Nachdem der Redner vor mir geendet hatte, erhob ich mich und nickte den Anwesenden freundlich zu.
Werte Mitglieder der Curia. Lange genug hat sich in den Städten nichts getan. Ich strebe dort eine Änderung an. Noch einmal möchte ich euch den Gesetzesteil ins Gedächtnis rufen, der die Stadt und die Befugnisse des Duumvir explizit behandelt:
Pars Tertia - Curia municipii
§6 Curia municipii
(1) Der Vertreter der Stadt ist der Duumvir in allen Belangen.
(2) Der Duumvir hat das Recht, Magistrate der Curia zur Ernennung vorzuschlagen.
(3) Die Einteilung der Aufgabengebiete der Magistrate in der Stadt unterliegt dem Duumvir.
(4) Der Duumvir kann Gesetzesvorschläge für eine lex municipii der Curia vorlegen, solange sie der lex provincialis nicht wiedersprechen.
Dieses Gesetz ist soweit in Ordnung. Nur sehe ich in diesem Gesetz, das nun schon mehrere Jahre so besteht, eine Tücke, die die Effizienz der Verwaltung einschränkt: vom Bürger ist keine Rede.
Daher möchte ich die folgenden Paragraphen hinzufügen lassen:
(5) Versammlungen der Curia municipii müssen öffentlich sein.
(6) Jeder Bürger der Stadt hat auf diesen Versammlungen direktes oder eingeschränktes Rede- und Stimmrecht. Dies ist wie folgt aufgeteilt:
[*]Direktes Rede- und Stimmrecht: Männer und Iuvenales ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
[*]Eingeschränktes Rede- und Stimmrecht: Frauen und Iuvenales bis zum vollendeten 18. Lebenjahr
(7) Peregrini und Servi sind vom Rede- und Stimmrecht ausgeschlossen.
(8) Beschlüsse der Curia municipii müssen eine Dreiviertelmehrheit haben, um angenommen zu werden.
(9) Ein von den männlichen Bürgern - nach (6) deklariert - gewählter Vertreter besitzt ein aufschiebendes Vetorecht gegenüber Beschlüssen der Versammlung.