Gesetzesänderung LEX FACTIONES CLAUDIA ET ULPIA

  • Abstimmung über Änderung im Codex Universalis, Pars Septima, Subpars Secunda.


    Folgender Abschnitt:


    Zitat

    Der Pater Factionis einer jeden Partei wird alle 3 Monate von den zugehörigen Patres Familiarum per einfacher Mehrheit neu gewählt. Die Kandidaten für die Rolle des Pater Factionis müssen nicht zwingend amtierende Senatoren sein, es können auch Personen sein, die die Ernennung zum Senator erst anstreben.


    soll ersetzt werden durch:


    Zitat

    Der Pater Factionis einer jeden Factio wird alle 3 Monate von den zugehörigen Pater Familias per einfache Mehrheit neu gewählt, diese Wahl muss 1 Woche vor der Wahl angekündigt werden.
    Zur Wahl stellen können sich alle Pater Familias der Factio, eine Gens
    ist Mitglied einer Factio, wenn sie ihre Mitgliedschaft öffentlich kundtut, es bedarf keiner Aufnahme durch die Factioführung.
    Die Kandidaten für das Amt des Pater Factionis müssen nicht zwingend amtierende Senatoren sein, es können auch Personen sein, die die Ernennung zum Senator noch anstreben, eine Neuwahl ist möglich, wenn 2/3 der Pater Familias der Factio dem Pater das Misstrauen aussprechen.


    Ich bitte die Senatoren um ihre Stimme.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Mmm, entschuldigt, dass ich unterbreche, doch mir fällt gerade eben auf, dass man vielleicht noch eine Regelung treffen sollte, die verhindert, dass unmittelbar vor Wahlen plötzlich unzählige Gentes einer Factio beitreten, nur um dann anschließend wieder auszutreten...

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