Da Macer schon früher eine Diskussion mit Aurelius Lupus um mögliche Änderungen am Marktgesetz geführt hatte, kannte er schon einige Argumente, die nun zwischen dem Gastgeber und Flavius Gracchus ausgetauscht wurden. Weder der eine, noch der andere konnte ihn daher überraschen und Macer sah sich mit seiner Position dazwischen, wenngleich mit einer Tendenz in Richtung der Ideen des Gastgebers. "Ich denke auch, dass es durchaus sinnvoll sein kann, bestimmten Personengruppen den Besitz eines Betriebes zu untersagen, weil dies mit anderen ihrer Pflichten kollidieren könnte", stimmte er zunächste Flavius Gracchus zu, ohne explizit auf den Cultus Deorum einzugehen. "Dabei muss ich aber auch Aurelius Lupus zustimmen, dass die derzeitige Regelung dies in sehr willkürlicher und nicht nachvollziehbarer Weise tut und daher verbessert werden sollte. Vor allem sollte man meines Erachtens im Blick behalten, dass wir hier über das Marktrecht reden. Wenn es für die Märkte schädlich ist, dass der Besitzer eines Betriebes noch andere Pflichten oder Einkommensquellen hat, dann ist es eine Frage das Marktrechts und sollte in der Lex Mercatus behandelt werden. Ist es jedoch vielmehr so, dass es eine Gefahrt für die Pflichten jenes Mannes ist, wenn er auch noch einen Betrieb besitzt, so ist dies keine Frage des Marktrechts, sondern es obliegt demjenigen, der diese Pflichten überwacht, entsprechende Regelungen zu erlassen", brachte er dann seine Ansicht zur sinnvollen Struktur einer Gesetzgebung zum Ausdruck. "Um es an einem Beispiel zu sagen: Ist es eine Gefahr für die Märkte, wenn ein Soldat einen Betrieb besitzt, muss dies in der Lex Mercatus untersagt werden. Ist es eine Gefahrt für die Armee, wenn ein Soldat einen Betrieb besitzt, muss dies im Codex Militaris untersagt werden. Zumindest ist dies meine Meinung."