Ich halte die Idee einer Pause zwischen jedem Amt grundsätzlich für gut, aber im Moment für nicht durchführbar. Und ob es eine ZWANGSpause sein muss, weiss ich auch nicht so recht...
Wir habe es jetzt schon nicht geschafft, Consul und Censor zu besetzen, obwohl wir 14 Senatoren haben. Wenn von denen auch noch welche wegen einer Zwangspause aufgrund eines Amtes in der letzten Wahlperiode wegfallen würden, würde es noch schwerer werden. Man darf ja auch nicht vergessen, dass es so Leute wie mich gibt, die noch aus älteren Zeiten ihren Senatorenstand habe, aber nicht mal Aedil waren. Ich muss das erstmal nachholen, bis ich überhaupt mal als Consul zur Verfügung stehen würde...
Und wenn wir dann mal genug Leute haben, dann ergeben sich die Pause sowieso von selbst, weil es dann mehr Kandidaten als Plätze gibt.
Und was ich sonst noch sagen will, geht Sim-On: ![]()
"Ich glaube, Senator Lucidus hat mit seinem Antrag eine sehr interessante Frage aufgeworfen. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob wir seine Erweiterung für §38 überhaupt benötigen, oder ob nicht die aktuellen Gesetze ohnehin genau das besagen, was er erreichen will. Es ist ja so, dass NACH der Amtszeit als Aedil oder Tribunus Plebis eine Erhebung in den Senatorenstand üblich ist. Ein Praetor muss aber bereits VOR seinem Amtsantritt Senator sein. Also können sich die beiden Ämter doch eigentlich gar nicht nahtlos aneinander fügen! Dass wir es bisher erlaubt haben, ging von einer recht großzügigen Praxis der Aufnahme in den Senat aus.
Was den Zeitbedarf für die Beschaffung des Geldes und das Absolvieren des Cursus Iuris angeht, bin ich weniger überzeugt, dass dafür eine Zwangspause angeordnet werden sollte. Schon jetzt sind ja sehr viele am Cursus interessiert, die noch lange nicht vor einer Kandidatur als Praetor stehen. Die Pause wird also für viele für den Cursus Iuris gar nicht nötig sein. Und was das Geld anbetrifft: nun ja, man hat es, oder man hat es nicht. Da die Ämter vorher (und auch die anderen) ehrenamtlich betrieben werden, würde es mich ohnehin nicht wundern, wenn viele aus finanziellen Gründen nach einer Amtszeit erstmal freiwillig eine Pause einlegen."
Nochmal kurz zum historischen: die Gesetze zum Mindesalter helfen uns nicht weiter: man konnte ja nicht nur einmal gewählt werden, sondern mehrfach. Es geht also quasi darum, ob man pausieren musste, wenn man das Mindesalter erstmal erreicht hatte. Bei uns ist das Mindestalter halt 0, und alle haben es erreicht. ![]()
Man könnte natürlich Mindestalter = Mindestmitgliedschaft im IR setzen... Aber ich weiss nicht, ob wir das wirklich wollen.
Was wir auch nicht vergessen dürfen: wenn wir mit einer Zwangspause zwischen jedem Amt arbeiten, dann kann es acht Monate dauern, bis man in den Senat kommt und nach einem Jahr hat man dann gerade mal die Praetur hinter sich. MICH würde sowas nicht stören, aber ich hab' da so Leute im Ohr, die mir beim Umbau des Rangsystems mal was von "Perspektivlosigkeit" und "Neulinge haben keine Chance" erzählt haben...
/edit: Buchstabendreher