IV - Möglichkeiten der Standeserhebung

  • Wer in die Politik gehen möchte, sollte sich Gedanken machen, welchen Weg genau er einschlagen möchte. Denn dieser Weg wird bestimmt von dem Ordo, in dem sich die ID befindet. Der Ordo bezeichnet eine Klasse innerhalb der römischen Gesellschaft. Mit einem Ordo ist hohes bis sehr hohes Ansehen verbunden. Oft ist ein bestimmter Ordo Voraussetzung für diverse Ämter, wie bei der Laufbahn als Kommunalpolitiker, Ritter oder Senator. Dieser Artikel beschreibt die Möglichkeiten, wie man einen solchen Ordo erlangen kann.



    Erlangen des Ordo durch Vererbung


    Der Ordo einer ID wird zunächst mit der Geburt festgelegt. Im IR erfolgt das bei der Aufnahme ins Spiel. Nachdem man sich für eine Gens entschieden hat, bespricht man mit deren Verwalter, welchen Platz man im Stammbaum der Familie einnehmen wird.


    Der folgende Abschnitt wird von der Spielleitung im Moment ausser Kraft gesetzt, da es nur sehr wenige lebendige, aktive IDs gibt. Er kann jedoch jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden. Weiterhin unmöglich ist es, einer abwesenden Person (Desideratus, Exil) ein Kind anzudrehen.

    Man kann den Ordo seines Vaters nur dann erben, wenn der Vater bei der Geburt des Kindes noch lebt und im Spiel aktiv ist. Ist der Vater bei der Geburt (beziehungsweise dem Spieleinstieg) bereits verstorben (in Elysium), so kann normalerweise kein Ordo mehr vererbt werden. Eine Ausnahme bildet der Ordo Senatorius, der auch vom lebenden Großvater geerbt werden kann. Einem abwesenden Vater (Desideratus, in Exilium) kann man keine Kinder andichten, da es unmöglich ist, dafür sein Einverständnis einzuholen.


    Regel

    Es kommen für eine Elternschaft nur lebende und zeitgleich auch aktive IDs infrage oder bereits verstorbene IDs - keine Exilanten, keine Verschollenen.


    Der Ordo wird wie folgt vererbt:

    • Ordo Decurionum - wird vom lebenden Vater vererbt, wenn sein Kind sich unter seiner Patria potestas befindet
    • Ordo Equester - wird vom lebenden Vater vererbt, wenn sein Kind sich unter seiner Patria potestas befindet
    • Ordo Senatorius - wird vom lebenden Vater oder Großvater vererbt, wenn sein Kind sich unter seiner Patria potestas befindet

    In allen Fällen gilt dieses Recht auch für Adoptiv-Väter und Adoptiv-Großväter. Im Gegensatz zum historischen Recht bleibt im IR jeder Ordo einer ID auch nach dem Tod des Vaters erhalten. Das soll verhindern, dass Spieler ohne eigenes Verschulden aus ihrer laufenden Karriere gerissen werden. Der Stand kann durch Sim-on-Ereignisse, wie Hochverrat, jedoch unter Umständen aberkannt werden.



    Erlangen des Ordo durch Heirat

    • Die Ehefrau eines Mannes, der in einem Ordo ist, ist automatisch auch in diesem Ordo.
    • Der Ordo bleibt für die Frau auch nach dem Tod des Mannes erhalten.
    • Jedoch kann eine Frau den Stand nicht an ihre Kinder vererben.


    Erlangen des Ordo durch sozialen Aufstieg


    Während eine Frau durch Heirat in einen Ordo aufsteigen kann, ist dies einem Mann nur durch harte Arbeit möglich. Wenn der Mann also aufsteigen möchte, ist Fleiß gefragt. Historisch geschah das selten, hier im Rollenspiel ist es durch Engagement möglich. Der soziale Aufstieg erfordert viel Geduld und die Fähigkeit zur Interaktion mit anderen IDs. Ein Patron aus den höheren Schichten ist dabei unabdingbar. Einen solchen gilt es von sich durch Taten zu überzeugen. Der Patron kann als Fürsprecher beispielsweise zu einem guten beruflichen Posten verhelfen. Der Klient hingegen unterstützt den Patron unter anderem bei dessen politischen Vorhaben.


    Empfehlung

    Die aktive Nutzung des Klientelwesens ist ein gutes Mittel, den sozialen Status deiner ID zu betonen und zu steigern. Römische Bürger sollen in der Regel Klient einer anderen Person sein. Ein Patron will vor allem durch Taten, weniger durch Worte überzeugt werden. Achte also von Anfang an darauf, dass deine ID sich vielseitig engagiert.


    Regel

    Um objektive Kriterien für die Standeserhebungen durch sozialen Aufstieg zu schaffen, ist der Wegweiser zur Standeserhebung verbindlich.