Lex Mercatus

  • "Es wird abgestimmt über die Änderung der Lex Mercatus auf Vorschlag des Aedils Aurelius Avianus."



    §1 Vertragsrechtliche Grundlagen


    §1.1 Der Kaufvertrag
    Der Kaufvertrag ist eine mündliche und/oder schriftliche, beidseitige Vereinbarung zum Kauf einer Ware. Ein Kaufvertrag ist für beide Kaufparteien bindend.


    §1.2 Vertragsverletzung und Schadensersatz
    (1) Wer die Vertragsbedigungen eines abgeschlossenen Vertrages ohne Zustimmung der anderen Partei verändert, verletzt die Vertragsbedingungen. Der vorher abgeschlossene Vertrag hat immer Rechtsgültigkeit, es sei denn, alle Parteien stimmen einer Änderung zu.
    (2) Wer mangelhafte Ware verkauft und den Käufer im Unwissen darüber lässt, begeht Vertragsverletzung. Der Käufer hat Anrecht auf Reparatur, Ersatz der Ware, Erstattung der Kostendifferenz zwischen vollwertiger Ware und der mangelhaften Ware oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Ist sich der Käufer eines Mangels bewusst und kauft eine Sache trotzdem, liegt am Verkäufer keine Verantwortung.
    (3) Wer gestohlene Ware verkauft, der ist verpflichtet, dem Eigentümer die Ware wieder auszuhändigen. Ist die Ware schon verkauft oder schon konsumiert/verdorben, so muss der Verkäufer gleichwertigen Ersatz beschaffen oder den Verlust finanziell abgelten.
    (4) Käufer und Verkäufer haften für sonstige Schäden, die der jeweils anderen Vertragspartei durch Vertragsverletzung entstehen.


    §1.3 Mängel
    (1) Ein Mangel ist, wenn eine gehandelte Ware nicht den ihr zugeschriebenen Eigenschaften im Sinne des Kaufvertrages entspricht. Dazu zählen Beschädigungen oder Einschränkungen, die nicht im Wissen der Vertragsparteien sind.
    (2) Mangelhaft ist eine Ware auch, wenn sie den für die Ware üblichen Qualitätsstandards nicht entspricht.



    Ergänzungen / Veränderungen
    §2 Umlaufverbot
    (2) Es ist verboten, mangelhafte Waren wie beispielweise Werkzeug in den Umlauf zu bringen, die aufgrund ihrer Mängel das Leben und die Gesundheit des Käufers oder Dritter gefährden könnten.


    §7 Unlauterer Wettbewerb
    (2) Es ist verboten, bewusst falsch für ein Produkt zu werben oder dem Produkt bewusst Eigenschaften zuzuschreiben, die es in Wahrheit nicht hat.
    (3) Es ist verboten, das Geschäft einer anderen Person durch gezielte Manipulation zu schädigen. Gezielte Manipulation ist die absichtliche Zerstörung des Geschäfts oder Waren, die Beeinflussung von Dritten oder gezielte Einschüchterung oder Bestechung des Geschädigten oder seiner Mitarbeiter, um schädliche Aktionen im Sinne des Schädigenden durchzuführen oder zu tolerieren.
    (4) Es ist verboten, andere Personen oder ihre Geschäfte für selbst im Umlauf gebrachte mangelhafte Ware verantwortlich zu machen.


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Quintus Germanicus Sedulus
    Marcus Vinicius Lucianus
    Manius Flavius Gracchus
    Publius Matinius Agrippa
    Gaius Octavius Victor
    Faustus Octavius Macer
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Aulus Flavius Piso
    Tiberius Aurelius Avianus
    Lucius Iulius Centho
    Manius Tiberius Durus
    Medicus Germanicus Avarus


    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Titus Aurelius Ursus
    Marcus Decimus Livianus
    Kaeso Annaeus Modestus
    Herius Claudius Menecrates


    16 von 20 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Sim-Off:

    Die Abstimmung läuft bis einschließlich dem 30.5.

  • "Ich stelle fest, dass die Änderung der Lex Mercatus vom Senat angenommen wird. Die geänderten Absätze sind ab sofort gültig."


    Sim-Off:

    War die Abstimmungsfrist zu kurz oder wie kommt's, dass 3 von 8 Stimmen erst nach dem 30.5. abgegeben wurden? 8o

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