Consul: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Theoria Romana
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(10 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Das Konsulat war das höchste Amt Roms in den „Friedenszeiten“ der Republik. Bereits mit dem Sturz der Könige 509 v.Chr. wurde mit [[Lucius Iunius Brutus]] der erste Consul Roms ernannt. Er übernahm die Vorrechte des Königs, der dadurch ersetzt worden war. Die daraus resultierende uneingeschränkte Amtsgewalt wurde durch das Prinzip der Kollegialität und der Annuität begrenzt.
+
[[Kategorie:Magistrat]]
 +
Das '''Consulat''' war das höchste, stets doppelt besetzte Amt innerhalb der römischen [[Republik]] und sein Inhaber zugleich Staatsoberhaupt, was sich daran zeigt, dass sie die Entscheidungen sämtlicher [[Magistrat]]e für ungültig erklären konnten und die Jahre nicht mit einer Zahl, sondern mit den Namen der in diesem Jahr amtierenden Consuln bestimmt wurden (= ''eponym''). Ihre Macht wurde lediglich in Notzeiten durch die des [[Dictator]]s übertroffen.
  
Anfangs musste der Consul dem Patrizierstand entstammen, doch ermöglichte 367 v.Chr. die Lex Licinia auch den Plebejern den Zugang zu diesem Staatsamt. Um in das Konsulat gewählt zu werden musste man ein Mindestalter erreicht haben. Unter den Gracchen waren dies 37 Jahre, gegen Ende der Republik 43 Jahre und in der Kaiserzeit schliesslich 33 Jahre.
+
Die Ehrenzeichen des Consul waren das Recht auf zwölf [[Liktor]]en, ausgestattet mit [[Fasces]], sowie die ''[[sella curulis]]'' und die ''[[toga]] praetexta''.
  
Nicht immer gab es zwei Consuln, in manchen Jahren wurden vier, im ersten Jahr der Republik gar fünf ernannt. Starb ein Consul während der Ausübung seiner Tätigkeit oder legte sein Amt zurück, so wurde ein consul suffectus (Suffektkonsul = Ersatzkonsul) nachgewählt.
+
== Geschichte des Consulats ==
 +
Der Sage nach wurde das Amt der Consuln gemeinsam mit der gesamten republikanischen Verfassung direkt nach der Vertreibung der Könige eingesetzt und vom Gründer der Republik, [[Lucius Iunius Brutus]], besetzt. Heute geht die Geschichtsforschung eher von einer langsamen Entwicklung aus, bei der ursprünglich nur eine Person mit dem Titel eines ''praetor maximus'' die Macht des Königs übernahm (während seine religiösen Aufgaben einem ''[[Rex Sacrorum]]'' zugeteilt wurden) und das Consulat sich aus den beiden Beratern des "Ersatzkönigs" entwickelte. In jedem Fall scheint das Amt ursprünglich nur den [[Patrizier]]n zugänglich gewesen zu sein. Wahrscheinlich ist zumindest, dass bereits zu dieser Zeit das Annuitätsprinzip des jährlichen Wechsels galt.
  
In der Republik wurde der Consul von den Centuriarkomitien gewählt. Seit 153 v.Chr. war ihr Amtsantritt am 1. Januar eines jeden Jahres. Dieser Tag wurde von einer feierlichen Zeremonie am Capitol begleitet, wo die neuen Consuln ihre Gelübde für die bevorstehende Amtszeit ablegten und die alten ihre einlösten.
+
Gesichert ist die Existenz des kollegial besetzten Amtes seit den ''Leges Liciniae Sextiae'' aus dem Jahre 367 v. Chr., in denen bestimmt wurde, dass mindestens einer der beiden Consuln [[Plebejer|plebeischer Abkunft]] sein musste. Häufig kam es in der späteren Zeit jedoch auch dazu, dass beide Consuln Plebejer waren. Während später nur ehemalige [[Praetor]]en zugelassen waren, bestand von Anfang an eine Altersgrenze, die jedoch ständig verändert wurde: Lag sie in der Zeit der [[Gaius Sempronius Gracchus|Gracchen]] bei 37 Jahren, stieg sie bis zum Ende der Republik auf 43 Jahre und wurde in der Zeit des [[Prinzipat]]s wieder auf 33 Jahre gesenkt. Dennoch waren die meisten Inhaber wohl weitaus älter, da nur die einflussreichsten und verdientesten [[Senat]]oren in dieses Amt gewählt wurden, meist Angehörige der ''[[Nobilitas]]''.
  
Der Consul war ein Magistrat mit imperium, was ihm die uneingeschränkte Amtsgewalt verlieh. Im Regelfall wechselten sich die beiden Amtsträger monatlich bei der Regierungsarbeit ab. In Krisenzeiten konnte einer die Geschäfte in Rom übernehmen, der andere bei den Truppen im Feld stehen. Manchmal wechselten sich die Magistrate auch täglich ab (etwa wenn beide im Feld standen und das Heer kommandierten) oder losten um die Aufgaben.
+
In der [[Kaiserzeit]] verlor das Consulat schließlich seine Bedeutung, da der [[Kaiser]] die Lenkung des Staates übernahm. Fortan wurden meist die von ihm vorgeschlagenen ''candidati augusti'' gewählt, bis er die Consuln schließlich schlicht ernannte. Aus diesem Grund wurde das Amt mehr und mehr zu einer notwendigen Stufe der öffentlichen Ämterlaufbahn, da viele [[Statthalter]]schaften und [[Curator|Verwaltungsämter]] nur an [[Consular]]e vergeben wurden. Um möglichst vielen Senatoren diese Möglichkeit zu eröffnen, wurde es zur gängigen Praxis, dass die ''Consules ordinarii'', die am Beginn des Jahres ins Amt traten, dieses vorzeitig niederlegten und zwei ''[[Consul suffectus|Consules suffecti]]'' Platz machten. Dies führte zu einer immer größeren Zahl von Consuln, sodass für das Jahr 190 schließlich 25 Amtsinhaber bekannt sind. Zur Zeit [[Trajan]]s hingegen amtierten noch zwischen drei und vier Consulpaare pro Jahr. Auch die [[Kaiser]] selbst übernahmen regelmäßig das Consulat - wobei die Häufigkeit stark schwankt.
  
Ein Consul repräsentierte den Staat nach innen und aussen und im Kriegsfall übernahm er die Aushebung der Legionen und den Oberbefehl des Heeres. Ihm oblag weiters die Einberufung des Senats; dessen Leitung und die der Comitien. Folglich hatte er auch für die Durchsetzung der Beschlüsse zu sorgen. Die damit verbundenen richterlichen Aufgaben wurden mehr und mehr von den [[Praetor]]en übernommen. Die Verwaltungsagenden schon sehr früh auf andere Amtsträger abgewälzt, sodass das Konsulat vor allem ein politisches Amt war. Religiöser Natur war der Vorsitz an den latinischen Festen und sie konnten die grossen Auspizien vornehmen.
+
Dennoch blieben die ''consules ordinarii'', die ihr Amt am 1. Januar antraten, weiterhin die angesehensten. Aus diesem Grund erreichten in der Kaiserzeit quasi nur noch die Kaiser, Consulare, Patrizier oder Angehörige der ''nobilitas'' diese Posten.
  
Im Sinne der Kollegialität gab es zwei Consuln, die sich fast ausschliesslich aus jenen Familien rekrutierten, die bereits irgendwann einmal einen Consul gestellt hatten. Von 200 v.Chr. bis 146 v.Chr. stammten lediglich 16 der 108 Konsuln nicht aus den angesehensten Familien.
+
Mit der Gründung [[Konstantinopel]]s wurde auch hier der römische ''cursus honorum'' und damit auch Consuln eingeführt. Auch hier nahm die Bedeutung jedoch ab, sodass 541 Flavius Basilius Junior als letzter Consul des gesamten Reiches das Amt antrat und seitdem die oströmischen Kaiser das Amt ständig für sich beanspruchten.
  
Das Ansehen des Konsulats war trotz des ständigen Rückgangs von Einfluss und Macht sehr hoch. Um in das Konsulat gewählt zu werden musste man niedrigere Magistraturen durchlaufen haben. Man konnte auch mehrmals zum Consul gewählt werden, jedoch sollten zwischen den Ämtern mindestens zehn Jahre liegen. In der Praxis wurde dies besonders seit Ende der mittleren Republik nicht mehr durchgehalten.
+
== Amtseinsetzung ==
 +
Traditionell wurden die Consuln von den ''[[Comitia#Comitia Centuriata|Comitia Centuriata]]'' gewählt, in der Kaiserzeit durch den [[Senat (Kaiserzeit)|Senat]]. Das Datum des Amtsantritts wurde anfangs mehrfach verändert, ehe es seit 153 v. Chr. auf dem [[Januarkalenden|1. Januar]] lag. Dieser Tag wurde durch zahlreiche Zeremonien gefeiert: Bereits im Morgengrauen holten die neuen Consuln [[Auspicium|Auspizien]] ein - war dessen Ausgang anfangs von großer Bedeutung, wurde er später zu einer reinen Formalität. Anschließend kehrte der Consul in sein Haus zurück und legte die ''toga praetexta'' an und nahm die ''[[Clientel|Salutatio]]'' seiner Freunde und der Senatoren. Es folgte der ''processus consularis'', eine [[Prozession]] zum [[Tempel_des_Jupiter_Optimus_Maximus_Capitolinus|Iuppiter-Tempel]] auf dem [[Capitol]]. Dabei führten die [[Eques|Ritter]] den Zug an, gefolgt von den Klienten, der ''[[sella curulis]]'', ehe der neue Consul selbst voranschritt, gefolgt von den Senatoren.
  
Mit der Errichtung des Kaiserreiches büsste das Konsulat seine Eigenständigkeit völlig ein. Seit [[Tiberius]] wurden die Consuln nicht mehr von den Centuriarkomitien, sondern vom Senat ernannt. Der Kaiser hatte aber bereits ein Vorschlagsrecht. Seit dem 3.Jh.n.Chr. bürgerte sich die Ernennung direkt durch den Kaiser ein. Gleichzeitig begann man mehr als zwei Consuln als eine Art Reserve zu ernennen, die dann den beiden ersternannten nachfolgten. Es wurde auch üblich, dass die amtierenden Consuln zu Jahresmitte ihr Amt niederlegten, um ihren designierten Nachfolgern Platz zu machen. Mit der wachsenden Bedeutung Constantinopels als zweite Reichshauptstadt wurden im geteilten Römerreich auch für den Osten Consuln ernannt.
+
Auf dem Capitol angekommen opferten die beiden neugewählten Consuln dem [[Iuppiter]] und lösten damit die ''vota'' genannten Gelöbnisse der Consuln des Vorjahres ein. Gleichzeit schworen sie dem obersten Staatsgott auch selbst wieder diese Gelöbnisse. Erst danach fand eine Sitzung des Senates statt, bei der der ältere Consul eine Rede zur Lage des Staates hielt. Weitere Tagesordnungspunkte waren hierbei die Vergabe der Provinzen, sowie die Festlegung des [[Latinerfest]]es.
  
Obwohl die politischen Funktionen während der Kaiserzeit praktisch nicht mehr vorhanden waren, büsste das Amt nichts von seinem Ansehen ein. In der späteren Kaiserzeit oblag einem Consul die Ausrichtung von Festen und Feierlichkeiten, wodurch das Amt für die Inhaber sehr kostspielig wurde (vgl. das [[Aedil]]at in der Republik).
+
Am Abend feierten die frisch eingesetzten Consuln dann häufig ein Fest im Kreise ihrer Freunde.
  
In der Verwaltungslaufbahn der römischen Kaiserzeit war das Konsulat ein fixer Bestandteil, den jeder, der auf senatorische Posten aus war oder in den Senat aufgenommen werden wollte, anstrebte. Anhand der Ernennungen seitens des Kaisers konnte man auch erkennen, wem die kaiserliche Gunst hold war.
+
Seit den [[Flavia|Flaviern]] kam es jedoch auch zu Wahlen und Amtsantritten ''in absentiam'', also etwa während einer Provinzkommandatur, sodass die Rituale entfielen.
  
Manchmal übernahm auch der Kaiser persönlich das Konsulat. Übte er das Amt aus, so wurde dies mit Consul samt einer Nummer in seiner Titulatur vermerkt. Das Interesse der Kaiser am Konsulat war unterschiedlich. [[Domitian]] hatte in zehn von 15 Regierungsjahren das Konsulat inne, [[Trajan]] fünf Mal (plus ein Mal vor seiner Inthronisierung), doch verloren die meisten Kaiser nach ihrer ersten Amtszeit das Interesse daran.
+
== Aufgaben ==
 +
Die Aufgaben des Consul ergaben sich aus seinen Rechten: Die ''[[Coercitio]]'', das ''[[Imperium]]'', das ''ius agendi cum senatu'' (Recht, mit dem Senat zu verhandeln) und das ''ius agendi cum populo'' (Recht, mit dem Volk zu verhandeln). Er saß also in der Regel den Senatssitzungen vor, stellte Gesetzesanträge zur Abstimmung vor der [[Comitia|Volksversammlung]], leitete Wahlen, leitete Gerichtsprozesse (eine Aufgabe, die später auf die Praetoren übertragen wurde) und kontrollierten mit ihrer Befähigung zur ''Intercessio'' die übrigen Magistrate (inklusive ihres Kollegen). Ursprünglich waren hierzu auch militärische Aufgaben gekommen (so wurden in der Republik meist zwei [[Legion]]en ausgehoben, die jeweils von einem Consul kommandiert wurden). Als Staatsoberhaupt oblagen ihnen schließlich ebenfalls zahlreiche kultische Aufgaben (etwa die Durchführung aller [[Opfer|Staatsopfer]], die nicht von anderen Magistraten oder [[Sacerdos|Priestern]] übernommen wurden).
  
Äussere Erkennungsmerkmale eines Consuls waren das Anrecht auf den kurulischen Stuhl, die toga praetexta und zwölf Liktoren. Dem gerade nicht amtierenden Consul gingen die Liktoren ohne Rutenbündel voran. In der Kaiserzeit kamen noch diverse andere Kennzeichen und Vorrechte hinzu.
+
In der Kaiserzeit verloren sie schließlich ihre politische Eigenständigkeit, wobei sie durch die kurze Verweildauer im Amt auch häufig kaum Zeit zum Aufbau eines [[Officium]]s hatten. Dennoch leiteten sie weiterhin die Sitzungen des Senates (in der Regel jedoch im Auftrag des Kaisers) und konnten weiterhin gegen Entscheidungen der [[Praetor]]en in Zivilprozessen, wie auch die Verhängung von Strafen durch die [[Volkstribun]]e [[Intercessio|interzedieren]]. Darüber hinahus kamen aber auch neue Aufgaben hinzu, die vor allem verwaltungstechnischer Natur waren: So verfügten sie über staatliche Liegenschaften (was früher Aufgabe der [[Censor]]en gewesen war) und das [[Aerarium]], erhielten aber unter Mitwirkung der niederen Magistrate auch polizeiliche Aufgaben innerhalb der Stadt Rom (was ihnen später mehr und mehr durch den [[Praefectus Urbi]] abgenommen wurde.
  
Die Einrichtung des Konsulats war den Römern so vertraut, dass nach den Amtsinhabern die Jahre benannt wurden. Der Consul war damit Eponyme (Namensgeber für einen Zeitraum). Ihre Namen wurden in fasti consulares festgehalten. Kaiser [[Augustus]] liess diese Listen am Beginn seiner Regierungszeit überarbeiten und so gut es ging von Fehlern säubern.
+
Schließlich erhielten sie neue Bedeutung in der Jurisdiktion: So wurden die Consuln zur Berufungsinstanz für römische Bürger, fungierten als Richter bei politischen Delikten und Amtsverstößen von Magistraten (wobei die Verhandlungen vor dem [[Senat (Kaiserzeit)|Senat]] stattfanden) und verkündeten und vollstreckten teilweise Todesurteile (unter Mitwirkung der [[Quaestor]]en). Zusätzlich wurde ihnen die Last zur Abhaltung von öffentlichen Spielen zu Ehren des Kaisers aufgebürdet (auf eigene Kosten).
 +
 
 +
 
 +
'''[[Konsuln im 1. Jahrhundert n. Chr.]]'''
 +
 
 +
 
 +
'''Literatur:'''<br>
 +
[http://penelope.uchicago.edu/Thayer/E/Roman/Texts/secondary/SMIGRA*/Consul.html Leonhard Schmitz: ''Consul'', in: Smith: ''A Dictionary of Greek and Roman Antiquities'', London, 1875]<br>
 +
C. Gizewski: ''Consules'', in: DNP, Bd. 3, Sp. 149 f.<br>
 +
Francois Jacques/John Scheid: ''Rom und das Reich in der Hohen Kaiserzeit. 44 v. Chr.-260 n. Chr.'' Bd. 1: ''Die Struktur des Reiches'', aus dem Französischen übers. v. Peter Riedlberger, Stuttgart u. Leipzig 1998.

Aktuelle Version vom 19. Mai 2011, 21:08 Uhr

Das Consulat war das höchste, stets doppelt besetzte Amt innerhalb der römischen Republik und sein Inhaber zugleich Staatsoberhaupt, was sich daran zeigt, dass sie die Entscheidungen sämtlicher Magistrate für ungültig erklären konnten und die Jahre nicht mit einer Zahl, sondern mit den Namen der in diesem Jahr amtierenden Consuln bestimmt wurden (= eponym). Ihre Macht wurde lediglich in Notzeiten durch die des Dictators übertroffen.

Die Ehrenzeichen des Consul waren das Recht auf zwölf Liktoren, ausgestattet mit Fasces, sowie die sella curulis und die toga praetexta.

Geschichte des Consulats

Der Sage nach wurde das Amt der Consuln gemeinsam mit der gesamten republikanischen Verfassung direkt nach der Vertreibung der Könige eingesetzt und vom Gründer der Republik, Lucius Iunius Brutus, besetzt. Heute geht die Geschichtsforschung eher von einer langsamen Entwicklung aus, bei der ursprünglich nur eine Person mit dem Titel eines praetor maximus die Macht des Königs übernahm (während seine religiösen Aufgaben einem Rex Sacrorum zugeteilt wurden) und das Consulat sich aus den beiden Beratern des "Ersatzkönigs" entwickelte. In jedem Fall scheint das Amt ursprünglich nur den Patriziern zugänglich gewesen zu sein. Wahrscheinlich ist zumindest, dass bereits zu dieser Zeit das Annuitätsprinzip des jährlichen Wechsels galt.

Gesichert ist die Existenz des kollegial besetzten Amtes seit den Leges Liciniae Sextiae aus dem Jahre 367 v. Chr., in denen bestimmt wurde, dass mindestens einer der beiden Consuln plebeischer Abkunft sein musste. Häufig kam es in der späteren Zeit jedoch auch dazu, dass beide Consuln Plebejer waren. Während später nur ehemalige Praetoren zugelassen waren, bestand von Anfang an eine Altersgrenze, die jedoch ständig verändert wurde: Lag sie in der Zeit der Gracchen bei 37 Jahren, stieg sie bis zum Ende der Republik auf 43 Jahre und wurde in der Zeit des Prinzipats wieder auf 33 Jahre gesenkt. Dennoch waren die meisten Inhaber wohl weitaus älter, da nur die einflussreichsten und verdientesten Senatoren in dieses Amt gewählt wurden, meist Angehörige der Nobilitas.

In der Kaiserzeit verlor das Consulat schließlich seine Bedeutung, da der Kaiser die Lenkung des Staates übernahm. Fortan wurden meist die von ihm vorgeschlagenen candidati augusti gewählt, bis er die Consuln schließlich schlicht ernannte. Aus diesem Grund wurde das Amt mehr und mehr zu einer notwendigen Stufe der öffentlichen Ämterlaufbahn, da viele Statthalterschaften und Verwaltungsämter nur an Consulare vergeben wurden. Um möglichst vielen Senatoren diese Möglichkeit zu eröffnen, wurde es zur gängigen Praxis, dass die Consules ordinarii, die am Beginn des Jahres ins Amt traten, dieses vorzeitig niederlegten und zwei Consules suffecti Platz machten. Dies führte zu einer immer größeren Zahl von Consuln, sodass für das Jahr 190 schließlich 25 Amtsinhaber bekannt sind. Zur Zeit Trajans hingegen amtierten noch zwischen drei und vier Consulpaare pro Jahr. Auch die Kaiser selbst übernahmen regelmäßig das Consulat - wobei die Häufigkeit stark schwankt.

Dennoch blieben die consules ordinarii, die ihr Amt am 1. Januar antraten, weiterhin die angesehensten. Aus diesem Grund erreichten in der Kaiserzeit quasi nur noch die Kaiser, Consulare, Patrizier oder Angehörige der nobilitas diese Posten.

Mit der Gründung Konstantinopels wurde auch hier der römische cursus honorum und damit auch Consuln eingeführt. Auch hier nahm die Bedeutung jedoch ab, sodass 541 Flavius Basilius Junior als letzter Consul des gesamten Reiches das Amt antrat und seitdem die oströmischen Kaiser das Amt ständig für sich beanspruchten.

Amtseinsetzung

Traditionell wurden die Consuln von den Comitia Centuriata gewählt, in der Kaiserzeit durch den Senat. Das Datum des Amtsantritts wurde anfangs mehrfach verändert, ehe es seit 153 v. Chr. auf dem 1. Januar lag. Dieser Tag wurde durch zahlreiche Zeremonien gefeiert: Bereits im Morgengrauen holten die neuen Consuln Auspizien ein - war dessen Ausgang anfangs von großer Bedeutung, wurde er später zu einer reinen Formalität. Anschließend kehrte der Consul in sein Haus zurück und legte die toga praetexta an und nahm die Salutatio seiner Freunde und der Senatoren. Es folgte der processus consularis, eine Prozession zum Iuppiter-Tempel auf dem Capitol. Dabei führten die Ritter den Zug an, gefolgt von den Klienten, der sella curulis, ehe der neue Consul selbst voranschritt, gefolgt von den Senatoren.

Auf dem Capitol angekommen opferten die beiden neugewählten Consuln dem Iuppiter und lösten damit die vota genannten Gelöbnisse der Consuln des Vorjahres ein. Gleichzeit schworen sie dem obersten Staatsgott auch selbst wieder diese Gelöbnisse. Erst danach fand eine Sitzung des Senates statt, bei der der ältere Consul eine Rede zur Lage des Staates hielt. Weitere Tagesordnungspunkte waren hierbei die Vergabe der Provinzen, sowie die Festlegung des Latinerfestes.

Am Abend feierten die frisch eingesetzten Consuln dann häufig ein Fest im Kreise ihrer Freunde.

Seit den Flaviern kam es jedoch auch zu Wahlen und Amtsantritten in absentiam, also etwa während einer Provinzkommandatur, sodass die Rituale entfielen.

Aufgaben

Die Aufgaben des Consul ergaben sich aus seinen Rechten: Die Coercitio, das Imperium, das ius agendi cum senatu (Recht, mit dem Senat zu verhandeln) und das ius agendi cum populo (Recht, mit dem Volk zu verhandeln). Er saß also in der Regel den Senatssitzungen vor, stellte Gesetzesanträge zur Abstimmung vor der Volksversammlung, leitete Wahlen, leitete Gerichtsprozesse (eine Aufgabe, die später auf die Praetoren übertragen wurde) und kontrollierten mit ihrer Befähigung zur Intercessio die übrigen Magistrate (inklusive ihres Kollegen). Ursprünglich waren hierzu auch militärische Aufgaben gekommen (so wurden in der Republik meist zwei Legionen ausgehoben, die jeweils von einem Consul kommandiert wurden). Als Staatsoberhaupt oblagen ihnen schließlich ebenfalls zahlreiche kultische Aufgaben (etwa die Durchführung aller Staatsopfer, die nicht von anderen Magistraten oder Priestern übernommen wurden).

In der Kaiserzeit verloren sie schließlich ihre politische Eigenständigkeit, wobei sie durch die kurze Verweildauer im Amt auch häufig kaum Zeit zum Aufbau eines Officiums hatten. Dennoch leiteten sie weiterhin die Sitzungen des Senates (in der Regel jedoch im Auftrag des Kaisers) und konnten weiterhin gegen Entscheidungen der Praetoren in Zivilprozessen, wie auch die Verhängung von Strafen durch die Volkstribune interzedieren. Darüber hinahus kamen aber auch neue Aufgaben hinzu, die vor allem verwaltungstechnischer Natur waren: So verfügten sie über staatliche Liegenschaften (was früher Aufgabe der Censoren gewesen war) und das Aerarium, erhielten aber unter Mitwirkung der niederen Magistrate auch polizeiliche Aufgaben innerhalb der Stadt Rom (was ihnen später mehr und mehr durch den Praefectus Urbi abgenommen wurde.

Schließlich erhielten sie neue Bedeutung in der Jurisdiktion: So wurden die Consuln zur Berufungsinstanz für römische Bürger, fungierten als Richter bei politischen Delikten und Amtsverstößen von Magistraten (wobei die Verhandlungen vor dem Senat stattfanden) und verkündeten und vollstreckten teilweise Todesurteile (unter Mitwirkung der Quaestoren). Zusätzlich wurde ihnen die Last zur Abhaltung von öffentlichen Spielen zu Ehren des Kaisers aufgebürdet (auf eigene Kosten).


Konsuln im 1. Jahrhundert n. Chr.


Literatur:
Leonhard Schmitz: Consul, in: Smith: A Dictionary of Greek and Roman Antiquities, London, 1875
C. Gizewski: Consules, in: DNP, Bd. 3, Sp. 149 f.
Francois Jacques/John Scheid: Rom und das Reich in der Hohen Kaiserzeit. 44 v. Chr.-260 n. Chr. Bd. 1: Die Struktur des Reiches, aus dem Französischen übers. v. Peter Riedlberger, Stuttgart u. Leipzig 1998.