Hauptverhandlung IUD MAI VI/DCCCLV - Imperium Romanum vs. Luculus Scribonius Skjeld

  • Hiermit eröffne ich als Iudex Prior des Iudicium Maior die Hauptverhandlung:



    Imperium Romanum
    gegen
    Luculus Scribonius Skjeld


    IUD MAI VI/DCCCLV


    Das Iudicium Maior bestehend aus:
    Iudex Prior, Flavia Messalina Oryxa
    Iudex, Marcus Didius Falco
    Iudex, Spurius Purgitius Macer



    Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Ulpia verhandelt und dies öffentlich.



    Die Zuständigkeit des Iudicium Maior ergibt sich aus der Anklage gemäß Codex Iuridicalis:


    § 19 Sachliche Zuständigkeit
    (2) Bei Verhandlungen der Strafkategorie für Verbrechen ist das Iudicium Maior sachlich zuständig.



    Die Anklage lautet auf:


    § 84.2 Üble Nachrede

    (1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Monaten oder mit Geldstrafe von 200 bis 800 Sz. bestraft.
    (2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder Geldstrafe von 400 bis 1.600 Sesterzen.


    § § 107 Nötigung von Reichseinrichtungen oder -organen

    (1) Wer Senat, Provinzcurien oder eine andere staatliche Einrichtung mit Gewalt, durch Drohung mit Gewalt oder anderweitig nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten oder einer Geldstrafe von 1.000 bis 1.500 Sz. bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen kann das Gericht auf Todesstrafe erkennen.


    Die Vertretung der Anklage wird Marcus Decimus Livianus übernehmen.


    Zum Rechtsbeistand des Angeklagten ist unbekannt.


    Als Zeugen wurden benannt: Appius Terentius Cyprianus, Maximus Decimus Meridius, Lucius Flavius Vibullius, Aurelia Deandra, Adria Germanica, Gaius Scribonius Curio

  • "Das Gericht fordert die in den Gerichtssaal geladenen Parteien und deren Vertreter auf, sich anwesend zu melden. Von Erklärungen jedweder Art ist Abstand zu nehmen.


    Die Sitzung ist eröffnet."

  • "Ich erlaube mir anzukündigen das ich ein Strafgeld wegen Missachtung des Gerichtes in Höhe von 250 Sesterzen verfügen werde, wenn sich der Angeklagte nicht bis heute zur sechsten Stunde vor diesem Gericht anwesend meldet." Ich schaute zu Falco


    "Oder haben wir ihn schon festnehmen lassen? Das würde seine Abwesenheit erklären..." Ich begann in meinen Unterlagen zu suchen

  • "Der Berg wird ganz sicher nicht zum Propheten kommen... Hat jemand Kontakte zu den Cohortes Urbanae...? 8)"

  • Ich verfertigte ein Schriftstück und siegelte es

    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    VERFÜGE ICH LAUT §38 DES CODEX IURIDICIALIS EIN ORDNUNGSGELD VON 250 SESTERZEN GEGEN LUCULUS SCRIBONIUS SKJELD WEGEN DES UNGEBÜHRLICHEN VERHALTENS NICHT TERMINGERECHT BEI GERICHT ZU ERSCHEINEN.


    ANTE DIEM VII KAL SEP DCCCLV A.U.C.
    M.DIDIO FALCI CONSULIBUS
    (26.8.2005/102 n.Chr.)


    PRAETORIX URBANUS FLAVIA MESSALINA ORYXA

  • Ich schaute mir das Ganze an und stand dann auf.


    Zerreiß es Schwester, denn ich werde ihn hier vertreten. Ein Legionär gehört in die Schlacht und nicht auf einen Eselskarren wie deine Häscher es zu tun pflegen.Die Schande wollen wir doch gern der Legion und unserer Familie ersparen.

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • Livianus wandte sich an Vibullius, der das Wort an sich riss.


    „Der Legionär ist GUBERNATOR bei der Classis und hält sich laut Melderegister bereits seit ANTE DIEM X KAL SEP DCCCLV A.U.C. in Rom auf. Wie willst du jemanden vor Gericht vertreten, den du nicht einmal kennst? Abgesehen davon, hat er dich nicht zu seinem Rechtsbeistand erklärt.“


    Er schüttelte den Kopf.

  • Zitat

    Original von Lucius Flavius Vibullius
    [...]


    "Der Scriba möge den Antrag des Zeugen notieren. Er möge ebenfalls notieren das der Zeuge nicht die Vorraussetzungen des §17.2 des Codex Iuridicialis erfüllt und somit nicht zum Advocatus berufen werden kann. Ich danke dem Zeugen im übrigen das er sich hier eingefunden hat, er möge sich nun allerdings im Nebenraum einfinden. Er wird aufgerufen wenn seine Aussage erwünscht ist."

  • Nachdem der Zeuge aus dem Gerichtssaal verschwunden war ging die Verhandlung weiter.


    "Die Vorführung des Angeklagten ist laut §31 des Codex Iuridicialis nicht nötig da dieser durch sein Nichterscheinen auf seine Anwesenheit in der Verhandlung verzichtet hat. Daraus folgt die Notwendigkeit eines Advocatus der seine Rechte wahrnimmt. Laut Gerichtsprotokoll wurde vom Angeklagten kein nach §17 des Codex Iuricialis zugelassener Anwalt benannt, das Gericht bestellt ihm somit mit Spurius Sergius Sulla einen Advocatus." Ich sah Livianus an


    "Der Ankläger hat das Wort."

  • "Wir müssen nicht aber wir werden. Beginnt bitte mit eurer Abklage sobald sich der Advocatus des Angeklagten oder gar der Angeklagte selbst zu Wort gemeldet hat."

  • Messalina! Scharf rief ich es aus.


    Du bist Praetorin und nicht bei deiner Spielgefährtin, wo du die Puppen kommandiert hast! Nun handel auch gefälligst wie eine und nicht wie das Mädchen, dem das Spielzeug wegnahm nur weil es dir nicht in den Kram paßt! Natürlich ist es mein Recht ihn hier zu vertreten und das werde ich auch tun. Und wenn sich der Legionär schon seit Monaten in rom aufhält so ist mir dies so völlig egal wie nicht egal es mir ist, daß ständig das Recht gebrochen wird! Und das allserschlimste daran, daß jetzt auch du, meine Schwester dich zum Sprachrohr von solcherlei Geschwätz machst, daß erst in 2000 Jahren zum Zuge kommen mag, sofern die Götter wollen! Und das wollen sie nicht, denn wir sind in Rom und nicht in irgendeinem Land Utopia! Verdammt nochmal. Manchmal benimmst du dich einfach wie ein Mädchen, daß noch in die Windeln kackt.



    So, jetzt bringe man die Anklage vor.

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • Vibullius erneutes Auftauchen verwunderte. Hatte er wieder getrunken?


    "Ich verfüge laut §38 des Codex Iuridicalis ein Ordnungsgeld von 500 Sesterzen gegen den Zeugen Vibullius." Ich gab einem Mitglied der Cohortes Urbanae ein Zeichen


    "Man möge den Zeugen aus dem Saal geleiten"

  • Nein darf er nicht, denn ich bin ein freier Bürger Roms und noch kann niemand und schon gar nicht jeder der denkt, daß er etwas zu sagen hat machen was er will. Und das gilt auch für die Garde des Kaisers, die besser daran tun würde den Kaiser zu schützen. Übrigens. Darf neuerdings schon jeder der Garde Befehle erteilen?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!