Kommen wir hiermit bald zum Abschluß oder lassen wir das einschlafen?
Beiträge von Spurius Purgitius Macer
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Aber wenn die erzwungene Mitgliedschaft in einer Factio reiner Selbstzweck ist, ist das genauso unsinnig...
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Hungaricus, das klingt jetzt nicht ganz schlüssig. Willst Du die Leute nun von den Vorteilen einer (freiwilligen) Factio-Mitgliedschaft überzeugen oder die bestehende Zwangsregelung beibehalten?
Prinzipiellem Desinteresse kann man mit Zwangsmaßnahmen ohnehin nicht begegnen.
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Diesen Ausführungen kann ich folgen. Allerdings sehe ich die Mitgliedschaft in einer Factio keineswegs allzu sklavisch. Wenn ein Mitglied seine Factio nicht in allen Punkten unterstützen kann, so sollte er das eigentlich auch jetzt schon sagen können.
Trotzdem kann ich mich der Forderung nach der Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft anschließen - ich sehe in ihr zwar momentan kein allzu großes Problem, aber auch keinen Nutzen.
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Die Torwache nahm die Meldung routiniert entgegen, warf einen Blick auf die Reisepapiere und winkte einen anderen Legionär herbei, damit dieser Priscus zur Principia begleite. Dort abgekommen übernahm ein weiterer Legionär die Betreuung des jungen Mannes und ging mit ihm zuerst in ein Büro und dann zum Arzt, der die Musterung vornahm. Als dieser zu einem positiven Ergebnis gekommen war, ging es wieder zurück zur Principia, diesmal in ein anderes Büro. Dort wurde Priscus in die Soldliste eingetragen. Der Schreiber lächelte freundlich: "Willkommen in der Legion, Kamerad. Wenn Du jetzt noch die Grundausbildung überlebst wirst Du die nächsten 20 Jahre hier bei uns verbringen. Du wirst bis auf weiteres der Centurie des Carus aus der zweiten Cohorte zugeteilt."
Der Legionär begleitete Priscus noch bis zum Kasernenblock seiner neuen Einheit, meldete ihn dort an und begab sich dann zurück auf seinen Posten.
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Ich stelle mir die Frage, wie ernst die Mitgliedschaft in einer Factio zur Zeit genommen wird. Es sind damit keinerlei Pflichten verbunden, so dass man problemlos Mitglied einer Factio sein kann ohne dass daraus irgend etwas automatisch folgen würde. Somit besteht kein echter Zwang, Neutralität zu erlauben - trotz formaler Mitgliedschaft kann man auch jetzt schon neutral sein.
Andererseits stellt sich die Frage, was die Zwangsmitgliedschaft in einer Factio soll, wenn das ausser einem formalen Eintrag keine weiteren Konsequenzen hat.Angenommen, die Factiones würden irgendwann auf die Idee kommen, Mitgliedsbeiträge von ihren Mitgliedern zu verlangen, müssten wir Neutralität aber in jedem Fall erlauben.
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Prüfungsfragen zum Cursus
"Aufbau von Standlagern"
(Examen Secundum)1. Was sind die drei grundlegenden Aufgaben eines Standlagers?
2. Nenne mindestens fünf Anforderungen, die ein Standlager erfüllen muss.
3. Wie heißen die drei wichtigsten Straßen eines Lagers und wo liegen sie?
4. Berechne den Platzbedarf für eine Einheit in der Größe von 2 Kohorten.
5. Was ist zu beachten, um die Hygiene im Lager gewährleisten zu können?
6. Welche Räume finden wir in einer normalen Centurienbarracke und wo sind sie angeordnet?
7. Beschreibe und erläutere den Aufbau der Principia.
8. Wozu dient das Praetorium?
9. Nenne und beschreibe die drei wichtigsten logistischen Gebäude in einem Standlager.
10. Was für mögliche Unterschiede ergeben sich, wenn man die Lagerumwehrung aus Holz oder Stein errichtet?Täuschungsversuche werden mit dauerhaftem Ausschluß von der Academia bestraft!
Die Antworten sind innerhalb von sieben Tagen beim Legaten schriftlich einzureichen. Zum Bestehen des Examens müssen acht der zehn Fragen korrekt beantwortet werden.
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Auch wenn ich es seltsam finde, dass zweimal der Passus "ich nehme das Amt an" auftaucht.
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Sim-Off: 'tschuldigung für die kleine Pause, hatte viel zu tun...
Zu den Plänen: den ersten hatte ich auch in den Fingern, der ist aber total veraltet. Aber dieses Lager (Novaesium / Neuss) als solches ist mein Lieblingslager, also empfehle ich mal http://www.castrum-novaesium.de , auch wenn die Seite nicht ganz so toll ist.Nach einer kurzen Unterbrechung der Vorlesungszeit wegen einer dienstlichen Reise betrat Macer nun wieder das Auditorium, um die Vorlesung mit einer Betrachtung der Verteidigungsanlagen eines Standlagers abzuschließen.
"Während wir bei der bisherigen Betrachtung der Gebäude viel Wert auf die Betrachtung der verschiedenen Funktionen und die Lage der Gebäude gelegt haben und dabei Konstruktionsweise und Baumaterial praktisch ausser Acht gelassen haben, wird genau dieses nun sehr viel wichtiger werden. Das ist ja auch nicht verwunderlich, da sich bei den Gebäuden in Lage und Funktion nichts wesentliches ändert, je nachdem, ob man in Stein oder Holz baut.
Bei den Verteidigungsanlagen sieht dies anders aus. Grundsätzliche bestehen Verteidigungsanlagen aus drei Komponenten: Gräben, Wällen und Mauern bzw. Pallisaden. Dazu kann je nach Lage noch eine zusätzliche Sicherung des Vorfeldes kommen, auf die ich aber hier aus Zeitgründen nicht näher eingehen möchte.Bei der Besprechung des Lagergrundrisses hatte ich schon erwähnt, dass bei der Anlage das Lagers auf das Intervallum - die große Ringstraße an der Innenseite des Walles - zu achten ist. Die Breite des Intervallums ist so zu bemessen, dass feindliche Geschosse, die von außerhalb geworfen werden, nicht ohne weiteres die Lagerbebauung erreichen können. D.h., je enger der Platz innerhalb des Lagers, umso mehr muss auf eine Sicherung außerhalb des Walls durch mehrere Gräben geachtet werden.
Die Gräben werden als Spitzgräben angelegt. Eine Tiefe von 5 Fuß ist das absolute Minimum, besser sind sieben bis acht Fuß. Werden zwei hintereinander leigende Gräben angelegt, so ist darauf zu achten, dass der Abstand zwischen ihnen nicht zu klein ist (sonst fällt die Erde zwischen ihnen bei Regen ein und es ergibt sich ein breiter unregelmäßiger Graben), aber auch nicht so groß, dass der äußere Graben für die Verteidiger nicht durch Speerwürfe zu verteidigen ist. Ein Graben, den der Angreifer ungestört zuschütten kann ist verschwendete Arbeitszeit!
Der Aushub aus den Gräben kann zu Errichtung des Walls genutzt werden. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten: entweder es wird - ähnlich einem Marschlager - ein einfacher Wall aufgeschüttet, auf dem eine Holzpallisade errichtet wird (eine Mauer trägt ein solcher Wall nicht) oder es wird nur ein "halber" Wall aufgeschüttet, der nach außen mit einer glatten Mauer oder Holzpallisade bis zum Boden abschließt. Im letzteren Fall ist auch die Nutzung der sog. Kastenbauweise möglich, bei der eine äußere hohe und eine innere niedrige Holzpallisade errichtet wird, der Zwischenraum mit Erde gefüllt wird und darauf dann Holzbohlen für den Wehrgang gelegt werden.
Für Steinmauern muss dagegen vor dem Anschütten des Walles erst ein solides Fundament in der Erde errichtet werden. Die Entscheidung, ob in Stein oder Holz gebaut wird muss also getroffen werden, bevor mit den Aushubarbeiten begonnen wird.In regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch an den Ecken sollte die Umwehrung mit Türmen versehen werden. Sie dienen den Wachen als erhöhter Ausguck und als Plattform für stationäre Pfeilgeschütze. Auch hier bedrüfen Steinbauten erheblich mehr Vorbereitung durch Fundamente.
Fast noch wichtiger ist die gute Erreichbarkeit des Wehrganges hinter der Pallisade oder Mauer vom Lager aus, die durch viele Treppen sichergestellt sein muss.Besondere Beachtung verdienen die Tore. Sie müssen einerseits groß genug sein, um Marschkolonnen und Wagen durchzulassen, andererseits sind große Tore ein Schwachpunkt der Verteidigung. Bei großen Anlagen hat sich eine Aufteilung in große und kleine Tordurchgänge, die je nach Bedarf geöffnet werden können bewährt. Da Holztore (also auch die hölzernen torflügel in Steinbauten) als solche immer anfällig für Angriffe und schwer zu halten sind, ist es wichtig, den Gegner möglichst erst gar nicht ans Tor kommen zu lassen. Zum einen dienen dazu die turmartigen Verstärkungen am Tor, auf denen genauso wie an den sonstigen Türme zusätzliche Wachen mit Geschützen postiert werden können. Bei Steinbauten ist es möglich, Vorrichtungen anzubringen, durch die heißes Öl o.ä. auf die Angreifer geschüttet werden kann.
Verständlicherweise muss der Lagergraben vor dem Tor unterbrochen werden. Dies würde aber auch einem Feind ungehinderten Zugang zum Tor ermöglichen. Um ihm den Weg möglichst schwer zu machen, kann man in einigem Abstand zum Tor einen zweiten Graben mit Wall einziehen, der ein direktes Zustürmen auf das Tor und das geradelinige Heranführen von Belagerungsgerät unmöglich macht.Mit diesen Betrachtungen möchte ich die Vorlesung beenden und noch einmal die wichtigsten Ergebnisse zusammenfassen. Standlager erfüllen vielfältige Funktionen, sind logistische Zentren, strategische Stellungen und Wohnort von hunderten oder tausenden von Soldaten und müssen daher Einrichtungen für viele verschiedene Zwecke beinhalten. Der Aufbau eines Lagers erfordert eine sorgfältige Planung und Anordnung der Gebäude unter Berücksichtigung der speziellen Gegebenheiten. Der zur Verfügung stehen Platz muss optimal genutzt werden, ohne das Lager unnötig eng zu bauen. Und bei aller Orientierung nach praktische Gesichtspunkten darf nicht vergessen werden, dass manche Soldaten in so einem Lager ihre gesamte Dienstzeit verbringen werden."
"Die Prüfungsfragen zu diesem Cursus werden morgen ausgegeben und sind innerhalb einer Woche zu beantworten. Da es sich um einen leichten Cursus handelt sollten sie Studenten, die der Vorlesung aufmerksam gefolgt sind keine Schwierigkeiten bereiten."
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Die vorgeschlagenen Erweiterungen für Gesetze finde ich auf den ersten flüchtigen Blick sehr gut. Sobald ich wieder mehr Zeit habe als im Moment würde ich mich auch an der Erstellung eines eigenen Militärrechts beteiligen.
Sim-Off: ZitatMarcus Vinicius Hungaricus dixit:
So wie es derzeit aussieht, planen Vermis und Cartonensis ein Gerichtsprozess gegen jene Mörder - an und für sich ja durchaus richtig, aber meines Wissens nach existieren diese Mörder nicht als ID. Wie kann man gegen jemanden prozessieren, der nicht existiert?
Ich sehe da keine gravierenden Probleme. Immerhin haben wir so einmal die Möglichkeit, an einem "Musterprozess" die Gerichtsabläufe zu proben und Lücken im Gesetz und in den Verfahren zu entdecken, ohne dass eine echte ID unter den Folgen zu leiden hätte.
Im übrigen sehe ich solche fiktiven Täter als einige realistische Möglichkeit an, häufiger mal Prozesse zu haben - wer wäre so doof, sich selber aus dem Spiel zu werfen, indem er ein Verbrechen begeht?!?Im übrigen können wir die Täter ja zu gegebener Zeit als Tochter-IDs einführen, so wie neulich plötzlich Miror in der Catus-Story aufgetaucht ist...
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Ich ging davon aus, dass sich die Frage nach den Kosten nur auf weiterführende Cursi bezieht und nicht auf den Grundkurs...
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Legat Macer hatte die Anfrage nicht sofort beantwortet, sondern erst einmal lange darüber nachgedacht. Nun rief er Victor wieder zu sich ins Büro.
"Optio Victor, ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht. Es fällt mir schwer, einen meiner hoffnungsvollsten Unteroffiziere zu verlieren; insbesondere, da Arius vor kurzem nach Hispanien gewechselt ist.
Trotzdem sehe ich auch die Karrierechancen, die sich für dich mit einem Wechsel zu den CU ergeben. Die CU brauchen fähige Männer wie dich natürlich genauso, wie die LEGIO I sie braucht.Letztendlich habe ich mich also dazu entschieden, deinem Wunsch zu entsprechen und dir den Wechsel in die CU zu erlauben. Deine Papiere wurden vorbereitet, Du kannst sie Dir in der Schreibstube abholen."
Macer erhob sich und gab Victor die Hand.
"Ich wünsche Dir viel Erfolg in deiner neuen Position. Vielleicht sehen wir uns ja einmal wieder in den Thermen."
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Ich schließe mich da der Meinung von Lucidus an: die zu wählenden Magistrate haben sich zum Teil mit der WiSim zu befassen, da wäre es ein Witz, wenn sie selber gar kein Konto hätten und damit praktisch gar nicht über die WiSim Bescheid wüssten.
Im übrigen bin ich für 2c. Zu teuer sollten wir es nicht machen; die Magistrate sollten noch genug andere Gelegenheiten bekommen, ihr Geld los zu werden.
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Meine RL-Römer rufen mal wieder, und deshalb melde ich mich bis einschließlich Sonntag ab. Vielleicht bin ich heute abend noch mal kurz online.
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Sim-Off: Habe leider bisher keinen passenden Plan eines Legionslagers gefunden, den ich hier einstellen könnte, sonst würde Merdidius' textuelle Anmerkung Wirklichkeit werden
"Heute wollen wir uns mit den Gebäuden befassen, die für die Versorgung der Truppe und die Logistik notwendig sind.
An erster Stelle stehen hier die Horrea, die Lagerschuppen. Jedes noch so kleine Standlager muss über eine geeignete Halle verfügen, in der Nahrungsvorräte für mindestens ein Jahr sicher gelagert werden können. "Sicher" heißt in diesem Fall, dass das Gebäude nicht zu nahe an der Lagerumfassung stehen darf, so dass es bei einem Angriff nicht leicht durch Geschosse in Brand gesteckt werden kann und dass es so angelegt ist, dass die Vorräte vor Feuchtigkeit und Tieren geschützt sind. Dazu errichtet man das Lagerhaus auf Holzpfosten, so dass unter dem Boden ein Freiraum entsteht. Dieser dient der Belüftung und verhindert das eindringen von Grundwasser, Oberflächenwasser und Nagetieren.
Weitere Lagerschuppen werden für Stückgut, z.B. Waffen und Baumaterial, benötigt. Bei größeren Truppenlagern ist auch ein zusätzliches Lagergebäude zur flexiblen Verwendung sinnvoll. In kleinen Standlagern reicht evtl. ein Gebäude mit mehreren Abteilungen für die verschiedenen Zwecke, in großen Lagern sind mehrere seperate Gebäude sinnvoll.
Aus der Situation am Limes kennen wir die Einrichtung von Versorgungslagern im Hinterland, die über besonders große Lagerhäuser verfügen. Sie verteilen die nötigen Waren auf die kleinen Kastelle direkt am Limes, die dafür weniger Platz für Lagerschuppen aufwenden müssen.Als zweites hätten wir das Valetudinarium, das Lazarett. Nicht jedes kleine Standlager benötigt ein solches Gebäude, sondern nur große Lager. Es besteht überlicherweise aus zwei langen Reihen von kleinen Krankenzimmern an den Längsseiten eines Gartens, während die beiden Kopfenden durch Untersuchungsräume, Operationsräume und Büros belegt werden. Der Garten in der Mitte dient der Zucht von Heilkräutern.
Eine Vergleichbare Einrichtung - das Veterinarium - kann in Lagern mit großer Reiterbesetzung auch für Pferde eingerichtet werden!Drittes wichtiges Gebäude ist die Fabrica, die Werkstatt. Je nach Art und Aufgabe der lagernden Truppe sind Werkstätten unterschiedlicher Größe notwendig. Fast jede Truppe wird sie nur Reparatur oder Herstellung von Waffen und Wagen benötigen. Reitereinheiten benötigen sie zusätzlich für die Herstellung von Zaumzeug und Sätteln. Infantrieeinheiten produzieren und warten hier ihre Geschütze. Ist die Einheit als Versorgungseinheit im Hinterland stationiert oder mit einer besonderen Bauaufgabe betraut, wird die Größe der Werkstatt entsprechend der aufgabe anwechsen, um weitere Werkzeuge, Arbeitsgeräte oder Bauteile herzustellen.
Weniger wichtig, aber trotzdem in großen Standlagern regelmäßig zu finden sind ein kleines Forum und eine Therme. Das Forum dient der Kontrolle des Warenverkehrs zwischen Militärs und zivilisten, denn dieser lässt sich ohnehin nicht vermeiden und bekommt mit dem Forum einen besser kontrollierbaren Platz. Zudem kann die Fläche für größere Zeremonien genutzt werden.
Die Therme dient der Erhohlung der Soldaten und Offiziere und trägt zudem in nicht unerheblichem Maße zur Hygiene im Lager bei!
Zuweilen kann auch ein Scholae im lager eingerichtet werden, die als spezielle Gebäude für die Ausbildung der Soldaten oder für sportliche Ertüchtigung genutzt wird - vergleichbar mit den öffentlichen Gymnasien in der Stadt." -
Dann fasse ich noch mal zusammen (ich hab' heute die Schreibwut...), damit sich auch mal die anderen zu unser schnellen Gedankengängen in zwei verteilten Foren äußern können:
Beisitzer des Senates
Aufgrund von Pars X / Subpars Y der Codex Universalis ist der Imperator Beisitzer des Senates mit vollem Rederecht.
Auf Wunsch des Imperators oder des Princeps Senatus kann der Senat weitere Beisitzer "ex ordinem" für einen befristeten Zeitraum per Decretum Senatus ernennen. Auf Wunsch des Imperators kann die Befristung in einer gesonderten Abstimmung aufgehoben werden ("Caesar-Regelung").
Eine Ernennung zum Beisitzer ohne Zustimmung des Imperators ist nicht möglich.
Die Beisitzer haben eingeschränktes Rederecht, d.h. sie sprechen nur mit Erlaubnis des Princeps Senatus.Somit wäre der Imperator einziger fester Beisitzer und alle anderen nach Abstimmung ex ordinem.
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Zitat
LUCIUS ULPIUS IULIANUS dixit:
Spurius Purgitius Macer dixit:
Wäre es eine Idee, die Aufteilung in "fest", "Rang" und "ex ordinem" zusammenzufassen durch folgende Formulierung, die dann in einen der Codices (welcher??) müsste:Vorschlag liegt andernorts vor.
Da sieht ihn aber nicht jeder.Und ich hatte ihn auch noch nicht gelesen, als ich das da oben geschrieben hatte...
ZitatLUCIUS ULPIUS IULIANUS dixit:
Wobei a) leider wenig Sinn entwickelt, denn wenn der Senat sich extra ordinem einen Beisitzer holt, zu einem bestimmten Fall oder Diskussionspunkt um sein Wissen und seine Erfahrung zu nutzen und dieser dann keinen Ton sagen darf, so ist das mehr als unsinnig.
Stimmt.Beisitzer, die nix sagen dürfen machen keinen Sinn...
Beisitzer siehst Du dann also so, dass sie zu bestimmten Themen geladen werden und dann wieder weggeschickt werden? Also eher weniger in der Art eines dauerhaften Beisitzes wie Caesar ihn hat?
Dann favorisiere ich auch Lösung b). -
Zitat
LUCIUS ULPIUS IULIANUS dixit:
Die Rederecht-Formulierung ist sehr jung, die hat überhaupt noch keinen Niederschlag im Codex gefunden, bisher hatte absolut jeder Beisitzer immer Rederecht, wir wollen das ja jetzt erstmals ändern. Zum Caesar sind noch keine Rechte definiert, er ist derzeit nur auf meinen Wunsch hier.Haben die Rederecht?
Wie gesagt, diese Unterscheidung haben wir erst neulich erfunden.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass sie vom Imperator nach Belieben ernannt und abgesetzt werden dürfen?
Inkorrekt, es wird dem Senat eine Person mit Grund vorgeschlagen und dieser holt die Person in den Senat oder nicht. Bei Hungaricus so geschehen.
Wäre es eine Idee, die Aufteilung in "fest", "Rang" und "ex ordinem" zusammenzufassen durch folgende Formulierung, die dann in einen der Codices (welcher??) müsste:
Beisitzer des Senates
Aufgrund von Pars X / Subpars Y der Codex Universalis ist der Imperator Beisitzer des Senates mit vollem Rederecht.
Auf Wunsch des Imperators kann der Senat weitere Beisitzer ernennen. Das Votum des Senates ist für den Imperator nicht bindend. Eine Ernennung zum Beisitzer ohne Zustimmung des Imperators ist nicht möglich.Jetzt stellt sich noch die Frage, welchen der folgenden Sätze wir noch anfügen:
a) "Diese Beisitzer haben grundsätzlich kein Rederecht."
b) "Diese Beisitzer haben eingeschränktes Rederecht."
c) "Diese Beisitzer haben volles Rederecht."
d) "Der Imperator erteilt oder verweigert den einzelnen Beisitzern nach eigenem Ermessen eingeschränktes oder volles Rederecht."
e) "Über das Rederecht jedes einzelnen Beisitzers stimmt der Senat ab. Das Votum ist bindend."Ich persönlich favorisiere Lösung a) oder d).
Sim-Off: ZitatLUCIUS ULPIUS IULIANUS dixit:
Alle anderen in dieser Liste sind Fakes, deshalb DÜRFEN sie keine Vollsenatoren sein und abstimmen, wie sollte ich das in ein SimOn-Gesetz schreiben?
Das Problem ist mir klar. Dazu gibt's ja noch meinen Sim-Off-Beitrag in der Spielleitung. -
"Na gut. Er wird mit ausgebildet, aber nicht als Legionär aufgenommen, solange keine Bestätigung seines Pater Familias vorliegt."