Hauptverhandlung

  • Die Beweisaufnahme ist für mich abgeschlossen, ich bedarf keiner weiteren.


    Inwieweit ich den entsprechenden Schuldigsprechungen zustimmen kann, werde ich bei den Urteilsberatungen verkünden


    PATER FAMILIAS GENTIS FLAVIA
    PRAEFECTUS ACADEMIAE MILITARIS


  • *********************************************


    Die Beweisaufnahme ist beendet.


    Somit zieht sich das Iudicium Imperatoris im Fall


    Das Imperium Romanum gegen Lucius Verecundius Caesar Germanicus


    zur Urteilsberatung in das Officium Imperatoris zurück.


    *********************************************


  • IUDICIUM IMPERATORIS


    IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
    UND DES IMPERATOR CAESAR AUGUSTUS


    IUDICATIO (URTEIL)



    Im Hochverratsprozess


    Das Imperium Romanum gegen Lucius Verecundius Caesar Germanicus


    hat das Iudicium Imperatoris durch:


    Iudex Prior, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius
    Iudex, Marcellus Claudius Macrinius Restitutor
    Iudex, Titus Flavius Vespasianus


    durch mündliche Verhandlung, basierend auf der Beweisführung für Recht erkannt:



    Der Angeklagte Lucius Verecundius Caesar Germanicus wird schuldig gesprochen in folgenden Anklagepunkten:


    CODEX ULPIANUS § 1
    Hochverrat gegen Imperator Caesar Augustus und den Römischen Staat


    CODEX ULPIANUS § 6
    Staatsfeindliche Sabotage


    CODEX ULPIANUS § 8
    Verunglimpfung des Imperator Caesar Augustus


    CODEX ULPIANUS § 8b
    Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen


    Er wird zu folgendem verurteilt:


    - Verlust seines Ranges (Magister Scriniorum)
    - Aberkennung aller Auszeichnungen
    - Ausschluss aus dem Senat und Verlust des senatorischen Status
    - Verlust der Römischen Staatsbürgerschaft
    - Verbannung aus dem Imperium Romanum


    Ein Einspruch gegen das Urteil ist unzulässig, da das Iudicium Imperatoris höchste gerichtliche Instanz ist.


    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE


    Das Gericht sah es als zweifelsfrei erwiesen an, dass Lucius Verecundius Caesar Germanicus aller ihm vorgeworfenen Straftaten schuldig ist. Somit war der Angeklagte zu verurteilen.


    Verbannung wurde auf Anordnung des Kaisers der Hinrichtung vorgezogen, da unnötige Grausamkeit vermieden werden sollte. Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft und die Verbannung gelten in jeglicher Form. Eine Namensänderung gilt als illegaler Aufenthalt und wird entsprechend geahndet.



    ROMA, ANTE DIEM XI KAL NOV MMDCCLVI A.U.C


    http://www.weinstrasse.bz/SiegelKaiser.gif

  • Damit ist die Verhandlung geschlossen.


    Ich verfüge weiter, dass der gesamte Prozess als Musterprozess aufzubewaren ist um zukünftigen Praetoren eine Hilfestellung in praktischer Prozessführung zu geben.

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