Beiträge von Aulus Octavius Avitus

    EDICTI PRAEFECTUS URBI (Sanctio)


    Ancius Duccius Munatianus (389.49 Sz) -1.6.2007-
    Gegen Ancius Duccius Munatianus wird nach §4 Absatz 3 Satz 2 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 389.49 Sz verhängt. Trotz Ermahnung nach Ablauf der gesetzlich garantierten Zeit für die kostenfreie Abgabe von Gütern sind die abgemahnte Ahngebote noch aktiv.


    -- B -- Terentia Varena (50 Sz) -1.6.200 -
    Gegen Terentia Varena wird nach §3 Absatz 1 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 50 Sz verhängt.


    --B -- Duccia Clara (50 Sz) -1.6.2004-
    Gegen Duccia Clara wird nach §3 Absatz 1 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 50 Sz verhängt.


    Medicus Germanicus Avarus (9044,02 Sz) -2.8.2007-
    In einem Verfahren verurteilt
    Gegen Medicus Germanicus Avarus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 9044.02 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Senator aufgefordert seinen Betrieb Architectura 'Magister Avarus' unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
    Betrieb befindet sich noch im Besitz des Beschuldigten, die Strafe sollte erhöht werden.


    Quintus Tiberius Vitamalacus (2845,60 Sz) -17.8.2007-
    nichtig
    Gegen Quintus Tiberius Vitamalacus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 2845.60 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Senator aufgefordert seinen Betrieb Lignarius Hispania Carthagae Nova Q.Tiberius Vitamalacus unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.


    Caius Flavius Aquilius (1485.92 Sz) -17.8.2007-
    Gegen Caius Flavius Aquilius wird nach §3 Absatz 4 und 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 1485.92 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Patrizier aufgefordert seine Betriebe Kleines Malmaleins und Calpurnias Schlammgrube unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
    Betrieb befindet sich noch im Besitz des Beschuldigten, die Strafe sollte erhöht werden.


    Claudia Aureliana Deandra (1190 Sz) -17.8.2007-
    Gegen Claudia Aureliana Deandra wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 1190 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Patrizierin aufgefordert ihren Betrieb Deandras Keramikhandel unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
    Betrieb befindet sich noch im Besitz des Beschuldigten, die Strafe sollte erhöht werden.


    Marcus Decimus Mattiacus (435,79 Sz) -17.8.2007-
    Gegen Marcus Decimus Mattiacus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 435.79 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert seinen Betrieb Cuniculus Aureum Mattiacorum unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
    Betrieb befindet sich noch im Besitz des Beschuldigten, die Strafe sollte erhöht werden.


    Lucius Didius Crassus (721,9 Sz) -17.8.2007-
    Gegen Lucius Didius Crassus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 721.9 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert seine Betriebe picturae Hispania Didius, Taberna 'Stella Mare' und terra incendium carthago nova unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
    Betrieb befindet sich noch im Besitz des Beschuldigten, die Strafe sollte erhöht werden.


    Aelia Adria (709,23 Sz) -17.8.2007-
    Gegen Aelia Adria wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 709.23Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert ihre Betriebe Lararia Germanica und Scriniarius Germanica unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.


    Iunia Attica (844,28 Sz) -17.8.2007-
    Gegen Iunia Attica wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 844.28Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert ihre Betriebe Lapicidinae und Officina ferraria unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
    Betrieb befindet sich noch im Besitz des Beschuldigten, die Strafe sollte erhöht werden.



    -- B -- Lucius Aurelius Commodus (198,24 Sz) -19.8.2007-
    Gegen Lucius Aurelius Commodus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 198.24 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Senator aufgefordert seinen Betrieb Möbeltischlerei Commodus unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.



    Artoria Medeia (699,04 Sz) -19.8.2007-
    Verfahren läut
    Gegen Artoria Medeia wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 699.04 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert ihren Betrieb Zu den Mänaden unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.



    Gaius Didius Sevycius (1058,87 Sz) -19.8.2007-
    Gegen Gaius Didius Sevycius wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 1058.87 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert seinen Betrieb Herbarius Sevycius unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
    Betrieb befindet sich noch im Besitz des Beschuldigten, die Strafe sollte erhöht werden.


    Medicus Germanicus Avarus (21570,88 Sz) -20.8.2007-
    Gegen Medicus Germanicus Avarus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 21570.88 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Senator ein letztes Mal aufgefordert seinen Betrieb Architectura 'Magister Avarus' unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
    Betrieb befindet sich noch im Besitz des Beschuldigten, die Strafe sollte erhöht werden.

    Wiederum erhob sich Avitus, um äußere Ruhe bemüht. "Du führtest den Vergleich zwischen Henne und Baum bereits in der ersten Anhörung auf, Tiberius Durus.


    Auch hier in der Hauptverhandlung, will er mir nicht plausibler erscheinen. Eine Henne wird ohne das Futter des Landarbeiters ohne ausreichend Wasser und Schutz vor den Wildtieren wohl kaum Eier hergeben können. Da es vorher dem Tode geweiht wäre. Ein Baum so bin ich mir sicher bedarf dieser Aufmerksamkeit nicht."

    Avitus erhob sich, „Ehrenwerter Prätor, ehrenwerter Tiberius Durus. Ich werde mich möglichst kurz halten. Du hast in deinen Ausführungen stets auf Vergleiche gesetzt, suchst den Vergleich zur Viehwirtschaft und zum Weinanbau.


    Meine Familie stammt selbst vom Lande, aus der Nähe von Ostia, ein Landgut mit Weinstöcken wird dort sein Generationen von uns bewirtschaftet.


    Und so fällt mir der Vergleich umso schwerer zu glauben. Ein Weinstock bedarf der Pflege der Zuwendung des Weinbauers, der Landarbeiter, damit er die ersehnte Frucht in ausreichendem Maße tragen wird. Bei der Forstwirtschaft, ist dies nicht der Fall, oder verbringt der Kläger oder dessen Landarbeiter Wochen mit der Veredlung und der Aufzucht der Bäume? Nein, denn Bäume gedeihen ohne das Mitwirken des Menschen.


    Das Gesetz nennt explizit die Landwirtschaft als die edle Tätigkeit, die den Senatoren gestattet werden soll. Mit keinem Worte wird die Forstwirtschaft, welches ohne Zweifel ein Eigenes Gewerbe darstellt, genannt.


    In den Händen des Senats sollte es also liegen, dieses Gesetz gegeben falls zu erweitern, doch ist dies eine politische Frage.“

    "Nun Senator, dann sehe ich in diesem Punkte keine Möglichkeit für eine vorzeitige Einigung.", in einem Zug leerte Avitus nun die Reste aus seinem Becher, "Eine persönliche Bitte hätte ich noch an dich zu richten. Es betrifft die Sanierung des Tempels, welche durch meine Familie finanziert wird, wir würden dich gerne als Architekten für dieses Vorhaben gewinnen."