Beiträge von Spurius Purgitius Macer

    Zitat

    Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS
    Hiermit beantrage ich beim Princeps Senatus:


    XI. QUINTUS CAECILIUS METELLUS CRETICUS
    FACTIO: VENETA
    bei Lectio gemeldet: stimmberechtigt


    Bis auf weiteres das Stimmrecht zu entziehen, da er aus unerfindlichen Gründen seit geraumer Zeit abwesend ist


    :dafuer:


    Zitat

    Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS
    und ich plädiere außerdem dafür, so dies sonst noch keiner tat, das der Senat stellvertretend eine Vermisstenanzeige stellt.


    :dafuer:

    "Hiermit gebe ich das Ergebnis der Prüfung bekannt:"


    Gaius Flavius Catus - BESTANDEN (9 von 10 Punkte)
    Herius Hadrianus Subdolus -BESTANDEN (9 von 10 Punkte)
    Marcus Decimus Livianus - BESTANDEN (8 von 10 Punkte)
    Flavius Duccius Germanicus - BESTANDEN (10 von 10 Punkte)
    Gaius Octavius Victor - BESTANDEN (9 von 10 Punkte)
    Tiberius Decimus Praetorianus - BESTANDEN (10 von 10 Punkte)
    Marcus Quintilius Drusus - BESTANDEN (9 von 10 Punkte)
    Marcus Didius Falco - BESTANDEN (10 von 10 Punkte)
    Flavius Prudentius Balbus - BESTANDEN (10 von 10 Punkte)
    Marcus Germanicus Patientiam - BESTANDEN (9 von 10 Punkte)


    "Ich freue mich, dass alle Kandidaten bestanden haben!


    Einziger ernsthafter Stolperstein in der Prüfung war wie erwartet Aufgabe 4.
    In Aufgabenteil (a) wurde die Berücksichtigung von Getreide, Fleisch/Fisch/Speck/Käse, Obst/Gemüse und Getränken erwartet. Ob mit 60 oder 61 Tagen gerechnet wurde war nicht relevent, im ersten fall ergeben sich Werte von 960 Pfund Getreide, je 48 kg für Fleisch und Obst und 960 l Getränke.
    Auf dieser Basis benötigt man in Aufgabenteil (b) 46 Gespanne für den Transport [wenn man 3 röm. Pfund = 1 kg rechnet, bei 2 röm. Pfund = 1 kg kommt man auf 51,2 Gespanne].
    Leider blieben in einigen Arbeiten Bestandteile der Nahrungsversorgung unberücksichtigt, oder es wurde fehlerhaft gerechnet.


    Dennoch bin ich insgesamt sehr zufrieden und gratuliere allen Teilnehmern zu ihrem Erfolg."

    "Nach sorgfältiger Prüfung der Akten ist das Gericht grundsätzlich bereit, die Klage zuzulassen.
    Allerdings ist das Gericht noch nicht in der Lage zu erkennen, welche der vorgetragenen Anschuldigungen nun begründbar sind und bei welchen sich die Klage in reinen Spekulationen über Privatgespräche und Gedanken ergeht.
    Sofern die Klägerin noch einmal genau die Punkte auflistet, die sie begründet in die Klage aufnehmen will, wird das Gericht die Klage annehmen."

    Etwas verdutzt kam der Scriba, der die Meldung entgegen genommen hatte, an seinen Platz zurück - eben war noch ein ganzer Auflauf von Menschen vor seinem Tisch gewesen, jetzt stand nur noch Adria wartend herum.


    "Aha - der Censor hat den Rex mit zum Imperator genommen?! Da wird der Praetor wohl doch noch warten müssen, bis er die Klage der Aedilin annehmen kann,", stellte er fest und war selbst überrascht, wie viele Amtsbezeichnungen man in zwei kurzen Sätzen unterbringen konnte.

    Macer studierte den Brief, dachte kurz nach und nickte dann. "Kriegt er genehmigt,", sagte er dem in seinem Büro wartenden Schreiber. "Er bekommt eine Centuria aus der fünften Kohorte. Welche, ist mir egal. Nach zwei Monaten sollen sie wechseln und eine andere Centurie aus der selben Kohorte nehmen. Nach einem Jahr waren dann die gesamte fünfte mal dran."


    Der Schreiber nickte und machte sich daran, die nötigen schriftlichen Anweisungen anzufertigen.


    Wenig später trommelte ein Centurio der fünften Kohorte seine Leute zusammen und verkündete die neuen Befehle.

    Der Praefectus Castrorum war sehr zufrieden mit den Arbeitsfortschritten der letzten Tage. Der Schnee hatte die Männer nicht aufhalten können, die Gebäude weiter zu vervollständigen und das Lager bald zu vollenden. Die Umwehrung war fast fertig, nur an weniger Stellen musste noch Erde von innen aufgeschüttet werden und um einen der Türme stand noch ein Gerüst, welches aber sicher bald verschwinden würde.


    Einige Gebäude waren bereits komplett gedeckt und noch einmal machten sich die Schreiner daran, etwas neues zu beginnen: diesmal die Etagenbetten für die Mannschaftsunterkünfte und die diversen Einbauten zur Aufbewahrung von Material in allen möglichen Gebäuden.


    Bald würde der Praefectus Castrorum seinem Kommandeur schreiben können, das das neue Lager fertig und bereit zur Übergabe wäre.


    Die Soldaten nahmen nun auch wieder vermeht ihr tägliches Training auf oder kümmerten sich um kleinere Arbeiten. Die ersten kleineren Versorgungsschiffe der Flotte aus Ravenna erreichten bereits den neuen Hafen und die ersten Abläufe bei der Nachschubannahme begannen sich einzuspielen.

    Ein Bote des Gerichts klopft an die Tür der Casa und gibt eine Mitteilung für Traianus Germanicus Sedulus ab:


    In Absprache zwischen dem Gericht und den beiden beteiligten Parteien wird das Verfahren


    Marcus Germanicus Patientiam
    vs.
    Duccia Germanica Nagiva
    IUD PRIM V/DCCCLIV


    in beiderseitgem Einvernehmen eingestellt.


    Die Scheidung gilt damit als einvernehmlich. Es sind von beiden Seiten keine Zahlungen zu leisten.


    - ANTE DIEM VIII ID IAN DCCCLV A.U.C. -



    "Der Senator braucht sich damit nicht weiter als Zeuge bereit zu halten.", setzte der Bote hinzu.

    Die Vertagung um eine Woche hatte Macer nicht ganz tatenlos gelassen. Nun gab er bekannt:


    In Absprache zwischen dem Gericht und den beiden beteiligten Parteien wird das Verfahren


    Marcus Germanicus Patientiam
    vs.
    Duccia Germanica Nagiva
    IUD PRIM V/DCCCLIV


    in beiderseitgem Einvernehmen eingestellt.


    Die Scheidung gilt damit als einvernehmlich. Es sind von beiden Seiten keine Zahlungen zu leisten.


    - ANTE DIEM VIII ID IAN DCCCLV A.U.C. -



    DIE LEGIO I TRAIANA PIA FIDELIS
    ~ EHRENVOLLER DIENST AM VATERLAND ~


    [Blockierte Grafik: http://www.roemercohorte.de/rekrutierung.gif]
    DIE LEGION BRAUCHT DICH!


    Römer,


    was wäre aus dem Lande deiner Ahnen ohne die ruhmreichen Legionen geworden? Sie haben den Glanz der ewigen Stadt bis in die entlegensten Winkel des Erdenkreises gebracht, haben Finsternis in Licht verwandelt und schützen jeden einzelnen Bürger vor Bedrohungen aller Art.


    Sie allein sind das sichtbarste Symbol römischer Macht und Stärke.


    Willst du, Römer, mit Hilfe der unsterblichen Götter im festen Glauben an Volk, Senat und Kaiser den Idealen Roms dienen, so melde dich in der LEGIO I TRAIANA PIA FIDELIS! Melde dich bei der Elite, jener Legion, welche in der Vergangenheit große Kommandeure hervorgebracht hat, welche sich den Ehrennahmen in vielen Feldzügen wie keine andere verdient hat.



    BLUT UND LEBEN FÜR ROM,
    RUHM UND EHRE FÜR DICH!

    Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter die Erste Anhörung:


    IUD PRIM XI/DCCCLIV


    Lucius Tiberius Vibullius
    gegen
    Medicus Germanicus Avarus



    Sinn der Ersten Anhörung laut Gesetz:


    § 5 Erste Anhörung
    Die Erste Anhörung wird von den beiden Praetoren durchgeführt. Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Kläger und Angeklagter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Dies geschieht wie die eigentliche Verhandlung in der Gerichtshalle in der Basilica Traiana, in diesem kommen nur geladene Personen zu Wort, Kommentare nicht geladener Personen können bei Wiederholung, je nach Art der Störung, empfindliche Strafen nach sich ziehen. Sowohl Kläger wie Angeklagter schildern hier ihre Sicht des Falles und die Praetoren werden versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.



    Feststellung des Gerichts:


    Medicus Germanicus Avarus wird folgendes zur Last gelegt:
    § 57 Üble Nachrede
    (1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten.