Beiträge von Narrator Germaniae

    Memmius Pomponius Agrippinus


    Es gab eine Pause, die die Decuriones mit Plaudern verbrachten. Einige vertraten sich kurz die Beine. Dann schließlich reichte Decurio Helvetius die überarbeitete Version seines Entwurf an den Duumvir zurück. "Wunderbar. Dann schreiten wir zur Abstimmung", sagte dieser und leitete damit das Beschlussverfahren des Rates ein.




    NDM

    Memmius Pomponius Agrippinus


    "Es wird abgestimmt über den Dekretentwurf des Iullus Helvetius Curio über eine Marktordnung für Mogontiacum."


    DECRETUM DECURIONUM


    Edictum Mercatorum Mogontiacensis


    I. Definitionen
    Dieses Edikt ist eine Erweiterung des Lex Mercatus und übernimmt alle in ihr festgelegten Begriffsdefinitionen


    II. Betriebe
    (1) Jeder, der im Stadtgebiet von Mogontiacum einen Betrieb eröffnet, muss diesen vor der Inbetriebnahme bei der Stadtverwaltung anmelden.
    (2) Die Stadtverwaltung führt ein Verzeichnis der ordnungsgemäß angemeldeten Betriebe.
    (3) Nicht angemeldete Betriebe sind durch die Stadtverwaltung unverzüglich stillzuegen.


    III. Marktplätze
    (1) Hauptmarkt ist das Forum im Vicus Apollinensis. Zu diesem Hauptmarkt gehört auch die Basilica.
    (2) Vicinalmärkte bestehen auf den Marktplätzen der folgenden Vici: Vicus Navaliorum, Vicus Salutaris, Vicus Victoria, Vicus Novus, Vicus Britannicus und der Marktplatz in den Canabae Castellae.
    (3) Jeder Händler mit Wohnsitz in Mogontiacum kann auf diesen Märkten einen Marktstand betreiben und in der Basilica eine städtische Taberna mieten. Händler ohne Wohnsitz in Mogontiacum dürfen allein auf dem Forum Marktstände betreiben.
    (4) Der Aedil kann Händlern ohne Wohnsitz in Mogontiacum per Edikt das Betreiben von Markständen auch auf anderen Märkten des Municipiums gestatten.
    (5) Der Handel mit Vieh ist ausschließlich auf dem Forum gestattet. Hierzu wird das gesamte Forum an den Kalenden und den Iden jedes Monats ausschließlich für den Viehhandel genutzt.


    IV. Marktzeiten
    (1) Die Marktzeit erstreckt sich von der zweiten bis zur neunten Stunde.
    (2) Am Tag nach den Nundinae findet in der Basilica kein Markt statt. Die Duumviri können bei Bedarf jederzeit den Markt in der Basilica schließen, wenn sie dies neun Tage vorher bekanntgemacht haben.


    V. Größe der Marktstände
    (1) Jeder Marktstand darf eine Breite von höchstens 20 Fuß und eine Tiefe von höchstens zwölf Fuß haben.
    (2) Zwischen den Marktständen muss ein Durchgang von sieben Fuß und vor den Marktständen eine Gasse von 15 Fuß freigehalten werden.
    (3) Die Pferche auf dem Viehmarkt dürfen höchstens 40 Fuß im Geviert betragen. Dazwischen sind Gassen von 15 Fuß freizuhalten.


    VI. Gebühren
    (1) Für die Genehmigung eines Marktstandes wird eine Gebühr von fünf Sesterzen erhoben. Die Genehmigung gilt für drei Monate und zwar sowohl für die Vicinalmärkte als auch für den Hauptmarkt.
    (2) Der Pachtzins für eine städtische Taberna in der Basilika beträgt 40 Sesterzen pro Jahr. Eine Gebühr für die Genehmigung wird hierbei nicht erhoben.
    (3) Für Marktstände und Pferche des Bauern- und Viehmarkts werden keine Gebühren erhoben, sofern die Betreiber für die Reinigung der Flächen Sorge tragen. Andernfalls ist der Aedil berechtigt, eine Reinigungsgebühr zu erheben.


    VII. Sicherheit
    (1) Jeder Betreiber eines Marktstandes oder einer städtischen Taberna in der Basilica hat drei Eimer Wasser mit einem Mindestinhalt von jeweils zwei Congii vorzuhalten.
    (2) Während der Marktzeiten ist jeglicher Verkehr von Karren und Kutschen auf den Marktgeländen verboten.


    VIII. Verstöße
    (1) Verstöße gegen diese Marktordnung kann der Aedil mit einem Strafgeld von mindestens 20 Sesterzen und höchstens 200 Sesterzen ahnden.
    (2) Wiederholte Verstöße gegen diese Marktordnung kann der Aedil mit zeitlich befristeten oder unbefristeten Betriebsverboten von Ständen in der Basilika und auf den städtischen Märkten ahnden.
    (3) Gegen die Entscheidung des Aedils kann bei den Duumviri Widerspruch eingelegt werden.


    Sim-Off:

    Die Abstimmung läuft bis einschließlich dem 06.08.2016.
    Abgestimmt wird mit :dafuer: (Annahme), :dagegen: (Ablehnung), oder Enthaltung.


    Stimmberechtigte Decuriones sind:
    - Numerius Duccius Marsus
    - Decimus Duccius Verus
    - Iullus Helvetius Curio



    NDM

    Memmius Pomponius Agrippinus


    Einer der Duumvirn ergriff daraufhin das Wort und bemerkte: "Nun, dann können wir nun wohl den geänderten Entwurf zur Abstimmung stellen. Helvetius, wenn du so gut wärst, mir die geänderte Fassung zur Verfügung zu stellen? Ich verlese den Text dann noch einmal, bevor wir entscheiden."




    NDM

    Sisenna Vitellius Tryphon
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    Decuriones und Gäste sammelten sich langsam im Saal und man plauderte angeregt miteinander. Die Räumlichkeiten füllten sich und die Duumvirn bemerkten bei diesem Andrang nicht sofort, dass da auch noch plötzlich ein Statthalter mit seiner Frau eingetroffen war. Es war gut, dass Helvetius Curio die Initiative ergriff und die Begrüßung der Ehrengäste übernahm. Die Duumvirn wurden bald darauf ebenfalls auf des Statthalters Ankunft aufmerksam gemacht und eilten zu dessen Begrüßung. Nachdem diese angemessen vollbracht worden war, bemühte Duumvir Vitellius sich darum, den Festakt zu beginnen. Er hieß die Gäste Platz nehmen auf den bereitgestellten Klinen, blieb selbst jedoch stehen. Als die Leute sich niedergelassen hatten, richtete er das Wort an die Gäste:


    "Municipes, Cives, Decuriones, werter Legatus Augusti Pro Praetore Duccius, hochgeschätzte Tiberia, an den Saturnalien steht die römische Welt Kopf. Sklaven gebärden sich wie Herren, Herren bedienen ihre Sklaven, die Menschen werden ganz toll und feiern ausgelassen.


    Mit deiner Rückkehr nach Mogontiacum, geschätzter Duccius, haben wir braven Bürger der Stadt die Garantie, dass nach Beendigung der Festlichkeiten unsere Füße wieder auf dem Boden stehen und die Decke an den Platz über unseren Köpfen zurückkehrt. Die Zeiten des Wohlstands und der Stabilität aufrecht zu erhalten, wird die wohl wichtigste Aufgabe sein, die diese Provinz dir stellt, und du wirst sie gewiss bravourös meistern. Es ist mir eine besondere Ehre, einen Sohn unseres Municipiums" - was freilich so nicht ganz korrekt, aber nach Ansicht des Duumvirs nicht weiter erläuterungswert war - "heute als neuen kaiserlichen Statthalter in Mogontiacum willkommen heißen zu dürfen. Nicht nur dein Ruf als vielgerühmter Kriegsheld eilt dir, Duccius, voraus. Nein, auch deine holde Ehefrau lässt unsere Gemeinde zukünftig in neuem Glanz erstrahlen." Mit einer theatralischen Geste unterstrich Vitellius seine Worte.


    "Ich freue mich deshalb, euch" - damit adressierte der Duumvir nun wieder die Anwesenden - "unseren neuen Statthalter, Senator Titus Duccius Vala, und seine Gattin Tiberia Lucia vorstellen zu dürfen. Herzlich willkommen in Germania Superior und in Mogontiacum!" Jetzt war es an Vala, einige passende Worte an die versammelten Gäste zu richten, bevor das Programm weitergehen konnte.




    NDM

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    Der harte Winter hatte sich in den letzten Tagen noch einmal kurz erhoben, bis er schließlich von seinem geliebten Germanien ablassen musste und es aus seinen eisigen Klauen entließ. Der Schnee schmolz dahin, die Pegel der Flüsse stiegen ob des Eises welches sich in kleinen, sich aber akkumulierenden, Rinnsalen in sie ergoss. Die Natur erwachte zum Leben, die Vögel kehrten zurück und ein paar Pflänzchen bahnten sich ihren Weg um das grau-weiße Allerlei in ein zartes Grün zu färben.
    "Alles versinkt im Schlamm, du kannst keine zwei Schritte machen." sagte einer der Klatschmänner zum anderen, "Du bist nur am möppern, erst isset dir zu kalt und jetz' isset dir zu schlammig. De Sonne kütt' doch raus, das wird schon trocknen, kommst schon früh genug aufs Feld zurück."








    Sim-Off:

    Fotoquelle (Als frei verwendbar deklariert): https://pixabay.com/static/upl…wdrops-793435_960_720.jpg

    Praefectus Alae
    A. Iunius Seneca
    Castra Alae II N.


    Salve Praefectus Iunius,


    danke für dein Interesse. Die einstige Ausschreibungsfrist ist zwar nicht mehr gültig, aber das Municipium ist stets auf der Suche nach einträglichen Angeboten für Vermögenswerte, deren Verwaltung nicht in ihrem Interesse liegt. Welche Betriebe haben denn deine Neugierde geweckt? Gerne lade ich dich für die Klärung der Kaufkonditionen zu einem Treffen in mein Officium ein. Falls dein Zeitplan das nicht zulässt, komme ich auch gerne schriftlich mit dir überein.


    Vale bene


    Titus Numicius Macatus

    ANTE DIEM VIII ID APR DCCCLXVI A.U.C. (6.4.2016/113 n.Chr.)


    Sim-Off:

    Nebenbei: Der Quaestor hat mittlerweile einen anderen Namen, aber das steht tatsächlich nirgendwo, wie ich gerade festgestellt habe. Der jetzt frisch gewählte neue Quaestor wird dann zur besseren Übersicht ins Tabularium eingetragen.

    Am Tag nach den Wahlen waren alle Stimmen ausgezählt und das Ergebnis konnte verkündet werden. Das Wetter war noch immer winterlich; eine Wende zum Frühling hin konnte mit endültiger Sicherheit noch nicht festgestellt werden. Eine schwache Sonne wechselte sich mit Regen, Schnee, oder Schneeregen ab. Deshalb hatte man entschieden, dass die Vereidigung der Magistrate in der Basilika stattfinden würde. Dennoch musste der Herold der Stadt auf das Forum treten und gegen das Wetter anbrüllen, um die Wahlergebnisse zu verkünden:


    EDICTUM DUUMVIRORUM


    Hiermit ernennen wir folgende Municipes zu Magistraten des Municipium Cornelium Mogontiacensis:



    Zu Duumviri:
    Manius Pontidius Musca (NSC)
    Memmius Pomponius Agrippinus (NSC)


    Zum Quaestor:
    Titus Numicius Macatus (NSC)


    Zu Aediles:
    Iullus Helvetius Curio
    [...]


    Zu Magistri Vici:
    [...]



    Die Vereidigung der Amtsträger findet in der Basilika Mogontiaci statt.


    Es beglückwünschen die Wahlsieger



    Lucius Acutius Diadematus et Sisenna Vitellius Tryphon

    NON APR DCCCLXVI A.U.C. (5.4.2016/113 n.Chr.)



    http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/e-roemer-maenner/57.jpg Sisenna Vitellius Tryphon richtete nach Verkündung des Wahlergebnisses und nachdem Jubel oder Stimmen der Enttäuschung etwas abgeklungen waren, das Wort an die versammelten Menschen.


    "Bürger Mogontiacums!


    Vor euch stehen die Magistrate, die die meisten eurer Stimmen auf sich vereinen konnten. Ihr habt ihnen den Einstieg in ihre Ämter ermöglicht. Jetzt ist es an ihnen, sich eures Vertrauens würdig zu erweisen."


    Damit wandte er sich direkt an die Gewählten:


    "Die Gesamtheit der Municipes hat euch gewählt - also handelt nun so, dass auch sie stolz auf euch sein können! Zuerst aber sollt ihr einen Eid auf die Gesetze des Municipium ablegen, wie es die Lex Municipalis vorschreibt:"


    Ein Amtshelfer verlas den Eid mit volltönender Stimme. Es wurden zunächst die neuen Duumvirn vereidigt, daraufhin der Quaestor. Es folgten die Aedile und zuletzt die Magistri Vici. Als nun also Iullus Helvetius Curio, einer der erfolgreichen Kandidaten für das Aedilat, aufgerufen wurde, sprach der Amtshelfer:


    "Iullus Helvetius Curio wurde zum Aedil gewählt. Er möge den folgenden Eid schwören:


    Ich, Iullus Helvetius Curio, schwöre bei Apollo Grannus Mogoun, Divus Augustus und allen Divi Augusti, und bei allen Göttern, das Amt des Aedil entsprechend der Lex Municipalis Cornelii Mogontiacensis und den Decreta Decurionum zu führen. Ich schwöre, all dies jederzeit einzuhalten und gegen jeden vorzugehen, der gegen die Lex Municipalis Cornelii Mogontiacensis oder die Decreta Decurionum zuwiderhandelt."




    NDM

    DECRETUM DECURIONUM MOGONTIACI


    Über die Berichtspflicht der städtischen Magistrate


    I. Die Magistrate des Municipium Cornelium Mogontiacensis sind dazu verpflichtet Rechenschaft über ihre Amtszeit abzulegen. Diese Verpflichtung gilt für die Duumvirn, Quaestoren, Aedilen und Magistri Vici.


    II. Um ihre Rechenschaftspflicht gemäß der Lex Municipalis zu erfüllen, müssen die Magistrate nach dem Ende ihrer Amtszeit einen schriftlichen Bericht anfertigen und diesen an die amtierenden Duumvirn übergeben.


    III. Der Bericht muss alle begonnenen und abgeschlossenen Projekte, vollzogenen Amtshandlungen und einen Nachweis über deren Vollzug enthalten.


    IV. Die eingereichten Berichte werden von den Duumvirn während einer Contio des Ordo decurionum verlesen und öffentlich auf dem Forum ausgehängt.


    V. Binnen einer Woche nach der Einreichung des schriftlichen Berichts müssen die Magistrate eine öffentliche Rede auf dem Forum halten, in der sie die in ihrem Bericht festgehaltenen Tätigkeiten mündlich darlegen.


    VI. Die Berichtspflicht ist Teil der rechtschaffenen Amtsführung, wie sie in der Lex Municipalis festgelegt wurde. Kommt ein Magistrat dieser Pflicht nicht nach, entscheidet der Ordo decurionum über die Einbehaltung eines einbezahlten Pfandes.



    Lucius Acutius Diadematus et Sisenna Vitellius Tryphon

    ANTE DIEM VII ID IAN DCCCLXVI A.U.C. (7.1.2016/113 n.Chr.)


    EDICTUM DUUMVIRORUM


    Wahlen der Magistrate des Municipium Cornelium Mogontiacensis


    Den Bestimmungen der Lex Municipalis Cornelii Mogontiacensis entsprechend wird der Termin für die Wahlen der städtischen Amtsträger festgesetzt auf:


    ANTE DIEM III NON APR DCCCLXVI A.U.C.
    (3.4.2016/113 n.Chr.)
    und
    PRIDIE NON APR DCCCLXVI A.U.C.
    (4.4.2016/113 n.Chr.)


    Kandidaturen können den Duumvirn bis ANTE DIEM XIII KAL APR DCCCLXVI A.U.C. (20.3.2016/113 n.Chr.) bekannt gegeben werden.


    Die Vereidigung der gewählten Magistrate erfolgt NON APR DCCCLXVI A.U.C. (5.4.2016/113 n.Chr.) auf dem Forum.


    Wahlberechtigt sind die Einwohner des Municipium, die zum Wahltermin in den Bürgerlisten registriert sind.



    Lucius Acutius Diadematus et Sisenna Vitellius Tryphon

    ID MAR DCCCLXVI A.U.C. (15.3.2016/113 n.Chr.)


    Trotz des recht frühen Wintereinbruchs, der bei manchen schon Befürchtungen hervor gerufen hatte, war der Winter in Germania bislang – zumindest für die Eingeborenen – verhältnismäßig normal geblieben. Kalt und ungemütlich, auch schneereich in manchen Zeiten, aber für die hiesigen Verhältnisse: normal. Nach den Saturnalien regte sich bei dem ein oder anderen gar die Hoffnung, dem frühen Wintereinbruch möge ein früher Frühlingsanfang folgen... zumindest ließen an manchen Tagen die Temperaturen darauf schließen, und auch der Wind brachte scheinbar den Hauch eines Versprechens mit sich, trug jenen speziellen Duft, weckte jenes Gefühl, das den Frühling schon erahnen lässt.


    Allein: die Hoffnung war eine allzu trügerische. Einige Zeit nach den Saturnalien wurde es wieder kälter, langsam zunächst, und der hellgraue Wolkenhimmel beförderte Schnee in Unmengen zur Erde. Im Flockenflittern, wenn es am dichtesten war, konnte man selbst zur Mittagszeit kaum ein paar Schritt weit sehen. Nach Tagen, in denen der Schneefall kaum Pause machte und kein Ende zu nehmen schien, brach eines Tages endlich ein Morgen an, an dem der Himmel klar war: von einem strahlenden Blau gleißte die Sonne herab. Jeder, der sich über das endlich wieder gute Wetter allerdings freute, merkte spätestens mit einem Schritt vor die Tür den Nachteil: über Nacht hatte es einen massiven Kälteeinbruch eingegeben, so sehr, dass die Feuchtigkeit von aufsteigenden Atemwolken schon in den Haaren zu winzigen Eiskristallen gefroren.


    LDF

    Sisenna Vitellius Tryphon
    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/e-roemer-maenner/57.jpg]


    "Es wird abgestimmt über den Dekretentwurf des Iullus Helvetius Curio über über die Berichtspflicht der städtischen Magistrate."


    Über die Berichtspflicht der städtischen Magistrate


    I. Die Magistrate des Municipium Cornelium Mogontiacensis sind dazu verpflichtet Rechenschaft über ihre Amtszeit abzulegen. Diese Verpflichtung gilt für die Duumvirn, Quaestoren, Aedilen und Magistri Vici.


    II. Um ihre Rechenschaftspflicht gemäß der Lex Municipalis zu erfüllen, müssen die Magistrate nach dem Ende ihrer Amtszeit einen schriftlichen Bericht anfertigen und diesen an die amtierenden Duumvirn übergeben.


    III. Der Bericht muss alle begonnenen und abgeschlossenen Projekte, vollzogenen Amtshandlungen und einen Nachweis über deren Vollzug enthalten.


    IV. Die eingereichten Berichte werden von den Duumvirn während einer Contio des Ordo decurionum verlesen und öffentlich auf dem Forum ausgehängt.


    V. Binnen einer Woche nach der Einreichung des schriftlichen Berichts müssen die Magistrate eine öffentliche Rede auf dem Forum halten, in der sie die in ihrem Bericht festgehaltenen Tätigkeiten mündlich darlegen.


    VI. Die Berichtspflicht ist Teil der rechtschaffenen Amtsführung, wie sie in der Lex Municipalis festgelegt wurde. Kommt ein Magistrat dieser Pflicht nicht nach, entscheidet der Ordo decurionum über die Einbehaltung eines einbezahlten Pfandes.


    Sim-Off:

    Die Abstimmung läuft bis einschließlich dem 07.01.2016.
    Abgestimmt wird mit :dafuer: (Annahme), :dagegen: (Ablehnung), oder Enthaltung.


    Stimmberechtigte Decuriones sind:
    - Numerius Duccius Marsus
    - Decimus Duccius Verus
    - Iullus Helvetius Curio



    NDM

    "Hat es im Vicus Novus auch so viel geschneit wie bei uns?", fragte ein Klatschweib einen Klatschkerl auf dem Forum, der nur abwinkte: "Turilla konnte garnicht so schnell schauen, da sind unsere Kinder schon nach draußen geeilt. Mein kleiner Lucius hat sich augenblicklich ne Erkältung eingefangen. Ich selbst hab es nur hierher geschafft, weil ich mich auf dem Weg hinter einen Karren geklemmt habe."
    "Kannst du dich daran erinnern, wann es das letzte mal so früh so viel geschneit hat?", rieb das Klatschweib sich ahnungslos an der Schläfe während der Mann nur mit sorgenvoller Miene den Kopf schüttelte: "Ganz ehrlich: nein. Ich hoffe, das taut wieder weg."

    Überall wo Menschen aufeinander trafen, teilten sie Informationen miteinander. Selbst, wenn sie garnicht miteinander kommunizieren wollten kommunizierten sie. Und das trug sich weiter, und weiter, und weiter... bis irgendwann alle bescheid wussten.


    Natürlich wurde nicht alles bekannt was auf der Welt geschah - manches brauchte schon eine längere Zeit um den Weg auch in das letzte Ohr gefunden zu haben, manches gelangte sogar nie an die Öffentlichkeit. Viele Dinge hingegen wurden bekannt, quasi direkt nachdem sie geschehen waren.


    Denn eins taten Menschen halt besonders gerne miteinander: klatschen.


    Sim-Off:

    An dieser Stelle kann kurz über Dinge berichtet werden, die als Allgemeinwissen gelten und die jeder wissen darf. Bitte mit Link zur Ursprungshandlung. :)

    https://c1.staticflickr.com/9/…66055139_56eac1c126_m.jpg Der Norden hatte im Süden einen Ruf, den man mit viel Optimismus von 'durchwachsenem Charakter' beschreiben konnte. Es waren die tiefen undurchdringlichen Urwälder, die man selbst auf der westlichen Seite des Limes noch nicht hatte bezwingen können (und bis in die späte Neuzeit auch nicht würde bezwingen können). Dann das unwegsame Gelände das aus Hügeln, Bergen, Mooren, Seen, Flüssen und eben den undurchdringlichen Wäldern schon fast willkürlich zusammengewürfelt war. Es gab durchaus Veteranen der römischen Legionen, die mit ihrer Heimat nie warm geworden waren und es nach wie vor mieden die sicheren Städte zu verlassen.
    Dann der doch eher derbe Charakter der Menschen, ihr nach italischen Verhältnissen nichtexistenter Humor und ihre Angewohnheit, nicht einmal den geringsten Anlass verstreichen ließen um sich nach Herzensfrust und Fausteslust zu streiten. Und dann das Wetter. Es kam durchaus vor, dass es im Julius schneite. Zwar war das auch im Norden eine Seltenheit, aber es kam vor. Oft genug, um bei diesem Phänomen nicht in Panik zu verfallen wie es südlich der Fall war (selbst Sonnenfinsternisse hatten im Süden nicht den gleichen Effekt, weil diese nicht auf einen Schlag ganze Ernten vernichteten), aber doch um es mit sorgenvoll zusammengekniffenen Brauen zur Kenntnis zu nehmen.
    Schnee zu Samhain, dem Neujahrsfest der Kelten, war absolut keine Seltenheit. So war auch niemand wirklich überrascht, als er nach durchzechter Nacht aus den eigenen vier Wänden trat und augenblicklich kalte Füße bekam.
    Was jedoch nicht allzu oft vorkam, war die Dimension in der es in der Samhainsnacht geschneit hatte: genug, um den Frühaufstehern nicht nur kalte Füße, sondern auch kalte Knie zu bereiten.


    Bildquelle

    Procurator Rationis Privatae
    Numerius Duccius Marsus
    Villa Duccia


    Salve Duccius,


    danke für dein Angebot. Betrachte es hiermit als angenommen. Die Überschreibungsurkunde des Farbmischers an dich liegt diesem Schreiben bei. Die weiteren Waren werden dir nach Zahlung des Kaufpreises im Lager der Curia ausgehändigt.*


    Vale bene


    Memmius Arrius Caesulenus

    ANTE DIEM VI KAL OCT DCCCLXV A.U.C. (26.9.2015/112 n.Chr.)


    Sim-Off:

    *Einfach 1900 Sz einzahlen, dann gibt's ein persönliches Angebot.

    Kaeso Veturius Gratus
    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/e-roemer-maenner/23.jpg]


    Der Procurator Rationis Privatae trug juristische Argumente vor, die der Legatus Iuridicus aufmerksam verfolgte. Der Duccius machte klar, dass sich eine Anklage nicht lohnte, da offensichtlich keine Straftatbestände erfüllt waren. Veturius runzelte die Stirn darüber, dass man diesen Magier offenbar nicht im geringsten belangen konnte. Man sollte womöglich eine Strafrechtsreform im Senat anregen.


    "Nun denn", setzte der Legatus Iuridicus zu einigen abschließenden Worten an. "Hiermit verfüge ich, dass der Peregrinus Myrddin Ariamir wegen des gestrigen nächtlichen Vorfalls nicht weiter festgehalten wird." Er sah den Mann dabei ernst an. "Myrddin Ariamir, du bist frei zu gehen. Aber ich warne dich: Wenn du weiterhin Unruhe provozierst, werde ich dafür sorgen, dass man dich aus der Stadt jagt. Wir werden dich im Auge behalten."



    BEKANNTMACHUNG


    Das Angebot über den Verkauf städtischer Betriebe von
    PRIDIE ID SEP DCCCLXV A.U.C.

    (12.9.2015/112 n.Chr.)
    wird hiermit bis
    PRIDIE KAL OCT DCCCLXV A.U.C.

    (30.9.2015/112 n.Chr.)
    verlängert!



    Memmius Arrius Caesulenus

    ANTE DIEM IX KAL OCT DCCCLXV A.U.C. (23.9.2015/112 n.Chr.)

    Kaeso Veturius Gratus
    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/e-roemer-maenner/23.jpg]


    "Hmm", brummte der Legatus Iuridicus Kaeso Veturius Gratus. Er stützte bedächtigt die Ellbogen auf die Armlehne seines Stuhl und legte die Fingerkuppen aneinander. So verharrte er einen Moment, um über die hitzige Rede des Pontifex nachzudenken. Was in seinem Kopf vorging, war nicht zu erkennen.


    "Procurator Duccius", wandte er sich schließlich an den Mann auf seiner anderen Seite. "Können wir diesem Mann strafbares Verhalten irgendeiner Art nach dem Codex Iuridicalis vorwerfen?"