Kategorie:Stadt
rechtwinkligem Straßenraster und Theater; rechts liegen Weinberge, eine villa rustica und Grabbauten.
Städte und stadtähnliche Siedlungen wurden in römischer Zeit gleichermaßen unter dem Begriff oppidum ergefasst, unabhängig von ihrer tatsächlichen rechtlichen Stellung. Ursprünglich bezeichnete der Begriff lediglich eine spezifische Bauweise als befestige Ansiedlung, wurde dann aber über die Bezeichnung oppidum civium romanorum für italische Städte mit Bürgerrecht zum allgemeinen Stadtbegriff. In den westlichen Provinzen verblieb als Bezeichnung einfach oppidum, während Siedlungen in den hellenistisch geprägten östlichen Reichsteilen die griechische Bezeichnung poleia behielten oder als civitas bezeichnet wurden, was nicht mit dem gleichlautenden Begriff für Siedlungsverbünde im westlichen Teil des römischen Reiches zu verwechseln ist.
Das römische Reich kannte mehrere Siedlungsformen, die sich nach Größe und Bedeutung unterschieden:
- Colonia: Planmäßig angelegte Pflanzstadt oder planmäßig erweiterte gewachsene Stadt, deren Einwohner aus römischen Bürgern (Stadtrömer, Veteranen) rekrutiert wurden; Hauptort einer (westlichen) civitas mit zentralörtlichen Funktionen in allen Bereichen und besonders starker Kontrolle über die sonstige Besiedlung ihres Territoriums; Hauptzweck Machtfestigung und Versorgung, meißt in eroberten Städten, deren Urbevölkerung mehr oder weniger integriert wurde.
- Municipium: Landstadt mit Bürgerrecht, Hauptort einer (westlichen) civitas mit zentralörtlichen Funktionen in allen Bereichen.
- Vicus: Vorort oder dörfliche Mittelpunktsiedlung mit zentralörtlichen Funktionen im administrativen, wirtschaftlichen, sozialen oder religiösen Bereich, jedoch meist einer ranghöheren Siedlungsform unterstellt.
Organisation einer römischen Siedlung
Die kleinste Organisationsform eines Ortes bestand aus den vicani, den Bewohnern des Ortes. Diese erfüllten lokale, nur den jeweiligen Ort (ob vicus oder Hauptort) betreffende Aufgaben, und wählten jährlich zwei magistri vici. Die versammelten magistri vici einer civitas bildeten schließlich u.a. den Ordo Decurionum, welcher über die Grenzen der einzelnen Siedlungen hinaus aktiv werden konnte, und mit seinen Magistern das Zentralorgan der Verwaltung einer civitas darstellte. Aber auch verdiente und/oder vermögende Bürger der einzelnen Siedlungen einer civitas konnten in den Ordo berufen werden.
Literatur:
Friedrich Vittinghof, Civitas Romana, Klett-Cota, Stuttgart 1994
Werner Dahlheim, Geschichte der römischen Kaiserzeit, Oldenbourg, München 2003
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