Änderung des Cursus Honorum

  • Weil er will, weil er weiß, das seine Zeit shit war, weil er die neuen Regeln akzeptiert? Warum, warum ist die Banane krumm...


    [SIZE=7]Manchmal frage ich mich, ob die Götter Schundluder zu unserer Belustigung mit den Peregrinis treiben.[/SIZE]

  • Was hat das alles damit zu tun ?


    Man sollte Regeln nicht rückwirkend anwenden und ein ehemaliger Volkstribun wird normalerweise auch in den Senat aufgenommen.


    Ob eine Amtszeit "shit" war, ist eine subjektive Bewertung. Ich finde es dagegen schade, daß er so schwankt, und sich von einem Consular im Senat solch lapidare Aussagen gefallen lassen muß.

  • Zitat

    Original von Ioshua Hraluch
    Wieso muß denn ein ehemaliger Volkstribun erneut als Quaestor kandidieren ?


    Mal die Vorraussetzungen für's Amt des Volkstribunen angeguckt? Der muss jetzt Senator sein, das höchste Amt das ein ordo senatorius im CH also ausüben kann ist nun mal der Quaestor.

  • Ihr braucht hier nicht nochmal das zu diskutieren, was damals bei der Änderung der Regeln schon als Übergangsregelung besprochen wurde. Außerdem war Avitus noch kein Senator und einen Automatismus der Erhebung gab es nie und gibt es nicht.

  • Was ich mich aber gefragt habe: Muss er nicht zuerst ein Militärtribunat absolviert haben ehe er zum Quaestor kandidieren darf. Ich dachte, das wäre zwischen dem Vigintiviramt und dem Quaestoramt obligatorische Pflicht. Oder darf man es dann auch nach dem Quaestoramt machen?

  • Da ich ihn zugelassen habe, antworte ich da jetzt mal drauf.


    Normalerweise sollte es so sein, dass ein Militärtribunat vor der Quaestur abgeleistet werden, doch haben wir es hier mit einem Sonderfall zu tun. (Jedenfalls von meinem Standpunkt gesehen)
    Aber da ein einfaches "ich habs gemacht weil ich es so wollte" ja nicht unbedingt wünschenswert ist, hab ich sogar noch eine passende Gesetzestextstelle.


    Zitat

    § 38 Ämterlaufbahn
    (2) Alle bereits absolvierten oder untergeordneten Ämter kann man weitere Male bekleiden.


    Da er ja die Quaestur bereits gemacht hat, konnte er (so jedenfalls meine Interpretation) einfach so diese Amtsstufe wiederholen.

  • Gleiches Gesetz:


    Zitat

    § 38 Ämterlaufbahn
    (1) Den Beginn bildet das Vigintivirat, danach folgt die Quaestur. Plebejische Bürger haben die Pflicht zur Ableistung eines Militärtribunats vor der Kandidatur zur Quaestur. Nach einer Übernahme in den Senat kann der ehemalige Quaestor zum Aedilis oder zum Tribunus Plebis kandidieren, darauf folgt die Praetur. Ein ehemaliger Praetor kann zum Consul kandidieren.


    Da steht definitiv, dass man für Aedilat einen Sitz im Senat haben muss.
    Ich vermute mal, dass das, in Verbindung mit §38,2 dann wirklich Interpretationssache ist. Und da Interpretationen immer etwas subjektives sind, ist das ja schon so eine Art Glücksspiel. Ich persönlich würde dich vermutlich zur Wahl zulassen, vorrausgesetzt die Gegenleistung stimmt. ;)

  • Na, im Grunde ist das Militärtribunat genauso Voraussetzung wie ein Senatorposten. Gleiches Gesetz ;)


    Zitat

    § 38 Ämterlaufbahn
    (1) Den Beginn bildet das Vigintivirat, danach folgt die Quaestur. Plebejische Bürger haben die Pflicht zur Ableistung eines Militärtribunats vor der Kandidatur zur Quaestur. Nach einer Übernahme in den Senat kann der ehemalige Quaestor zum Aedilis oder zum Tribunus Plebis kandidieren, darauf folgt die Praetur. Ein ehemaliger Praetor kann zum Consul kandidieren.


    Aber deine letzte Erklärung ist mir natürlich einleuchtend. Diese "korrupten" Politiker...tsts :]

  • Natürlich ist das Militärtribunat auch Vorraussetzung. Das würde ich auch gar nicht abstreiten.
    Aber du musst das auch mal ganz praktisch sehen: wir haben theoretisch (ich glaube) ca. 45 Einheiten in denen man das Tribunat ableisten könnte. Wenn wir jetzt mal gewisse Senatoren betrachten, die es sich zur Gewohnheit gemacht haben einige der Senatorischen Tribunatsposten auf Dauer zu besetzen, dann gehen wir jetzt mal einfach von ca. 40 Posten aus. Irgendwie glaube ich, dass es weit mehr Bewerber für diese Posten gibt als es Posten gibt (also jetzt mal rein theoretisch gesprochen).. Unter dieser Vorraussetzung denke ich mal, dass es durchaus möglich und vielleicht sogar üblich sein könnte, dass einige der Politiker ihr Tribunat erst nach der Quaestur ableisten. Natürlich mit entsprechender Sondergenehmigung.

  • 40 Posten? Du redest jetzt quasi auch von den Legionen, die gar nicht bespielt werden und möglichen Kandidaten, die auch nur hypothetisch vorhanden sind? Nun, da muss man auch sagen: So war es nun mal. Es war eine kleine Oberschicht, die in der Politik aktiv werden konnte und die Senatoren wurden dadurch. Und das auch durch viel Vitamin B durch ihre Familien. Ähnlich verhält es sich mit den Ritterposten, die nach oben hin immer dünner wurden, bis es nur noch vier oder fünf Ämter waren obwohl es sehr, sehr viel mehr Kandidaten gab für diese.


    Dass es im IR etwas problematisch sein kann, ein Militärtribunat zu bekommen, da nur zwei Legionen vorhanden sind (oder dürfen die auch in eine andere Einheit?) und das Amt in der I. von Vitamalacus schon besetzt ist, verstehe ich natürlich. Aber dann muss man sich halt im Spiel darum bemühen, das Militärtribunat zu erhalten, in dem man seinen Patron oder seine Kontakte aquiriert. Es steht ja noch die II. offen. (Was mit der I. ist, da bin ich auch überfragt.)

  • Ich finde auch, dass die beiden Legionen und die CU, auch wenn nur ein Tribunatsposten derzeit frei ist, genügen.
    Schließlich wollte man mit der CH-Änderung dieses leidige Problem der "Neulinge" abschaffen, die sich dann einfach in den CH drängten. Wenn die Tribunatsstellen hier eben begrenzt sind und nicht für alle Senatorensöhne ausreichen, dann müssen einige eben warten.
    Es wäre wirklich nicht der Sinn der Sache, wenn man nun 6 senatorische Tribune einstellt, die dann in drei Monate alle in den CH drängen...so kommen wenigstens nur 2-3 Leute durch. ;)

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