Hungi stand auf.
Quirites, ich bitte um eure Aufmerksamkeit.
In den vergangenen Wochen haben meine Schreiber unablässig gearbeitet und dabei die Gesetze der Zwölf Tafeln so gut wie möglich rekonstruiert. Ich finde, daß dieses monumentale Werk früher römischer Gesetzeskunst - wenn schon nicht direkt Eingang in unsere Gesetzgebung - so doch veröffentlicht werden sollte, damit unsere Zeitgenossen, unsere Kinder und unsere Kindeskinder immer an unsere glorreichen Anfänge erinnert werden.
Der salbungsvollen Rede nüchternen Sinn: Zu unserer Zeit wurde das Zwölftafelgesetz nicht mehr "beachtet" (man bemerke die Anführungszeichen), weil die Entwicklung des römischen Rechts bereits viel weiter fortgeschritten und zum Teil auch verändert war. Inwieweit wir das jetzt übernehmen wollen, stelle ich hiermit zur Diskussion. Der privatrechtliche Teil ist für uns jetzt ziemlich bedeutungslos, weil kaum oder keine privatrechtlichen Streitfälle vor Gericht behandelt werden. Allerdings gibt es auch Strafrechtliche und Prozeßrechtliche Fragen, die im Zwölftafelgesetz abgehandelt werden. Die sind aber auch dann kein Problem, wenn wir festhalten, daß diese Bereiche durch zB dem Cod Iur derogiert wurden.
Ahja, vielen Dank an Adria, die mir dabei geholfen hat.