Die Beweisaufnahme ist für mich abgeschlossen, ich bedarf keiner weiteren.
Inwieweit ich den entsprechenden Schuldigsprechungen zustimmen kann, werde ich bei den Urteilsberatungen verkünden
Die Beweisaufnahme ist für mich abgeschlossen, ich bedarf keiner weiteren.
Inwieweit ich den entsprechenden Schuldigsprechungen zustimmen kann, werde ich bei den Urteilsberatungen verkünden
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Die Beweisaufnahme ist beendet.
Somit zieht sich das Iudicium Imperatoris im Fall
Das Imperium Romanum gegen Lucius Verecundius Caesar Germanicus
zur Urteilsberatung in das Officium Imperatoris zurück.
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IUDICIUM IMPERATORIS
IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
UND DES IMPERATOR CAESAR AUGUSTUS
IUDICATIO (URTEIL)
Im Hochverratsprozess
Das Imperium Romanum gegen Lucius Verecundius Caesar Germanicus
hat das Iudicium Imperatoris durch:
Iudex Prior, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius
Iudex, Marcellus Claudius Macrinius Restitutor
Iudex, Titus Flavius Vespasianus
durch mündliche Verhandlung, basierend auf der Beweisführung für Recht erkannt:
Der Angeklagte Lucius Verecundius Caesar Germanicus wird schuldig gesprochen in folgenden Anklagepunkten:
CODEX ULPIANUS § 1
Hochverrat gegen Imperator Caesar Augustus und den Römischen Staat
CODEX ULPIANUS § 6
Staatsfeindliche Sabotage
CODEX ULPIANUS § 8
Verunglimpfung des Imperator Caesar Augustus
CODEX ULPIANUS § 8b
Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen
Er wird zu folgendem verurteilt:
- Verlust seines Ranges (Magister Scriniorum)
- Aberkennung aller Auszeichnungen
- Ausschluss aus dem Senat und Verlust des senatorischen Status
- Verlust der Römischen Staatsbürgerschaft
- Verbannung aus dem Imperium Romanum
Ein Einspruch gegen das Urteil ist unzulässig, da das Iudicium Imperatoris höchste gerichtliche Instanz ist.
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
Das Gericht sah es als zweifelsfrei erwiesen an, dass Lucius Verecundius Caesar Germanicus aller ihm vorgeworfenen Straftaten schuldig ist. Somit war der Angeklagte zu verurteilen.
Verbannung wurde auf Anordnung des Kaisers der Hinrichtung vorgezogen, da unnötige Grausamkeit vermieden werden sollte. Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft und die Verbannung gelten in jeglicher Form. Eine Namensänderung gilt als illegaler Aufenthalt und wird entsprechend geahndet.
ROMA, ANTE DIEM XI KAL NOV MMDCCLVI A.U.C
Damit ist die Verhandlung geschlossen.
Ich verfüge weiter, dass der gesamte Prozess als Musterprozess aufzubewaren ist um zukünftigen Praetoren eine Hilfestellung in praktischer Prozessführung zu geben.
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