Über den Verkauf von Erbschaften ohne konzessionierte Betriebe

  • "Ein weiterer Punkt auf der Tageliste..." , führte Vala bei einer neuerlichen Sitzung des Senats an und kam zu einem Punkt, der ihn irgendwo besonders freute... nicht, weil er ein besonderer Anhänger der Sache war, sondern weil er von einer Seite kam die sich im Senat schon länger zurückgehalten hatte. Zwar erhoffte Vala sich dadurch nicht gleich einen Maßerfolg des Initiators, aber zumindest eine Teilhabe im Senat derer, die aus vielen möglichen Gründen immer leiser geworden waren. Dementsprechend hoffnungsvoll fuhr der Konsul fort: "...ist der Diskussionswunsch des Senator Germanicus Sedulus hinsichtlich der Veräußerung von Erbschaften ohne die laut Lex Mercatus hierzu vorgeschriebenen konzessionierten Betriebe.


    Senator Germanicus, bitte."

  • Sedulus stand auf und nickte dem Consul dankend zu.


    Ich danke dir Consul Duccius Vala.


    Dann wandte er sich an seine Mitsenatoren.


    Werte Kollegen, Väter Roms. Wie manche, einige oder vielleicht sogar alle von euch wissen, stand ich vor einiger Zeit vor Gericht wegen eines Verstoßes der Lex Mercatus.
    Ich bin nicht stolz darauf und würde es gerne rückgänig machen wenn es ginge, dass könnt ihr mir glauben und die meisten von euch wissen, dass ich auch nicht grpß in Erscheinung trete mag. Nun gut.
    Ihr fragt euch sicherlich nun was ich will. Wie es unser ehrenwerter Consul Duccius Vala schon angedeutet hat, geht es mir darum einen Passus in die Lex Mercatus aufzunhemen welcher es den Bürgern ermöglicht, geerbte Waren auch offen auf dem Markt anbieten zu können. Denn was soll ich mit einer verderblichen Ware XY in meinem Lager? A sie nimmt mir Platz weg und ich habe nichts davon. Sicherlich, in diesem Moment mag ich es in euren Augen als Geschäftsmann sehen, doch sagt mir, wer tut es denn nicht? Wer würde für eine Ware die er nicht benötigt und sie los haben möchte kein Geld dafür nehmen? Und eben dies soll dieser Passus, dieser neue Paragraph ermöglichen, Ware die man geerbt hat auf dem Mercatus ohne Angst zu haben etwas unrechtes zu tun verkaufen zu können.


    Mal davon abgesehen, dass es auch von Vorteil wäre wenn es eine Liste geben würde wo ersichtlich war denn nun genau was verkaufen darf und wer nicht. Denn Sedulus Lehrling wußte eben dies genau nicht.


    Nun war er auf die Antworten seiner Kollegen gespannt.

  • Macer wollte sich nicht extra zu Wort melden, aber ein sichtbares Nicken deutete an, dass er dem Vortrag von Senator Germanicus inhaltlich zustimmen konnte und daraus auch kein Geheimnis machte.

  • Das war eine recht knappe Erklärung. Vor allem eine ohne genauen Vorschlag eines Wortlautes. Sextus wartete einen Moment, ob noch ein bisschen mehr kommen würde, aber Senator Germanicus hielt sich wohl knapp. Also fragte er nach dem, was seiner Meinung nach offen blieb.
    “Wie möchtest du sicherstellen, dass so tatsächlich nur geerbte Waren auf dem Markt landen und nicht sonstwie beschaffte, falsch gekaufte oder geschenkte?
    Ich meine, nehmen wir an ich und mein Vetter planten ein Fest, und jeder beschaffte tausend Laib Brot. Nun stürbe er und ich erbe das Brot, das wie du ja schon gesagt hast, nicht unbegrenzt haltbar ist. Aufgrund der Trauergebräuchlichkeiten müssten ich nun das Fest absagen.
    Woher nun aber weiß der Ädil bei seinem Gang über den Markt, welche Brotlaibe nun von meinem Vetter aus dessen Erbe stammen und welche von mir? Und woher soll er wissen, wieviel von was ich geerbt habe, um zu überprüfen, dass ich nur das verkaufe, was ich geerbt, aber nicht das, was ich fälschlich gekauft habe? Üblicherweise hat der Ädil keine effektive Möglichkeit, das zu überprüfen, da er keine Aufstellung über genaue Erbschaftswerte erhält.


    Und beschränkt sich dein Vorschlag nun nur auf verderbliche Ware? Das war mir bei deiner Ausführung nun nicht ganz klar. Ich sehe die unverderblichen Waren ehrlich gesagt nämlich weit kritischer. Brot, Gemüse und Fleisch kann ich noch opfern oder an Bedürftige verteilen lassen, um so mein Ansehen zu steigern oder den Göttern zu gefallen. Mit hundert Block Marmor oder einer Wagenladung rohem Ton hingegen mache ich niemanden satt und benötige erst jemanden, der das zu einer Statue schleift oder mir Krüge daraus herstellt.“

  • Das ist eine gute Frage Senator Aurelius Lupus. Nun, sie müßte natürlich als solche gekennzeichnet sein und für den Aedil dadurch als solche erkennbar sein. Die Menge welche du geerbt hast, ist ja den Magistraten nehme ich an bekannt und von daher dürfte es auch egal sein, ob das bleiben wir bei deinem Beispiel geerbtes Brot ist oder nicht. Ich gehe auch einmal davon aus, dass du erst deine geerbte Ware verkaufen würdest als die deine schon alleine des Platzes wegen.
    Er kann es aber im Nachhinein überprüfen oder überprüfen lassen. Nehmen wir mein Beispiel, da kam auch kein Aedil zu mir, sondern es war eine Privatperson die mich angezeigt hatte.


    Aus reiner Bosheit und Rache.


    Nun, es sollte generell alle Waren betreffen, sonst würde ein solcher Paragraph meines Erachtens keinen Sinn machen.
    Natürlich bin ich für jeden besseren Vorschlag dankbar, deshalb sind wir ja hier um dies zu besprechen.


    Gab Sedulus die Antworten auf die Fragen des Senators Aurelius Lupus.


    Und wenn wir schon beim Brot sind, so möchte ich darauf später noch einmal zurückkommen wenn es recht ist.

  • “Das ist ja der Punkt, üblicherweise wird nirgends genau angegeben, welche Person was erbt. Immerhin ist dies auch Privatsache und geht die Öffentlichkeit auch nichts an.“ Wäre ja auch noch schöner, wenn jeder Gaius Bonus genau über sämtliche Vermögenswerte aller römischer Familien Bescheid wüsste, wenn er nur mal in ein Archiv schaut. “Üblicherweise hat nur der mit dem jeweiligen speziellen Erbschaftsfall betraute Decemvir einen Einblick, und auch dies üblicherweise nur in einer Art und Weise, dass Waren und Vermögen vorhanden sind und verteilt werden müssen, allerdings selten auch in der genauen Höhe. Selbst der ihm übergeordnete Prätor stellt nur die Rechtmäßigkeit einer Erbschaft fest, entscheidet aber nicht über den Warenwert – und hat folglich darin auch üblicherweise keinen Einblick. Woher auch?“
    Sextus erinnerte sich noch sehr gut an seine Zeit als Vigintivir, und er hatte in dieser Zeit mitnichten Zugriff auf irgendwelche Vermögenswerte gehabt. Er hatte lediglich den Erben ermittelt und bei mehreren Erben die Erbschaftsanteile festgestellt und gemeldet, was aber seltenst genaue Warenmengen eingeschlossen hatte.


    Um jetzt aber nicht gar so niederschmetternd auf den Vorschlag zu reagieren, versuchte sich Sextus an einer möglichen Lösung. Auch wenn der Vorschlag des Senators Germanicus sich im ersten Schritt sehr einfach anhörte, bedingte er ja sonst eine völlige Neugestaltung der Erbschaftsvergabe. Und Sextus wollte sich eigentlich nicht in die Privatangelegenheiten der Leute einmischen.
    “Wäre es da nicht vielleicht einfacher, anstatt die Waren auf den öffentlichen Märkten feilzubieten und Vermögenswerte als ererbt erst beweisen zu müssen, sie an die jeweilige Wohnsitzgemeinde des Verstorbenen im Todesfall verkaufen zu können? Eventuell, damit es sich auch für die Städte lohnt, mit einem kleinen Obulus versehen... sagen wir 10 %? So würde ein Erbe überhaupt nur den Barwert erhalten und nicht die Waren und hernach selbst entscheiden können, mit welchen Dingen er seine Lager vollstellt? Im Zweifelsfall ist der so ermittelte Wert auch weit einfacher an mehrere Erben zu verteilen, da Sesterzen sich einfacher verteilen lassen als beispielsweise Rinder.
    Und die Wohnsitzgemeinde ist auch nicht eventuellen Handelsbeschränkungen unterworfen. Denn auch, wenn einer von uns Seide oder Statuen erben würde, dürfte er sie wegen seines Ordo Senatorius ja dennoch nicht verkaufen, da diese Waren nicht landwirtschaftlichen Ursprunges sind. Und diese Tradition ist wohl weit älter und ehrwürdiger, dass wohl keiner von uns ernsthaft daran denkt, mit diesem Grundpfeiler der römischen Sitten zu brechen.


    Von diesem Verkauf an die Gemeinde ausgeschlossen wären selbstverständlich eindeutig vererbbare Familienbesitztümer wie Grundstücksurkunden und Sklaven und dergleichen. Mein Vorschlag beschränkt sich nur auf solche Waren, die von Betrieben hergestellt und dort verkauft werden könnten.“

  • "Ich bin mir nicht sicher, ob dies nicht ein viel zu weitreichender Eingriff in die privaten Belange der Bürger ist", meldete sich Macer auf diesen Vorschlag hin zu Wort. "Immerhin ist nicht einmal gesagt, dass jeder Erbe die Waren verkaufen möchte, die er erbt. Vielleicht erbt er ja Waren, die er selber verbrauchen kann oder ohnehin anbieten darf. Da wäre es meines Erachtens Unrecht, zwangsweise den Verkauf dieser Waren an die Wohnsitzgemeinden einfordern, nur um dann einfacher Geld verteilen zu können statt Waren", führte er dann aus. Der Aufwand für den Zwangsverkauf in Verbindung mit dem Eingriff in die Privatangelegenheit wog für ihn den Nutzen in keiner Weise auf.


    "Sollte der Verkauf jedoch nur eine optionale Möglichkeit sein, sollten wir nicht vergessen, dass die Möglichkeit zum Verkauf an die Gemeinde auch jetzt schon besteht, nur eben ohne Verpflichtung und ohne dass die Waren dazu auf dem Markt angeboten werden", ergänzte er dann noch. "Ob die Gemeinden dies praktizieren, ist derzeit ihrem eigenen Ermessen überlassen. Ich bezweifle, dass wir mehr einfordern können, denn immerhin müssen die Gemeinden auch genug Geld zur Verfügung haben, um überhaupt etwas aufkaufen zu können."

  • Als Quaestor, der er in diesem Amtsjahr nun also war, besaß Dives nach §55 Absatz 10 des Codex Universalis das Recht darauf, den Sitzungen des Senats als Beisitzer beizuwohnen. Als Iulier, der er nicht erst seit dem Schwur des Amtseides sondern bereits seit seiner Geburt war, bedeutete dieses Recht auf den Beisitz für Dives allerdings zugleich auch die Pflicht dazu. So in der Folge also hatte der beisitzende Magistrat, der sich durch diesen Eifer bereits vor einer etwaigen Berufung in dieses edle Gremium ein wenig Routine im Senator Sein verschaffen wollte, bereits zu Beginn der Sitzug einen der billigen (Steh-)Plätze eingenommen und verfolgte nun zunächst nur aufmerksam beobachtend das politische Geschehen...
    Es kam jedoch der Punkt, an welchem auch er einen kleinen Wortbeitrag zu dieser Diskussion beisteuern wollte. Doch durfte er dies überhaupt? Der §7 Absatz 2 des Codex Universalis erlaubte zumindest formal die Teilnahme eines Beisitzers an der Diskussion, während der §10 Absatz 6 nahelegte, dass man als Beisitzer nur ganz konkret durch den Princeps Senatus, welcher wiederum nach §57 Absatz 2 in speziell diesem Fall wohl der amtierende Consul Duccius wäre, das Rederecht eingeräumt bekommen konnte. Entsprechend also ließ der Iulier es auf einen Versuch ankommen und bemühte sich darum, sich nonverbal beim Duccius bemerkbar zu machen, auf dass man ihn reden ließe.


    Sim-Off:

    Ich hoffe, es ist okay, wenn ich im Folgenden dennoch schon mein Garum dazugebe.
    Es war mir nur ein Anliegen, meine Wortmeldung als Beisitzer wenigstens einmal abzusichern.


    "Patres Conscripti. In der Tat möchte auch ich dem Senator Aurelius wie ebenso natürlich dem Consular Purgitius darin zustimmen, dass nicht ohne Grund - und mein eigenes Decemvirat liegt bekanntlich noch nicht sehr fern - den Decemviri wie auch ihrem übergeordneten Praetor gewisse finanzielle Einblicke in die Familien Hinterbliebener verwehrt bleiben. Denn die finanziellen Angelegenheiten der Bürger und ihrer Familien haben tatsächlich auch meines Erachtens nach in solcher Öffentlichkeit nichts verloren.", begann Dives hier bewusst mit Worten der Zustimmung. "Entsprechend jedoch muss es, wie Consular Purgitius ebenfalls bereits anführte, auch meiner Ansicht nach möglich sein, dass Familienerbstücke wie Schmuck, Glas oder Keramiken als ebensolche in den Familien bleiben." Der Iulier machte eine Zäsur.
    "Allerdings meine ich, dass das Problem und das Anliegen dieses Vorschlags des Senators Germanicus wohl eigentlich auch weniger irgendein Brot oder Wein ist, der verderben könnte. Beides kann ein Erbe ohne weiteres im Privaten verbrauchen oder bei einer öffentlichen Veranstaltung spendend unters Volk bringen. Das eigentliche Problem sind die Mienenrechte, Lizenzen und Zölle, die Rohstoffe wie auch Zwischenprodukte, mit denen ein Erbe - und im Übrigen wohl auch eine Wohnsitzgemeinde wie beispielsweise Ostia, wie ich aufgrund meines eigenen Lebenslaufes zu sagen vermag - im Allgemeinen doch nur recht wenig anfangen kann. Im Gegenteil entstehen durch diese Waren hauptsächlich Kosten zum Beispiel für das Lagern." Der Iulier wiegte seinen Kopf leicht. "Ein gänzlich rationaler Erbe ohne passenden eigenen Betrieb müsste am Ende wohl den Entschluss zur Vernichtung solcher Waren fassen. Da stellt sich jedoch die Frage: Kann es im Interesse Roms sein, dass Wirtschaftsgüter und Warenwerte einfach so verbrannt werden?" Eigentlich wohl kaum. Man müsste folglich handeln, wie Sedulus hier richtig erkannt hatte. Nur müsste dieses Handeln vielleicht nicht ganz so allumfänglich wie vorgeschlagen sein - um nicht etwa den falschen Eindruck der Geldmacherei im Volk zu erwecken.


    "Ich persönlich in aller Bescheidenheit würde dafür plädieren, dass eine Lösung im Zusammenspiel mit der Finanzabteilung der Administratio Imperatoris gefunden wird. Der Grund hierfür ist dabei ganz einfach jener, dass es meines Erachtens nach auch der Pasceolus Imperialis ist, der gemäß Paragraph 5 Absatz 2 der Lex Mercatus zur Vorbeugung von Kartellen für eine staatliche Warenproduktion sorgt." Dives gab den Senatoren einen kurzen Moment, um dieses Argument nachzuvollziehen. "Der Staat muss folglich über die Möglichkeit der Nutzung aller dieser Rohstoffe und Zwischenprodukte verfügen, nicht wahr? Warum also nicht sollte zur Ausnutzung des kompletten Bestandes aller römischen Wirtschaftsgüter - in anderen Worten also: damit nichts weggeschmissen wird - die Möglichkeit dazu geschaffen werden, dass man explizit geerbte Mienenrechte, Lizenzen und Zölle sowie Rohstoffe und Zwischenprodukte zum staatlich empfohlenen Preis an den Pasceolus Imperialis abtreten kann, sofern man sie nicht selbst durch entsprechende Betriebe zu nutzen oder zu verkaufen vermag?", beendete Dives seinen Beitrag mit einer Frage und atmete erst einmal erleichtert auf.

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Während Vala die Diskussion ohne eigene Wortmeldung erst einmal einfach laufen ließ, überraschte es ihn dann doch sehr, dass der iulische Quaestor sich zu Wort melden wollte. Wohlgemerkt: Quaestor.
    Vala konnte sich nicht daran erinnern, dass sich jemals ein Quaestor in eine Senatsdiskussion eingeschaltet hätte... oder sich hätte einschalten dürfen... die nicht ihn und sein Wirken als Magistrat des Cursus Honorum direkt betraf.
    Allerdings verwunderte es auch nicht, dass der Iulius derart und vor allem auf diese Art und Weise vorpreschte... es passte zu ihm.


    Während die Diskussion weiterlief unterhielt sich Vala also murmelnd mit seinem Amtskollegen um die vom Iulius angeführten Paragraphen zu erörtern... und auch wenn sie zu einem ganz und gar anderen Schluss kamen als der Iulius und die Redemöglichkeit eines Quaestors im Senat weiterhin nicht gegeben sahen, ließen sie ihn gewähren und schufen damit den Präzedenzfall, in welcher ein Quaestor sich quasi als 'Übung' an einer Senatsdiskussion beteiligen konnte: ein einziges Mal.


    Dass der voreilige und ungeduldige Iulius damit sein Pulver schon recht früh verschossen hatte, musste dieser nun selbst verkraften und fürderhin bis zu seiner Erhebung zum Senator warten.


    Sim-Off:

    Ich würde es GANZ KLAR vorziehen, wenn man Treffen von Entscheidungen meiner ID auch dieser überließe.


    Dass du dir die Entscheidung hättest denken können erlaubt dir noch lange nicht sie einfach zum umgehen, indem du auf diese Art und Weise ohne ein voriges Wort vorprescht.

  • Ein bisschen wunderte es Sextus schon, dass der Quaestor Iulius sich in die Senatsdiskussion einmischte. Da er aber im wesentlichen seinen Standpunkt teilte, machte es ihm an dieser Stelle auch nicht das geringste aus. Im Gegenteil, formulierte der Iulius doch die aurelische Aussage noch einmal mit anderen Worten und neuen Argumenten, auf die man eingehen konnte.


    “Zunächst einmal, um weitere missverständnisse zu vermeiden, meinte ich meinen Vorschlag selbstverständlich als Option und nicht als Zwangsmaßnahme. Es sollen natürlich keineswegs liebgewordene Erbstücke zwangsweise verkauft werden, nur sollte es eine Möglichkeit geben, mit denjenigen Erbteilen unbürokratisch umzugehen, deren Transport oder Inanspruchnahme für die jeweiligen Erben ungünstig sind, oder wie Senator Germanicus es so schön ausdrückte, 'im Lager Platz wegnehmen, ohne dass man etwas davon hat'.


    Prinzipiell kann ich mich den Gedanken des jungen Quaestorius anschließen, wenngleich seine Gedanken ein paar Dinge außer acht gelassen haben, weshalb ich die jeweiligen Wohnorte – oder ehemaligen Wohnorte – der Verstorbenen in meinen Vorschlag habe einfließen lassen.
    Üblicherweise verwalten sich unsere Provinzen selbst, diverse Schürfrechte, Abbaurechte und Zölle werden vor Ort erteilt beziehungsweise erhoben, während nach Rom nur ein Teil der daraus resultierenden Einnahmen abgeführt werden. Das Pasceolis Imperialis wird hier in Rom von der kaiserlichen Kanzlei verwaltet. Daher ist es ziemlich unhandlich und mit einigem Aufwand verbunden, wenn nun ein Erbe aus Antiochia seine erworbenen Lizenzen zum Transport von Seide nach Athen erst in Rom einreichen müsste, um sie wiederverwerten zu können, anstatt in Antiochia selbst sie wieder zurückzugeben zu können. Ebensowenig nützt es dem Pasceolis Imperialis, über eine Menge an Eisen aus Moesia unterrichtet zu werden, die eben dort liegt und nicht in Rom. Allein der Transport zu den römischen Märkten oder die Entsendung eines Gutachters über die Qualität der Ware würde den Preis in eine unwirtschaftliche Höhe treiben.
    Daher bin ich der Überzeugung, dass dies einfacher geht, wenn es lokal geregelt werden kann, und so sowohl dem Staate wie auch den Erben Vorteile daraus entstehen.


    Selbstverständlich aber hat Consular Purgitius recht, dass ein entsprechender Wohnort auch über die passenden Mittel aus den Städtekassen oder Provinzkassen verfügen muss, um einen solchen Handel abzuschließen. Dies hatte ich bei meinen Überlegungen überhastet außen vor gelassen, daher danke ich dem Consular sehr für diesen Einwurf.


    Sofern ich dies verstanden habe, sieht der Consular Purgitius die Quintessenz meines Vorschlages, eben den Verkauf von nicht benötigten Erbmassen an die – nächstgelegene – Staatskasse, als bereits existent und verfügbar an. In jenem Falle muss ich zugeben, dass diese Möglichkeit bislang so unkommuniziert geblieben ist, dass sie zumindest an meiner Person vorübergegangen ist. Allerdings, und da hat Consular Purgitius recht, verbietet auch kein Gesetz bislang den Verkauf von Erbmasse an den Staat, die Heimatstadt oder die Provinz als privates Angebot. Lediglich der öffentliche Handel auf den Märkten ist verboten – und sollte es wohl auch wegen der Unüberprüfbarkeit der Richtigkeit der Auszeichnung einer Ware als geerbt wohl auch bleiben.
    Insofern stellt sich daher mir die Frage, ob es wirklich einer Gesetzesänderung bedarf? Würde es nicht auch reichen, diese wenig bekannte Möglichkeit etwas öffentlicher zu kommunizieren und gegebenenfalls einen Etat für ärmere Provinzen zu beschließen, um dies durchzusetzen?

  • Da er im Redebeitrag von Senator Aurelius Lupus ohnehin merhfach genannt worden war, sah sich Macer auch dazu berufen, diesen im Plenum zu kommentieren. "Ich halte einen solchen Sonderetat für unnötig", gab er seine Meinung kund. "Immerhin müsste dieser auch irgendwie gespeist werden und ich glaube, wir haben wichtigere Dinge zu finanzieren, als den Aufkauf von Erbmasse, für die der Erbe keinen Abnehmer findet. Denn bedenkt folgendes: Sollte der Aufkauf von Erbmasse für die Gemeinden ein lukratives Geschäft sein, benötigen sie dafür kein Geld aus Rom, sondern das Geschäft trägt sich selbst. Sollte der Aufkauf jedoch ein Verlustgeschäft sein, dann ist es ein Verlust, den wir in Kauf nehmen würden, um den Erben einen Gefallen zu tun. Falls wir letzteres wirklich wollen, können wir auch gleich den freien Verkauf auf dem Markt gestatten, denn damit tun wir ihnen auch einen Gefallen, der für Rom noch dazu kostengünstiger ist", führte er dann die beiden Argumente aus, die in seinen Augen am klarsten gegen ein finanzielles Engagement Roms in dieser Angelegenheit sprachen.


    Dass man bestehende Möglichkeiten kommunizieren sollte, erschien ihm freilich eine sinnvolle Idee zu sein, die Senatoren, Statthalter, Kanzleibeamte und verschiedendste Verwaltungsposten in den Provinzen gleichermaßen betraf, und gegen die er daher im Sinne einer schweigenden Zustimmung keine Gegenrede erhob.

  • Hin und her ging es Senator Avarus sah sich nicht genötigt ein Wort dazu zu verlieren, bis das Thema darauf hinaus lief, das der Staat dafür geschröpft werden sollte, private Erbgüter zu veräußern.


    Er erhob sich, um zu zeigen, das er ebenfalls reden würde.


    "Senatores, ich bin der Überzeugung das es nicht die Aufgabe des Staates sein kann, die Erbgüter aller gestorbenen Mitmenschen im gesamten Reich aufzukaufen. Egal ob es nun eine Provinzstadt wie Gades in der Region Baetica oder unsere römische Hauptstadt hier im Herzen Italias ist, ganz zum Schluss kommen alle Gelder aus einem Topf. Das ist wahrscheinlich auch einer der guten Gründe, um die Möglichkeit Waren an eine Stadtkasse zu verkaufen nicht unnötig zu publizieren. In mancher Stadt mag das für ausgewählte Persönlichkeiten oder ehemalige Unterstützer der Gemeinde eine gute und gängige Praxis sein, den Erben des Verstorbenen etwas an Hilfe zurück zu geben. Aber Rom kann es sich nicht leisten den ganzen Spittel, den die Bürger unter den Jahren ihrer Existenz gekauft haben und für den die Erben nie im gesamten Umfang Verwendung haben, aufzukaufen. Man sprach zum Beispiel das Thema Marmor an. Was bitte soll eine Stadt mit Tonnen an Marmor, der für den nächsten Prachtbau der Gemeinde die falsche Farbe oder Maserung aufweist? Woher soll eine Stadt wissen ob sie hundert laufende Meter Eichenholz aufkaufen sollte, braucht sie für die nächsten Bauarbeiten doch eher Fichtebretter. Man könnte das unendlich lang fortführen. Am Ende werden die Bauhöfe, Speicher und Lager der Städte voll sein, die Kasse leer und niemand braucht das Zeug."


    Ein kurzes Päuschen zum Luft holen.


    "Nein vielmehr sollten wir die bestehenden Möglichkeiten die es schon heute gibt, im Gesetz so verankern, das es jederman einsehen kann ohne einen Magistrat zu bemühen, der ihm die zusätzlichen Regeln und Normen aus dem Archiv holt. Ein Paragraph für Erbschaften halte ich dazu für angemessen."


    Avarus setze sich wieder.

  • "Ich kann dem Praetorius Germanicus in dieser Hinsicht nur zustimmen..." , meldete sich schließlich auch der duccische Konsul zu Wort, dem bei den bisher genannten Vorschlägen vor allem der damit verbundene Aufwand abging, "...das Problem ist offensichtlich auf den Nenner gebracht worden, allerdings gehen mir ebenso wie dem Praetorius die dazu genannten Vorschläge zu sehr in eine Richtung, die vor allem den Aufwand für die staatlich-civitale Seite erhöht, die vom Ursprung her wenig mit dieser Sache zu tun hat und von der Lex Mercatus her GENAU DENSELBEN Regulationen unterliegen wie die ursprünglichen Wareninhaber. Damit verschieben wir das Problem nur von einer Seite zu einer anderen und haben die Wurzel des Problems nicht zu packen bekommen.


    Ich sehe es auch nicht, warum wir die Heimatgemeinden der Erbenden in die Pflicht nehmen sollten um ersteren die Veräußerung zu vereinfachen... immerhin ist es ein Anliegen dieser und nicht der Städte. Ich sehe keinen Vorteil darin, einfach als Zwischenhändler für etwas zu fungieren das letztlich ohnehin auf dem freien Markt landen soll.


    Ich würde daher eine einfachere Alternative, wie zum Beispiel eine schlichte Meldepflicht des Erbschaftsverkauf beim zuständigen Aedil und ein dezidiert begrenztes Zeitfenster für einen solchen Verkauf vorziehen."

  • Sedulus war sichtlich überrascht. Er hatte nicht damit gerechnet, dass sein Anliegen eine solche Diskusion auslöste und er hatte bisher noch am wenigsten dazu beigetragen. Hin und wieder fragte er sich, ob er nicht doch bei den Cohortes Urbanae als Ausbilder oder dergleichen besser aufgehonen wäre als hier im Senat. Sei`s drum.


    Die Idee des Consuls Duccius war schon nicht so falsch, in dieser Richtung hatte Sedulus auch gedacht. Alles andere was er bisher gehört hatte, kam ihm dann doch zu aufwendig und umständlich vor. Außerdem, was hatten die Gemeinden mit einem persönlichen Erbe zu schaffen? Gut, wenn eine Gemeinde wohlhabend war und die Güter würde vielleicht am Ende noch gewinnbringend verkaufen können war das eine Sache, allerdings dürfte dies die Ausnahme sein.


    Dann fiel Sedulus auch noch etwas ein, Versteigerungen. Wobei man dies ja eigentlich auch jetzt schon tätigen konnte nur ob dies dann wieder rechtens war, war eine andere Geschichte.


    Er blickte zum Consul und wartete darauf sprechen zu dürfen. Hoffentlich vergaß er dann nicht was er sagen wollte.

  • "Senator Germanicus, bitte." , lud Vala den Urheber dieser Diskussion ein, sich zu Wort zu melden.


    Sim-Off:

    Ich würde weiterhin einfach darauf setzen, dass man als ordentlicher Senator das Rederecht von den Konsuln auch unausgespielt bekommt... sonst muss man als Konsul hier wie ein Dobermann Wache halten, dass man bloß nix übersieht... ;)

  • Avarus saß ja genau neben seinen Neffen, der den Platz im Senat von seinem Vater, dem Bruder des Germanicus Avarus geerbt hatte. Den Stuhl, nicht die Erlaubnis Senator zu sein. Sowas kam immernoch durch büro.. äh demokratische Wahlen zu Stande.


    "Sedulus" , raunte der Onkel seinem Neffen unverständlich für alle anderen anwesenden Senatoren und jene Beisitzer, die es noch werden wollten zu... und fuhr genauso heimlich fort: "... ich habe den Paragraphen angesprochen. Jetzt hast Du die Möglichkeit da Deine Gedanken, Wünsche einfließen zu lassen, aber mach es bitte nicht zu kompliziert, das soll doch jeder hier verstehen."


    ...und schon war er fertig, vorerst. Avarus hoffte natürlich, das sein Neffe Sedulus die richtige Wortwahl fand. Immerhin sah er sich, so hatte der Onkel immer mal wieder den Eindruck, noch nicht als vollkommener Senator. Was für ein Irrglauben!

  • Sedulus erhob sich und nickte dankend in Richtung des Consuls.


    Werte Mitsenatoren.


    Begann er schließlich.


    Wie es ausschaut bedarf es eines neuen Paragraphen welcher den Verkauf von Erbmasse vorallem solcher wie Baumaterialien welche aus nicht konzessionierte Betriebe stammen zu regeln.


    Sedulus dachte noch einmal über seinen Versteigerunsvorschlag nach, verwarf diesen aber vorerst.


    Die Regelung welcher unser ehrenwerter Consul Duccius Vala vorschlug, hört sich meines erachtens recht brauchbar an und würde auch Sinn machen. Allerdings wegen des Zeitfensters habe ich meine Bedenken. So würde ich folgenden Wortlaut vorab schon einmal vorschlagen.


    "Jeder Bürger hat das Recht Waren aus einer Erbmasse auf dem Mercatus zu verkaufen auch dann, wenn sie von nicht konzessionierten Betriebe stammt. Jedoch muß besagte Erbmasse vor dem Verkauf bei den Aediles angemeldet werden."


    Alternativ könnte man die Waren nach dem Ablauf der Zeit sollte man denn eine gewisse Zeitspanne einsetzen auch noch versteigern?


    Warf Sedulus seine Idee dann doch ein.

  • "Der Wortlaut müsste natürlich an die Formulierungen der Codices angepasst werden.", warf Vala ein ohne selbst einen Vorschlag zur Ausformulierung zu machen, schließlich ging es ihm in seiner Wortmeldung vor allem um eins: "Die zeitliche Begrenzung sehe ich allerdings als wichtig an, um Erbschaftsverkäufe vom Charakter des permanenten Angebots abzugrenzen. Zudem halte ich es schon für entgegenkommend genug, Erben die Chance zum Verkauf ihrer Ware zu geben... eine zeitliche Begrenzung wäre hingegen ein Kompromiss in Richtung der regulären Anbieter einer solchen Ware."

  • Sedulus dachte kurz über die Sache mit dem Zeitfenster nach und nickte dann zustimmend.


    Also gut, dann mit Zeitfenster. Wie lange soll es deiner Meinung nach sein? Zwei Wochen oder gar drei? Oder hattest du etwas ganz anderes im Sinne gehabt Consul Duccius Vala?


    Fragte Sedulus nach.


    Was den Wortlaut angeht, dass überlasse ich jenen die diesen Passus dann eintragen.


    Grinste Sedulus und die Senatoren um ihn herum fielen mit ein.

  • "Ich für meinen Teil halte zwei Wochen für vollkommen ausreichend." , erwiderte Vala auf die Nachfrage des Senators und stutzte dann, als dieser sich tatsächlich darum drücken wollte einen konkreten Gesetzesvorschlag zu machen, "Aber ich bitte darum, Senator Germanicus." , erwiderte Vala daher mit einem süffisanten Grinsen, "Es ist dein Anliegen, von dir initiiert und gewollt... da können wir doch sicherlich damit rechnen, dass du dich nicht schwer damit tun wirst einen konkreten Passus zu entwerfen?" , erwiderte Vala und nahm damit als Konsul klar den Urheber dieser Diskussion in die Pflicht... immerhin bedeutete es als Senator nicht nur Bälle in den Ring zu werfen und die anderen damit spielen zu lassen, sondern selbst das Projekt zum Abschluss zu bringen.

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