Beiträge von Spurius Purgitius Macer

    Nachdem der Status der Magistrate als Beisitzer ja nun geklärt wird, habe ich mir die anderen Beisitzer angesehen und hätte dazu ein paar Fragen:


    - "Beisitzer fest oder Rang":
    Der Imperator ist laut Codex Beisitzer mit Rederecht. Soweit ist es klar.
    Aber was ist mit den anderen? Ich habe keine gesetzliche Grundlage für "fest" oder "Rang" gefunden. Haben die grundsätzlich Rederecht?


    - "Beisitzer ex ordinem":
    Dazu habe ich im Codex nicht ein Wort gefunden (zumindest liefert die Suchanfrage keine Treffer). Haben die Rederecht? Gehe ich Recht in der Annahme, dass sie vom Imperator nach Belieben ernannt und abgesetzt werden dürfen?



    Ich möchte nicht unbedingt eine vorhandene Regelung ändern - ich möchte sie erstmal schriftlich haben. ;)

    Ich mir mal, meinen Vorschlag für §4 und die letzten Anmerkungen (sowie ein paar neue Idden bezüglich der Strafen) zusammenzufassen:


    § 4. (1) Die staatliche Preisempfehlung ist nicht bindend.
    (2) Der Staat darf Produkte genau zum empfohlenen Preis anbieten, wenn der Marktpreis aller Angebote dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt. D.h. bei einer Preisempfehlung von 1 Sz liegt eine Abweichung vor, wenn nur für über 1.5 Sz angeboten wird.
    Die soll sowohl die Inflationsgefahr eindämmen als auch die Bildung von Kartellen und die Ausnutzung von Monopolstellungen verhindern.
    Der Staat kann von dieser Maßnahme absehen, wenn der hohe Preis durch überragende Qualität der Ware oder hohe Herstellungskosten aufgrund hoher Rohstoffpreise gerechtfertigt ist.
    Sobald der Grund der Intervention entfällt ist die Maßnahme einzustellen.
    Ferner können in Abhängigkeit von Dauer und Höhe der Überschreitung Strafzahlungen festgelegt werden.
    (2) Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren dauerhaft zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
    Das Strafmass ist entsprechend der Dauer und Höhe der Unterschreitung festzulegen.
    Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Massnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.
    (3) Gegen verhängte Strafzahlungen kann vor Gericht Einspruch eingelegt werden. Die Zahlung wird dann bis zur Gerichtsentscheidung ausgesetzt.



    Noch zu diskutieren: "dauerhaft" oder "sobald" unter Preis?


    Zum Vorschlag von Meridius: die Vergabe von Gütesiegeln sollte nicht Aufgabe des Staates sein, würde ich sagen. Eine private Vereinigung oder Stiftung kann sich gerne darum kümmern.

    Zitat

    Gaius Scribonius Curio dixit:


    Zeige mir die Stelle, wo ich schrieb, dass ich so alle Wege zu Monopolstellungen ausschliessen wolle, und ich werde in grosses Staunen verfallen ;).


    Dann habe ich dein Beispiel oben (Rauchen) falsch verstanden. Es hörte sich so an, dass Du jeden Weg verbieten wolltest, sobald du ihn entdeckst.


    Zitat

    Gaius Scribonius Curio dixit:
    Ein neues Produkt kann hergestellt werden, dessen vorgeschlagener Preis 8 Sz betrage. Wir haben 4 Produzenten, von denen einer ein wohlhabender ist und ein grosses wöchentliches Einkommen hat. Die anderen drei sind v.a. von den Gewinnen aus den Betrieben abhängig. Zu Beginn mögen die Preise so bei 8-9 Sz rumdümpeln, bis vielleicht der Reichere aus Eitelkeit, oder um später ein "Monopol" (ich werde später noch darauf eingehen) zu haben, die anderen aus dem Rennen werfen will. Er geht mit den Preisen auf 1 Sz runter...warum auch nicht...er kann es sich leisten.


    Stimmt. Er könnte aber auch mit dem Preis runter gehen, weil er seine Produkte auch für Ärmere erschwinglich machen will. Oder weil er gerade bei der Tombola gewonnen hat und jetzt allen eine Freude machen will. Eine Preissenkung bedeutet ja nicht unbedingt, dass er seine Konkurrenten rausdrängen will!


    Zitat

    Gaius Scribonius Curio dixit:
    Nach wenigen Wochen müssen die anderen 3 aufgeben und melden Konkurs an.


    Das ist Marktwirschaft. Niemand hat das Recht darauf, einen Betrieb zu führen!
    Ich möchte damit nicht sagen, dass die Marktwirtschaft für uns als grundsätzlich gegeben angenommen werden muss, aber das wäre eben eine viel grundsätzlichere Diskussion.


    Zitat

    Gaius Scribonius Curio dixit:
    der Reichere, nun der einzige mit seinem Produkt auf dem Markt, kann nun den Preis gemäss der Lex Mercati wählen (wobei mir das mit den 150% noch nicht ganz klar ist) und geht mit dem Preis auf volle 12 Sz hoch. Im Unterschied zu den früheren Preisen, als wir noch 4 Produzenten hatten, stieg der Preis also um 3-4 Sz. Nun leiden also alle darunter, die das Produkt kaufen wollen. Das ist das, was ich verhindern will.


    Ab wann leiden sie denn? Ab 120%? Oder doch erst ab 121%? Oder halten sie unter Schmerzen auch noch 175% aus?
    Es ist das Recht des Händlers, über dem empfohlenen Preis abzubieten (sonst wäre es ja ein vorgeschriebener Preis). Ab wann die Preiserhöhung schädlich ist, kann meines Erachtens nur im Einzelfall entschieden werden.


    Zitat

    Gaius Scribonius Curio dixit:
    Nur schon die Möglichkeit, dass Ärmere durch solche unlauteren Mittel aus dem Rennen geworfen werden können und wirtschaftlich einschneidende Einbussen hinnehmen müssen.


    Wie Lucidius erwähnte gibt es andere Weg. Der "reiche" Produzent bietet einfach mehr an, der Markt wird übersättigt. Ausserdem macht er am lautesten Werbung. Also kaufen alle bei ihm - für die anderen bleibt nix übrig. Und sie dürfen noch nicht einmal die Preise senken, um Kunden zu gewinnen! Schon sind sie aus dem Markt gedrängt und müssen wirtschaftliche Einbussen hinnehmen.


    Zitat

    Gaius Scribonius Curio dixit:
    Dann definiere man mir "geeignete Lösungen"? Ich sehe wohl, dass man geeignete Lösungen gefunden hat, wie man zu hohe Preise verhindert


    Mehr will ich ja gar nicht ;). Für dein Beispiel wären Mindestpreise eine geeignete Lösung - für mein Beispiel nicht. Meines Erachtens gibt es keine Möglichkeit, den Weg zur Monopolstellung komplett zu verbieten. Also müssen wir seine Ausnutzung verhindern.


    Wir sollten auch nicht vergessen, dass Händler ganz ohne Absicht ein Monopol haben können, einfach weil kein zweiter Betrieb existiert. Gegen die Ausnutzung solcher Monopole müssen wir also in jedem Fall vorgehen.
    Ferner kann es sein, dass zwei Händler (offiziell Konkurrenten) sich absprechen und damit faktisch ein Monopol haben. Auch dagegen müssen wir vorgehen.
    Wenn wir also sowieso gegen Monopole vorgehen, bringt es uns meiner Ansicht nach keinen Vorteil (aber zusätzliche Arbeit), auch noch die Entstehung zu verhindern.

    Was Curio wünscht ist offensichtlich, dass alle Wege, die zu einem Monopol führen könnten, verboten werden. Meiner Meinung nach ist das praktisch unmöglich.


    Wenn wir allerdings durch geeigente Lösungen verhindern, dass jemand ein Monopol ausnutzt, ist das Problem viel einfacher gelöst. Damit nehmen wir den Leuten nämlich nicht nur die Tatwerkzeuge, sondern auch das Motiv!

    Als Macer sich über die neuen Probati der letzten Zeit berichten liess, fiel ihm der Name Tiberius Claudius Drusus auf. "Er trägt einen großen Namen... Ein Mitglied der Gens Claudia als Probatus..." murmelte er. Als er jedoch den Vermerk fand, dass noch keine Bestätigung des Bürgerrechts vorliege, wurde er stutzig. "Optio Victor soll rausfinden, was da los ist!" ordnete er an, bevor er weiterblätterte.

    Etwas verdutzt betrachtet Macer den Zivilisten, der ihn vor der Vorlesung anspricht. Sein Adjutant klärt ihn darüber auf, dass es sich bei ihm um einen Reisenden handelt, der immer mal wieder irgendwo auftaucht und einen recht wichtigen Eindruck erzeugt, obwohl niemand so genau weiss, was er eigentlich hauptberuflich tut. Immerhin scheint er mit Meridius ganz gut bekannt zu sein.
    Macer nickt und gibt zu verstehen, dass er sich später um den Gast kümmern wird. Zuerst tritt er vor die Studenten und beginnt mit dem dritten Teil der Vorlesung.


    "Heute wollen wir uns mit den Stabgebäuden in einem Lager befassen. Das Praetorium haben wir ja schon in der letzten Vorlesung als Wohnhaus des Legaten und des Lagerpreafekten kennengelernt.
    Wir sind dabei davon ausgegangen, dass wir ein Legionslager vor uns haben. Selbstverständlich gibt es in kleineren Lagern, in denen z.B. nur eine 1000 Mann starke Reitereinheit unter der Führung eines Praefecten untergebracht ist kein Bedarf für ein großes Praetorium mit zwei Wohnungen. Da es in derartigen Einheiten keinen Lagerpraefekten gibt, fällt der dafür benötigte Platz weg und ein Alen-Praefect braucht auch weniger Platz als ein Legat. Die Größe des Praetoriums und die Zahl der Räumlichkeiten nimmt damit mit der Größe der Einheit ab.
    Neben den Privatwohnungen können im Praetorium auch Besprechungesräume oder die Büros der Offiziere untergebracht sind. Es hat aber immer einen eher privaten und wohnlichen Charakter.


    Weit wichtiger ist die Principia, die eine Vielzahl von Funktionen erfüllt. Da sie das wichtigste Gebäude des Lagers darstellt, ist auf einen besonders sorgfältigen und repräsentativen Ausbau Wert zu legen. Gleichwohl ist dieses Gebäude auch dasjenige, welches bis zuletzt verteidigt werden muss und im übrigen ständig bewacht wird. Auf geeignete Plätze für die Wachposten ist daher von Anfang an zu achten.
    In der Regel wird die Principia als offener Hof angelegt, der hinten sowie an den Seiten von Räumlichkeiten mit vorgelegten Säulenhallen umschlossen wird.
    In den beiden seitlichen Flügeln werden Büros für die Verwaltung untergebracht. Im Lager einer vollständigen Legion besteht Bedarf für die Büros von weit über 50 Schreibern, die Soldlisten, Materiallisten, Dienstpläne etc. führen. Auch die Architekten, Landvermesser u.ä. der Einheit finden hier ihre Büros.
    Den zentralen Raum der mächtigen Kopfseite der Principia bildet das Fahnenheiligtum, in dem die Feldzeichen der Truppe untergebracht werden. Links und rechts davon bleibt genug Platz für größere Räume für Lagebesprechungen mit einer größeren Anzahl von Offizieren oder für die Diensträume von Legat und Lagerpräfekt, sofern diese nicht im Praetorium untergebracht sind.
    Im Keller unter dem Fahnenheiligtum wird die Truppenkasse aufbewahrt. Praktischerweise sollten daher auch die Büros der Rechnungsführer in der Nähe liegen.
    Am vorderen Ende, also zur Via Principalis hin, kann der Hof der Principia entweder nur durch eine Mauer geschlossen werden, aber auch durch eine Reihe von Räumlichkeiten wie an den Seiten oder durch eine große Exerzierhalle. Letztere Lösung ist insbesondere bei Lagern mit starker Reiterbesetzung angemessen, um den Soldaten einen Raum zur Verfügung zu stellen, in dem im Trockenen z.B. an Holzpferden trainiert werden kann.


    Der Innenhof eignet sich für kleinere Zeremonien und Opfer vor dem Fahnenheiligtum. Das Aufstellen einer Kaiserstatue an diesem Ort hebt die Moral der Truppe!"

    OK, vielleicht bin ich eine Ausnahme, aber ich verdiene sehr viel und biete meine Keramik über der Preisempfehlung an - meine Konkurrenten im Markt verdienen weniger und bieten billiger an. Es hat bisher weder mir noch denen noch unseren Kunden geschadet und es ist nichts abgesprochen.


    Mindestpreise sind aus einem einfachen Grund schädlich: sie töten jede Art von Konkurrenz. Billiger darf man nicht anbieten und wenn man teurer anbietet, kommt sofort jemand, der billiger ist. Also wird jeder nur zum Mindestpreis anbieten und es tut sich nichts mehr.


    Sim-Off:


    Dass der Markt in unserer WiSim natürlich fernab einer realen Volkswirtschaft ist, ist mir auch klar. Aber ich denke, es ist besser, die WiSim realistischer zu machen, als ihre Auswirkungen mit ebenso realitätsfernen Gesetzen zu bearbeiten...

    Ich halte die Festlegung eine Mindestpreises für die Wirtschaft für genauso schädlich wie die eines Höchstpreises. Der Markt regelt mehr, als ihr glaubt.


    Und auf den Rest wird ein Magistrat mit Überblick, Feingefühl und Sachkenntnis schon ein Auge haben.

    "Seit der letzten Vorlesung sind Sie mit dem Grundriss eines Standlagers vertraut, nun können wir beginnen, die einzelnen Gebäude in das Raster einzusetzen.


    Beginnen wir mit den Unterkünften für die einfachen Soldaten und die Unteroffiziere. Sie werden centurienweise in Barracken von etwa 200 x 40 Fuß untergebracht. Jedes Contubernium bekommt einen Raum, der in zwei Teile eingeteilt wird. Im hinteren sind acht Betten und ein Ofen untergebracht, so dass die Soldaten hier schlafen und kochen können. Der fordere Raum dient der Unterbringung der Ausrüstung. Da die Barracken in der Regel mit einem nach hinten ansteigenden Dach errichtet werden, ist der hintere Raum höher. Dort kann also eine Zwischendecke eingezogen werden und das Obergeschoss ebenfalls der Lagerung von Ausrüstung oder der Unterbringung der Trossknechte dienen.
    Zehn derartige Stuben für die Legionäre liegen nebeneinander in einer Reihe. Das Dach wird nach vorne weiter hinausgezogen, so dass ein überdachter Gang vor den Türen der Stuben entsteht. Hier können die Soldaten im Trockenen sitzen und trotzdem das volle Tageslicht nutzen.
    Am Kopfende dieser Reihe von Stuben liegt ein größerer Block von Räumen, der der Unterbringung des Centurio und der Verwaltung der Einheit dient. Es werden mindestens ein Schlaf- und ein Arbeitsraum für den Centurio sowie ein Raum für seine Ausrüstung und seine Knechte benötigt. Ein zusätzlicher Büroraum für die Unteroffiziere sowie ein Raum für die diensthabende Wache sind ebenfalls nützlich.
    Je nach Platzverhältnissen im Lager kann es sinnvoll sein, am anderen Ende des langen Gebäudes die Latrine unterzubringen.


    Zwei derartige Barracken können mit ihren Rückwänden aneinander gesetzt werden, so dass eine Kohorte mit drei solchen Blöcken auskommt.
    Die Reiterei wird in ähnlichen Blöcken untergebracht, nur dass hier an die Rückwand einer Barracke die Stallungen für die Pferde angeschlossen werden.


    Die sechs Tribunen einer Legion werden jeweils in einem eigenen kleinen Haus entlang der Via Principalis untergebracht. Diese Gebäude können in ihrer Aufteilung durchaus einem üblichen Stadthaus mit Atrium, Speiseraum, Arbeits- und Schlafzimmer und Wirtschaftsräumen bestehen, wenngleich die engen Platzverhältnisse natürlich keine großzügige Ausgestaltung ermöglichen. Ausser den Tribunen selber sind in diesen Gebäuden auch deren Sklaven, Knechte und ggf. Adjutanten und natürlich die Ausrüstung unterzubringen.
    Sollten im Lager neben der Legion noch zusätzliche Einheiten mit einquartiert, so werden deren Praefecten auch jeweils in einem derartigen Haus untergebracht.


    Der Legat bewohnt das Praetorium, in dem auch die Wohnung des Lagerpraefekten liegt. Dem Legaten stehen dabei die großzügigsten persönlichen Räumlichkeiten zur Verfügung; die Unterbringung des Lagerpraefekten orientiert sich an der der Tribunen."

    Zitat

    Cicero Octavius Anton dixit:
    welcher Magistrat ist der zuständige


    Das sollte sich von selbst klären in dem Augenblick, in dem wir eine Verwaltungsstruktur für Provinzen, Regionen und Städte festlegen. Ich denke, dort wird dann festgelegt werden, welcher Magistrat auf welcher Ebene für Handelsangelegenheiten zuständig ist.


    Zitat

    Cicero Octavius Anton dixit:
    wo kann der Händler Revision einlegen, wenn er die Strafe für nicht gerechtfertigt hält?


    Er kann gegen die Entscheidung klagen, würde ich sagen. Dann wird das Strafgeld ausgesetzt und der Fall vor Gericht verhandelt.


    Das müsste man natürlich in der Tat auch ins Gesetz reinschreiben...

    Mein Vorschlag dazu, direkt mit Formulierung:
    "Der zuständige Magistrat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren dauerhaft zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten abgibt, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
    Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Marktsituation nicht gefährdet."



    (Falls das jetzt zu umständlich oder zu schwer verständlich ist entschuldigt das bitte; ich bin nicht schon wieder wach, sondern immer noch...)

    Die Produkt- und Betriebspalette der WiSim hat mal wieder einige Ergänzung bekommen:
    - Viehzucht: stellt rohes Fleisch und Leder her
    - Schuster: kauft Leder und macht daraus zwei Arten von Schuhen
    - Metzger: kauft rohes Fleisch und verarbeitet es zu Räucherfleisch oder lukanischen Würsten
    - Glasmacher: stellt Kannen und Gläser her (für die, denen Keramik zu billig ist...)


    Und ein paar kleine Änderungen:
    - die Gewürzbeutel aus Tylus sind nur noch halb so groß (und damit auch für Ärmere erschwinglicher)
    - der Schreiner ist nicht mehr so gigantisch teuer, statt einer teuren Sänfte stellt er jetzt zwei billigere her
    - für den Architekt gilt das selbe: zwei billige Renovierungen statt einer teuren
    - weil das Glas dazu gekommen ist rutschen Statue und Mosaik in der Kategorie "Wohnen" etwas weiter in den Luxus-Bereich


    Ich hoffe, das macht euch allen Freude. :D

    Zitat

    Maximus Decimus Meridius dixit:
    Soll ich die Versetzung in die Wege leiten, oder ist das jetzt ein Fall für Macer? Bei der I. ist er ja nie angetreten, und eigentlich liegt er auch nicht unter meiner Befehlsgewalt.


    Tja, gute Frage! Laut seiner eigenen Aussage ganz oben wollte er nach Italia. Dann haben die beiden Herren aus Hispania mit ihren Geldbündeln gewunken. Da er sich dazu aber nicht äußerte, wurde er folgerichtig zum Probatus der LEGIO I ernannt. Bis zu diesem Zeitpunkt würde ich sagen, gehört er mir.
    Allerdings wurde diese Ernennung bisher nicht im Tabulatium vermerkt (warum??), sie ist also noch nicht rechtskräftig; es existiert nur eine Ernennungsurkunde...


    Mögliche Lösung: auf der Urkunde ist mal wieder ein Schreibfehler, es sollte "IX Hispania" heißen, das kommt ins Tabularium, der gute Mann bekommt endlich seine Signatur und bleibt bei Meridius.

    "Nachdem wir beim letzten Mal die grundsätzlichen Aufgaben und Anforderungen eines Standlagers erörtert haben, wollen wir uns nun mit der Umsetzung und Erfüllung dieser Vorgaben beschäftigen.


    Beginnen wir mit dem grundsätzlichen Platzbedarf: allein für die Unterbringung der Soldaten in ausreichend großen Barracken können wir pro Centurie mit einem Platzbedarf von etwa 50 x 250 Fuß rechnen, was also eine Fläche von etwa 750000 Quadratfuß für eine volle Legion ausmacht. Für die Unterbringung des Stabes, der Werkstätten, der Materiallager, sonstiger Gebäude und den Ställen für die Tiere muss zusätzlich der doppelte Bedarf angerechnet werden. Noch einmal den selben Bedarf oder etwas mehr sind für die breiten Lagerstraßen und die Befestigungsanlagen inklusive der vorgelagerten Gräben nötig. Insgesamt erreicht ein komplettes Legionslager (ohne dort untergebrachte Hilftruppen oder Garde-Einheiten) damit einen Platzbedarf von etwa 3300000 Quadratfuß.


    Dieser Bedarf sollte durch eine ebene Fläche gedeckt werden, auf der das Lager mit einem rechteckigen Grundriss errichtet werden kann. Dabei sollte der Unterschied zwischen Lang- und Schmalseite nicht zu groß sein, weil das Lager sonst zu langgezogen ist und dann Hornsignale aus einer Lagerseite an der anderen Seite möglicherweise nicht mehr wahrgenommen werden.


    Jede der vier Seiten bekommt ein Haupttor, die sich jeweils gegenüber liegen und durch die beiden breiten Lagerhauptstraßen verbunden werden. Der Schnittpunkt der Straßen liegt auf dem Locus Groma, dem Punkt, an dem die Groma als Gerät zur Landvermessung als erstes aufgestellt wird, um die Hauptachsen einzumessen.
    Am Kreuzungspunkt liegen unter anderem die Principia und das Praetorium, mit denen wir uns demnächst noch genauer befassen werden. Nach diesen beiden Gebäuden wird die Hauptstraße auf der Längsachse
    Via Praetoria und die auf der Querachse Via Principalis genannt. Für beide Straßen ist eine Breite von 125 Fuß angemessen.
    Auf der Innenseite der Lagerumwehrung verläuft die mindestens 100 Fuß breite
    Via Sagularis, auch Intervallum genannt.
    Diese drei genannten Straßen bilden das Grundgerüst des Lagers, in das die Gebäude eingesetzt werden sowie nach Bedarf weitere schmalere Straßen und letztendlich die Lagergassen zwischen den Barracken eingezogen werden.


    Entlang der Via Principalis sind die Wohnhäuser der Tribunen anzuordnen; um Principia und Praetorium gruppieren sich Lazarett, Werkstätten und Lagerhäuser. Die Mannschaftskasernen bilden den äußeren Ring der Gebäude und schirmen so die wichtigen Gebäude im Zentrum nach außen ab. Die Kasernen und Stallungen der Reiterei sind dabei natürlich an der Via Praetoria oder am Intervallum anzuordnen.


    Um hygienische Verhältnisse zu gewährleisten, werden die Straßen mit einem in der Mitte verlaufenden Abwasserkanal versehen und die Latrinen entweder am äußeren Ende der Barracken oder im Lagerwall untergebracht und möglichst direkt nach außen entwässert.
    Schon bei der Auswahl des Lagerpaltzes ist daher auf eine geeignete Wasserzufuhr durch einen kleinen Fluss zu achten. Gegebenefalls ist die Zuleitung über ein Aquädukt aus einiger Entfernung nötig.


    Der Platz sollte zudem so gelegen sein, dass eine schnelle Anbindung an eine Fernstraße möglich ist; je nach Situation auch an einen nahen Fluß- oder Seehafen. So werden schneller Truppentransport und die zügige Versorgung mit Nahrung und Material gewährleistet. In der Nähe von Flüssen ist natürlich darauf zu achten, dass der Untergrund fest ist und nicht im Überschwemmungsgebiet von möglichem Flußhochwasser liegt!


    Auf weitere Detail der Anordnung der Gebäude werden wir mit Sicherheit in den folgenden Vorlesungen noch einmal zu sprechen kommen."

    Da hab' ich doch glatt dieses Thema aus den Augen verloren...


    Zitat

    Marcus Vinicius Hungaricus dixit:
    Ich muß mich nochmals an dich wenden, Macer.
    Der Grund für die Höchstpreisbestimmungen ist ja, daß etliche unter den Wirtschaftstreibenden zT horrende Preise für ihre Waren verlangen. Wenn der Staat aber interveniert, muß immer jemand dahinter sein, der die Preise überprüft - gut, das macht die CU, aber wer interveniert? Wird dann die staatliche Intervention nicht zuviel Aufwand sein?

    Sim-Off:

    Und bezüglich der Qualität in Wisim 2: Mir ist schon klar, daß hochwertige Produkte teurer sind als schlechtere, doch wird man dann nicht auch gesonderte Preisempfehlungen erstellen?


    Sim-Off:

    Muss ich beides Sim-Off beantworten:
    1.: die staatliche Intervention wird von den Personen durchgeführt werden, die mit der neuen WiSim-Version ohnehin die Verwaltung der Provinzkassen übernehmen. Die müssen dann z.B. auch dafür sorgen, dass fehlende Produkte importiert oder staatlich produziert werden. Da ist es dann kaum Mehraufwand, wenn die das auch bei Produkten mit Wucherpreisen machen sollen.
    2.: Ja, bessere Produkte werden einen höheren empfohlenen Preis haben. Soweit waren wir mit unserem Qualitätsmodell noch nicht, als ich den Beitrag da oben geschrieben hatte... :D


    Falsch. :D Steht auch schon auf der Liste für Version 2.0.

    Zitat

    Secundus Flavius Felix dixit:
    Je mehr Branchen/Produkte es gibt desto unrentabler werden die anderen Betriebe die in dieser Sparte arbeiten. Bedenkt das bitte... mehr Betriebe führen als Absatz da ist ist nicht sinnvoll!


    Das stimmt. Aber es ist ja nicht gesagt, dass die neuen Betriebe alle genutzt werden müssen oder nicht vielleicht alte verdrängen.


    Zitat

    Secundus Flavius Felix dixit:
    Zur Zeit werden von der Staatskasse Möbel, Sänften und Renovierungen hergstellt - und nur von der Staatskasse. Durch das Verändern oder Ersetzen dieser Produkte + Produktionsmengen kann man Raum für neue Branchen schaffen (die evtl. nicht so teuer sind und vom Absatz von 1-2 Einheiten abhängen), ich finde der Nahrungs-Sektor ist gesättigt.


    Bei Nahrung ist es aber so schön einfach, sich was auszudenken. :D Bei Wohn- oder Lebensprodukten braucht man gerade im teuren Bereich mehr Phantasie...
    Aber den Schreiner werde ich in der Tat bald mal überarbeiten.