Beiträge von Marcellus Claudius Macrinius

    *Frühmorgens nähert sich Marcellus seinen Vorzugsthermen*


    "Ich sage es ja immer wieder, die Trajansthermae sind einfach kaum zu überbieten. Die fleissigsten Sklaven, das beste Wasser, die Temperatur stimmt auch und die Köstlichkeiten, wie zum Beispiel die Nüsse oder die Feigen sind herrlich."


    *Marcellus stürzt sich in das dampfende Becken*


    "Uh, angenehm, das beste für meinen Körper, anschliessend habe ich wieder die Kraft, wie ein Besessener zu arbeiten!"

    Auch ich begrüsse Dich, Peregrinus. Hungaricus, interessanter Cognomen. Hies dein Vater auch schon so? In Italia könntest Du in der Flotte dienen oder aber auch in den Cohortes Urbi oder den Vigiles. Zu den Prätorianern kommst du leider erst, nachdem du die Academia Militaris bestanden hast. Bis dahin kannst du aber in einem der obene genannten Truppenkörper Karriere machen.


    Abstimmung Decretum Senatum “LEX SERVA”


    Pars Prima


    Durch Eroberungsfeldzüge und Kriminalität kommt es zu einem zahlreichen Auftreten von sogenannten Servi. Um diese Bevölkerungsgruppe einzuordnen, bedarf es einiger grundlegenender Beschlüsse.


    Die Sklaven sind nie als Sache (res) anzusehen, sondern als Personen, die jedoch als Handelsobjekt einzustufen sind.


    Sklavenbesitz ist nur ab dem ORDO EQUESTER erlaubt.


    Neue Sklaven aller drei Klassen dürfen nur von lizensierten MERCATI SERVORUM verkauft werden.


    Sie sind von der Lex Multiplicatio ausgeschlossen, das heisst, dass sie nicht als Haupt - oder Nebenfiguren gezählt werden. Dies auch, weil sie schlussendlich Handelsware sind und gekauft und verkauft werden.


    Erst wenn ein Libertinus (höchste Stufe der Sklavenkarriere) das römische Bürgerrecht verliehen bekommt, darf der aktuelle Besitzer entscheiden, ob er daraus eine Haupt- oder Nebenfigur machen will. Und erst dann tritt für diese Figur die "lex multiplicatio" in Kraft.


    Den Status dieser Personen reglementiert die lex serva.


    Servi haben folgende Rechte und Pflichten:


    - Sie haben kein römisches Bürgerrecht.
    - Sie haben somit auch kein Wahlrecht.
    - Sie sind nicht an die lex moratii gebunden, besitzen folglich keinen geregelten Namen.
    - Ihr Name muss den Gepflogenheit der Provinz entsprechen, aus der sie abstammen.
    - Sie arbeiten für die gens, haben keinen eigenen Besitz.
    - Sie müssen sich durch eine Signatur ausweisen, z.B. Libertinus . In der Signatur muss der Verweiss auf den aktuellen Besitzers stehen (...im Besitz von...) und die Dienstzugehörigkeit zur gens (...im Hause der gens...)
    - Sie können verkauft werden (das jeweilige Passwort der Figur wird dem neuen Patrones dann mitgeteilt!)


    Pars Secunda “Carriera”


    Diese Personen werden in drei Stufen eingeteilt.


    Servus: Diese Personen haben den niedrigsten Handelswert, sind ausschliesslich erkaufte Sklaven und kommen generell aus allen Provinzen. Die weibliche Form ist “Ancilla” und wird meistens mit Hebammenfunktionen beauftragt.


    Vilicus: Diese Personen sind sehr häufig auch hausgeborene Sklaven, genannt “Verna”. Sie sind zumeist Aufseher/innen auf landwirtschaftlichen Gütern und geniessen ein hohes Vertrauen bei ihrem Patronus.


    Libertinus: Diese Personen sind Freigelassene. Sie haben meist einen sehr hohen Ausbildungsstand, sind sehr oft Lehrer bei reichen Familien und können vom Imperator mit dem römischen Bürgerrecht belohnt werden. In diesem Falle muss auch ihr Namen romanisiert werden, wobei der Cognomen zumindest einen Hinweis auf seine unfreie Vergangenheit enthalten sollte und auch die "Lex Multiplicatio" findet Anwendung.





    Stufe I:
    Servus (männlich)
    Ancilla (weiblich)


    Stufe II:
    Vilicus (männlich)
    Vilica (weiblich)


    Stufe III:
    Libertinus (männlich)
    Libertina (weiblich)

    Willkommen! Die Beamten des Imperators werden deine Bitte festhalten und ihm vorlegen. Du kannst in Kürze mit einer Antwort rechnen!


    Ich für meinen Fall heisse Dich derweil als Peregrinus willkommen. Schau Dir Roma an, ich sehe du willst in Italia verweilen. In diesem Falle bin ich dein Proconsul. Auf der Provinzkarte unserer HP kannst du dir auch die Stadt aussuchen, in der du leben willst.


    http://www.imperium-romanum.info/provinzen.php?pr=1

    IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
    UND
    DES KAISERS VON ROM


    ERNENNE ICH DIE:


    CIVES

    AEMILIA CLAUDIA INGENS ANIMI


    BEI: PROVINCIA ITALIA


    MIT WIRKUNG VOM


    ANTE DIEM V ID DEC 2756 a.u.c (09. Dezember 2003)


    ZUM



    MAGISTRATUS


    BEI: PROVINCIA ITALIA


    CORAM PUBLICO: AEMILIA HAT DAS FRAUENBILD NEU GESCHRIEBEN UND DURCH IHRE ZURÜCKHALTENDE ART IHREM GESCHLECHT ZU HOHEN EHREN VERWIESEN. WEITERS HAT SIE SICH IN PROVINCIA ITALIA SEHR KONSEQUENT FÜR DAS SCHULSYSTEM "SCOLA" EINGESETZT. WOHLWISSEND, DASS SIE BALD NACH ACHAIA ÜBERSIEDELT, WAR DIESE BEFÖRDERUNG DAS MINDESTE, WAS IHRE HEIMAT IHR GEBEN KANN. UND GERADE DESWEGEN: Non scholae sed vitae discimus.


    http://www.imperium-romanum.in…SiegelProconsulItalia.gif


    Anhörung Decretum Senatum “Lex Proconsularia ”


    Pars Prima "Indroductia"


    Diese Lex regelt die ökonomische Selbstständigkeit des Proconsuls einer Provincia und seine Amtszeit. Sie soll den Proconsul zu selbstständigem aktiven Arbeiten anregen, gleichzeitig aber Missbrauch und Korruption vorbeugen.
    Grundsätzlich ist die Lex nur bindend, wenn ein intaktes und aktives Geld-und Wirtschaftssystem aktiv ist.


    Die Amtszeit eines Proconsulats bestimmt der Imperator. Bei guter Führung wird dem Proconsul die derzeitige Provinz weiterhin überlassen oder auch eine neue zugewiesen. Bei schlechter Führung wird dem Proconsul ein niedrigeres provinzielles Amt anvertraut und er entsprechend degradiert.
    Nach Beendigung der Amtszeit wird der Name des Procunsuls,die Amtszeit, eventuelle Praemia und die Bürgerbewertung im Provinzteil der HP vermerkt.



    Pars Secunda “Potentia Proconsularia”


    Der Proconsul ist der oberste Machthaber einer römischen Provinz und wird vom Imperator ernannt. Er ist somit Befehlshaber aller zivilen und militärischen Einrichtungen, sofern es nicht imperiale höhere Ränge gibt. Dies ist meist bei Einheiten der Classis oder der Cohortes Praetoriae der Fall.


    Somit ist er gleichzeitig verantwortlich für die Entwicklung, Instandhaltung und Neuerrichtung aller provinziellen Strukturen.


    Zu diesem Zwecke werden die jeweiligen Provinzcurien eingeführt. Diese darf der Proconsul aber erst festlegen, wenn mindestens 5 Bürger (Figuren) in seiner Provinz leben. In die Provinzcurie dürfen maximal 3 Bürger (Figuren) berufen werden. Die Provinzcuria ist passwortgeschützt. In ihr sollten die Projekte der Provinz ausgearbeitet werden. Sofern sie nicht den imperialen Richtlinien und Gesetzen widersprechen, gelten die Beschlüsse der Curia provinzweit.Die Einrichtung der Curia ist aber nicht bindend. Sie hilft dem Proconsul in Ausübung seiner Macht und beweist Bürgernähe.


    Um diese Aufgaben zu verwirklichen, erhält er in regelmässigen Abständen Geldzuweisungen vom Imperium. Im Gegenzug muss er im Senat regelmässig über den Einsatz dieser Gelder Bericht erstatten. Bei dieser Gelegenheit sollte er dem Senat auch allgemein über die Provinz berichten, dies ist aber nicht bindend.


    Pars Tertia "Praemia"


    Bei gutem Wirtschaften kann der Imperator den Proconsul auszeichnen. Beim ersten Mal ist diese Auszeichnung eine goldene Kugel, beim zweiten Mal ein Landgut in einer Provinz seiner Wahl. Der Kaiser kann aber auch im Falle von Unregelmässigkeiten eine Untersuchung eröffnen. Sollte es sich herausstellen, dass nach der Untersuchung kriminelle Handlungen vorliegen, wird der Proconsul zur Rechenschaft gezogen.


    Wirtschaftlich wird der Proconsul bezüglich der Verwendung von Staatsgeldern bemessen. Er kann mit diesen Geldern auch Betriebe errichten, diese bleiben aber auch nach seinem Abgang in Provinzbesitz und auch die Gewinne/Verluste werden in der Provinzbilanz berücksichtigt.


    Der Proconsul wird aber auch an der Stimmung der Bewohner der Provinzen gemessen.


    Am Ende einer Amtszeit, die immer der Kaiser bestimmt, werden die Bürger (Figuren) einer Provinz aufgerufen, ihre Bewertung über die Amtszeit ihres Proconsul abzugeben. Die Bewertungen sind :


    Ausgezeichnet (1),
    Gut (2),
    Befriedigend (3),
    Mässig (4)
    und unzureichend (5).


    Aus allen Stimmen wird ein Durchschnitt erechnet. Auch dieser Durchschnitt wird in der HP vermerkt.

    VIELES WURDE UMGESCHRIEBEN UND ICH HOFFE; VERSTÄNDLICHER GEMACHT! Wichtig ist von Figuren zu sprechen und nicht von den Spielern....so wirds auch nie beleidigend und persönlich. Und es sollte die Simulation regeln und nicht das einzelne Leben der Bürger!!!!


    Pars Prima "Prologus"


    Diese Lex regelt die multiplen Identitäten sprich Doppel-IDs und hegt keinen historischen Anspruch sondern regelt das Leben in dieser Simulation des antiken römischen Reiches.


    Jede Spielerin/Spieler darf max. 3 Figuren im Imperium Romanum simulieren. Nur der Imperator genehmigt einzelnen Bürgern nach Anfrage via PN die Erstellung einer oder mehrerer Spielfiguren, die die Zahl 3 überschreiten.


    Da wir die reale Identität der Spieler schützen wollen, setzen wir ihn mit der Hauptfigur gleich.


    Es gibt also eine Hauptfigur, welche die erste Figur ist, die man im Imperium Romanum erstellt und dann folgen die Nebenfiguren.


    Die Hauptfigur teilt via privater Mitteilung (PN) dem Imperator immer mit, welche Nebenfigur er auch darstellt. Der Imperator legt diese Informationen in einem passwortgeschützten Raum ab. Das heisst, dass die anderen Spieler niemals erfahren, welche Hauptfiguren mit welchen Nebenfiguren zusammenhängen.


    Jede Hauptfigur und jede Nebenfigur hat den gleichen Stellenwert in der Simulation des Römischen Reiches. Die Figuren haben alle die Möglichkeit, Bürgerrecht zu erhalten und auch Karrieren zu machen, sich in gens einschliessen oder selbst eine gründen. So könnten auch Frauen Männerfiguren spielen und umgekehrt und wir haben das leidige Problem gelöst, dass niemand sich zu verstellen braucht.



    Pars Secunda "lex regulamentaria"


    Der Spieler im IR hat eine Hauptfigur und darf zusätzlich 2 weitere Nebenfiguren spielen.


    Jede Spielfigur hat volles Recht auf die Staatsbürgerschaft (falls verliehen) und alle Rechte und Pflichten darin und auch bezüglich der Karrieren.


    Es ist frei, welchem Geschlecht die einzelnen Figuren angehören.


    Maximal 2 Figuren der insgesamt 3 dürfen in die gleiche gens, notfalls muss eine Spielfigur eine neue Gens gründen.


    Jede Figur muss sich in Bezug auf Rechte und Pflichten nach den Gesetzen halten, es ist aber nicht zwingend. Das heisst, dass wenn eine der Figuren den Weg des Strassendiebes einschlägt, werden nicht zwangsläufig alle anderen 2 verurteilt und geahndet. Dies gilt als Wiedergutmachung vergangener Probleme.


    Die Anmeldung der Nebenfiguren erfolgt wie die der Hauptfigur, ein Avatar ist immer hinzuzufügen. Icq-Nummer sollte zumindest für die Hauptfigur vorhanden sein und in die Memberliste eingetragen werden.


    Wenn ein Spieler eine Nebenfigur aktiviert, sollte er auch die Zeit haben, diese zu pflegen und er sollte auch bei den wichtigsten Volkszählungen teilnehmen. Periodenweisse wird eine Kontrolle der IDs durchgeführt und bei Nichtmeldung wird der Charakter gelöscht und das Vermögen eingezogen.


    Es spricht nichts dagegen, dass sich die Hauptfigur anschliessend, sobald der Spieler mehr Zeit hat, sich eine neue Nebenfigur anlegt.


    Grundsätzlich gilt, je weniger einer weiss, wer der andere ist, desto spannender wird das Leben im Imperium Romanum.

    Anhörung Decretum Senatum “Lex Veteranii”


    Diese Lex regelt alle inaktiven Buerger des Imperium Romanum.


    Pars Prima “Lectio”


    In regelmässigen Abständen werden auf Provinzebene und Reichsebene Volkszählungen durchgeführt, in Folge “Lectio” genannt.


    Bei der Lectio haben sich alle Bürger in die Listen einzutragen mit vollem Namen, Rang, Amt und Provinzzugehörigkeit. Diese Angaben gelten als Arbeitsgrundlage fuer den Magister Memoriae, der alle Angaben dann gewissenhaft in die Tabularien vermerkt.


    Beispiel:


    Titus Flavius Vespasianus / Praefectus Urbi / Senator-Kommandant Academia Militaris / Provincia Italia



    Pars Secunda “Absentia - Veteranus Pro Tempore”


    Alle Bürger, die sich durch Abmeldung im Forum von der Lectio befreien und glaubwürdige Gründe dazu anführen, behalten Status, Rang und Ämter bei. Dauert dies länger als einen Monat, bekommt diese Figur eine Signatur mit der Aufschrift "Veteranus Pro Tempore". Ämter ab eines Legaten/Comes müssen aber einer anderen aktiven Figur anvertraut werden. Der Imperator oder sein Lictor bestätigen der jeweiligen Figur die Annahme seiner Abwesenheit. Die Figur kann aber auch sich von allen Ämtern und Rängen entbinden und als einfacher Bürger verweilen.


    Paers Tertia “Cancellacio - Veteranus Aeternus”


    Alle Bürger, die sich nicht abgemeldet haben und dann bei einer Lectio nicht in die Listen eingetragen haben werden in die Veteranenliste eingetragen.
    Das heisst, dass sie automatisch Rang und Amt verlieren und aus dem Forum gestrichen werden. Sie bekommen die Signatur "Veteranus Aeternus".


    Ihr Namen wird auf unserer HP separat geführt und wenn diese Person wieder im Imperium aktiv sein will, muss der Bürger ein Gesuch in der Basilica Traiana stellen, wo er um Wiedererlangung seines aktiven Status bittet.


    Die imperiale Verwaltung wird ihm, je nach Fall und Gutdünken, seine alten Rechte wiedergeben oder ihm neue zuweisen. Bei Spielfiguren bzw. Bürgern, die verurteilt wurden oder definitiv das Imperium verlassen haben erlischt diese Möglichkeit im vorhinein.

    Verzeiht, das war nicht Absicht.....sonst hätte ich nicht das hier reingenommen:


    Zitat

    Sie müssen sich durch eine Signatur ausweisen, z.B. Libertinus . In der Signatur muss der Verweiss auf den aktuellen Besitzers stehen (...im Besitz von...) und die Dienstzugehörigkeit zur gens (...im Hause der gens...)


    Ich habs ausgebessert!