Ordo Senatorius: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Gesellschaft]][[Kategorie:Römisches Recht]][[Kategorie:Senat]]Der '''Ordo Senatorius''' stellte seit [[Augustus]] streng abgeschlossene politische Klasse der Senatoren und ihrer Angehörigen dar, aus denen sich der [[Senat]] wiederum rekrutierte.
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Jeder, der die nötigen Schritte im [[Cursus Honorum]] absolviert hat und ein gewisses Vermögen vorweisen kann, kann vom Imperator in den [[Senat]] berufen werden. Diese Zugehörigkeit zum wichtigsten politischen Gremium öffnet den Zugang zu den höchsten Rängen des Imperium Romanum. In der Regel wechseln sich in der Karriere eines Senators politische Ämter im Cursus Honorum, militärische Kommandos über Legionen und Aufgaben an der Spitze einer Provinz ab.
 
Genauso wie beim [[Ordo Equester]] gelten auch die Angehörigen eines Senators als angesehene, ehrbare Bürger - die Senatoren und deren Familien sind die gesellschaftliche Elite des Imperiums.
 
  
====Senatoren====
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In der [[Republik]] hatten die Senatoren sich noch zu den ''[[Eques|equites]]'' gezählt - ein Stand, der lediglich durch ein Mindestvermögen von 400 000 Sesterzen bestimmt war. Erst mit dem Eintritt in den Senat gab der angehende Senator sein Staatspferd, das ihn als ''eques'' auszeichnete, ab und verließ den Ritterstand somit. Dennoch hatte sich bereits damals nach und nach Familien, die regelmäßig Senatoren stellten, von der eigentlichen Ritterschaft abgegrenzt, wobei die erfolgreichsten von ihnen - die [[Nobilitas]] - den Zugang zum Senat mehr oder minder kontrollierte.
Die Senatoren besaßen äussere Erkennungszeichen, anhand derer jedermann sofort erkennen konnte, wen er vor sich hatte. Das wichtigste Merkmal war das Recht, den breiten Purpurstreifen an der Toga tragen zu dürfen. Hinzu kam ein goldener Fingerring und spezielle rote Schuhe mit einer Sichel als Schmuck. Ring und Schuhe wurden später sogar von den Bischöfen der römisch-katholischen Kirche übernommen.
 
  
Die für die Senatoren wichtigste Funktion des Gremiums war die Besetzung der senatorischen Beamtenposten in Rom und den Provinzen. Der Senat bestand ja hauptsächlich aus aristokratischen Grossgrundbesitzern, denen gesetzlich die Betätigung in anderen Geschäften, vornehmlich des Handels, verboten war. Diese Regelung schloss aber weder Investments über Mittelsmänner noch die Anlage von Manufakturen, wie Ziegeleien u.ä. auf den eigenen Gutsbetrieben, aus. Auch durften sie keine Steuern verpachten oder als publicani in Steuerpachtgenossenschaften tätig sein.
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Im Rahmen der gesellschaftlichen Stabilisierung, die Augustus anstrebte, schuf er jedoch mit dem ''ordo senatorius'' einen neuen Stand oberhalb des ''ordo equester'', indem er Gesetze erließ, die nicht nur für die eigentlichen Senatoren selbst, sondern auch ihre Ehefrauen, Kinder und Enkel galten. Ihnen wurde es - wie auch den Senatoren selbst - gestattet, den ''latus clavus'' (breiten Purpurstreifen) auf der [[Tunika]] und die roten Schuhe der Senatoren zu tragen, sowie die vordersten Reihen in [[Theater]]n einzunehmen. Dafür galt auch für sie alle die Beschränkung, keine [[Schauspieler]] oder deren Kinder zu heiraten. Damit wurde der Senatorenstand erblich - soweit die Familie weiterhin fähig war, den [[Census]] von einer Million Sesterzen aufzubringen.
  
Für die Erhebung in den Senatorenstand war seit [[Augustus]] ein Besitzstand von wenigstens 1 Million Sesterzen nötig. Manche Quellen nennen auch 1,2 Millionen. War diese Voraussetzung erfüllt, so konnte sich der Sohn eines Senators im Manneswerdungsalter von 16 oder 17 Jahren den latus clavus (breiten Purpurstreifen) zulegen. Aussenstehende konnten den Purpurstreifen nur durch Petition beim Kaiser erwirken. Damit war der Senat im Prinzip eine Erbkörperschaft, die durch kaiserliches Protegé abgerundet wurde.
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Innerhalb dieses Standes wurde der senatorische Standesethos aus der Republik weiter gepflegt: Männliche Nachkommen hatten als Berufspolitiker den [[Cursus Honorum]] zu beschreiten und damit Ruhm (''gloria'') für sich und ihre Familien zu erwerben, aber auch um die in der [[Kaiserzeit]] immer zahlreicheren lukrativen Ämter besetzen zu können, für die bestimmte Magistraturen Voraussetzung waren ([[Curator]]en, [[Statthalter]], [[Legatus legionis|Militärkommandos]]. Die wirtschaftliche Basis des Standes blieb dabei der Großgrundbesitz, während jedwede Arbeit, die große Zeit in Anspruch nahm - etwa Handwerk oder Handel - verpönt war. Nur der Staatsdienst war geeignet, sein Ansehen und das seiner Familie nach außen hin zu behaupten.
  
Den wichtigsten Teil des Lebens eines Senators machte der cursus honorum (Lebenslauf der wichtigsten Ämter) aus. In der Kaiserzeit waren die meisten Magistraturen nur wegen ihres Status begehrt und weil man sie für den cursus benötigte. Bei der Ernennung von Beamten wurde seit 14 n.Chr. in der Weise verfahren, dass der Senat dem Kaiser eine Liste mit Kandidaten übermittelte, dieser Namen strich, die ihm nicht genehm waren, und die Liste - eventuell noch mit eigenen Vorschlägen ergänzt - dem Gremium zurücksandte. Die mit dem Prädikat „Kandidaten des Caesar“ hervorgehobenen Personen wurden automatisch gewählt, die restlichen Posten wurden vom Senat direkt vergeben. Noch in der Kaiserzeit waren hier Bestechung und Beeinflussung an der Tagesordnung. Aus diesem Grund verfügte Kaiser [[Trajan]], dass Kandidaten weder Gastmähler veranstalten durften, noch Geschenke machen oder Geld verleihen konnten.
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Innerhalb des ''ordo senatorius'' bildete sich allerdings ebenfalls eine Binnen-Rangordnung heraus, die bei politischen Auseinandersetzungen, aber auch im öffentlichen Raum strikt einzuhalten war. An ihrer Spitze stand - nachdem die [[Censor|Censur]] dauerhaft auf den Kaiser übergegangen war - die [[Consular]]e und ihre Familien, die ''nobilitas''. Ihnen folgten die ehemaligen [[Praetor]]en, dann die gewesenen [[Aedil]]e bis hinunter zu den [[Quaestor]]iern, die das niedrigste Ansehen genossen. Auch innerhalb dieser Gruppen wurde wieder nach Seniorität und schließlich dem Ansehen der Familie (bestimmt durch Anzahl und Höhe der bekleideten Ämter ihrer Mitglieder) differenziert. Da die am wenigsten angesehenen Senatoren in der Regel kaum Reden im Senat hielten, sondern lediglich im Sinne ihres [[Clientel|Patrons]] abstimmten, bezeichnete man sie häufig abfällig als ''pedarii''. Trotz dieser strikten Hierarchisierung trat der Senatorenstand nach außen stets geschlossen gegenüber.  
  
Die Statthalter für die senatorischen Provinzen wurden für ein Jahr durch das Los bestimmt. Ab dem 3.Jh.n.Chr. scheinen die senatorischen Beamtenstellen in Rom durch den Kaiser besetzt worden zu sein.
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Die Zusammensetzung des ''ordo senatorius'' wandelte sich im Laufe der Kaiserzeit ständig. So starben die alten republikanischen Senatorenfamilien bis in die flavische Zeit aus. Grund dafür waren einerseits die zahlreichen Majestätsprozesse unter [[Tiberius]] und seinen Nachfolgern, die zu Vermögenseinziehungen der beteiligten Familien führten, andererseits das frühe Ableben vieler Senatoren aufgrund der starken Belastungen sowie die generelle Verarmung (der der Kaiser bei ihm genehmen Kandidaten häufig finanziell nachhalf). Diese Tendenz blieb die ganze Kaiserzeit bestehen: die flavischen Senatorenfamilien waren unter den Severern weitgehend verschwunden und am Ende des 2. Jahrhunderts konnte nur noch eine einzige Familie auf einen republikanischen [[Consul]] zurückgehen.
  
Obwohl die Senatorenwürde als erstrebenswert galt, gab es immer wieder Zeitgenossen, die lieber im Ritterstand verblieben. Mit der Ausbreitung des Römischen Reiches über das Mittelmeer strebten als Ausgleich immer mehr Personen aus den entfernten Provinzen die obersten gesellschaftlichen Schichten der Hauptstadt an. Von 231 Senatoren zur Zeit Trajans - von denen man ihre Herkunft kennt - kamen 104 aus den Provinzen. Im 3.Jh.n.Chr. bestand der Senat zur Hälfte aus Provinzialen, von denen wiederum mehr als die Hälfte Griechen waren.
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Die neuen Familien kamen dabei aus dem ''ordo equester'' hinzu. Dies geschah einerseits über die Standeserhebung von Rittersöhnen, die durch den Kaiser den ''latus clavus'' verliehen bekamen, andererseits durch die Ernennung (''adlectio'') verdienter Ritter zu Senatoren, die häufig in die Rangklassen der Aedilizier (''inter aedilicios'') oder Prätorier (''inter praetorios'') geschah. Die regionale Herkunft weitete sich dabei ebenfalls immer weiter aus: Hatte Augustus sich noch stark auf [[Italia|Italiker]] beschränkt, kamen seit [[Claudius]] auch [[Gallier]] in den Senat, später auch [[Baetica|Spanier]] (hier anfangs vor allem Nachkommen römischer Siedler), [[Africa|Afrikaner]] und schließlich [[Hellenismus|Hellenen]] aus den östlichen Provinzen. Neben dem ''census'' existierten allerdings auch weitere Voraussetzungen, etwa freie Geburt oder eine entsprechende Haltung zum römischen Wertekanon.
  
Dies führte dazu, dass der Senat immer weniger eine gesetzgebende Körperschaft im eigentlichen Sinn war, sondern eine beratende Versammlung der angesehensten Personen des Reiches. Trajan versuchte den Überhang an Provinzialen einzuschränken, indem er erliess, dass Bewerber um die Senatorenwürde wenigstens ein Drittel ihres Vermögens in italischem Boden anzulegen hätten. [[Marc Aurel]] verringerte die Zahl auf ein Viertel.
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Seit [[Hadrian]] führten Senatoren den Titel ''vir clarissimus''.
  
Dass die Senatoren eine eigene Bevölkerungsklasse bildeten lässt sich daran erkennen, dass im 2.Jh.n.Chr. die förmliche Anrede vir clarissimus (vornehmster Mann) entstanden war. Ursprünglich war die Stellung eines Senators eine rein persönliche Angelegenheit der Person. Mitte des zweiten Jahrhunderts rühmten sich aber Städte, wie etwa Triest, dass ein Mann aus ihrer Mitte Senator wurde, um die Interessen der Gemeinde zu vertreten. Und 255 n.Chr. schloss sich erstmals ein Senator der Delegation seiner Heimatstadt Philadelphia (Provinz Asia) an, die den gerade in Antiochia weilenden Kaiser, aufsuchte.
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'''Literatur:'''<br>
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Walter Eder: Art. ''Adel'', in: DNP.<br>
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Hans-Joachim Gehrke/Helmuth Schneider (Hrsg.): ''Geschichte der Antike. Ein Studienbuch'', 2. A., Stuttgart/Weimar 2006.<br>
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Wilhelm Kierdorf: Art. ''Senatus'', in: DNP.<br>
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Friedrich Vitting: ''Soziale Struktur und Politisches System der hohen römischen Kaiserzeit'', in: ''Historische Zeitschrift'', Bd. 230, H. 1 (Feb., 1980), S. 31-55.

Aktuelle Version vom 23. Juli 2011, 19:34 Uhr

Der Ordo Senatorius stellte seit Augustus streng abgeschlossene politische Klasse der Senatoren und ihrer Angehörigen dar, aus denen sich der Senat wiederum rekrutierte.

In der Republik hatten die Senatoren sich noch zu den equites gezählt - ein Stand, der lediglich durch ein Mindestvermögen von 400 000 Sesterzen bestimmt war. Erst mit dem Eintritt in den Senat gab der angehende Senator sein Staatspferd, das ihn als eques auszeichnete, ab und verließ den Ritterstand somit. Dennoch hatte sich bereits damals nach und nach Familien, die regelmäßig Senatoren stellten, von der eigentlichen Ritterschaft abgegrenzt, wobei die erfolgreichsten von ihnen - die Nobilitas - den Zugang zum Senat mehr oder minder kontrollierte.

Im Rahmen der gesellschaftlichen Stabilisierung, die Augustus anstrebte, schuf er jedoch mit dem ordo senatorius einen neuen Stand oberhalb des ordo equester, indem er Gesetze erließ, die nicht nur für die eigentlichen Senatoren selbst, sondern auch ihre Ehefrauen, Kinder und Enkel galten. Ihnen wurde es - wie auch den Senatoren selbst - gestattet, den latus clavus (breiten Purpurstreifen) auf der Tunika und die roten Schuhe der Senatoren zu tragen, sowie die vordersten Reihen in Theatern einzunehmen. Dafür galt auch für sie alle die Beschränkung, keine Schauspieler oder deren Kinder zu heiraten. Damit wurde der Senatorenstand erblich - soweit die Familie weiterhin fähig war, den Census von einer Million Sesterzen aufzubringen.

Innerhalb dieses Standes wurde der senatorische Standesethos aus der Republik weiter gepflegt: Männliche Nachkommen hatten als Berufspolitiker den Cursus Honorum zu beschreiten und damit Ruhm (gloria) für sich und ihre Familien zu erwerben, aber auch um die in der Kaiserzeit immer zahlreicheren lukrativen Ämter besetzen zu können, für die bestimmte Magistraturen Voraussetzung waren (Curatoren, Statthalter, Militärkommandos. Die wirtschaftliche Basis des Standes blieb dabei der Großgrundbesitz, während jedwede Arbeit, die große Zeit in Anspruch nahm - etwa Handwerk oder Handel - verpönt war. Nur der Staatsdienst war geeignet, sein Ansehen und das seiner Familie nach außen hin zu behaupten.

Innerhalb des ordo senatorius bildete sich allerdings ebenfalls eine Binnen-Rangordnung heraus, die bei politischen Auseinandersetzungen, aber auch im öffentlichen Raum strikt einzuhalten war. An ihrer Spitze stand - nachdem die Censur dauerhaft auf den Kaiser übergegangen war - die Consulare und ihre Familien, die nobilitas. Ihnen folgten die ehemaligen Praetoren, dann die gewesenen Aedile bis hinunter zu den Quaestoriern, die das niedrigste Ansehen genossen. Auch innerhalb dieser Gruppen wurde wieder nach Seniorität und schließlich dem Ansehen der Familie (bestimmt durch Anzahl und Höhe der bekleideten Ämter ihrer Mitglieder) differenziert. Da die am wenigsten angesehenen Senatoren in der Regel kaum Reden im Senat hielten, sondern lediglich im Sinne ihres Patrons abstimmten, bezeichnete man sie häufig abfällig als pedarii. Trotz dieser strikten Hierarchisierung trat der Senatorenstand nach außen stets geschlossen gegenüber.

Die Zusammensetzung des ordo senatorius wandelte sich im Laufe der Kaiserzeit ständig. So starben die alten republikanischen Senatorenfamilien bis in die flavische Zeit aus. Grund dafür waren einerseits die zahlreichen Majestätsprozesse unter Tiberius und seinen Nachfolgern, die zu Vermögenseinziehungen der beteiligten Familien führten, andererseits das frühe Ableben vieler Senatoren aufgrund der starken Belastungen sowie die generelle Verarmung (der der Kaiser bei ihm genehmen Kandidaten häufig finanziell nachhalf). Diese Tendenz blieb die ganze Kaiserzeit bestehen: die flavischen Senatorenfamilien waren unter den Severern weitgehend verschwunden und am Ende des 2. Jahrhunderts konnte nur noch eine einzige Familie auf einen republikanischen Consul zurückgehen.

Die neuen Familien kamen dabei aus dem ordo equester hinzu. Dies geschah einerseits über die Standeserhebung von Rittersöhnen, die durch den Kaiser den latus clavus verliehen bekamen, andererseits durch die Ernennung (adlectio) verdienter Ritter zu Senatoren, die häufig in die Rangklassen der Aedilizier (inter aedilicios) oder Prätorier (inter praetorios) geschah. Die regionale Herkunft weitete sich dabei ebenfalls immer weiter aus: Hatte Augustus sich noch stark auf Italiker beschränkt, kamen seit Claudius auch Gallier in den Senat, später auch Spanier (hier anfangs vor allem Nachkommen römischer Siedler), Afrikaner und schließlich Hellenen aus den östlichen Provinzen. Neben dem census existierten allerdings auch weitere Voraussetzungen, etwa freie Geburt oder eine entsprechende Haltung zum römischen Wertekanon.

Seit Hadrian führten Senatoren den Titel vir clarissimus.


Literatur:
Walter Eder: Art. Adel, in: DNP.
Hans-Joachim Gehrke/Helmuth Schneider (Hrsg.): Geschichte der Antike. Ein Studienbuch, 2. A., Stuttgart/Weimar 2006.
Wilhelm Kierdorf: Art. Senatus, in: DNP.
Friedrich Vitting: Soziale Struktur und Politisches System der hohen römischen Kaiserzeit, in: Historische Zeitschrift, Bd. 230, H. 1 (Feb., 1980), S. 31-55.