Kurze Frage zum Wahlsystem

  • Hallo zusammen,


    ich hätte da eine kleine Verständinsfrage, an der ich gerade "hänge":


    Zu den wahlberechtigten Personen habe ich folgendes gefunden:
    Mitteilung der Spielleitung


    Zitat

    Sim-On werden alle Bürger der jeweiligen Stadt (meist unter Ausschluß von Soldaten) regelmäßig zur Wahl der städtischen Ämter aufgerufen. Sim-Off darfst du mit genau einer ID an der Wahl teilnehmen, sofern sie Sim-On wahlberechtigt ist und du den entsprechenden SimOff-Kurs abgelegt hast. ...Sofern mehrere deiner IDs wahlberechtigt wären und eine davon ist die Haupt-ID, dann ist es immer diese, über die du wählen kannst. Das Bürgerrecht in den italischen Städten erwirbt man als römischer Bürger automatisch mit der Anmeldung in der entsprechenden Stadt....


    Heißt "alle Bürger der jeweiligen Stadt" nun, dass tatächlich auch Frauen im IR (SimOn) offiziell zur Wahl gehen dürfen? Wenn ja, wäre das aber historsch nicht korrekt, denn wählen durften in der Anitke doch sicher nur Männer bzw. Senatoren, oder täusche ich mich da? .... Oder ist das eher so gemeint, dass die SimOn Bürgerschaft der ID lediglich zur Ermittlung der aktiven Spieler dient, um die Wahl (SimOff) demokratisch durchführen zu können? SimOn müsste man sich aber in jedem Fall auf eine männliche ID beziehen, falls man das irgendwo erwähnen möchte.


    Ich würde mal auf Letzteres tippen und möchte nur sicher gehen, dass ich mit meiner ID (Prisca) keinen Blödsinn schreibe, falls ich meine (=ihre) Entscheidung im Spiel mit einfließen lasse.

  • Ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit hab ich mir grade mal wieder folgendes quergelesen (aus einem meiner Lieblings-Quellenbücher: "Frauenwelten in der Antike"):


    Die Frage ist wohl mit einem "Jain" zu beantworten. Frauen selber durften (zumindest im weströmischen Reich) nicht wählen. Aber sie konnten sich durchaus wählen lassen, auch schon im griechischen Vorbild und später auch im römischen Reich. (Wobei schon Aristoteles da heftig dagegen wettert und eine "Frauenherrschaft" regelrecht fürchtet und da diverse Völker, die eine Königin zu seinen Lebzeiten oder davor hatten, als Negativbeispiele aufführt.)


    Allerdings ist dies hauptsächlich dennoch im Osten des Reiches der Fall, da gibt es einige überlieferte Frauen in diversen Ämtern, woran sich so wohl auch keiner gestört hat. Ich zitier einfach mal:
    ""Wo sich die politische Macht in den Händen weniger Familien konzentrierte, wie dies in den kleinasiatischen Städten des Hellenismus und der römischen Kaiserzeit geschah, erlangten frauen als Mitglieder einflussreicher Familien auch politische Ämter wie das des Archon eponymos, des Jahresbeamten. Sie wirkten als Wohltäterinnen und wurden für Getreidespenden und für ihre Bautätigkeiten ebenso wie männliche Mitglieder mit Ehrenstatuen bedacht. In einer der ältesten Ehreninschriften für eine Frau, im Ehrendekret für Archippe aus dem 2. Jh. v. Chr. in Kyme, wird das Recht auf Bestattung innerhalb der Stadt und das Privileg der aleitourgesia der Freistellung von öffentlichen Lasten, verliehen. [...]"


    Allerdings kam sowas auch durchaus unter "Römerinnen" vor, dass eine Familie schlicht soviel Macht hatte, dass auch weibliche Angehörige davon profitierten.
    Im Buch wird das Beispiel von Plancia Magna beschrieben. Ihr Vater und Bruder machten senatorische Karriere, der Vater war unter Nero Prätor und unter Vespasian Proconsul von Pontos. Plantia Magna selbst hatte dann in Stadtverwaltungen Ämter inne wie die demiourgia oder die gymnasiarcha (Den Gymnasiarchos gibts bei uns in Ägypten auch).


    Insgesamt lässt sich also sagen, dass Frauen aktiv nicht abstimmen durften, aber sich - genauso wie die Männer - einfach mit ihrem familiären Einfluss die nötigen Stimmen kaufen konnten, um selbst gewählt zu werden. Wenn eine Frau also irgend jemandem ihre Stimme zukommen lassen wollte, dann fand sie da den Weg, auch ohne selber die Hand zu heben bei der ABstimmung.
    Darüber hinaus hatten Frauen (im Osten) das Recht, bei Volksversammlungen zu sprechen. Wie oft das wirklich genutzt wurde, da ist die Überlieferungslage etwas dünn (was vor allem wohl mit Aristoteles' und seinen Wettereien zu tun hat und sich die überwiegend männlichen geschichtsschreiber natürlich wie in allen Fällen kaum dazu hergaben, irgendwo eine frau tatsächlich und im positiven Sinne als Herrscherin oder auch nur vollwertig (im politischen Sinne) darzustellen.)



    Soviel zum historischen.


    Bei uns im Spiel dürfen Frauen auch tatsächlich mitwählen, sofern da nciht irgendwelche lokalen Gesetze dem widersprechen. In Mogontiacum weiß ich es grade nciht auswendig, in Ägypten dürfen sie bei uns auch tatsächlich mitwählen und in den römischen Städten, soweit ich da jetzt den Überblick habe, auch.


    Da ich eben schnell getippt habe: Wer Rechtschreibfehler findet, darf interpretieren, was ich gemeint haben könnte

  • Danke Axilla, für deine schnelle und aufschlussreiche Antwort! :)


    Genau in diese Richtung gingen nämlich meine Überlegungen, dass Prisca ihren "familiären Einfluss" in irgend einer Form geltend macht, um bei der Wahl ihre eigenen Interessen zu verfolgen, auch wenn sie bestenfalls nur eine Stimme hat ;)


    Inwieweit sie damit Erfolg haben wird und was ihr das letztenlich bringen wird, lasse ich bewusst mal so dahin gestellt, denn das hängt ja nicht allein von mir ab. :D

  • Ich beziehe mich mal ausschließlich auf die SimOn-Situation hier: Das gesamte Gesetzeswerk für Mogontiacum habe ich jetzt auch nicht im Kopf. Dafür bin ich jedoch betrefflich der italischen Städte ganz gut im Bilde, denke ich. Und da ist es SimOn so:


    Das passive Wahlrecht steht doch relativ klar in der Lex Octavia et Aelia: "Es ist den [allen] Bewohner[n] mit Bürgerrecht einer jeden Stadt gestattet [zu wählen]." Zum aktiven Wahlrecht hingegen schweigt sich die Lex da aus.


    Während Mantua ein eigenes Gesetz noch fehlt, gibt es in Ostia die folgende Spezifizierung: "Aktives und passives Wahlrecht haben alle Bewohner Ostias mit Bürgerrecht und bestandenem Cursus de Rebus Vulgaribus inne." Klar, müsste der Teil mit dem CRV vielleicht nochmal irgendwann etwas abgeändert und angepasst werden, aber ansonsten ist der erste Part dieses Satzes bereits seit Quintilius Sermo, der diese Lex einst in die Wege geleitet hat, Bestandteil dieses Gesetzes. Der Teil mit dem CRV ist während Dives' Quaestur hinzugekommen. Und später wurden dann auch noch ein paar weitere Dinge angepasst (Link), darunter eine Formulierung, die bei den Kandidaten explizit von Männern sprach.
    Zur Zeit dürften damit also Frauen in Ostia (unter den entsprechenden weiteren Voraussetzungen) sowohl aktiv als auch passiv wählen dürfen, während in Mantua das passive Wahlrecht durch die Lex O. et A. erlaubt sein dürfte und das aktive Wahlrecht dort zumindest nicht ausgeschlossen ist.


    Im Senat schlussendlich dürften allerdings wohl ausschließlich die männlichen Senatoren SimOn zu wählen in der Lage sein. ^^

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Zitat

    Original von Marcus Iulius Dives



    Das passive Wahlrecht steht doch relativ klar in der Lex Octavia et Aelia: "Es ist den [allen] Bewohner[n] mit Bürgerrecht einer jeden Stadt gestattet [zu wählen]." Zum aktiven Wahlrecht hingegen schweigt sich die Lex da aus.


    Ist wohl eher das aktive Wahlrecht :P (ich kann wählen, habe Stimmrecht...)


    Und das passive Wahlrecht ist meiner Meinung nach auch enthalten, wenn auch sehr offen...


    "Die Kandidaten für die obig genannten Ämter müssen im Besitz des Römischen Bürgerrechtes sein. Die Kandidaten für das Duumvirat müssen zusätzlich den Honoratioren der Stadt angehören und den damit verbundenen ordo decurionum innehaben..."


    Ob bei "Kandidaten" nur Männer gemeint sind, bezweifele ich stark, denn hier wird ja zu 99 % nie die weibliche Form verwendet, also zum Beispiel Kandidatinnen. Die Verwendung der weiblichen Form in Gesetzentexten ist ja sowieso eine Neuerung der letzten Jahren. Aber für die Rechtsauslegung haben wir im IR notfalls die Justiz, zumindest auf dem Papier, man weiß ja nie bei einem Augustus... =)

  • Man sollte meinen, dass gerade ich mich mit Aktivität und Passivität ein bisschen besser auskenne. ^^ Aber diese Verwechslung geht hier eindeutig auf meine Kappe. Geschenkt.


    Betrefflich des (jetzt aber wirklich) passiven Wahlrechts hatte ich geschrieben "schweigt sich die Lex da aus". Damit meinte ich natürlich, dass sich das Gesetz - im Bezug auf mögliche weibliche Kandidaten - ausschweigt. Ein paar - andere - Vorgaben zum passiven Wahlrecht werden gemacht, klar. Nur über Frauen und das passive Wahlrecht wird nichts ausgesagt: Weder wird die Kandidatur von Frauen explizit erlaubt, noch wird sie explizit verboten. Und es kommt wohl sehr auf die Sicht dessen an, der dieses Gesetz interpretiert, ob man daraus schlussfolgert, dass Frauen grundsätzlich kandidieren dürfen oder nicht.
    Denn Sichtweise 1, die konservative Sichtweise: Wenn Frauen das aktive Wahlrecht nicht ausdrücklich erlaubt wird, dann haben sie es auch nicht. Denn wir orientieren uns am stadtrömischen Senat und dort dürfen Frauen ebenso keine Senatorinnen werden. <=> Und Sichtweise 2, die liberale Sichtweise: Wenn Frauen das aktive Wahlrecht nicht ausdrücklich verboten ist, dann können sie Gebrauch davon machen. Denn wir orientieren uns an §41 des Codex Universalis, wo Frauen auch aktiv verboten wird, ein Amt des Cursus Honorum auszufüllen. Daraus schlussfolgern wir nämlich, dass ein solches Verbot überhaupt nötig ist, um Frauen eine Kandidatur zu verbieten.


    Und diese Koexistenz dieser aus meiner Sicht beiden gültigen Sichtweisen empfinde ich als Rechtsunsicherheit. DESHALB habe ich auch die Lex Coloniae Ostiensis angeführt. Denn diese Lex ist der Lex Octavia et Aelia natürlich untergeordnet, klärt aber - für Ostia - die Frage nach möglichen Kandidaturen von Frauen doch mittlerweile recht eindeutig, wie ich finde. => Damit in die Situation in Ostia folglich klar, während sie zum Beispiel in Mantua eben nicht so klar ist und gegebenenfalls einer Entscheidung bedarf: Entweder der Duumvir, bei dem man sich ja für gewöhnlich bewirbt, nimmt direkt diese Entscheidung vor und stimmt der Kandidatur einer Frau zu oder lehnt sie eben ab. Oder er wiederum wendet sich in dieser Frage an den Curator Rei Publicae, um erst mit dessen Rat die Kandidatur einer Frau anzunehmen oder abzulehnen. So oder so: Zur Zeit ist die Situation in Mantua in meinen Augen diesbezüglich eben etwas unsicher...


    Die männlichen und weiblichen Formen von "Kandidat" und "Bewerber" standen in meiner Argumentation indes eigentlich nicht im Mittelpunkt. Von Männern sprach ich überhaupt nur an einer Stelle - in Bezug auf eine alte Lex Civitatis Ostiensis. Und da wir in Ostia ein hübsches Gesetzes- und Verordnungsarchiv haben, verweise ich dich einfach mal genau dorthin: Da kannst du sehen, dass im Wahlteil ursprünglich mal die Begriffe "Kandidaten" und "Männer" synonym gebraucht wurden, was mittlerweile jedoch - und so hatte ich das ja auch geschrieben - angepasst wurde.

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