CONSTITUTIO AEDILIS PLEBIS
PRIDIE KAL SEP DCCCLVI A.U.C. (31.8.2006/103 n.Chr.)
Hiermit geht nach § 54 Abs. 10 des Codex Universalis die Anforderung durch den amtierenden Aedilis Plebis einher, zum Zweck einer durch Amtsgewalt angeordneten Hausdurchsung, ein entsprechendes Kontigent Wachtruppen der Cohortes Urbanae bereitzustellen.