Änderung der Gesetzeslage - Zwölftafelgesetz

  • Hungi stand auf.


    Quirites, ich bitte um eure Aufmerksamkeit.


    In den vergangenen Wochen haben meine Schreiber unablässig gearbeitet und dabei die Gesetze der Zwölf Tafeln so gut wie möglich rekonstruiert. Ich finde, daß dieses monumentale Werk früher römischer Gesetzeskunst - wenn schon nicht direkt Eingang in unsere Gesetzgebung - so doch veröffentlicht werden sollte, damit unsere Zeitgenossen, unsere Kinder und unsere Kindeskinder immer an unsere glorreichen Anfänge erinnert werden.


    Sim-Off:

    Der salbungsvollen Rede nüchternen Sinn: Zu unserer Zeit wurde das Zwölftafelgesetz nicht mehr "beachtet" (man bemerke die Anführungszeichen), weil die Entwicklung des römischen Rechts bereits viel weiter fortgeschritten und zum Teil auch verändert war. Inwieweit wir das jetzt übernehmen wollen, stelle ich hiermit zur Diskussion. Der privatrechtliche Teil ist für uns jetzt ziemlich bedeutungslos, weil kaum oder keine privatrechtlichen Streitfälle vor Gericht behandelt werden. Allerdings gibt es auch Strafrechtliche und Prozeßrechtliche Fragen, die im Zwölftafelgesetz abgehandelt werden. Die sind aber auch dann kein Problem, wenn wir festhalten, daß diese Bereiche durch zB dem Cod Iur derogiert wurden.


    Ahja, vielen Dank an Adria, die mir dabei geholfen hat. :)

  • "Das Zwölftafelgesetz ist ein sehr interessanter und wichtiger Teil der historischen Gesetzgebung, was schon alleine die Tatsache zeigt, dass Teile davon inhaltlich gleich auch in unseren derzeitigen Gesetzen festgelegt sind.
    Strafrecht und Öffentliches Recht sind mit unseren Codices sicherlich gut strukturiert, doch unser geltendes Privatrecht mehr als lückenhaft.
    Es wäre ein kleiner Anfang, diese Teile des Zwölftafelgesetzes als geltendes Recht anzuerkennen, wie etwa Tafel 6 bis 10. Allgemein muss natürlich dabei gelten, dass unser aktuelles Gesetz Priorität hat und nur jenes des Zwölftafelgesetz Gültigkeit hat, was uns lückenlos überliefert ist."


    Sim-Off:

    Ich hoff ich hab da jetzt nicht allzuviel Blödsinn erzählt. Wenn doch, soll Hungi korrigieren.

  • Sim-Off:

    Nein, Blödsinn ist es nicht. Aber ich muß anmerken, daß das Privatrecht der Römer nur in unserer Sim lückenhaft ist. Simoff war es beispiellos und maßgebend für das kontinentaleuropäische Privatrecht bis zum heutigen Tag.


    Wenn das Haus dies wünscht, können wir es so auch machen. In diesem Falle gilt einfach der Grundsatz "lex posterior derogat legi priori".

  • “Könnten die Gesetze der zwölf Tafeln nicht eine Gewichtung bekommen, die schwächer ist, als die eines Gesetzes. Also mehr den Charakter einer Kommentierung oder Rechtsempfehlung?
    Dabei bliebe natürlich vollkommen klar, dass neuere Gesetze immer Vorrang haben.
    Oder wäre, was ich schon ahne, eine solche Einstufung der zwölf Tafeln zu unklar und wider unseres Rechtssystems?“

  • Die Zwölf Tafeln hatten Gesetzeswirkung, sie können meiner Ansicht nach nur schwer oder gar nicht als etwas "leichteres" eingestuft werden. Also entweder haben sie jetzt bei uns Wirkung oder nicht, etwas anderes wäre hingedreht und würde das Recht nur unnötig verkomplizieren.

  • Meridius erhob sich.


    "Diesen Weg würde ich nicht begehen. Etwas als Recht aber ohne Wirkung bekannt zu geben, könnte dem Volk das Gefühl vermitteln, dass auch andere Rechte und Gesetze nur relativ sind. Und dies sollten wir auf alle Fälle vermeiden."


    Er dachte nach.


    "Vielleicht wäre es geschickt, in Folge allgemeiner Gesetze, welche wir hier im Senat erlassen, oder im Sinne einer Überarbeitung bestehender Gesetze, die Zwölftafelgesetze als Anhang mitzuverabschieden. Ich denke über diesen Weg könnte es funktionieren."

  • Als Anhang? Wie darf ich das verstehen? Das hat irgendwie so den Beigeschmack "so ach ja, das gibts auch noch, na das veröffentlichen wir auch mal". Oder verstehe ich dich jetzt grundlegend falsch?


    Sim-Off:

    Nochmals: Ich bin der Ansicht, daß man die Zwölf Tafeln durchaus als geltendes Recht in unsere Sim nehmen kann, wir müssen nur klarstellen, daß "unsere" Gesetze wie der Cod Iur, der Cod Univ und wie sie alle heißen vorrangig gilt.

  • "Ich möcht auch nochmals auf unser bisheriges Privatrecht hinweisen, das eine Ergänzung durch das Zwölftafelgesetz durchaus vertragen kann..."


    Sim-Off:

    ... und wie schon gesagt derzeit nicht vorhanden ist.
    So kleine Grenzstreitigkeiten oder Eicheln die in des Nachbars Garten fallen könnten doch schönes RPG geben :)

  • "Ich sehe Probleme darin, wenn sich Passagen des Tafelgesetzes mit bestehendem Gesetz überlappen."


    Sim-Off:

    Allgemein kann man sagen, das ZTG ist sehr einfach gehalten, unseres aber eher Neuzeitlich aufgebaut, was auch klar ist. Irgendwie passt das Beides nicht so recht zusammen. Ich fürchte wir machen uns dabei mehr Probleme als Nutzen, es sei denn man streicht es zusammen.

  • "Lex posterior derogat legi priori.
    Das bedeutet, alles Strafrecht aus dem Zwölftafelgesetz wird durch unseren Codex Iuridicialis derogiert und als nicht mehr gültig angesehen. Es geht um die Gültigkeit von Teilen, die wir in unseren derzeitigen Gesetzen nicht beachtet haben."

  • Sim-Off:

    Ich kann mir gut vorstellen, dass die Anwendung von Teilen der Zwölf-Tafel-Gesetze für Euch Juristen sehr reizvoll wäre. Ich fürchte aber, dass wir viele Mitspieler schon mit unserem jetzigen Recht, wenn nicht überfordern, so doch an den Rand dessen bringen, was sie noch als angenehm empfinden. Die Zwölf Tafeln würden auf einen Schlag noch mal jede Menge neuer Rechtsnormen einführen und die sind, aufgrund von Sprache und Aufbau des Gesetzes, dann auch noch sehr ungewohnt und in ihrem Sinn vielleicht schwer zu erfassen.
    Schlicht gesagt: Ich fürchte, es würde zuviel des Guten werden.

  • Sim-Off:

    Es würden keine Gesetze hinzukommen, die man unbedingt wissen muss um nicht unabsichtlich verurteilt zu werden, sondern es eröffnet sich die Möglichkeit von RPG mit Bezug auf das Zwölftafelgesetz, ohne dass der nächste dann daherkommt und sagt, das gilt ja bei uns gar nicht (etwa ab Tafel 6 würde es also interessant werden).

  • Sim-Off:

    Wem, außer 2, 3 oder 4 Juristen, nutzt es? Diese paar Wenigen legen dann das, womit sich die Masse entweder nicht beschäftigt oder es nicht kapiert, zu ihren Gunsten aus und können diese vorführen. Klasse. Ich sehe darin nicht das von Adria in Aussicht gestellte schöne RPG.

  • Sim-Off:

    Vielleicht doch, wenn man sich mal streitet, aber nur simon. Unsere Gerichtsverfahren beruhen ja - leider - darauf, daß sich auch ein paar simoff nicht riechen können. Gut, im strafgerichtlichen oder öffentlichen Teil mag das ja gehen, aber im privatrechtlichen Teil ist eine Entscheidung vor Gericht dann unmöglich.
    Wenn sich also einmal zwei zusammenreden würden und dann einen Gartenzaunstreit simon ausleben, wo dann vielleicht rauskommt, daß was weiß ich der Großvater vom einen mal was mit der Großmutter vom anderen gehabt hat oder sonst etwas, kann das durchaus ein schöner Gerichtsstreit sein. :)
    Für so etwas wäre das dann eine schöne Vorlage.

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