Optio Regulus hängte das Schreiben aus.
AUSGANGSVERBOT FÜR PALASTANGESTELLTE
Bis auf Widerruf gilt für alle Angestellten des Palastes ein generelles Ausgangsverbot. Dieses gilt für Mitglieder der Dienerschaft und Sklaven. Wenn das Verlassen des Palastes zur Erfüllung der Pflichten notwendig ist, so ist dies der Palastwache zu melden und nur in Begleitung eines Mitgliedes der Palastwache gestattet.
Zuwiderhandlung wird mit Hausarrest bestraft.
Angestellte der Administratio Imperatoris werden angewiesen sich vor dem Verlassen des Palastes bei der Wache an der Porta abzumelden.
Desweiteren wird eine Befragung des Palastpersonals angeordnet.
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