Einreichung der Klage wegen Verstosses gegen die LEX FABIA PRIMA

  • Nachdem die Feiertagsregelung der LEX FABIA PRIMA zum nunmehr wiederholten Male übertreten wurde, fordere ich hiermit im Namen des Scriba Gnaeus Fabius Antistes die Senatsprotokolle vom gestrigen Tage an. Der Scriba wird nachs seiner Rückkehr entscheiden ob der Cultus Deorum weitere Schritte unternimmt.

  • Hierbei gilt zu bedenken ....


    "§ 8 Begriff des Staatsgeheimnisses
    Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit des Imperium Romanum abzuwenden.


    § 9 Landesverrat
    (1) Wer ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekannt macht, um das Imperium Romanum zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die Sicherheit des Imperium Romanum herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten oder einer Geldstrafe von nicht weniger als 800 Sesterzen bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Hinrichtung oder lebenslange Verbannung. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. eine verantwortliche Stellung missbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder
    2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die Sicherheit des Imperium Romanum herbeiführt."


    Senatsdebatten sind als Staatsgeheimnisse eingeordnet und Vertreter des Cultus Deorum gehören nicht automatisch zum autorisierten Personenkreis, somit wäre die Preisgabe Landesverrat und ich rate im Namen des Iudicium Tertium jeder gerichtlichen Instanz davon ab solche preiszugeben.

  • ähm ich habe eine bescheidene Frage, ist es nicht sehr schädlich, dass sich der Senat nun nur so selten treffen darf? Denn so können Entscheidungen, Wochen herausgezögert werden und ein arbeiten im Senat ist fast unmöglich, wenn er jeden 2. oder 3. Tag nicht zusammen kommen darf!
    Ich bitte daher den Cultus Deorum dies zu überdenken!

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Mmm, wenn der Senat tagt, dann tagt er im Wissen und im Auftrag des Imperators. Was der Imperator nun gut heißt oder duldet, wer mag es in Frage stellen?


    Ausserdem bin ich davon überzeugt, dass Gesetze notwendig sind, aber Gesetze die zum Wohle des Imperiums dienen. Korintenkackerei dient niemandem und sich mit Hilfe einer unnötigen Gerichtsverhandlung profilieren zu wollen, mag vielleicht ein Mittel der Verzweifelten sein, nicht jedoch großer Römer.


    Soviel zum Thema als meine private Meinung.


    Sollten der oder die Betroffenen dennoch einen Anwalt brauchen, biete ich mich an.

  • Zitat

    Maximus Decimus Meridius dixit:
    [...]Korintenkackerei dient niemandem und sich mit Hilfe einer unnötigen Gerichtsverhandlung profilieren zu wollen, mag vielleicht ein Mittel der Verzweifelten sein, nicht jedoch großer Römer. [...]


    Das kommentiere ich hier nicht. Auf das Niveau denke ich mich nicht runter. Alles was der Cultus Deorum will ist das Einhalten der Gesetze. Mit einem Gerichtsverfahren ist keinem gedient. Wenn die Senatoren also meinen sie müssten unbedingt tagen sollen sie einfach gesetzesgemäß einen Dispens beim Imperator anfordern. Dann kann auch an religiösen Feiertagen getagt werden. Der Scriba hat das extra ins Gestz eingebaut. Wenn der Senat meint dies nicht tun zu müssen soll er sich mit dem Imperator auseinander setzen der das Gesetz schließlich zum Gesetz erhoben hat.

  • Selbstverständlich sind Gesetze dazu da, dass sie eingehalten werden. Allerdings sollten diejenigen, die über die Gesetze wachen, auch alle Punkte kennen, die dem Gesetz nicht widersprechen.


    Lauf LEX FABIA finden an einem Dies Nefastus keine Senatssitzungen und keine Beschlüsse statt. Dies bedeutet aber offensichtlich nicht, dass das Betreten des Senatsgebäudes an diesen Tagen grundsätzlich verboten ist. Man wird den Senatoren also schlecht verbieten können, an diesem Tag Sitzungsprotokolle einzusehen, sich Kopien von Beschlußvorlagen anfertigen zu lassen, Punkte für die Warteliste nächte Tagesordnung auf die Liste setzen zu lassen, usw.
    Wenngleich keine Beschlüsse gefasst werden, so kann der Priceps Senatus an so einem Tag aber doch wohl in seinem Büro Abschriften des Abstimmungsprotokolls unterzeichen, oder etwa nicht?


    Dementsprechend möchte ich die wachsamen Mitglieder des Cultus Deorum bitten, nicht in jeder Bewegung im Senat einen Gesetzesverstoß zu sehen und schon gar nicht Senatsprotokolle anzufordern, wenn doch klar ist, dass es von diesen Tagen aufgrund des Gesetzes mangels Sitzung auch keine Protokolle geben kann!

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