Consul

Aus Theoria Romana
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Das Consulat war das höchste, stets doppelt besetzte Amt innerhalb der römischen Republik und sein Inhaber zugleich Staatsoberhaupt, was sich daran zeigt, dass sie die Entscheidungen sämtlicher Magistrate für ungültig erklären konnten und die Jahre nicht mit einer Zahl, sondern mit den Namen der in diesem Jahr amtierenden Consuln bestimmt wurden (= eponym). Ihre Macht wurde lediglich in Notzeiten durch die des Dictators übertroffen.

Die Ehrenzeichen des Consul waren das Recht auf zwölf Liktoren, ausgestattet mit Fasces, sowie die sella curulis und die toga praetexta.

Geschichte des Consulats

Der Sage nach wurde das Amt der Consuln gemeinsam mit der gesamten republikanischen Verfassung direkt nach der Vertreibung der Könige eingesetzt und vom Gründer der Republik, Lucius Iunius Brutus, besetzt. Heute geht die Geschichtsforschung eher von einer langsamen Entwicklung aus, bei der ursprünglich nur eine Person mit dem Titel eines praetor maximus die Macht des Königs übernahm (während seine religiösen Aufgaben einem Rex Sacrorum zugeteilt wurden) und das Consulat sich aus den beiden Beratern des "Ersatzkönigs" entwickelte. In jedem Fall scheint das Amt ursprünglich nur den Patriziern zugänglich gewesen zu sein. Wahrscheinlich ist zumindest, dass bereits zu dieser Zeit das Annuitätsprinzip des jährlichen Wechsels galt.

Gesichert ist die Existenz des kollegial besetzten Amtes seit den Leges Liciniae Sextiae aus dem Jahre 367 v. Chr., in denen bestimmt wurde, dass mindestens einer der beiden Consuln plebeischer Abkunft sein musste. Häufig kam es in der späteren Zeit jedoch auch dazu, dass beide Consuln Plebejer waren. Während später nur ehemalige Praetoren zugelassen waren, bestand von Anfang an eine Altersgrenze, die jedoch ständig verändert wurde: Lag sie in der Zeit der Gracchen bei 37 Jahren, stieg sie bis zum Ende der Republik auf 43 Jahre und wurde in der Zeit des Prinzipats wieder auf 33 Jahre gesenkt. Dennoch waren die meisten Inhaber wohl weitaus älter, da nur die einflussreichsten und verdientesten Senatoren in dieses Amt gewählt wurden, meist Angehörige der Nobilitas.

In der Kaiserzeit verlor das Consulat schließlich seine Bedeutung, da der Kaiser die Lenkung des Staates übernahm. Fortan wurden meist die von ihm vorgeschlagenen candidati augusti gewählt, bis er die Consuln schließlich schlicht ernannte. Aus diesem Grund wurde das Amt mehr und mehr zu einer notwendigen Stufe der öffentlichen Ämterlaufbahn, da viele Statthalterschaften und Verwaltungsämter nur an Consulare vergeben wurden. Um möglichst vielen Senatoren diese Möglichkeit zu eröffnen, wurde es zur gängigen Praxis, dass die Consules ordinarii, die am Beginn des Jahres ins Amt traten, dieses vorzeitig niederlegten und zwei Consules suffecti Platz machten. Dies führte zu einer immer größeren Zahl von Consuln, sodass für das Jahr 190 schließlich 25 Amtsinhaber bekannt sind. Zur Zeit Trajans hingegen amtierten noch zwischen drei und vier Consulpaare pro Jahr. Auch die Kaiser selbst übernahmen regelmäßig das Consulat - wobei die Häufigkeit stark schwankt.

Dennoch blieben die consules ordinarii, die ihr Amt am 1. Januar antraten, weiterhin die angesehensten. Aus diesem Grund erreichten in der Kaiserzeit quasi nur noch die Kaiser, Consulare, Patrizier oder Angehörige der nobilitas diese Posten.

Mit der Gründung Konstantinopels wurde auch hier der römische cursus honorum und damit auch Consuln eingeführt. Auch hier nahm die Bedeutung jedoch ab, sodass 541 Flavius Basilius Junior als letzter Consul des gesamten Reiches das Amt antrat und seitdem die oströmischen Kaiser das Amt ständig für sich beanspruchten.

Amtseinsetzung

Traditionell wurden die Consuln von den Comitia Centuriata gewählt, in der Kaiserzeit durch den Senat. Das Datum des Amtsantritts wurde anfangs mehrfach verändert, ehe es seit 153 v. Chr. auf dem 1. Januar lag. Dieser Tag wurde durch zahlreiche Zeremonien gefeiert: Bereits im Morgengrauen holten die neuen Consuln Auspizien ein - war dessen Ausgang anfangs von großer Bedeutung, wurde er später zu einer reinen Formalität. Anschließend kehrte der Consul in sein Haus zurück und legte die toga praetexta an und nahm die Salutatio seiner Freunde und der Senatoren. Es folgte der processus consularis, eine Prozession zum Iuppiter-Tempel auf dem Capitol. Dabei führten die Ritter den Zug an, gefolgt von den Klienten, der sella curulis, ehe der neue Consul selbst voranschritt, gefolgt von den Senatoren.

Auf dem Capitol angekommen opferten die beiden neugewählten Consuln dem Iuppiter und lösten damit die vota genannten Gelöbnisse der Consuln des Vorjahres ein. Gleichzeit schworen sie dem obersten Staatsgott auch selbst wieder diese Gelöbnisse. Erst danach fand eine Sitzung des Senates statt, bei der der ältere Consul eine Rede zur Lage des Staates hielt. Weitere Tagesordnungspunkte waren hierbei die Vergabe der Provinzen, sowie die Festlegung des Latinerfestes.

Am Abend feierten die frisch eingesetzten Consuln dann häufig ein Fest im Kreise ihrer Freunde.

Seit den Flaviern kam es jedoch auch zu Wahlen und Amtsantritten in absentiam, also etwa während einer Provinzkommandatur, sodass die Rituale entfielen.

Aufgaben

Die Aufgaben des Consul ergaben sich aus seinen Rechten: Die Coercitio, das Imperium, das ius agendi cum senatu (Recht, mit dem Senat zu verhandeln) und das ius agendi cum populo (Recht, mit dem Volk zu verhandeln). Er saß also in der Regel den Senatssitzungen vor, stellte Gesetzesanträge zur Abstimmung vor der Volksversammlung, leitete Wahlen, leitete Gerichtsprozesse (eine Aufgabe, die später auf die Praetoren übertragen wurde) und kontrollierten mit ihrer Befähigung zur Intercessio die übrigen Magistrate (inklusive ihres Kollegen). Ursprünglich waren hierzu auch militärische Aufgaben gekommen (so wurden in der Republik meist zwei Legionen ausgehoben, die jeweils von einem Consul kommandiert wurden). Als Staatsoberhaupt oblagen ihnen schließlich ebenfalls zahlreiche kultische Aufgaben (etwa die Durchführung aller Staatsopfer, die nicht von anderen Magistraten oder Priestern übernommen wurden).

In der Kaiserzeit verloren sie schließlich ihre politische Eigenständigkeit, wobei sie durch die kurze Verweildauer im Amt auch häufig kaum Zeit zum Aufbau eines Officiums hatten. Dennoch leiteten sie weiterhin die Sitzungen des Senates (in der Regel jedoch im Auftrag des Kaisers) und konnten weiterhin gegen Entscheidungen der Praetoren in Zivilprozessen, wie auch die Verhängung von Strafen durch die Volkstribune interzedieren. Darüber hinahus kamen aber auch neue Aufgaben hinzu, die vor allem verwaltungstechnischer Natur waren: So verfügten sie über staatliche Liegenschaften (was früher Aufgabe der Censoren gewesen war) und das Aerarium, erhielten aber unter Mitwirkung der niederen Magistrate auch polizeiliche Aufgaben innerhalb der Stadt Rom (was ihnen später mehr und mehr durch den Praefectus Urbi abgenommen wurde.

Schließlich erhielten sie neue Bedeutung in der Jurisdiktion: So wurden die Consuln zur Berufungsinstanz für römische Bürger, fungierten als Richter bei politischen Delikten und Amtsverstößen von Magistraten (wobei die Verhandlungen vor dem Senat stattfanden) und verkündeten und vollstreckten teilweise Todesurteile (unter Mitwirkung der Quaestoren). Zusätzlich wurde ihnen die Last zur Abhaltung von öffentlichen Spielen zu Ehren des Kaisers aufgebürdet (auf eigene Kosten).


Konsuln im 1. Jahrhundert n. Chr.


Literatur:
Leonhard Schmitz: Consul, in: Smith: A Dictionary of Greek and Roman Antiquities, London, 1875
C. Gizewski: Consules, in: DNP, Bd. 3, Sp. 149 f.
Francois Jacques/John Scheid: Rom und das Reich in der Hohen Kaiserzeit. 44 v. Chr.-260 n. Chr. Bd. 1: Die Struktur des Reiches, aus dem Französischen übers. v. Peter Riedlberger, Stuttgart u. Leipzig 1998.