Zur Mündigkeit bei Rechtsgeschäften

  • Es folgte eine Doppelabstimmung über gleich zwei Angelegenheiten bezügliche der Mündigkeit bei Rechtsgeschäften.


    "Es wird abgestimmt über den Antrag des Consulars Tiberius Durus, die Leges Aelia Sentia, Atilia und Laetoria wieder zu geltendem Recht zu erklären. Gleichzeitig wird darüber abgestimmt, den von Tiberius Durus vorgelegten Kommentar als legitime Grundlage für Rechtsgeschäfte bezüglich der Mündigkeit anzuerkennen."


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Quintus Germanicus Sedulus
    Marcus Vinicius Lucianus
    Manius Flavius Gracchus
    Publius Matinius Agrippa
    Gaius Octavius Victor
    Faustus Octavius Macer
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Aulus Flavius Piso
    Tiberius Aurelius Avianus
    Lucius Iulius Centho
    Manius Tiberius Durus


    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Medicus Germanicus Avarus
    Titus Aurelius Ursus
    Marcus Decimus Livianus
    Kaeso Annaeus Modestus
    Herius Claudius Menecrates


    15 von 20 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Sim-Off:

    Die Abstimmung läuft bis einschließlich dem 8.5.

  • Nachdem allen Senatoren ausreichend Gelegenheit gegeben worden war, sich für eine Seite oder aber eine Enthaltung zu entscheiden, wurden die Stimmen ausgezählt. Am Ergebnis gab es keinen Zweifel. "Der Antrag des Consulars Tiberius Durus ist damit angenommen. Die Leges Aelia Sentia, Atilia und Laetoria sind damit wieder gültiges Recht. Tiberius Durus, trage bitte Sorge dafür, dass dein Kommentar baldmöglichst die nötige Bekanntheit und Verfügbarkeit erreicht."

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