Diesmal war Macer etwas besser vorbereitet als in der ersten Debatte und er begrüßte es auch sehr, dass diesmal nicht gleich ein Gesetzentwurf vorgelegt wurde, sondern erst einmal Ideen diskutiert werden sollten. "Ich denke, wir reden hier von mehreren verschiedenen Aspekten eine wichtigen Themas", meldete er sich zu Wort. "Zum einen ist es ja das Wesen der Mores Maiorum, dass sie nicht in Form eines Gesetzes schriftlich niedergelegt sind und dass unsere Vorväter auch nie eine Veranlassung dazu hatten. Ich denke, dies hat einen guten Grund und gehört mit zur Tradition eben dieser Regeln, dass sie eben nicht wie das Zwölftafelgesetz oder ähnlich alte Vorschriften niedergelegt sind, sondern einer steten Auslegung und Weiterentwicklung bedürfen." Er machte eine kurze Pause, damit jeder Zuhörer bemerkte, dass er zu einem anderen Aspekt wechseln wollte. "Eine andere Frage ist die, welche Personen für bestimmte Ämter und Aufgaben zugelassen werden oder von wem sie dafür ausgesucht werden. Hier haben wir zahlreiche gesetzliche Regelungen beispielsweise das Mindenstalter im Cursus Honorum betreffend und ebenso gibt es beispielsweise Regelungen, wen der Pontifex Maximus als Vestalin auswählt oder welche Merkmale ein Mann haben muss, der sich zur Armee meldet. Hier mag es sinnvoll sein, festzuschreiben, dass ein Sitz im Senat nicht an eine Frau vergeben werden kann, auch wenn ich derzeit keine Gefahr sehe, dass von diesem Usus wieder abgewichen wird wie es schon einmal passierte." Es folgte eine weitere Pause und dann ein weiterer Aspekt. "Die Frage, wer eine Waffe führen darf, ist für mich wiederum ein anderer Aspekt desselben Themenkomplexes, den ich nicht an Geschelcht, Stand oder ähnliches knüpfen würde. Es gibt viele Gründe, eine Waffe zu führen und einzusetzen und ebenso gibt es Passagen in unserem Codex, die die Benutzung einer Waffe für diesen oder jenen Zweck unter Strafe stellen. Nicht die Tatsache, dass seine Frau eine Waffe führt scheint mir das entscheidende Problem zu sein, sondern es ist entweder ihre Neigung zum Aufstand oder die Tatsache, dass überhaupt eine Waffe geführt wird. Eine Neigung zum Aufstand ist schelcht für Rom, egal ob derjenige, der diese Neigung zeigt, eine Waffe führt oder nicht und egal welches Geschlecht er hat. Eine Waffe im Aufstand zu führen ist ebenfalls schlecht für Rom und auch dabei ist es meines Erachtens völlig egal, welchen Standes oder Geschlechts die jeweilige Person ist. Hier sind also wohl eher unsere Gesetze zu überprüfen, ob sie alles das, was direkt schlecht für Rom ist, unter angemessene Strafe zu stellen, anstatt pauschal etwas zu untersagen, was weder hinreichend noch notwendig ist, um Rom Schaden zuzufügen."