- Streichung des folgenden Passus:
Einem gewählten Magistrat, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung ein Beisitzerstatus im Senat gewährt. "
- Hinzufügen eines Subpars"(V) BEISITZERSTATUS" an die unter Pars Quinta verzeichnete Definition des Cursus Honorum des Codex Universalis:
"Einem Quaestor/Aedil/Praetor, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung kein Beisitzerstatus im Senat gewährt."
"Einem Tribunus Plebis, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung ein Beisitzerstatus im Senat mit eingeschränktem Rederecht gewährt."
"Einem Consul/Censor, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung ein Beisitzerstatus im Senat mit vollem Rederecht gewährt."
-----------------------------------------------------------------
Die Herren Senatoren stimmen hiermit für Ja, Nein oder enthalten sich ihrer Stimme.