Sella Curulis des Praetor Urbanus

  • Furianus konnte da nur schätzen, auch wenn dies noch gar nichts über die wirkliche Dauer hätte sagen können.


    "Im besten Falle werden mich alle Informationen vor der Legislaturperiode erreichen und ich meine Entscheidung dahingehend fällen. Ansonsten muss dies wohl, zumindest für dich, aufgeschoben werden. Ich hingegen werde mich hoffentlich weiterhin dem Falle annehmen können, auch nicht als Praetor, wenigstens als Gutachter."


    Er hoffte, dass dies nicht mit den Plänen Gracchus kollidierte, was er dann einige Augenblicke später revidieren musste, da es Gracchus gleich sein konnte. Wenn Furianus die Auswertung rechtzeitig schaffte, so würde sein Vetter, der sein Onkel war, das Erbe ausstellen, wenn nicht, so wäre es die Aufgabe des nächsten Decemvirs an dessen Stelle.

  • Die Aussicht darauf, Arbeit unerledigt an einen der nächsten Decemviren weiter zu reichen, wollte Gracchus nicht recht gefallen, doch lag dies nicht in seiner Hand.
    "Im letzteren Falle liegt es auch in meinem Interesse, das Ende dieser Angelegenheit zu erfahren, doch sollte dies nicht weiter schwierig sein."
    Ein subliminal süffisantes Lächeln umspielte Gracchus Lippen, als Gedanken bezüglich des Informationsflusses sich in seinen Geist drängten, doch schob er sie eilig bei Seite.
    "Es handelt sich dabei um rein persönliche Neugier. Die Arbeit als Vigintivir bietet nicht gerade sonderlich viele Möglichkeiten zur Abwechslung und obgleich es eine durchaus befriedigende Arbeit mit sichtbarem Effekt ist, so ist die Beschäftigung mit Listen voller Namen, Akten voller Daten, pergamentener Bögen voller Abstammungslinien und Tabulae voll leerer Worte doch meist ein wenig ennuyant. Dies ist bisherig der einzige Fall, welcher ein wenig Abwechslung bringt, daher stehe ich jener Entscheidung durchaus nicht ohne Interesse gegenüber."

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    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Zitat

    Original von Manius Flavius Gracchus
    Die Aussicht darauf, Arbeit unerledigt an einen der nächsten Decemviren weiter zu reichen, wollte Gracchus nicht recht gefallen, doch lag dies nicht in seiner Hand.
    "Im letzteren Falle liegt es auch in meinem Interesse, das Ende dieser Angelegenheit zu erfahren, doch sollte dies nicht weiter schwierig sein."
    Ein subliminal süffisantes Lächeln umspielte Gracchus Lippen, als Gedanken bezüglich des Informationsflusses sich in seinen Geist drängten, doch schob er sie eilig bei Seite.
    "Es handelt sich dabei um rein persönliche Neugier. Die Arbeit als Vigintivir bietet nicht gerade sonderlich viele Möglichkeiten zur Abwechslung und obgleich es eine durchaus befriedigende Arbeit mit sichtbarem Effekt ist, so ist die Beschäftigung mit Listen voller Namen, Akten voller Daten, pergamentener Bögen voller Abstammungslinien und Tabulae voll leerer Worte doch meist ein wenig ennuyant. Dies ist bisherig der einzige Fall, welcher ein wenig Abwechslung bringt, daher stehe ich jener Entscheidung durchaus nicht ohne Interesse gegenüber."


    "Dann will ich dir die Freude nicht nehmen, Gracchus."


    Lächelte Furianus milde und versuchte ein wenig unbeschwert zu wirken, was der derzeitigen Lage so gar nicht entsprach. Claudia hatte ihre Verlobung niedergelegt, die letzte Nacht war voller Unruhen, nicht äußeren Unruhen, sondern denen, die ihm die Götter im Schlaf schickten. Und nun dieser Fall.


    "Dann werde ich mal über die anderen Fälle drübersehen, falls du keine Anliegen mehr hast, Gracchus."

  • Zitat

    Original von Tiberius Caecilius Metellus
    Tiberius trat vor die Tür des Officiums und klopfte an.


    Furianus, der gerade die Listen einiger Angestellter überflog, um einen geeigneten Kandidaten für die Sondervollmacht zu finden, blickte auf.


    "Herein."

  • Er trat hinein.


    "Salve Praetor Urbanus, erlaube mir, dass ich mich dir vorstellen, mein Name ist Publius Matinius Agrippa, Sohn des ehemaligen Censors und Consulars und jetzigem Proconsul von Spanien Matinius Agrippa. Ich komme im Auftrag meines Vaters zu dir, es geht um den Nachlass seines Klienten Caius Helvetius Tacitus ..."

  • Tiberius betrat das Officium und grüßte den hinter seinem Schreibtisch sitzenden Praetor Urbanus.


    "Salve, Praetor. Ich bin Tiberius Caecilius Metellus, Scriba Personalis des Praetor Peregrinus und Advocatus. Du erinnerst dich vielleicht an die Präsentation im Senat, ich habe einen Kommentar zu einem Teil des Lex Mercatus verfasst. Da ich denke dass gerade die Praetoren Gesetzeskommentare immer griffbereit halten sollten habe ich dir eine Abschrift zum eigenen Gebrauch mitgebracht. Und möglicherweise kann man noch eien Abschrift in den Archiven der Basilica unterbringen."


    Damit zog er eine Schriftrolle hervor und gab sie dem Praetor.



    Kommentar zu § 3 Absatz 5 Lex Mercatus


    verfasst von T. Caecilius Metellus




    Ante diem XVIII KAL FEB DCCCLVII A.U.C. (15.1.2007/104 n.Chr.) begab es sich, dass der Volkstribun Appius Terentius Cyprianus eine Änderung des Lex Mercatus dahingehend anstrebte, dass es Angehörigen des Ordo Patricius und Ordo Senatorius lediglich gestattet sein sollte, mit der Landwirtschaft in Verbindung stehendem Gewerbe nachzugehen.
    Während unser geliebter Imperator Caesar Augustus Lucius Ulpius Iulianus den hinter diesem Entwurf zu vermutenden Grundgedanken, durch dieses Gesetz die Rückbesinnung der ehrenhaftesten Römer auf die Tugenden und Ideale der Vorväter zu forcieren begrüßte, entbrannte ob dieses Entwurfes in den geheiligten Hallen des Senats eine heftige Debatte, in deren Verlauf der Entwurf des Volkstribuns herbe Kritik aus den Mündern der ehrenhaften Patres Conscripti Roms ernten musste.
    Schlussendlich brachte der Tribun des Volkes einen überarbeiteten Entwurf seiner Gesetzesänderung in die Debatte ein, und der ehrenwerte Konsul dieser vergangenen Tage Marcus Vinicius Lucianus ließ über ihn Abstimmen: Die Erweiterung des Lex Mercatus um den Absatz 5 des § 3 wurde ante diem IV KAL FEB DCCCLVII A.U.C. (29.1.2007/104 n.Chr.) mit einer knappen Mehrheit beschlossen.
    Dieser Kommentar soll sich nun näher mit diesem neu zum § 3 Lex Mercatus hinzugekommenem Absatz 5 beschäftigen und den Aedilen und Praetoren eine Hilfestellung bieten um Urteile im Sinne dieses Gesetzes zu fällen.



    Der Volkstribun Appius Terentius Cyprianus brachte den Vorschlag zur Erweiterung des Lex Mercatus § 3 um den Absatz 5 in den Senat ein, seiner Meinung nach sollten sich die Senatoren wieder mehr auf die römischen Traditionen der Landwirtschaft besinnen und ihrer Rolle als Vorbilder für alle Römer gerechter werden. Weiter war er der Meinung, dass Senatoren aufgrund ihres Landbesitzes einen zu großen Einfluss auf die Wirtschaft hätten und das Volk benachteiligen könnten.
    Als Intention für die Gesetzesänderung des Volkstribuns lässt sich also festhalten dass die römischen Traditionen gestärkt werden, die wirtschaftliche Kraft der Senatoren beschnitten und die des einfachen Volkes gestärkt werden sollten.


    Die Meinungen der Senatoren zu dieser Gesetzesänderung waren geteilt, doch bildete sich letztlich unter den Befürwortern eine Linie heraus: Die Einhaltung der Traditionen sollte durch das Gesetz kontrollierbarer gemacht werden. Die Landwirtschaft als ureigene Tätigkeit der Römer sollte gesetzlich bekräftigt werden.



    Da zum Zeitpunkt der Niederschrift dieses Kommentars keine gerichtlichen Entscheidungen zu dem behandelten Absatz des Lex Mercatus existieren, wird dieser Kommentar ohne Bezug auf praktische Urteile und Erfahrungen mit § 3 Absatz 5 Lex Mercatus auskommen.


    Der in diesem Kommentar zu betrachtende Teil des Lex Mercatus lautet wie folgt:


    "§ 3


    (...)


    (5) Senatoren, Mitgliedern des Ordo Senatorius und Patriziern ist es verboten, andere Betriebe zu besitzen als solche, welche der Produktion landwirtschaftlicher Güter und deren Weiterverarbeitung dienen."


    Während der erste Teil des Satzes eindeutig bestimmt, auf welchen Teil der römischen Bürgerschaft dieses Gesetz anzuwenden ist, nämlich auf Senatoren, Angehörige des Ordo Senatorius sowie des Ordo Patricius, so verdienen die anderen Teile eine sorgfältige Betrachtung: Welche Betriebe gelten als solche für die Produktion landwirtschaftlicher Güter und ihrer Weiterverarbeitung verantwortliche? Wie ist "Weiterverarbeitung" zu verstehen, und wie weit ist diese zu fassen?


    Eine Definition von Landwirtschaft kann so aussehen:
    "Landwirtschaft ist die zielgerichtete Erzeugung von pflanzlichen oder tierischen Produkten auf einer bewirtschafteten Fläche."


    Daraus folgt, dass landwirtschaftliche Güter solche sind, die pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sind. Als Beispiele seien hier Getreide, Weintrauben und Obst genannt. All diese genannten Güter sind pflanzlichen Ursprungs und können auf kultivierten Flächen von Menschenhand herangezüchtet sowie geerntet werden. Ebenso verhält es sich mit Schafen: Sie können herangezüchtet und von Menschen gehütet werden.
    Als Gegenbeispiel seien hier Gold und Ton angeführt: Beide Güter werden aus dem Schoß der Erde gewonnen, sind somit weder pflanzlichen noch tierischen, sondern irdenen Ursprungs und also nicht als landwirtschaftliche Güter zu betrachten, auch wenn man sie mit einigem poetischem Sinn als "Früchte der Erde" bezeichnen mag.


    Es lässt sich festhalten: Angehörigen des Ordo Patricius und Senatorius ist es nach § 3 Absatz 5 Lex Mercatus gestattet, Getreide oder Obst produzierende bzw. analog geartete Betriebe zu besitzen. Ihnen ist es nicht gestattet, Eisenminen oder Tongruben bzw. analog geartete Betriebe zu besitzen.


    Folgen wir nun dem Gesetzestext weiter, kommen wir zu folgendem Wortlaut: "...und deren Weiterverarbeitung dienen".
    Was versteht man unter Weiterverarbeitung? Stoffe können weiterverarbeitet werden um einen anderen, meist höherwertigen Stoff zu erhalten.


    Definieren wir Weiterverarbeitung also folgendermaßen:
    "Unter (Weiter)Verarbeitung versteht man den Prozess in dem aus einem Rohmaterial ein Produkt geschaffen wird. Das Rohmaterial eines Verarbeitungsprozesses kann dabei selbst das Produkt einer vorhergegangenen Verarbeitung sein."


    Betriebe, deren Produkte aus landwirtschaftlichen Gütern bzw. Rohmaterialien geschaffen werden, dürfen sich also ebenfalls im Besitz der Angehörigen des Ordo Patricius oder Senatorius befinden. Doch nach welchen Kriterien sollen diese Betriebe ermittelt werden? Und wie weit ist diese Verarbeitung in Zusammenhang mit Absatz 5 § 3 Lex Mercatus zu fassen?


    Landwirtschaftliche Güter sind nur solange als solche anzusehen wie sie von Menschenhand unbehandelt bleiben und ihre natürliche Form bewahren. Werden sie von Menschen verarbeitet, verlieren sie ihre Natürlichkeit und werden zu künstlichen Gütern.
    Die Verarbeitung ist im Zusammenhang mit § 3 Abs. 5 Lex Mercatus also nur bis zur ersten Verarbeitungsstufe zu fassen. Die Weiterverarbeitung eines weiterverarbeiteten landwirtschaftlichen Produkts ist nicht mehr als Weiterverarbeitung eines landwirtschaftlichen, sondern eines künstlichen Produkts anzusehen.


    Als Beispiel werde hier die Schafzucht sowie der Schneider betrachtet.
    In der Schafzucht werden Schafe gezüchtet um Wolle sowie Milch zu erhalten, eine Schafzucht ist somit ein landwirtschaftlicher Betrieb. Der Schneider nutzt Tuche um Kleidung herzustellen. Diese Tuche werden durch das Spinnen aus Wolle gewonnen, es werden also in der Spinnerei natürliche landwirtschaftliche Güter weiterverarbeitet. Durch das Spinnen verliert die Wolle allerdings ihren natürlichen Charakter, da sie von Menschenhand bearbeitet wird. Der Schneider, der die verarbeitete Wolle für seine Kleidung nutzt, verarbeitet also keine landwirtschaftlichen sondern künstliche Produkte und ist somit weder ein landwirtschaftlicher noch ein landwirtschaftliche Güter verarbeitender Betrieb.


    Bleiben wir bei obigem Beispiel und wenden wir Lex Mercatus § 3 Absatz 5 an: Der Patrizier/Senator darf eine Schafzucht besitzen, denn diese ist ein landwirtschaftlicher Betrieb. Der Patrizier/Senator darf ferner eine Spinnerei besitzen um das Produkt der Schafzucht, die Wolle, zu Garn zu verarbeiten. Es ist ihm jedoch nicht gestattet, eine Schneiderei zu besitzen, da diese nicht das landwirtschaftliche Gut Wolle, sondern das künstliche Gut Garn verarbeitet.


    Anhand dieses Beispiels wird deutlich, wie die praktische Auslegung des § 3 Absatz 5 Lex Mercatus, vor allem in Hinblick auf die mit diesem Gesetz verfolgte Intention des Gesetzgebers aussehen könnte. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Erfahrungen mit diesem Gesetz in der Praxis aussehen werden. Möglicherweise wird es notwendig werden, den Absatz 5 um einige eindeutigere Formulierungen zu ergänzen, damit vorhandener Interpretationsspielraum eingeengt und der Sinn des Gesetzes eindeutiger umgesetzt werden kann. Zunächst aber sollte dieser Kommentar hoffentlich die meisten Unsicherheiten und Fragen beseitigt haben.

  • Zitat

    Original von Publius Matinius Agrippa Minor
    Er trat hinein.


    "Salve Praetor Urbanus, erlaube mir, dass ich mich dir vorstellen, mein Name ist Publius Matinius Agrippa, Sohn des ehemaligen Censors und Consulars und jetzigem Proconsul von Spanien Matinius Agrippa. Ich komme im Auftrag meines Vaters zu dir, es geht um den Nachlass seines Klienten Caius Helvetius Tacitus ..."


    Der neue Gast war Furianus gänzlich unbekannt, doch nach dessen Namen, der Zugehörigkeit und dem Grund seines Besuches, war Furianus sehr gespannt, was dieser Mann zu berichten hatte.
    Mit einer einladenden Geste bedeutete er ihm heran zu treten und sich zu setzen.


    "Salve, Publius Matinius Agrippa Minor.
    Ich kenne deinen Vater, wie geht es Agrippa denn?"


    Furianus hatte etwas Zeit und der Anstand sollte auch gewahrt werden, schließlich war Agrippa ihm kein Fremder, sondern ein guter Freund geworden.

  • Zitat

    Original von Tiberius Caecilius Metellus
    Tiberius betrat das Officium und grüßte den hinter seinem Schreibtisch sitzenden Praetor Urbanus.


    "Salve, Praetor. Ich bin Tiberius Caecilius Metellus, Scriba Personalis des Praetor Peregrinus und Advocatus. Du erinnerst dich vielleicht an die Präsentation im Senat, ich habe einen Kommentar zu einem Teil des Lex Mercatus verfasst. Da ich denke dass gerade die Praetoren Gesetzeskommentare immer griffbereit halten sollten habe ich dir eine Abschrift zum eigenen Gebrauch mitgebracht. Und möglicherweise kann man noch eien Abschrift in den Archiven der Basilica unterbringen."


    Damit zog er eine Schriftrolle hervor und gab sie dem Praetor.


    "Salve, Tiberius Caecilius Metellus."


    Grüßte Furianus zurück und wies auf den Stuhl vor ihm.


    "Ich danke dir für die Abschrift, sie wird natürlich in den Archiven gelagert sein, um Nachfolgern einen Blick darauf zu ermöglichen. Gute Arbeit, wenn ich das nebenbei bemerken darf. Bei wem hast du die Fertigkeiten eines Advocatus gelernt, Caecilius Metellus?"


    Nebenbei nahm er das Schriftstück entgegen und übergab es einem Scriba, der es in das Archiv brachte.

  • "Meinem Vater geht es gut, allerdings spürrt er das Alter und die ganze Sache mit Strabo, macht Ihm ebenfalls sehr zu schaffen, er überlegt sich auch schon, ob er sich am Golf von Neapolis zur Ruhe setzen soll und sich den Freuden des Lebens mehr noch zu zuwenden ..."


    "Vater lässt dich noch Grüssem Praetor Urbanus und hoffe ebenfalls, dass dich keine Sorgen plagen ..."

  • "Es wäre ein Verlust, wenn sich dein Vater zur Ruhe setzt, ein großer Verlust für Rom und Hispania."


    Kommentierte Furianus den ersten Satz und nickte anschließend.


    "Ich habe von Strabo gehört, eine sehr missliche Lage, doch dein Vater darf sich davon nicht beirren lassen. Er hat sicherlich noch genug Kraft, um dem entgegen zu wirken und mit strengerer Hand Präventionen zu üben.
    Leider, das sollst du ihm überbringen, ist Tiberia Claudia, meine Verlobte, vor einiger Zeit verstorben. Er kannte sie wohl recht gut, sie war Flaminca in Hispania und liebte diese Provinz stets. Ansonsten, von diesem schrecklichen Ereignis abzusehen, geht es mir gut."


    Der Junge fungierte mehr als Bote, denn als eigenständige Person, wie Furianus vorkam und so wollte er ihn nicht unnötig warten lassen seine Informationen preis zu geben.


    "Nun, dann erzähle mir, was dein dir bezüglich des Nachlasses aufgetragen hat."


  • Tiberius setzte sich auf den ihm angebotenen Stuhl und antwortete:


    "Oh, vielen Dank. Die Ausbildung zum Advocatus habe ich bei dem ehrenwerten Princpes Senatus und Magister Iuris Marcus Vinicius Hungaricus absolviert."

  • "Ich verstehe, Senator Vinicius ist ein guter Lehrmeister. Ich habe meine Prüfung bei dem damaligen Quaestor Sacri Palatii, Decimus Mattiacus, absolviert.
    War dein Vater auch schon Advocatus? Schließlich kommt dies häufig vor und außer dem Praefectus Praetorio kenne ich leider keine Caecilier mehr."


    Advokatenfamilien gab es in Rom genug, schließlich konnten sich nur solche, Senatoren, Patrizier und andere wohlhabende Bürger ausgenommen, eine Ausbildung leisten. Der Trend, bei einem römischen Lehrmeister eine Ausbildung zu genießen, war wohl schon seit dem Anbeginn der römischen Jursiterei gegeben, bei den Griechen lernte man eher zu philosophieren.

  • "Ja, es wäre ein Verlust, aber Vater weiss auch, dass die Untergehende Sonne der aufgehenden Sonne Platz machen muss und seinen Söhnen ist gewiss, welche Pflicht sie gegenüber Rom haben, ich für mienen Teil, hoffe diese Pflicht erfüllen zu können ..."


    Er blickte auf den Boden.


    "Mein herzliches Beilied, Lucius Flavius, ich wusste nicht, dass du deine Verlobte verloren hast, es tut mir sehr Leid."


    "Ich weiss nicht, ob es dir bekannt ist oder nicht, Caius Helvetius Tacitus ist bzw. war der Klient meines Vaters, als er verstarb war er zu Gast im Hause meines Vaters in Tarraco. Vater war voller sorge und rief die besten Ärzte Tarracos ans Krankenbett seines Freudes, es war nicht einfach für Ihn schon wieder ein Freund aus alten vergangen Tage zu verlieren, aber die Schicksalsgöttinen befanden, sie müssen den Lebensfaden des Tacitus durchschneiden. Vater stand der Tochter seines Klienten bei und half Ihr da wo er nur konnte."


    "Vor seinem Tod verfasste Tacitus allerdings noch ein Testament, in welchem er meinen Vaters als Erben einsetze, abzüglich einer kleinen Spende für die Schola ..."

  • "Ich denke, dass die Söhne Agrippas ihre Pflicht wahrzunehmen wissen und werden."


    Ein wohlwollendes Nicken unterstrich diese Aussage, wie auch ein weiteres das Beleid des jungen Matiniers dankend annahm.


    "Diese Umstände waren mir noch nicht bekannt. Hast du dieses Testament bei dir?


    Von einer kleinen Spende an die Schola war noch nie die Rede gewesen, so dass Furianus in Anbetracht der Wirren um dieses Testament, auch von zwei Testamenten ausgehen konnte.

  • Zitat

    Original von Lucius Flavius Furianus
    "Ich verstehe, Senator Vinicius ist ein guter Lehrmeister. Ich habe meine Prüfung bei dem damaligen Quaestor Sacri Palatii, Decimus Mattiacus, absolviert.
    War dein Vater auch schon Advocatus? Schließlich kommt dies häufig vor und außer dem Praefectus Praetorio kenne ich leider keine Caecilier mehr."


    Advokatenfamilien gab es in Rom genug, schließlich konnten sich nur solche, Senatoren, Patrizier und andere wohlhabende Bürger ausgenommen, eine Ausbildung leisten. Der Trend, bei einem römischen Lehrmeister eine Ausbildung zu genießen, war wohl schon seit dem Anbeginn der römischen Jursiterei gegeben, bei den Griechen lernte man eher zu philosophieren.


    "Das ist er in der Tat, gut und anspruchsvoll.


    Nun, mein Vater ist kein Advocatus, er war Comes der Regio Italia und kurze Zeit später Praefectus Annonae. Die Caecilier sind nicht unbedingt als Advocatenfamilie bekannt, ich bin wohl einer der wenigen die diesen Weg beschreiten wollen. Der Praefectus Praetorio Crassus ist mein Onkel..."

  • Furianus lächelte und bedeutete einem Sklaven zwei Becher zu holen, natürlich nicht leer, sondern mit Erfrischungen.


    "Ich habe eine vage Ahnung, wer dein Vater sein könnte, denn es gab tatsächlich einen Caecilier im Amte des Praefectus Annonae, leider ist mir der Name entfallen.
    Du scheinst aber auch auf dem besten Wege zu sein deinem Vater zu folgen, im Amte natürlich. Es gibt nicht viele Menschen, die vor dem Senat sprechen durften und diesem selbst nicht angehörten. Das gibt dir doch einen gewissen Wiedererkennungswert und ist sehr behilflich für weitere Bestrebungen, besonders in der Politik. Erwägst du solch einen Weg denn oder möchtest du doch, wie dein Onkel, Rom mit gladius dienen?"

  • Zitat

    Original von Lucius Flavius Furianus
    "Dann werde ich mal über die anderen Fälle drübersehen, falls du keine Anliegen mehr hast, Gracchus."


    "Dies wäre vorerst alles, wie bereits erwähnt, die Arbeit bietet wenig Abwechslung."
    Ein Wink folgte und die Sklaven luden ihre Tabulae auf dem Tisch des Praetor urbanus ab.



    Gnaeus Helvetius Tranquillus
    verstorben: ANTE DIEM X KAL MAR DCCCLVII A.U.C. (20.2.2007/104 n.Chr.)
    Stand: unter Patria Potetas des Caius Helvetius Tacitus
    Erbberechtigt: Caius Helvetius Tacitus
    Vermögenswerte:
    ~ 119,97 Sesterzen



    Annaea Helena
    verstorben: ANTE DIEM X KAL MAR DCCCLVII A.U.C. (20.2.2007/104 n.Chr.)
    Stand: unter Patria Potetas des Lucius Annaeus Florus
    Erbberechtigt: Lucius Annaeus Florus
    Vermögenswerte:
    ~ 368.69 Sesterzen
    ~ diverse Warenbestände



    Quintus Sabbatius Aurelianus
    verstorben: ANTE DIEM X KAL MAR DCCCLVII A.U.C. (20.2.2007/104 n.Chr.)
    Stand: sui iuris
    Erbberechtigt: Marcus Sabbatius Maximinus (Sohn)
    Vermögenswerte:
    ~ 30,96 Sesterzen


    Marcus Annaeus Metellus
    verstorben: ANTE DIEM XIII KAL APR DCCCLVII A.U.C. (20.3.2007/104 n.Chr.)
    Stand: unter Patria Potetas des Lucius Annaeus Florus
    Erbberechtigt: Lucius Annaeus Florus
    Vermögenswerte:
    ~ 5,99 Sesterzen
    ~ diverse Warenbestände



    Lucius Helvetius Caesoninus
    verstorben: ANTE DIEM XIII KAL APR DCCCLVII A.U.C. (20.3.2007/104 n.Chr.)
    Stand: unter Patria Potetas des Publius Helvetius Gracchus
    Erbberechtigt: Publius Helvetius Gracchus
    Vermögenswerte:
    ~ 1705,68 Sesterzen
    ~ diverse Warenbestände



    Titus Claudius Imperiosus Iulianus
    verstorben: ANTE DIEM VII KAL APR DCCCLVII A.U.C. (26.3.2007/104 n.Chr.)
    Stand: sui iuris
    Erbberechtigt: Claudia Antonia (Schwester durch Adoptio)
    Vermögenswerte:
    ~ 2[SIZE=6],[/SIZE]27 Sesterzen



    Caius Iulius Constantius
    verstorben: ANTE DIEM XII KAL MAI DCCCLVII A.U.C. (20.4.2007/104 n.Chr.)
    Stand: unter Patria Potetas des Marcus Iulius Lepidus
    Erbberechtigt: Marcus Iulius Lepidus
    Vermögenswerte:
    ~ 948,35 Sesterzen
    ~ diverse Warenbestände



    Lucius Decimus Philippus
    verstorben: ANTE DIEM XII KAL MAI DCCCLVII A.U.C. (20.4.2007/104 n.Chr.)
    Stand: sui iuris
    Erbberechtigt: Decima Pulchra (Tochter), Marcus Decimus Corbulo (Sohn), Titus Decimus Verus (Sohn)
    Vermögenswerte:
    ~ 3532 Sesterzen
    ~ diverse Warenbestände



    Decimus Claudius Donatus
    verstorben: ANTE DIEM XII KAL MAI DCCCLVII A.U.C. (20.4.2007/104 n.Chr.)
    Stand: sui iuris
    Erbberechtigt: Claudia Antonia (Schwester)
    Vermögenswerte:
    ~ 250 Sesterzen
    ~ Grundbesitz


    Sim-Off:

    Nicht berücksichtigt sind dabei verstorbene IDs ohne Konten, bzw. ohne Besitz, für alle übrigen Fälle stehen die Antworten der Erbberechtigten noch aus oder lässt die Einsicht in die Testamente auf sich warten.

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