"Patres conscripti... die Wahl eines neuen Princeps wurde uns durch das Testament des verstorbenen Imperator Caesar Augustus übertragen." , leitete Vala die heutige Anhörung ein, "..mein Mitkonsul Vettius und ich schlagen euch dabei folgende Vorgehensweise vor, die sich sehr stark am üblichen Usus der Wahlen zum Cursus Honorum orientieren:"
Über die Wahl des Imperator Caesar Augustus durch den Senat Roms:
1. Aktives Wahlrecht besitzen alle Senatoren Roms die sich zum Wahlzeitpunkt in Rom befinden und sich in die Senatslisten haben eintragen lassen. Passives Wahlrecht besitzen alle Senatoren Roms.
2. Die Nominierungen und Kandidaturen können per Brief oder persönlich bei den Konsuln bei den Konsuln eingereicht werden. Diese werden die Nominierten schnellstmöglichst zur Annahme oder Ablehnung ihrer Nominierung auffordern. Hierzu werden Fristen gegeben sein.
3. Nach dem Ende dieser Frist werden die Kandidaten durch die Konsuln dem Senat vorgestellt. Es folgt eine Zeit der Beratung bis zur schlussendlichen Wahl, die den für den Senat geltenden Gesetzen entspricht.
4. Ist eine Entscheidung herbeigeführt, wird der Gewinner aufgefordert sich zur Annahme seiner Wahl in den Senat zu begeben. Die üblichen Prozeduren zur Übertragung der kaiserlichen Kompetenzen an den Gewählten werden folgen.
"Wie ihr seht wurden vor allem Anpassungen vorgenommen, die alle Senatoren Roms einbinden sollen... ob in Rom anwesend oder nicht. Es stellt sich nun vor allem die Frage, wie lange die Fristen zur Sammlung der Nominierungen und Kandidaturen... sowie die Fristen zur Beratung bis zur Wahl ausfallen sollen.
Wir bitten um Wortmeldungen."