"Patres Conscripti,
und wieder stehe ich vor euch um einen Vorschlag zur Vervollkommnung unseres Rechtssystems einzubringen.
Ich schlage eine Umformulierung des §38(3) Codex Universalis vor.
Die alte Formulierung lautet:
§ 38 Ämterlaufbahn
(3) Alle bereits absolvierten oder untergeordneten Ämter kann man weitere Male bekleiden, doch nie in direkter Folge das gleiche.
Hier mein Vorschlag zur Neuformulierung:
§ 38 Ämterlaufbahn
(3) Alle bereits absolvierten oder untergeordneten Ämter kann man weitere Male bekleiden, jedoch muß dazwischen ein anderes Amt des Cursus Honorum bekleidet werden.
Warum unterbreite ich diesen Vorschlag? In meiner Eigenschaft als Consul und Wahlleiter mußte ich mich erst kürzlich sehr tiefgründig mit dieser Rechtsbestimmung beschäftigen. Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Curios Kandidatur als Tribunus Plebis bei der noch laufenden Neuwahl zum Volkstribunat.
Ich selbst habe den §38(3) CodUni stets so interpretiert, dass man ein Amt im Cursus Honorum erst dann wieder bekleiden kann, wenn man zwischenzeitlich ein anderes Amt im Cursus Honorum ausgeübt hat. Auch die jetztige gründliche Beschäftigung mit der Problematik führte mich zu dem Schluß, dass diese Interpretation die richtige ist und das sie dem vom Gesetzgeber Gewollten entsprecht. Eine Interpretation, die ich nicht allein teile, wie ich weiß.
Diese meiner Überzeugung nach richtige Interpretation des Gesetzestextes führte zu meiner nach bestem Wissen und Gewissen getroffenen Entscheidung als Wahlleiter, die Kandidatur von Curio als ungültig zu erklären.
Mit dem vehementen Widerspruch so manchen Wahlkämpfers auf der Rostra habe ich natürlich gerechnet, jedoch blieb mir nur die Wahl meine Entscheidung auf der Basis dessen zu treffen, was ich für Recht erkannt habe.
In der nachfolgenden Diskussion auf der Rostra gab es nun auch Stimmen, welche eine andere Interpretation des Gesetzestextes für möglich halten. Um zukünftigen Wahlleitern ihre Arbeit zu erleichtern und jegliche Zweifel an der richtigen Auslegung des §38(3) CodUni zukünftig auszuräumen, schlage ich die von mir ausgearbeitete Neuformulierung dieses Paragraphen vor."