Hatte da gestern abend mit Hungaricus eine kurze Diskussion darüber wie das in der Antike bzgl der Bürgerrechte war, also welches Recht das Entscheidende war, das Recht des Bodens (ius loci) oder das Recht der Abstammung (ius sanguis).
Nun für die Römer hatten wir das recht schnell geklärt, daß das Recht der Abstammung relevant war. Mit Verweis auf die Lex Minicia - die ja auch im IR Geltungskraft besitzt - ist es daher so, daß die Kinder einer Peregrina und eines Römers ebenso Peregrini sind, wobei es umgekehrt genauso ist, also ist ein Elternteil Peregrinus, so sind die Kinder auch Peregrinus.
Nach Ius Gentium sei es aber nun so gewesen, daß das Kind einer Römerin immer Römer gewesen ist, weswegen man das gerade versucht habe mit entsprechender Lex abzuschaffen. Daraus könnte man nun ableiten, daß es für andere Völker entsprechend immer so sich verhält (Das Kind einer Jüdin, ist ebenso jüdisch). Entscheidend wäre also die Mutter. Diese Verfahrensweise hat natürlich auch einen praktischen Vorzug, denn eine Mutter gibt es immer, den Vater zu ermittelnden könnte hingegen im Zeitalter mangelnder DNA-Tests schwierig werden.
Andererseits könnte man natürlich überlegen, ob es in so starken patriacharlichen Gegenden gerade im Osten nicht vielleicht einleuchtender wäre, wenn auf den Mann abgestellt würde, nach dessen rechtlichen Status sich der des Kindes bemüht.
Soweit der Diskussionsstand, Meinungen sind willkommen.