"Dies würde aber voraussetzen, daß eben jener "Freund" von der Steuer - aus welchen Gründen auch immer - befreit wäre.
Versteh mich nicht falsch, aber ich glaube nicht, daß die Tatsache, daß ein Freund für einen anderen ein paar Sesterzen aufbewahrt, weil eben jener ein sehr ängstlicher Mensch zu sein scheint und sich entweder vor Dieben oder den römischen Steuereintreibern fürchtet, für den Staat bedeutend ist."
Daß nach Tacitus' Ansicht zwischen römischen Steuereintreibern und Dieben kein großer Unterschied bestünde, sprach er lieber nicht aus. Er hatte den Volkstribun bisher als einen überkorrekten Mann kennengelernt, der doch schwer einzuschätzen war.
"Kommt aber heraus, daß jener "Freund" systematisch und größere Summen vor der Steuer verbirgt, so dürfte die Tatsache, daß er das Geld aufbewahrt hat, sein geringstes Problem sein.
Alternativ ließe sich als Abgrenzung sicher das Merkmal der Gewerblichkeit integrieren, also die Frage, ob jemand Geldgeschäfte in gewerblicher Art und Weise betreibt."