Audienz für den Quaestor Principis Manius Flavius Gracchus

  • Auch sein Amtskollege hatte nicht gerade wenig Aufzeichnungen. Dessen Anteil am Codex schien einige Überarbeitungen ebenso dringend notwendig zu haben, wie sein eigener.
    "Salve, Tiberius. Der Imperator wird jeden Augenblick erscheinen, so versicherte mir der Magister Officiorum."

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  • Nicht jeden Augenblick, aber an genau einem der vielen denkbaren Augenblicke erscheint der Kaiser tatsächlich im Audienzsaal.


    "Seid gegrüßt, Quaestores. Ihr seid gekommen, um gemeinsam über die Ergebnisse eurer Arbeit zu berichten?"

  • Nachdem erst vor wenigen Wochen der Paragraph 26 zur Titulatur des Kaisers neu gefasst worden war, sann Gracchus für den Augenblick eines Herzschlages darüber nach, den Imperator mit vollem Titel anzusprechen, verwarf den Gedanken doch recht schnell, da dies dem Anlass eher unangemessen gewesen wäre.
    "Salve, Imperator! In der Tat, wir haben uns ausgiebig jeder mit einem Teil des Codex Universalis befasst und sind nun hier, um die entsprechenden Ergebnisse unserer Arbeit vorzulegen, welche, um dies vorweg zu sagen, nicht gerade wenige sind."
    Gracchus hoffte, dass dies auch auf die Ergebnisse Tiberius' zutreffen und er somit nichts Falsches sagen würde, doch in Hinblick auf jene Tasche, welche dieser mitgebracht hatte, machte er sich wenig Sorgen darum.

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  • Der Kaiser nickt und geht einige Schritte zurück zu seinem Thron, um sich dort niederzulassen. Mit einer wohlwollenden Handbewegung deutet er den beiden Quaestoren, dass sie ebenfalls näher treten sollen.


    "Dann beginnt."

  • Die Quaestoren folgten dem Augustus bis vor den Thron, denn auch wenn die Akkustik des Raumes sicherlich darauf ausgelegt war, Gracchus wollte dem Kaiser ungern die Vorschläge über mehrere Ellen hinweg darlegen. Die erste Pergamentrolle war schnell bei der Hand, ebenso eine Wachstafel. Da Gracchus der erste Teil des Codex zugefallen war, begann er.
    "Die erste ein wenig missverständliche Passage findet sich in Pars Prima, Allgemeines, in den Paragraphen 2, 3, 4 und 7, und bezieht sich auf das Plebiszit. Ich habe mir erlaubt die entsprechenden Sätze in einer Abschrift hervorzuheben"
    Gracchus reichte dem Imperator die Schriftrolle.



    Pars Prima - Allgemeines


    § 2 Gesetzgebungsverfahren
    (1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in drei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus. Dann das Decretum Senatus, durch den Senat und als dritten Weg das Plebiszit durch das Volk unter der Führung des Volkstribunen. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus und das Plebiszit.
    (2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).


    § 3 Lex
    Eine Lex ist ein ausformulierter Gesetzestext, der in einem konkreten Lebensbereich gesetzliche Bestimmungen definiert. Dieses kann neben einem Definitionsnamen auch noch den Namenszug des Erstellers tragen. Diese Leges werden nach Ratifizierung einmalig veröffentlicht und dann dauerhaft im Tabularium hinterlegt. Eine Eingliederung in einen Codex ist möglich. Eine Lex kann sowohl durch Decretum Imperatoris, als auch Decretum Senatus ratifiziert werden.


    § 4 Mandatum
    Das Mandatum ist eine konkrete Weisung um in einem aktuellen Fall bestimmte Handlungsweisen zu bestimmen, zu denen es in keiner Lex oder in einem Codex bisher eindeutige Bestimmungen gibt. Diese Mandati werden einmalig veröffentlicht und müssen nicht im Tabularium hinterlegt werden. Sie behalten ihre rechtsregelnde Wirkung bis zum Erlass eines anderslautenden Mandatums oder wenn eine Lex oder ein Codex dazu beschlossen wurde. Ein Mandatum kann sowohl durch Decretum Imperatoris, als auch Decretum Senatus ratifiziert werden.



    § 7.1 Das Plebiszit
    [...] Gegen ein beschlossenes Plebiszit kann nur der Imperator Caesar Augustus sein Veto einlegen, ansonsten wird es unter die allgemein gültigen Gesetze aufgenommen.Somit hat das Volk mittels dem Plebiszit die Möglichkeit als Gegenstück zum Senat zu fungieren.


    "In Paragraph zwei ist zu lesen, dass die Gesetzgebung durch das Plebiszit vonstatten gehen kann, auch in Paragraph 7.1 steht geschreiben, dass ein Plebiszit als allgemein gültiges Gesetz aufgenommen wird. Dennoch steht in Paragraph 2 ebenfalls, dass jene Gesetzgebung nur in Form einer Lex, eines Mandatum oder des Codex geschieht. Unter den Paragraphen 3 und 4 jedoch steht geschrieben, dass Lex und Mandatum nur durch Decretum Imperatoris oder Decretum Senatus ratifiziert werden können. Für den Codex als Gesetzessammlung gilt dies natürlich ebenfalls. Es drängt sich also der Schluss auf, dass ein Plebiszit zwar im Grunde eine Gesetzgebung ermöglicht, jedoch weder eine Lex noch ein Mandatum ratifizieren kann."
    Gracchus war sich bewusst, dass sein Vorschlag ein wenig wagemutig war, dennoch, als Patrizier musste er jenen anbringen.
    "Da sich die Paragraphen damit widersprechen, sollte man Eindeutigkeit schaffen, möglicherweise, in dem das Plebiszit völlig aus dem Codex entfernt wird."
    Er räusperte sich kurz. Da er ohnehin schon bei jenem heiklen Thema angelangt war, wollte er direkt nachsetzen.
    "Weiters widerspricht damit auch die vor einiger Zeit durch das Plebiszit in Kraft gesetzte Lex Octavia Solidaritatis Patriciarum dem §3. Zwar hat der Senat ohnehin festgesetellt, dass jene Lex nicht angewendet werden kann, dennoch ist sie weiterhin im Codex präsent und sollte, da sich weder der Senat, noch die Volksversammlung dazu bemüßigt fühlt, durch ein Decretum Imperatoris entfernt werden."

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  • Der Kaiser folgt den Vorschlägen aufmerksam und konzentiert. Dass ein patrizischer Quaestor recht forsch vorschlägt, die gesetzgeberischen Möglichkeiten eines Plebiszits zu beschneiden, wundert ihr nicht. Der gegenteilige Vorschlag, das Plebiszit korrekt zu verankern, hätte ihn aus diesem Mund mehr überrascht.


    "In der Tat ist die Kombination der verschiedenen Paragraphen in dieser Form widersprüchlich und bedarf dringend einer Klärung. Ich werde dies in Ruhe überdenken. Ist dein Vorschlag eure gemeinsame Änderungsidee, oder möchte dein Kollege einen anderen Weg vortragen?"

  • "Ich schließe mich Flavius an."


    erklärte Durus. Er hätte es zwar nicht gewagt, das Plebiszit gänzlich abzuschaffen, dennoch konnte er sich mit einer derartigen Idee gut anfreunden - als Unterstützer zumindest.

  • Auch hier hatte der Kaiser vom ebenfalls patrizischen Quaestor nichts anderes erwartet. Einen Moment denkt er darüber nach, beim nächsten Mal auch eine Plebeier zu beauftragen, falls er wieder einemal Gesetze überarbeiten lassen sollte. Dann nickt er.


    "Gut, dann gebt ihr also eine einstimmige Empfehlung.


    Welches ist der nächste begutachtete Teil?"

  • Durus holte seine Notizen hervor und trat vor - offensichtlich wollte Flavius nichts mehr sagen.


    "Mein Imperator, ich habe eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen:


    Im § 18 des Codex Universalis gibt es im Absatz 4 die Formulierung:

    Zitat

    Der Imperator Caesar Augustus kann das Veto des Tribunus Plebis aufheben. Muss hierfür jedoch gute Gründe vorweisen können, da es einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung des Volkes darstellt.


    Hier würde ich raten, das Gesetz etwas eindeutiger zu formulieren. Etwa:
    Der Imperator Caesar Augustus kann das Veto des Tribunus Plebis im gut begründeten Fall aufheben - die Begründung halte ich für überflüssig, da sie keine wirkliche juristische Aussage ist. Ebenso bei Absatz 6.


    Außerdem würde ich eine Umstrukturierung des Gesetzestextes § 22 zu Deinem Senatsverhalten andenken. Eine bloße Formulierung 'Der Imperator Caesar Augustus ist Beisitzer des Senats' würde genügen, wenn man stattdessen im § 10 den Beisitzerstatus genauer klären würde - zumal dort auch der Beisitzerstatus der Reichspräfecten verankert ist, ohne dies genau zu klären.
    Außerdem halte ich den § 23 (2) für überflüssig, da der 'Normalfall' keine konkrete Formulierung ist - Gewohnheitsrecht muss meiner Meinung nach nicht im Codex Universalis verankert werden.


    Als nächstes wäre noch der § 35 (1) zu streichen, da er mit dem Codex Universalis überholt ist und zusätzlich eher einem historischen Exkurs als einem Gesetz gleicht. Stattdessen empfehle ich die Formulierung:
    Die Magistrate des Cursus Honorum werden vom Volk gewählt.
    Überhaupt würde ich Dir raten, den gesamten § 35 zu überarbeiten, da seine Formulierungen häufig nicht der von dir favorisierten Art entsprechen.


    Darüberhinaus weiß ich nicht, welchen praktischen Nutzen der § 36 hat, da diese Einteilung sonst nirgends auftaucht.


    In § 39 findet sich außerdem die Bezeichnung 'Forum Publicum', die ich durch 'Forum Romanum' ersetzen würde.


    Weiterhin wird im § 44 (1) der Begriff 'Consuln-alt' gebraucht, der für die lateinische Sprache eher befremdlich wirkt und durch 'scheidenden Consuln' ersetzt werden sollte.


    § 46 (2) erwähnt die Basilica Traiana, die jedoch inzwischen nicht mehr öffentlich genutzt wird. Aus diesem Grund empfehle ich einen anderen öffentlichen Ort für die Bekanntmachung zu nennen.


    Nun kommen wir zu einer Reihe historischer Exkurse, die den gesamten Pars Sexta betreffen - ich habe sie auf der Notiz, die ich Dir geben werde, markiert.


    Im Allgemeinen möchte ich Dir die Einrichtung einer Arbeitsgruppe im Senat zur Überprüfung des Codex auf ungebräuchliche Schreibungen* nahelegen."


    Durus gab dem Imperator eine Schriftrolle:


    "Ich habe es stichpunktartig zusammengefasst."


    Vorschläge für Formulierungsänderungen im Codex Universalis:


    I. § 18 (4), (6): Verkürzung um Begründung
    II. § 22: Verkürzung um Erklärung des Beisitzerstatus (stattdessen Verschiebung dessen in § 10)
    III. § 23: Streichung wegen nicht eindeutiger Formulierung
    IV. § 35 (1): Konkreter formulierbar (überholt)
    V. § 36: Verwendung? Konkretere Formulierung?
    VI. § 39: Ersetzung von "Forum Publicum" durch "Forum Romanum"
    VII. § 44 (1): Ersetzung von "Consuln-alt" durch "scheidenden Consuln"
    VIII. § 46 (2): Ersetzung von "Basilica Traiana" durch "Basilica Iulia" oder "Palatium Augusti"
    IX. PARS SEXTA:
    § 51 Censor
    (1) Die Censur ist das höchste und angesehenste Staatsamt des Imperium Romanum, es gilt als krönende Spitze einer politischen Laufbahn. Censor kann nur werden, wer Consul bereits gewesen ist.
    (3) Als Insignien stehen den Censoren die Toga Praetexta und Sella Curulis, aber keine Lictoren zur Verfügung. Sie stellen im Senat zusammen mit den ehemaligen Censoren die höchste Rangklasse dar.
    (4) Sie führen nominal die Bürgerlisten und diese der Senatoren und Ritter, doch wurde diese Aufgabe praktisch den Praetoren übergeben. (Anm.: möglicherweise konkretisierbar) Aber sie führen die allgemeine Lectio durch.


    § 52 Consul
    (1) Das Consulat ist das faktisch (Anm.: unklar --> $ 51 (1)) höchste Staatsamt des Imperium Romanum.
    (3) Der Consul ist ein Magistrat mit Imperium, was ihm die uneingeschränkte Amtsgewalt verleiht. Entgegen älterer Handhabungen amtieren im Imperium Romanum beide Consuln immer und synchron, was eine Einigkeit bei allen Entscheidungen erzwingt.
    (4) Ein Consul repräsentiert den Staat nach innen und außen. Betätigungsfeld sind vermehrt diverse Verwaltungsagenden und Kontrollfunktion gegenüber den anderen Magistraten, aber vor allem ist das Consulat ein politisches Amt. Ein engagierter Consul kann im Staate das republikanische Gegenstück zum Imperator Caesar Augustus bilden. Religiöser Natur ist es an den latinischen Festen und die Consuln können die großen Auspizien vornehmen.
    (5) Im Sinne der Kollegialität gibt es zwei Consuln, die vermehrt aus den angesehensten Familien Roms stammen, dies aber keineswegs müssen. Das Ansehen des Consulats ist trotz des Rückgangs von Einfluss und Macht zugunsten der kaiserlichen Verwaltung sehr hoch. Um in das Consulat gewählt zu werden muss man genau definierte niedrigere Magistraturen durchlaufen haben (Anm.: sollte klar definiert werden). Man kann auch mehrmals zum Consul gewählt werden, jedoch muss zwischen den Ämtern mindestens eine Wahlperiode Pause in diesem Amt liegen.
    (8) Die Einrichtung des Consulats ist so fest in der Tradition verwurzelt, dass es neben der offiziellen Jahreseinteilung möglich ist einen Zeitpunkt nach den Amtsinhabern zu benennen. Der Consul ist damit Eponyme (Namensgeber für einen Zeitraum). Die Namen der beiden Consuln werden hintereinander im Dativ angegeben, z.B. "Gn. Domitio et C. Sosio Consulibus". Ihre Namen werden in Fasti Consulares festgehalten, die in die Chronicusa Romana übergehen.


    § 54 Aedilis
    (3) Ihre ursprüngliche Aufgabe lag in der Unterstützung der Volkstribunen bei deren Arbeit. Aus diesem Grund genießen sie ebenfalls gerichtliche Immunität. Dies führte weiters dazu, dass man ihnen die Leitung des Polizeidienstes übertragen hat. Der Aedilis Curules hat Anrecht auf den kurulischen Stuhl und darf die Auspizien überwachen.
    (4) Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit ist die Verwaltung und Aufsicht über die Tempel und Spiele.
    (5) Die Aediles besitzen die Potestas (Amtsgewalt im eigenen Verwaltungsbereich), nicht aber das Imperium. Ihr Aufgabenbereich umfasst drei Bereiche:
    (Anm.: neu zu formulieren, da sie sonst schwer einzeln zitierbar sind)
    (6) Die Cura Urbis mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählt auch die Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen.
    (7) Der zweite Bereich ist die Cura Annonae, der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der Getreideverteilung umfasst.
    (8) Als letzte Verantwortung obliegt ihnen mit der Cura Ludorum noch die Organisation der öffentlichen Spiele.


    § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die "potestas sacro sancta", d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht.
    Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen, welche durch ein Plebiszit neue Gesetze oder Gesetzesänderungen aufstellen kann.
    Durch sein Widerspruchsrecht (Veto) kann er alle Belange, sogar die des Senats blockieren. Für diesen Schritt benötigt er allerdings gute Gründe und sollte diesen Schritt gut durchdenken. Das Veto des Tribunus Plebis kann nur durch den Imperator Caesar Augustus aufgehoben werden.
    (2) Jeder andere Magistrat kann durch den Volkstribun an seiner Amtsausübung gehindert werden. Eine Einschränkung ist sein Amtsgebiet, das sich nur auf die Stadt Rom beschränkt.
    (3) Das Amt des Volkstribunen war früher nur plebejischen Familien zugänglich. Patrizier (Gens) können dieses Amt theoretisch übernehmen, dies ist aber eine äußerst seltene und auch verpönte Vorgangsweise.
    (4) Ihre Befugnisse gingen durch Rechtsverleihung ebenfalls auf den Imperator Caesar Augustus über. Die Tribunicia Potestatis wird ihm zu jeder Wahlperiode erneut verliehen und in der Titulatur mit einer Ziffer versehen.
    (5) Keine Vertretungsregelung notwendig.
    (6) gestrichen
    (7) Einem Tribunus Plebis, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung ein Beisitzerstatus im Senat mit eingeschränktem Rederecht gewährt.
    (8) Der Tribunus Plebis wird von denjenigen Wahlberechtigten gewählt, deren Familia dem Ordo Plebeius angehört.


    § 56 Quaestor
    (1) Die Quaestur ist das unterste Amt des Cursus Honorum und ist somit als Einstiegsamt in das politische Geschehen des Imperium Romanum zu sehen. Die vier Quaestoren werden von den Comitia Universalia gemäß den Wahlbestimmungen gewählt. Die Gewählten werden allgemein in die Quaestur gewählt. Die Quaestoren können mit sechs verschiedenen Aufgabenbereichen betraut werden, denen jeweils eine spezielle Amtsbezeichnung zugeordnet ist. Über die Zuteilung der Aufgaben an die gewählten Quaestoren entscheidet der Senat nach dem bestehenden Bedarf. Es ist immer ein Quaestor Principis zu ernennen. Allerdings kann der Candidatus während der Wahl einen Wunschposten zum Ausdruck bringen und seinen Wahlkampf entsprechend gestalten.


    Durus holte tief Luft - er hatte viel geredet.


    Sim-Off:

    * = Rechtschreibfehler ;)

  • Erneut erfordert es hohe Konzentration, alle Vorschläge aufzunehmen und nachzuvollziehen. Gelegentlich bittet sich der Kaiser eine kurze Pause aus, um die betreffende Passage zu studieren, dann nickt er in der Regel als Zeichen seiner Zustimmung.


    "Das ist eine sehr lange Liste von Vorschlägen. Ich fürchte, ich hätte diese Arbeit schon viel früher in Angriff nehmen sollen. Nun, jetzt liegt sie auf dem Tisch. Zweifellos wird es eine Zeit dauern, bis alle Vorschläge umgesetzt sind.


    Könnt ihr Vorschläge dazu machen, welche Änderungen die höchste Priorität haben sollten?"

  • "Ich denke, dass die Änderung überholter Bezeichnungen am wichtigsten wären, da sie sonst zu Missverständnissen führen könnten.
    Das andere ist eigentlich kosmetischer Natur."


    antwortete Durus. Dass er ziemlich viel gefunden hatte, lag natürlich daran, dass er sich sowieso bereits sehr viel mit dem Gesetz beschäftigt hatte.

  • Ein wenig irritiert blickte Gracchus zu seinem Mitquaestor, als jener seine Vorschläge in einem langen Monolog darlegte. Obwohl er selbst in einem taktischen Vorgriff bereits auf die Anhänge des Codex, die Lex Octavia, zu sprechen gekommen war, waren seine Anmerkungen zu notwendigen Änderungen am Codex noch lange nicht beendet. Da die Teile, auf welche sich jene bezogen jedoch relativ unabhängig voneinander waren, konnte er sie problemlos auch später anfügen. So wartete er vorerst auf ein weiteres Wort des Augustus.

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  • "Das ist zweifellos richtig. Allerdings halte ich es ebenso für sinnvoll, einen Paragraphen oder einen ganzen Teil gleich mit einer Korrektur in eine sinnvolle Fassung zu bringen und nicht verschiedenen Fassung mit Teilkorrekturen zu Veröffentlichen."


    Der Blick des Kaiser wechselt kurz zwischen den beiden Quaestoren hin und her.


    "Nun, wir werden uns später festlegen. Quaestor Flavius Gracchus, ich sehe bei dir noch einige Wachstafeln. Sind das noch mehr Vorschläge?"

  • Durus nickte zustimmend, sagte aber nichts mehr. Er hatte den Imperator mit seiner langen Liste offensichtlich erschlagen. Nun, der Gute war nicht mehr der Jüngste - vielleicht war er einfach zu alt für so viele Regierungsgeschäfte...
    Zumindest hatte er eine Liste als Gedächtnisstütze.

  • Gracchus nickte.
    "In der Tat, mein Kaiser. In Paragraph fünf zu den Codices findet sich sowohl in Abschnitt eins, als auch in Abschnitt zwei die Erwähnung des Codex Religiosus, welche zu streichen wären."

    § 5 Codex
    (1)[...] Derzeit sind folgende Codices aufgelegt: CODEX UNIVERSALIS, CODEX IURIDICIALIS[strike], CODEX RELIGIOSUS[/strike] et CODEX MILITARIS.
    (2) Der Codex Universalis (Universalcodex) definiert sich unter Pars Prima, der Codex Iuridicialis (Rechtlicher Codex), ehemals Ulpianus, ist die Sammlung aller strafrechtlich relevanten Leges, [strike]der Codex Religiosus (heiliger/religiöser Codex) regelt alles zum Cultus Deorum, dem Dienst an den Göttern[/strike] und der Codex Militaris ist das im Exercitus Romanus gültige Soldatenrecht.


    "In Paragraph sechs, welcher sich mit dem Decretum Imperatoris befasst, sollte der Veröffentlichungsort von Regia Traiana auf Palatium Augusti geändert werden. Weiters birgt er mit dem vorletzten Satz eine juristisch überflüssige Erklärung, weswegen jener Satz gestrichen werden kann."

    § 6 Decretum Imperatoris
    Das Decretum Imperatoris wird ausschließlich vom Imperator Caesar Augustus erstellt und ratifiziert. Es besitzt sofort Gesetzeskraft und wird im Usus in [strike]der Regia Traiana[/strike] dem Palatium Augusti veröffentlicht. Das Decretum Imperatoris wird nach Ratifizierung und Verkündung in [strike]der Regia Traiana[/strike] dem Palatium Augusti dauerhaft im Tabularium hinterlegt. [strike]Es gilt als Weg zur schnellen Gesetzgebung durch den Imperator Caesar Augustus.[/strike] Das Decretum Imperatoris kann nur durch den Imperator Caesar Augustus selbst geändert, aufgehoben oder benannt werden.


    "In Paragraph sieben könnte Abschnitt 8 gekürzt werden. Es heißt hier 'Eine Anhörung zu einem Decretum Senatus können der Imperator Caesar Augustus, der Princeps Senatus und alle Vollsenatoren, sowie die Consuln und der Tribunus Plebis einbringen.' Der Princeps Senatus ist in § 57, Abschnitt 4 und 5 als Consul oder Consular festgesetzt, der Consul selbst sollte, wenn man die ausstehenden Änderungen an Paragraph § 52 zum Consul beachtet, einen Vollsitz im Senat voraussetzen, ob nun durch Paragraph 52 selbst oder in Folge auf die Praetur. Dahingehend können die Erwähnungen des Princeps Senatus und der Conslun gestrichen werden, da sie bereits durch den Wortlaut 'alle Vollsenatoren' inkludiert werden."

    § 7 Decretum Senatus
    (8) Eine Anhörung zu einem Decretum Senatus können der Imperator Caesar Augustus, [strike]der Princeps Senatus und[/strike] alle Vollsenatoren, sowie [strike]die Consuln und[/strike] der Tribunus Plebis einbringen.


    "In Paragraph 7.1 befindet sich augenscheinlich ein Formulierungsfehler, welcher bei Fortbestehen des Plebiszites korrigiert werden sollte. Das Wort 'stellen' müsste dabei durch 'wenden' korrigiert werden. Andererseits sind möglicherweise der gesamte Halbsatz und der darauf folgende Satz überflüssig, denn woher die Themenvorschläge des Volkstribunen für eine Comitia Plebis Tributa kommen, scheint mir für ein Gesetz eher irrelevant."

    § 7.1 Das Plebiszit
    [...] Nicht nur der Volkstribun kann das Thema einer Comitia Plebis Tributa bestimmen, so können auch einzelne Plebejer sich direkt an den Volkstribun [strike]stellen[/strike] wenden und einen Antrag zu einem Diskussionstheme stellen. Jedoch er allein bestimmt, worüber man abstimmt und diskutiert. Der Volkstribun bestimmt Ort und Dauer der Comitia Plebis Tributa. [...]


    "Der Paragraph 7.2 zur Acta Diurna beinhaltet in den Punkten drei und vier Verweise auf Factiones, welche gestrichen werden können. Der Ausschluss von Verantwortlichkeiten wird zur Zeit in jeder Ausgabe der Acta Diurna mit Hilfe des Impressums geregelt, was sich in Paragraph 7.2 niederschlagen sollte, um bei juristischen Belangen Eindeutigkeit zu bieten."

    § 7.2 Acta Diurna
    (3) Für die in der Acta Diurna veröffentlichten Artikel trägt der Auctor für alle Ressorts die volle Verantwortung. [strike]Es gilt folgende Ausnahme: Für das Ressort "Factiones" trägt die jeweilige Factio die alleinige Verantwortung.[/strike] Ausnahmen davon werden durch das Impressum der Acta Diurna für jede Ausgabe einzeln geregelt.
    (4) Die Artikel der Acta Diurna, ausgenommen sind [strike]Artikel der Rubrik Factionis, sowie[/strike] persönliche Kommentare der Redakteure, haben [strike]die Kriterien der Überparteilichkeit, sowie[/strike] das Kriterium der Kaisertreue zu erfüllen.


    Gracchus reichte jeweils die zugehörigen Schriftrollen und legte Tafel um Tafel mit seinen eigenen Notizen bei Seite. Schließlich wartete er kurz, ob der Kaiser bereits Anmerkungen hatte, hielt jedoch weitere Tafeln und Schriftrollen bereit, war er doch noch lange nicht am Ende seiner Aufzeichnungen angelangt.

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  • Der Kaiser betrachtet eine Schriftrolle nach der anderen, meist begleitet von einem zustimmenden Nicken zu den vorgeschlagenen Änderungen.


    "Bei den Regelungen zur Acta Diurna werde ich vielleicht mit der Auctrix Rücksprache halten, aber die Änderungen erscheinen logisch. Die Zeiten der politischen Betätigung der Factiones sind lange vorbei."


    Der Kaiser stapelt die Schriftrollen liebevoll auf einem Tisch neben seinem Sitz und blickt den Quaestor wieder an.


    "Es ist erstaunlich, dass sich noch niemand beschwert hat, so viele nötige Korrekturen wie ihr findet. Ihr habt noch mehr?"

  • Wieder nickte Gracchus, dies wurde einem in diesen Hallen wahrlich zur Angewohnheit, und nahm die nächste Wachstafel zu Hilfe.
    "Es sind zumeist nur Kleinigkeiten, mein Kaiser, dennoch sollten sie beizeiten korrigiert werden. Die nächste Passage findet sich gleich in Paragraph 9 zum Consilium Principis. Der erste Satz ist meines Erachtens ein wenig misslich formuliert und erweckt wörtlich genommen den Anschein, als würde jenes Consilium den Kaiser regieren. Ich schlage daher die Umformulierung in 'ist der Beraterstab des Imperator Caesar Augustus in Regierungsangelegenheiten' vor. Der Zusatz zu den Regierungsangelegenheiten ist deswegen ratsam, um das Consilium Principis von dem Praetorium Militare, und dahingehend militärischen Belangen, abzugrenzen. In Abschnitt drei sollte der Caesar als fixes Mitglied des Consilium gestrichen werden, da jener in der Vergangenheit nicht immer anwesend war und, so du es wünschst, immerhin jederzeit der Versammlung beiwohnen kann, auch ohne dass dies im Codex festgeschrieben ist. Ebenfalls korrigiert werden sollte der letzte Satz in Bezug auf die 'führenden Personen des Imperium Romanum'. Es liegt allein in deinem Ermessen, wer zu einem Consilium Principis geladen wird, daher erübrigt sich dieser Zusatz."

    § 9 Consilium Principis
    (1) Das Consilium Principis ist [strike]die kaiserliche Regierung[/strike] der Beraterstab des Imperator Caesar Augustus in Regierungsangelegenheiten.
    [...]
    (3) [strike]Mitglieder sind fix der Imperator Caesar Augustus und der Caesar.[/strike] Feststehendes Mitglied ist der Imperator Caesar Augustus. Weitere Mitglieder werden vom Imperator Caesar Augustus [strike]unter den führenden Personen des Imperium Romanum[/strike] nominiert.


    "In Paragraph 10 zum Senat verbirgt sich in Abschnitt 3 ein Hinweis auf den Ordo Senatorius. Durch eine alternative Formulierung sollte verhindert werden, dass sämtliche Bürger im Stande des Ordo Senatorius in die Hallen des Senates drängen. Weiters sollte in Abschnitt 5 Erwähnung finden, dass der Tagungsort der Curia Iulia zwar der Normalfall ist, in Ausnahmefällen jedoch auf den Tempel der Fides ausgewichen werden kann, wie dies historisch bereits des öfteren gehandhabt wurde. Es sei denn, es liegt in deinem Ansinnen, solches Vorgehen zu verhindern."

    § 10 Senat
    [...]
    (3) Mitglieder des Senates sind alle Bürger des Imperium Romanum, die [strike]den Stand des Ordo Senatorius innehaben[/strike] vom Imperator Caesar Augustus in den Senat berufen wurden.
    [...]
    (5) Der Senat tagt im Normalfall in der Curia Iulia in Roma, in Ausnahmefällen kann dies auch im Tempel der Fides in Roma geschehen.
    [...]


    "Die Beratungsfunktion der Curia Provincialis in Paragraph 11, Abschnitt 3, sollte in Hinsicht auf das Amt des Legatus Augusti Pro Praetore ergänzt werden, immerhin existiert beispielsweise in Germania eine Curia mit eben jener Aufgabe."

    § 11 Curia Provincialis
    (3) Die Curiae Provincialis unterstützen den Proconsul oder Legatus Augusti Pro Praetore der jeweiligen Provinz bei seiner Arbeit und beraten ihn.


    "Die nächsten Anmerkungen beziehen sich auf die Ordines, welche in den Paragraphen 14, 15 und 16 geregelt sind. Die jeweiligen ersten Abschnitte mit Erklärungen zu den Ordines sind für ein Gesetz ohne Belang und Aussagekraft und können daher gestrichen werden.
    In Paragraph 14 zum Ordo Plebeius findet sich in Abschnitt 2 der Hinweis, dass das Recht zur Verleihung des Ordo Plebeius alleinig beim Imperator Caesar Augustus liegt. Faktisch jedoch werden solcherlei Erhebungen in den Bürgerstand auch durch manche Legati Augusti Pro Praetore durchgeführt. Der Paragraph sollte somit entweder ergänzt werden, möglicherweise hin Hinblick darauf, dass dieses Recht übertragbar ist, oder diese Amtsgewalt sollte im Anhang des Codex Universalis, Pars Sexta - Lex Provincialis, im Subpars Secunda zum Statthalter hinzugefügt werden.
    Weiters sind in Paragraph 15 zum Ordo Equester die Abschnitte 4 und 5 ohne Belang für ein Gesetz, ebenso in Paragraph 16 zum Ordo Senatorius die Abschnitte 4 und 5."

    § 14 Ordo Plebeius
    [strike](1) Die Mitglieder des Ordo Plebeius bilden den Bürgerstand des Imperium Romanum. Sie haben das Römische Bürgerrecht erworben, ob durch freie Geburt oder anderweitig.[/strike]
    (2) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht den Stand des Ordo Plebeius zu verleihen. Dieses Recht kann vom Imperator Caesar Augustus provinzbezogen auf die dortigen Statthalter übertragen werden. (Eventuelle Ergänzung der Amtsgewalten der Statthalter im Anhang des Codex, Pars Sexta, Subpars Secunda)


    § 15 Ordo Equester
    [strike](1) Die Mitglieder des Ordo Equester bilden den Ritteradel des Imperium Romanum.[/strike]
    [...]
    [strike](4) Equites stehen herausgehobene Tätigkeiten in Verwaltung und Exercitus Romanus offen.[/strike]
    [strike](5) Standesabzeichen der Equites sind der Ritterring und der Latus Angusticlavius.[/strike]


    § 16 Ordo Senatorius
    [strike](1) Die Mitglieder des Ordo Senatorius bilden die politische Elite des Imperium Romanum.[/strike]
    [...]
    [strike](4) Senatoren haben einen Sitz in der Curia und ihnen stehen höchste Tätigkeiten in Verwaltung und Exercitus Romanus offen.[/strike]
    [strike](5) Standesabzeichen der Senatoren sind der Senatorenring, der Latus Clavus und spezielle rote Schuhe mit einer Sichel als Schmuck.[/strike]


    "Soweit zum Pars Prima."
    Eine letzte Wachstafel blieb übrig und nachdem Gracchus immer wieder die zum Gesagten zugehörigen Schriftrollen an den Imperator weitergereicht hatte, widmet er sich nun jener.
    "Weiters habe ich noch eine Anmerkung zum Paragraphen 56, welcher das Amt des Quaestors regelt. In Abschnitt 4 sollte neben den Consulen auch der Imperator Caesar Augustus Erwähnung finden, immerhin wird die Aufgabenverteilung bereits so gehandhabt. Gleiches gilt für den Abschnitt 8."

    § 56 Quaestor
    [...]
    (4) Der Quaestor Consulum dient den beiden Consuln als Sekretär und Gehilfe. Er ist der allgemeine Wahlhelfer der Consuln bei den Wahlen zum Cursus Honorum. Des Weiteren können die Consuln dem Quaestor Consulum andere Aufgaben zuteilen , sollten keine Consuln gewählt sein auch der Imperator Caesar Augustus.
    [...]
    (8) Sollte dies nicht gelingen, sind die amtierenden Consuln berechtigt, die Aufgabenverteilung zu bestimmen, alternativ, sollten keine Consuln gewählt sein, auch der Imperator Caesar Augustus.
    [...]


    "Zu guter Letzt noch eine kleine Korrektur im Anhang des Codex Universalis, Pars Septima zu den Richtlinien des Ulpianum. Der Prolog kann hierbei entfernt werden, handelt es sich dabei doch um einen historischen Exkurs. In Paragraph 4 ist die Anmerkung in Abschnitt 2 ein wenig unglücklich formuliert. Dabei ist nicht eindeutig, ob sich der Zusatz 'Vorschläge können vom Senat vorgebracht werden' auf Vorschläge zur Aufnahme in das Ulpianum oder Vorschläge für ein Veto bezieht. Sinnhaft mag dies zwar eindeutig sein, doch im Zuge der Wortklaubereien vor Gericht sollte Eindeutigkeit geschaffen werden, eventuell würde sich sogar ein weiterer Abschnitt dafür eignen. Weiters findet sich in Paragraph 5, Abschnitt 2 ein ortographischer Fehler gleich im ersten Wort, welches 'Aufgenommene' heißen sollte, dies jedoch nur am Rande erwähnt."

    Pars Septima - Richtlinien Ulpianum


    Prolog streichen.


    § 4 Consilium Ulpianum
    [...]
    (2) Dem Imperator Caesar Augustus steht bei den Entscheidungen über die Aufnahme ein generelles Vetorecht zu. [strike](Vorschläge können vom Senat vorgebracht werden.)[/strike]
    (3) Vorschläge zur Aufnahme können vom Senat vorgebracht werden.


    Gracchus schloss die Tafel und reichte die letzte Schriftrolle dem Imperator.
    "Dies waren alle Anmerkungen, mein Kaiser."

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    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Auch diese Vorschläge nimmt der Kaiser nacheinander entgegen und begutachtet sie. Bei einigen schüttelt er diesmal den Kopf.


    "Die Standesabzeichen der Ritter und Senatoren können wir nicht einfach streichen. Diese sind zwar auch Tradition, aber eine schrftliche Niederlegung schafft zusätzliche Sicherheit.


    Die anderen Vorschläge scheinen mir dagegen nur jeweils kleine, problemlose Änderungen zu sein."


    Der Kaiser legt die Rollen zur Seite und blickt beide Quaestoren an.


    "Ihr habt eine sehr ausführliche und akribische Arbeit geleitstet, das muss ich noch einmal betonen. Gründlichkeit und Fleiß zeichnen euch aus. Es wird sicher einige Tage dauern, bis ich die ersten Änderungen durchführen lasse, aber ihr könnt euch sicher sein, dass eure Arbeit nicht umsonst war.


    Gibt es noch weiteres zu besprechen?"

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