„Ich danke dem Hohen Gericht!“
Livianus trat, mit einer Wachstafel in der Hand, nach vorne.
„Ich möchte erneut mit der Aussage beginnen, um die sich diese Verhandlung dreht.
Zitat"Naja Pater, an Anklagen wirst du dich schon gewöhnt haben. Man hat sogar speziell für dich das Gesetz verbogen ... äh ... angepasst, um dich in den Beklagtenzustand zu bekommen. Das das Gesetz was sie "gebaut" haben das Papier wodrauf es steht nicht wert ist können wir als solches annehmen. Aus diessem Gesetz machen wir Kachelholz, hoffen das es Brennen will, obwohl ich denke das es sogar dazu nicht mal gut genug ist."
Diese Aussage wurde vom Angeklagten Luculus Scribonius Skjeld in aller Öffentlichkeit auf der Rosta hier in Rom ausgesprochen. Die bereits in der Eröffnung benannten Zeugen können dies bestätigen.“
Livianus legte die Wachstafel beiseite.
„Seine Anspielung dabei, bezieht sich auf ein Gerichtsverfahren gegen seinen Pater Familias Gaius Scribonius Curio. Bei Beginn dieses Verfahrens, gab es leider kleine Unstimmigkeiten, da der Name des Beschuldigten im gestellten Klageantrag falsch geschrieben wurde. Dies wurde nachträglich abgeändert und vom Gericht, sowie den Beteiligten der Verhandlung, für in Ordnung befunden und akzeptiert. Nun stellt es der Angeklagte Luculus Scribonius Skjeld in aller Öffentlichkeit als Rechtsbruch und Rechtsbeugung dar und verunglimpft den Codex und dessen Ausleger. Er sagte eindeutig, dass dieses Gesetz das Papier nicht wer ist auf dem es geschrieben steht und das es verbrannt gehört. Daher wurde zum einen die Anklage auf § 84 Üble Nachrede Absatz 1 und Absatz 2 gestellt.“
Livianus sah in die Runde.
„Zum anderen dienten diese Beschuldigungen in aller Öffentlichkeit dazu, die Anklage gegen seinen Pater Familias wieder fallen zu lassen. Diese wurde auch bereits in anderen Formen mehrmals vom Angeklagten gefordert. Er versucht also eine Reichentscheidung nach seinem Willen zu erpressen. Daher die Anklage auf § 107 Nötigung von Reichseinrichtungen oder –organen.“