• So meine Freundin hat mich jetzt richtig verwirrt. Ich möchte diese Frage jetzt einfach mal konkret hier stellen, denn morgen früh schreibe ich eine Politik Klausur und da kommt das dran, wenn auch nur als Bruchteil.


    Doppelte Gewaltenteilung ist doch folgendes:
    Es gibt die erste und zweite Gewaltenteilung Die erste besteht aus Exekutive, Legislative und Judikative und die zweite aus Bund und Ländern. Zusammengezogen bilden sie die doppelte Gewaltenteilung.


    Einfache Gewaltenteilung besteht einfach nur aus Exekutive, Judikative und Legislative?




    Ist das so korrekt oder muss da noch was geändert, bzw hinzugefügt werden?

  • Richtig. Die einfache besteht... ach lies selbst ... :)


    In der Staatstheorie versteht man unter Gewaltenteilung (Gewaltentrennung) eine Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Träger. Ursprünglich bezog sich dies auf Krone, Adel und Bürgertum mit dem Zweck, Macht durch Macht zu zügeln (Montesquieu: Vom Geist der Gesetze. 1748).


    In den heutigen (repräsentativen) Demokratien ist die Gewaltentrennung eine Voraussetzung, auf welche nicht verzichtet werden kann. Es gibt verschiedene Ebenen der Gewaltenteilung; meistens bezeichnet der Begriff die horizontale Gewaltentrennung zwischen den 3 Staatsorganen Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte). Mit der Gewaltentrennung soll die Einmischung eines Staatsorgans in die Aufgaben eines andern minimiert werden.


    http://www.lexikon-definition.de/Gewaltenteilung

  • Höhere Handelsschule :)


    Ich weiß nur nicht wie sie die Frage stellen wird.. Ob wir etwas darüber schrieben sollen und vor Allem über was... Mich hat dieses mit 'erste' und 'zweite' irritiert.


    Die erste ist doch einfach nur Exekutiv etc und die zweite ist dann die Regierungsform? Also mit Bundesländern etc? <.< Ich merke ich hätte besser aufpassen sollen ^.-

  • Die Horizontale Gewaltenteilung (Oder Erste) ist die "Klassische" Gewaltenteilung Also Legeslative (Gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechende Gewalt).


    Die Vertikale (Oder zweite) ist die Gewaltenteilung zwischen dem Bundesstaat und den Bundesländern. Man schaue einfach mal ins Grundgesetz da werden die einzelnen Kompetenzen des Bundes und der Länder ausgeführt. Eigentlich gibt es ja dann mit Europa noch eine dritte Ebene in der 2. Gewaltenteilung

  • Zitat

    Original von Appius Terentius Cyprianus
    Eigentlich gibt es ja dann mit Europa noch eine dritte Ebene in der 2. Gewaltenteilung


    Jain. Die EU (wie wir wissen hat sie ja noch keine Verfassung) vereinigt intergouvernementale und supranationale Momente. Es gibt durchaus Politikfelder welche von den Einzelstaaten gelöst werden.


    Ansonsten gilt das Subsidiaritätsprinzip, vergleichbar den Landsverfassungen der Bundesländer.


    Sprich, jedes Problem, das ein Einzelstaat national lösen kann, löst dieser. Jedes Problem, das die Fähigkeiten des Einzelstaates übersteigt, wird von der EU beseitigt.

  • So nächstes problem. Ich habe hier eine Zeichnung und blicke da kein bisschen durch... Was schriftliches dazu haben wir leider nicht bekommen...


    Wie ist der Weg mit Zustimmungsgesetzen? Also wie durchlaufen die das, welche Ämter etc? Und was ist das mit 1. - 3. Lesung? -.^

  • Das weiß ich alles aber trotzdem ist es nicht unbedingt falsch sie als drittes Element hineinzubringen, gerade in Hinblick auf die immer größere Verschiebung in Richtung Brüssel, aber sicher es passt nicht ganz in das Theoriemodell rein aber gut das exestiert eh nicht mehr so wie es immer postuliert wird

  • Zitat

    Original von Rediviva Helena
    So nächstes problem. Ich habe hier eine Zeichnung und blicke da kein bisschen durch... Was schriftliches dazu haben wir leider nicht bekommen...


    Wie ist der Weg mit Zustimmungsgesetzen? Also wie durchlaufen die das, welche Ämter etc? Und was ist das mit 1. - 3. Lesung? -.^


    1-3 lesung sind die Lesungen zu einem Gesetz im Bundestag. Im Normalfall gibt es nur 2 Lesungen. Eine dritte Lesung meist nur wenn es ein politisch Brisant ist oder wenn die Öffentlichkeit besonders interessiert ist (Was ja das gleiche ist meistens*g*)


    Es gibt verschiedene Gesetze und wenn ich mich jetzt nicht irre sind Zustimmungsgesetze die, wo der Bundesrat zustimmen muß. Wenn der Bundesrat diesem Gesetz nicht zustimmt geht dieses in den Vermittlungsausschuss. Wenn es da auch nichts wird, wird das Gesetz nicht verabschiedet.
    Es wird also erst im Bundestag verabschiedet dann an den Bundesrat gegeben und dieser kann ein Veto dagegen einlegen, welches dieses Gesetz verhindet

  • Bei mir stehen hier zwei Wege...


    Bundesrat -> Bundesregierung -> Bundestag -> Bundesrat -> Bundesregierung (Durch)


    Bundesrat -> Bundesregierung -> Bundestag -> Bundesrat -> Vermittlungsausschuss -> Bundesrat -> Entweder durch oder gescheitert.


    Und dann noch diesen Weg:


    Bundesregierung -> Bundesrat -> Bundesregierung -> Bundestag -> Bundesrat -> und dann wieder die beiden Wege von oben...



    Nur ich blicke da irgendwie gar nicht durch... Und bei mir stehen unter den drei Lesungen:


    1. lesung: Information -> Fachausschüsse
    2. Lesung: Bericht der Fachausschüsse
    3. Lesung: Abstimmung


    Sind dann nicht alle drei nötig? Und... Ich versteh das irgendwie alles nicht. Das ist... So.... Unverständlich irgendwie :D

  • Die Skizze ist ja noch chaotischer O.O Dagegen verstehe ich meine ja fast ^^


    Állerdings muss nach meiner Skizze der Bundesrat und nicht der Bundestag zustimmen.


    Jetzt verstehe ich nur nich, wenn der Bundesrat allein entscheiden kann, wann der Vermittlungsausschuss einberufen wird! Wenns unklarheiten gibt bei der Gesetzesgebung? Und wenns okay oder totaler Müll ist kommt Annahme oder Ablehnung?


  • Also das erste ist wenn das Gesetz vom Bundesrat kommt
    Das zweite ist ein Zustimmungsgesetz (Wenn ich mich nicht irre)


    und der Dritte wird wohl der des suspensiven Vetos sein wo der Bundesrat das Gesetz ablehnen kann der Bundestag es aber wieder überstimmen kann mit einer Mehrheit, allerdings stört mich dieses "Bundesregierung" ein wenig weil praktisch keine Gesetze von der Bundesregierung mehr eingebracht werden weil man sonst über den Bundesrat gehen müßte. Ist eher so: Bundestag->Bundesrat (Zustimmung)->Durch / Bundesrat (keine Zustimmung)->Bundestag (Wieder Zustimmung)->Durch



    Hmm nein ich hatte unrecht ich weiß nicht was das dritte sein soll, ich brauch meine Aufzeichnungen :D

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