Mit angemessenem Ernst verfolgte der Praetor den Vortrag des Klägers und machte sich dabei mit einem Stylus gelegentlich Notizen. Sein Gesicht wirkte nicht so, als wenn ihn die Rede begeistern und bereits unwiederbringlich auf die Seite des Klägers ziehen würde, aber eine derartige frühe Festlegung wäre für einen Iudex wohl ohnehin unangemessen gewesen.
Als der Kläger geendet hatte, ergriff er dann aber zügig das Wort. "Iulius Dives, vielen Dank für deine Ausführungen. Ich rufe allen Beteiligten in Erinnerung, dass wir hier eine Feststellungsklage eines amtierenden Decemvir behandeln um die Frage zu klären, ob im Falle des Aelius Archias ein Vermögen zu verteilen ist oder nicht. Jegliche verwandtschaftliche oder sonstige Beziehungen zwischen dem Kläger und den möglichen Erben sind dazu ohne Belang. Ebenso alle Beziehungen zwischen der Familie des Klägers und der Person des Vescularius. Alle Beteiligten werden im Weiteren auf Ausführungen zu diesem Thema verzichten", stellte er fest und schaute streng sowohl zum Kläger als auch zum Vertreter des Praefectus Urbi.
"Der Praefectus Urbi, vertreten durch Sextilius Babilus, hat das Wort." Damit nahm er wieder Platz, um nun den Ausführungen der Gegenseite zu folgen.
Jener Sextilius Babilus erhob sich daraufhin von seinem Platz und machte einen deutlich gelasseneren Eindruck als der Kläger und auch der Praetor. Ganz eindeutig war er nur ein Mitarbeiter aus dem Stab des amtierenden Praefectus Urbi, der abkommandiert worden war, um in diesem Prozess aus den Akten seines DIenstherren zu zitieren. Sein persönliches Interesse an diesem Fall war also denkbar gering, was sich eben auch auf sein Gehabe niederschlug. "Werter Iudex, werter Decemvir, ich trage nun den zur Diskussion stehenden Sachverhalt so vor, wie er sich aus den Archiven des Praefectus Urbi ergibt. Punkt eins: Am ANTE DIEM VIII KAL SEP DCCCLX A.U.C. (25.8.2010/107 n.Chr.) wurde ein von Aelius Archias verfasster und an Vescularius Salinator adressierter Brief am Lager der Cohortes Urbanae abgegeben und dem Praefectus Urbi auf dem üblichen Weg zur Kenntnis gebracht. Der Brief liegt im Archiv vor. Punkt zwei: Aufgrund des Inhalts des Briefes hat der Praefectus Urbi einen Haftbefehl gegen Aelius Archias wegen Übler Nachrede ausgestellt und die Konfiszierung seines Vermögens angeordnet. Der Befehl wurde dem Princeps Prior Silius Verres zur Ausführung übergeben. Der Befehl liegt im Archiv vor. Punkt drei: Bei der Ausführung des Befehls wurde festgestellt, dass Aelius Archias bereits verstorben war. Punkt vier: Es existiert eine auf den KAL NOV DCCCLX A.U.C. (1.11.2010/107 n.Chr.) datierte schriftliche Nachfrage der kaiserlichen Kanzlei an den Praefectus Urbi, in der nach den Gründen der Konfiszierung und der Höhe des Vermögens gefragt wird. Die Nachfrage liegt im Archiv vor. Eine Antwort darauf war im Archiv nicht zu finden." Der Mann machte einer kurze Pause, offenbar um seine Akten noch einmal zu überfliegen und blickte dann zum Kläge und anschließend zum Praetor. "Damit endet mein Bericht aus den Archiven des Praefectus Urbi."
Auch hier ergriff der Praetor in seiner Funktion als Iudex zügig das Wort. "Ich danke auch dir, Sextilius Babilus, für deine Ausführungen. Iulius Dives, wünschst du die Vorlage der genannten Schriftstücke als Beweise oder möchtes du deinerseits weitere Schriftstücke oder Zeugenaussagen als Beweise in die Verhandlung einbringen?"