Änderungen Codex Universalis

  • "Patres Conscripti,


    und wieder stehe ich vor euch um einen Vorschlag zur Vervollkommnung unseres Rechtssystems einzubringen.


    Ich schlage eine Umformulierung des §38(3) Codex Universalis vor.


    Die alte Formulierung lautet:
    § 38 Ämterlaufbahn
    (3) Alle bereits absolvierten oder untergeordneten Ämter kann man weitere Male bekleiden, doch nie in direkter Folge das gleiche.


    Hier mein Vorschlag zur Neuformulierung:
    § 38 Ämterlaufbahn
    (3) Alle bereits absolvierten oder untergeordneten Ämter kann man weitere Male bekleiden, jedoch muß dazwischen ein anderes Amt des Cursus Honorum bekleidet werden.


    Warum unterbreite ich diesen Vorschlag? In meiner Eigenschaft als Consul und Wahlleiter mußte ich mich erst kürzlich sehr tiefgründig mit dieser Rechtsbestimmung beschäftigen. Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Curios Kandidatur als Tribunus Plebis bei der noch laufenden Neuwahl zum Volkstribunat.


    Ich selbst habe den §38(3) CodUni stets so interpretiert, dass man ein Amt im Cursus Honorum erst dann wieder bekleiden kann, wenn man zwischenzeitlich ein anderes Amt im Cursus Honorum ausgeübt hat. Auch die jetztige gründliche Beschäftigung mit der Problematik führte mich zu dem Schluß, dass diese Interpretation die richtige ist und das sie dem vom Gesetzgeber Gewollten entsprecht. Eine Interpretation, die ich nicht allein teile, wie ich weiß.


    Diese meiner Überzeugung nach richtige Interpretation des Gesetzestextes führte zu meiner nach bestem Wissen und Gewissen getroffenen Entscheidung als Wahlleiter, die Kandidatur von Curio als ungültig zu erklären.


    Mit dem vehementen Widerspruch so manchen Wahlkämpfers auf der Rostra habe ich natürlich gerechnet, jedoch blieb mir nur die Wahl meine Entscheidung auf der Basis dessen zu treffen, was ich für Recht erkannt habe.


    In der nachfolgenden Diskussion auf der Rostra gab es nun auch Stimmen, welche eine andere Interpretation des Gesetzestextes für möglich halten. Um zukünftigen Wahlleitern ihre Arbeit zu erleichtern und jegliche Zweifel an der richtigen Auslegung des §38(3) CodUni zukünftig auszuräumen, schlage ich die von mir ausgearbeitete Neuformulierung dieses Paragraphen vor."

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Hungi grinste.


    Das Gesetz in der derzeitigen Form ist vollkommen klar. Du hast dich falsch entschieden und wirst dich dafür sicherlich verteidigen müssen.


    "Ich hege ebenfalls keinen Zweifel an der Richtigkeit meiner Auslegung des Gesetzes. So steht wohl Meinung gegen Meinung. Mich verwundert schon, woher du die Überzeugung nimmst meine Entscheidung wäre falsch gewesen. Du kennst wohl den Spruch "Zwei Juristen, mindestens zwei Meinungen... Allzuoft hältst du deine Meinung für die Alleinseeligmachende...


    Deine Frage nach dem "oder" hatte ich dort bereits mitbeantwortet."

  • Zitat

    Original von Marcus Didius Falco
    § 38 Ämterlaufbahn
    (3) Alle bereits absolvierten oder untergeordneten Ämter kann man weitere Male bekleiden, doch nie in direkter Folge das gleiche.


    Dieses "ODER", auf dem von Hungaricus so herumgeritten wird, stört mich aus einem anderen kleinen, aber weniger wichtigem Grund: Ein untergeordnetes Amt hat man doch automatisch einmal belegt und ist daher bei den "bereits absolvierten" schon miteingeschlossen, also für mich eine sinnlose Ergänzung.


    Was nun aber die Auslegung des Gesetzes angeht: Ich kann keinen sinnvollen Grund erkennen, weshalb zwischen den Ämtern unbedingt ein anderes ausgeübt werden muss. Eine einfache Zwangspause in EINEM Amt ercheint mir da schon einleuchtender, daher sehe ich das Gesetz ebenso wie Hungaricus.

  • Falco, nein diese Frage hast du mir nicht beantwortet. Und im übrigen ist meine Meinung nicht die alleinig und einzig richtige. Du hast mich von deiner Argumentation schlicht nicht überzeugt.


    Adria, nein, kein Wort des Gesetzes ist überflüssig. Niemals. Zu keiner Zeit.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Adria, nein, kein Wort des Gesetzes ist überflüssig. Niemals. Zu keiner Zeit.


    "Unfug. Gesetze werden von Menschen verfasst. Menschen können Fehler machen. Ergo können in Gesetzen auch überflüssige Wörter enthalten sein.

  • "So, nun endlich meine Meinung dazu.


    Adria hat meiner Meinung zwar recht, ein Amt kann nicht übersprungen werden, allerdings gibt es Ausnahmen in unseren Reihen, siehe Cornelius Scipio. Daher ist der erste Teil des Gesetzes dringend nötig.
    Womit ich keineswegs mit der Masse konform gehe, ist die Definition von "direkter Folge". Wenn nun schon "unmittelbare Folge" gemeint ist, dann sollte das auch dort stehen. "Direkt" bedeutet nämlich leider nicht zwingend "unmittelbar"."

  • Zitat

    Original von Marcus Didius Falco
    "Unfug. Gesetze werden von Menschen verfasst. Menschen können Fehler machen. Ergo können in Gesetzen auch überflüssige Wörter enthalten sein.


    Wenn vor Hungi ein Tisch gewesen wäre, hätten etliche seiner Körperteile lautstark dagegen geknallt.


    Das darf doch wohl jetzt net wahr sein! Hast du in meiner Vorlesung nicht aufgepasst? Oder du, Adria?


    In der zweiten Einheit habe ich über die Interpretation des Rechts referiert. Dabei habe ich folgendes gesagt:


    "Logisch-grammatikalische Interpretation: Es ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber Rechtsvorschriften entsprechend den Regeln der Grammatik und Logik abfasst, daher muß er auch daran gemessen werden."


    Oder anders gesagt: Der Gesetzgeber hat immer recht. Und der Gesetzgeber meint das so, wie es da steht. Also gibt es keine überflüssigen Wörter!


    Wenn es nicht so wäre, bräuchten wir gar keine Gesetze, weil dann sowieso das Blaue vom Himmel in alles reininterpretiert werden kann. Dann können wir gleich alle Gesetze abschaffen und es herrscht reine Willkür!


    Hungi setzte sich mit hochrotem Kopf nieder und ließ sich Wein zur Beruhigung bringen...

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    "Logisch-grammatikalische Interpretation: Es ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber Rechtsvorschriften entsprechend den Regeln der Grammatik und Logik abfasst, daher muß er auch daran gemessen werden."


    Oder anders gesagt: Der Gesetzgeber hat immer recht. Und der Gesetzgeber meint das so, wie es da steht. Also gibt es keine überflüssigen Wörter!


    Adria konnte nur mit letzter Kraft einen lauten Lachanfall zurückhalten.


    "Und der Gesetzgeber meint das so, wie es da steht."
    Hat nicht der Senat das Gesetz beschlossen? Ist jetzt nicht eben dieser Senat auch uneinig darüber, wie das Gesetz gemeint ist?
    Ein paar Worte noch in den Satz gepackt, wäre der Satz eindeutig, es gäbe keine Diskussionen und keine Streitereien. Aber derzeit ist er es anscheinend nicht. Auch wenn ich ihn wie du interpretieren würde.
    Und weshalb dieses "ODER" so wichtig für deine Interpretation ist, ist mir noch immer schleierhaft.

  • Ja, warum zum Henker hat der Senat das dann nicht schon früher so beschlossen? Lag oder liegt es vielleicht daran, daß der Senat früher keine Notwendigkeit darin sah, weil die Formulierung für den Gesetzgeber klar war früher?


    [size=7]Hat überhaupt der Senat den Cod Univ beschlossen? Egal.[/size]


    Also gut, formulieren wir dieses Gesetz um. Oder noch besser: machen wir gleich alle Gesetze deppensicher, weil Denken und Interpretieren und Recherchieren und Analysieren ist ja wohl zu anstrengend!


    Und was dieses "oder" betrifft, das von euch ja so stiefmütterlich behandelt wird: Lass dir von einem Scriba meine Erklärung auf der Rostra bringen, Adria. Soviel Eigenständigkeit solltest sogar du zusammenbringen.

  • "Stell dir vor, ich habe deine Erklärung auf der Rostra vernommen und kann dir dabei trotzdem nicht zustimmen.
    Vielleicht konnte ich aber vorhin nicht deutlich machen, weshalb, ich versuche es daher ein zweites Mal:
    Für mich ist ein "bereits absolviertes" Amt bei mir sowohl der Praetor Urbanus als auch der Aedil und der Quaestor. Deshalb vertrat ich zunächst auch der Meinung, der Zusatz "oder untergeordnete Ämter" sei nicht notwendig. Der Hinweis von Lucidus auf Ausnahmen wie Scipio haben mich aber sehen lassen, dass er doch notwendig ist.


    Sieh an, jetzt haben wir schon Interpretationsdifferenzen in den Wörtern "bereits absolviert" und "direkter Folge".
    Und du behauptest noch immer, das Gesetz ist eindeutig?"

  • Hungi seufzte laut auf.


    Das Gesetz IST eindeutig. Nur wir - die Rechtsanwender - müssen halt immer wieder erforschen, was der Gesetzgeber meinte. Ja warum zum Henker habe ich einen Kommentar zum Cod Iur geschrieben? Und warum zum Geier habe ich in meiner Vorlesung darauf hingewiesen, daß es verschiedene Möglichkeiten gibt, das Gesollte zu erfahren? Weil es mir Spaß macht? Nein! (Naja, tut es eigentlich schon. :D) Sondern weil es notwendig war!


    Wieso glaubt ihr eigentlich, daß man nur das Gesetz hernehmen muß und dann passt es schon? Die Juristerei ist Arbeit, liebe Adria, und kein Sandkastenspielchen.

  • "Ich kann mich erinnern an die Arten der Interpretationen.
    1. Wortinterpretation: Anscheinend scheitern wir schon hier. Wie ich schon vorhin sagte, die Bezeichnungen sind nicht allgemein gültig und wir uns uneinig.
    2. Logisch-grammatikalisch: wird uns hier nicht weiterbringen.
    3. Systematisch: habe ich leider auch nichts gefunden, das uns hilft
    4. Historisch: Das wird schon interessanter. Sind uns nicht Personen bekannt, die vielleicht nicht mehr leben, aber nacheinander öfters Volkstribun waren? Auch wenn wir keine Belege für frühere Gesetze dazu haben, sollte das berücksichtigt werden.
    5. Teleologisch: Der Sinn und Zweck. Leider hat sich bisher keiner auf diese Interpretation eingelassen, ich habe vorhin nur angedeutet, dass für mich die Interpretation von Falco und Lucidus keinen Sinn macht.
    Ich rolle das ganze von hinten auf: Weshalb sollte es erlaubt sein, VT, dann Prätor und dann wieder VT zu sein, aber nicht VT, eine Periode lang nichts und dann wieder VT? Liefert mir jemand eine gute Begründung, werde ich meine Meinung vielleicht ändern.


    Ich komme mir fast vor wie bei der Iuris-Prüfung."

  • Meridius schmunzelte. Da hatten sich mal wieder zwei gefunden.


    "Werte Senatoren, wie auch immer man es dreht und wendet, wir sollten die Sache klären und zwar in einer Formulierung, welche in Zukunft jegliche Missverständnisse auschließt.


    Fakt ist und sollte sein, dass zwischen zwei gleichen Ämtern gleicher Qualität mindestens eine Periode sein muss, in welcher ein Magistrat auszusetzen hat.


    So war das Gesetz gedacht, so wurde es von unseren Vätern angewandt und so sollte es geregelt werden.


    Und zu Dir Consul, es tut mir leid, dass ich das sage, der Senat trägt Deine Entscheidung auf gar keinen Fall mit."

  • Ja. Ich möchte noch etwas sagen.


    Hungi räusperte sich und stand auf.


    Auch wenn ihr mir es nicht glaubt, das Gesetz ist eindeutig. Wir alle brauchen nur in den Codex Universalis reinschauen und zusätzlich zum strittigen Paragraphen folgende Passage lesen:



    § 37 Umgang
    (4) Man unterscheidet zu wählende und zu ernennende Ämter. Man kann zu allen Ämtern wiedergewählt werden, es sei denn man hatte es gerade erst inne. Ernennbare Ämter können auch aufeinanderfolgend eingenommen werden.


    Tja, wir alle hätten nur ein wenig weiter oben lesen müssen, dann wär die ganze Geschichte nie passiert...


    Sim-Off:

    Thx to Tiberia Livia :)

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