Ein Bote des Praefectus Urbi brachte einen Brief vorbei:
Ad
Consul Purgitius Macer
In diesem Jahr werde ich im Auftrag des Kaisers von § 18 (15) Cod. Univ. Gebrauch machen und einige Magistraturen des Cursus Honorum außer der Reihe ernennen. Fünf Quaestorenstellen, zehn Vigintivirate und Volkstribunat werden daher in diesem Jahr nicht durch den Senat gewählt. Die Veröffentlichung dieser Ernennungen erfolgt über die kaiserliche Kanzlei.
Bei den kaiserlichen Kandidaten handelt es sich um Männer, die sich einen Platz im Cursus Honorum durch ihre erwiesene Ergebenheit gegenüber dem Kaiser und seinem Stellvertreter, sowie ihre Tüchtigkeit verdient haben. Dies ist dem Senat mitzuteilen.
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