Pasceolus Imperialis – Auflösung der steuerbefreiten Sparkonten

  • "Das sehe ich ähnlich", stimmte Macer diesmal zu und schaute erneut von seinen Berechnungen auf. "Eine Senkung des niedrigsten Steuersatzes hatte ich eben ja schon einmal erwähnt und auch für die höheren Sätze halte ich eine Senkung für angemessen. Ich könnte mir vorstellen, dass man Vermögen ab 5.000 Sz. mit 10% besteuert, ab 10.000 Sz. vielleicht mit 20%. Und alles zwischen 500 und 5.000 mit 3 oder 4%."

  • “Ich bin anderer Ansicht!
    Auch ich halte es für unerlässlich, dass nach Auflösung aller Sparkonten die Vermögenssteuer den geänderten Umständen angepasst wird. Aber ich plädiere dafür, in Zukunft nur noch einen einzigen Steuersatz zu haben und die Stufen komplett abzuschaffen. Ich bin dafür, künftig jedes Vermögen, unabhängig von seiner Höhe, mit einem fixen Prozentsatz zu besteuern.“

  • “Künftig soll es nicht mehr möglich sein, größere Beträge anzusparen, ohne dafür dem Staat einen berechtigten Anteil abtreten zu müssen. Zumindest wenn man kein Patrizier und damit von der Vermögenssteuer ohnehin befreit ist.


    Ein einheitlicher, relativ niedriger Steuersatz würde selbstverständlich vor allem die Bürger begünstigen, die über höhere Einkommen verfügen. Aber genau das halte ich für wünschenswert. Denn wir wollen doch auch in Zukunft privates Mäzenatentum und wir wollen doch auch weiterhin Patrone, die ihre Klienten finanziell unterstützen können.
    Die Stiftung eines den Göttern auch nur annähernd würdigen Tempels kostet heutzutage, ich würde sagen, mindestens 20.000 Sesterzen. Die erste Hälfte einer solchen Summe mag bei gestuften Steuersätzen noch leicht anzusparen sein, wenn man über gewisse Einnahmen verfügt. Aber die zweite Hälfte würde auch für die Wohlhabendsten unter uns finanziell ruinös. Bedenkt, bei einem Barvermögen von 15.000 Sesterzen und einem Satz von 20% würden jede Woche 3.000 Sesterzen Steuern fällig.“

  • “Ich halte weiterhin einen Steuerfreibetrag von 500 Sesterzen für angemessen.
    Der einheitliche Steuersatz sollte meiner Ansicht nach zwischen 4 und 7% liegen.


    Letztlich kann der Senat aber ohnehin nur eine Empfehlung aussprechen, denn die Steuern werden durch den Imperator Caesar Augustus erhoben.“

  • "Bei einem Steuersatz von 7% hättest du aber schon große Probleme, überhaupt auf die von dir in deinem Beispiel angesprochenen 15.000 Sz. zu kommen", warf Macer ein.


    "Einen Eingangssteuersatz von 4% halte ich für das maximal machbare. Der Hinweis auf privates Mäzenatentum ist natürlich richtig und unter diesem Gesichtspunkt könnte ich mich anschließen, auf weitere höhere Sätze zu verzichten."


    Ganz sicher war er sich dabei allerdings noch nicht, aber der Gedanke erschien ihm wirklich nicht falsch.

  • "Wenn du von einem Eingangssteuersatz sprichst, Senator Macer, schließt dies doch auch mindestens einen weiteren Steuererhebungssatz ein. Wie würdest du dir jene Stufen vorstellen. Sicher können wir nicht weniger als genug Steuern fordern. Doch neben all den Vorteilen, die zumeist auch uns treffen, müssen wir darüber beraten, wie es die Staatskasse verträgt, wenn alle römischen Bürger wenig Steuern zahlen."








    http://www.imperium-romanum.in…/gens/Germanica1b.gif</a>
    PRAECEPTOR - SCHOLA ATHENIENSIS
    MAGISTER ARCHITECTURAE - SCHOLA ATHENIENSIS
    BEISITZER - CURIA PROVINCIALIS ITALIA
    SODALIS FACTIO VENETA - FACTIO VENETA

  • "Wie ich eben sagte, könnte ich mir Steigerungen auf 10% und später 20% vorstellen. Ich kann aber auch sehr gut der Argumentation folgen, dass wir die Möglichkeiten zu privatem Mäzenatentum nicht zu sehr beschneiden sollten. Wenn ich aus meinen eigenen Worten einen Kompromiss bilden sollte, dann könnte ich mir nach einem Eingangssteuersatz von 4% ab 500 Sz. und einen erhöhten Steuersatz von 10% ab 10.000 Sz. vorstellen."


    Aber bevor er sich hier festlegte, wollte Macer das nach einmal durchrechnen und notierte sich vorsichtshalber die gerade spontan in den Raum geworfenen Zahlen auf seiner Tafel.

  • Es war durchaus noch diskutabel. So erhob er sich erneut und trat einen Schritt nach vorn.


    "Senatores, bisweil belaufen sich unsere Stufen mehr auf geschätze Zahlen und Werte. Man fordert 10, vielleicht 3 oder vier Prozent. Man hört die Zahl zwanzig heraus, oder einigt sich auf sieben. Ich halte es für sinnvoll die Abstufungen nicht zu übertreiben. Maximal drei Stufen. Vier mit dem Freibetrag und jene günstig genug. Sagen wir 3% und 6%. Ersteres ab fünfhundert, zweiteres ab sechstausend und die dritte mit fünfzehn Prozent für eben jene Römer die es sich durchaus leisten können derartige Summen anzusparen ohne sie auszugeben. Weiterhin sollten wir dabei auch nicht außer Acht lassen, das es jedem möglich ist weitere Anlagen zu tätigen. Geld allein zu horten, sollte nicht unsere Maßgabe sein, zu gewähren."



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  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Da es anscheinend heute etwas länger dauerte, bis der Volkstribun seine Worte formulierte...


    Gibt es sonstige Wortmeldungen? Vorschläge über die neuen Steuersätze?


    Der Tribun gab sich alle redliche Mühe, seine Worte aus dem Hals zu entlassen, doch wie schon wenige Tage zuvor beim Palast des Kaisers, kam wiederum nichts dabei heraus. So dauerte es doch eine ganze Weile, bis er alles auf eine entsprechende Tafel abgeschrieben hatte und dann diese Tafel emporhielt, um zu zeigen, dass er noch immer aktuell war und nun wieder auf eine Nennung wartete.


    Auf der Tabula stand, noch für niemanden lesbar, da er sie noch immer in der Hand hielt:


    Senatoren, entschuldigt bitte mein Schweigen, ich kriege gerade kein Wort heraus. Der Aedilis Plebis Helvetius bittet mich, zu diesem Thema der Sparkonten und Geldgeschäfte, den folgenden Gesetzesvorschlag einzubringen:


    lex helvetia de negotioribus


    § 1
    Unter Geldgeschäften verstehen sich alle diejenigen Rechtsgeschäfte die zum Gegenstand der Vergütung einen vereinbarten Zins haben.


    § 2
    Zur Betreibung aller Arten von Geldgeschäften ermächtigt die Erlaubnis durch die pasceolus imperialis.


    § 3
    Bürgern patrizischer Herkunft und Angehörigen des Ordo Senatorius ist jegliche Beteiligung an derartigen Geschäften untersagt.
    Auch die mittelbare Einwirkung auf den Abschluss eines solchen Geldgeschäfts ist verboten und wird mit einer Vermögensstrafe in doppelter Höhe des Geldwertes des partizipierten Geschäfts bestraft.


    § 4
    Der gesetzliche Zins beträgt 5 von Hundert und darf durch private Absprache nicht das doppelte dessen übersteigen.

  • Hungi war ganz vertieft in die Problematik der Konten und der Steuern, so daß er den Volkstribun zuerst gar nicht bemerkte. Erst als ein Scriba ihn anstieß und auf den Magistrat hinwies, sah er erst, daß der Tribun eine Tafel empor hielt.


    Wie? Na dann soll er reden, der Junge. entkam es ihm etwas vorlaut. Ich meine, der Volkstribun hat das Wort.

  • Sim-Off:

    So, jetzt sind auch die RL-Römertage vorbei ;)


    Ich erhob mich und ging zum Princeps Senatus, wo ich ihm die Tabula vorlegte:

    Senatoren, entschuldigt bitte mein Schweigen, ich kriege gerade kein Wort heraus. Der Aedilis Plebis Helvetius bittet mich, zu diesem Thema der Sparkonten und Geldgeschäfte, den folgenden Gesetzesvorschlag einzubringen:


    lex helvetia de negotioribus


    § 1
    Unter Geldgeschäften verstehen sich alle diejenigen Rechtsgeschäfte die zum Gegenstand der Vergütung einen vereinbarten Zins haben.


    § 2
    Zur Betreibung aller Arten von Geldgeschäften ermächtigt die Erlaubnis durch die pasceolus imperialis.


    § 3
    Bürgern patrizischer Herkunft und Angehörigen des Ordo Senatorius ist jegliche Beteiligung an derartigen Geschäften untersagt.
    Auch die mittelbare Einwirkung auf den Abschluss eines solchen Geldgeschäfts ist verboten und wird mit einer Vermögensstrafe in doppelter Höhe des Geldwertes des partizipierten Geschäfts bestraft.


    § 4
    Der gesetzliche Zins beträgt 5 von Hundert und darf durch private Absprache nicht das doppelte dessen übersteigen.

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    SODALIS FACTIO ALBATA - FACTIO ALBATA

  • Etwas befremdet sah Hungi den Volkstribunen an, wartete er doch eigentlich auf eine Wortmeldung des Tribunen. Als er aber die ersten Sätze der Tafel las, knurrte er ein Jetzt werd ich sogar schon zum Sprachrohr degradiert und gab die Tafel schnell seinem Scriba weiter.


    Dem Volkstribun hats die Sprache verschlagen. erläuterte er den anderen Senatoren, bevor der Scriba den Text auf der Tafel vorlas.


    Als der Scriba geendigt hatte, schaute Hungi in die Runde. Ich bin sowieso der Meinung, daß nur Landbesitz für Senatoren ein angemessener Beitrag zu seinem Lebensunterhalt ist, sofern er nicht in einem direkten Arbeitsverhältnis zum Kaiserhaus steht.


    Wie ist die Meinung der anderen Senatoren dazu?

  • Nachdem der Scriba die Tabula verlesen hatte, überlegte ich kurz und meldete mich dann zu Wort...


    "Ich bin ebenso für ein Verbot solcher Geschäfte für Patrizier und Senatoren, allerdings verstehe ich den §2 nicht!


    Wozu soll die pasceolus imperialis ermächtigen? Jedem, ausser denen es verboten ist, steht frei, sein Geld zu verleihen! Wozu braucht man dazu eine Ermächtigung!
    Abgesehen davon fehlt mir ein Strafmass bei Nichteinhaltung des §4!"

  • "Mir fehlt überhaupt der Sinn von §4", schloss sich Macer gleich an. "Wenn es darum gehen soll, einen höchsten erlaubten Zins festzulegen, dann kann man ihn direkt dort hin schreiben und nicht erst aus einem anderen angegebenen Zins errechnen. Denn ein Verwendungszweck für einen gesetzlichen Zins ist mir nicht bekannt, seine Definition somit belanglos."

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