustitias Namen musste auch er in diesem Jahr Prätor sein, vor zwei Jahren noch war rein gar nichts los, nicht einmal interessante Hochverratsprozesse, aber nein, da musste er ja gerade in Gallien weilen und einem launischem Statthalter quasi die Hand halten. Beziehungsweise die der Tochter, was deutlich angenehmer war, dies wiederum nicht wirklich schwerer zu bewerkstelligen war.
"Das dachte ich mir. Na gut, dann setze ich den Termin der Hauptverhandlung am PRIDIE KAL OCT DCCCLVII A.U.C. (30.9.2007/104 n.Chr.) fest. Valete bene, meine Herren." verabschiedete sich der Prätor von den beiden und konnte nur mühsam ein "Mögen die Götter mir beistehen." unterdrücken.
-
"Salve. Caecilius Metellus? Mal schauen. Um welchen Prozess geht es?"