Privataudienz für den Senator M. Iulius Dives

  • Der Kaiser folgte den Ausführungen der beiden Juristen, dann strich er sich nachdenklich durch den Bart. Es war eine gute Entscheidung gewesen, den A Cognitionibus hinzuzuziehen.

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    CENSOR - CURSUS HONORUM

    PONTIFEX MAXIMUS - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Servius Duilius Quirinalis


    Der Procurator a cognitionibus Servius Duilius Quirinalis runzelte die Stirn. Der Gedankengang des Iuliers war für ihn nur bedingt nachvollziehbar.


    "Es spielt doch gar keine Rolle, welchen Namen unser geschätzter Princeps trägt. Aus der Lex Aquilia de Imperio, Absatz VIIII., ergibt sich doch, dass er das Recht hat, alle Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen, die nach seiner Ansicht im Interesse des Staates liegen und angemessen sind, so wie es Divus Augustus und seine Nachfolger hatten. Das umfasst meines Erachtens auch das Recht, Decreta zu erlassen."


    Die Lippen zusammenpressend dachte Duilius einen Augenblick nach, bevor noch hinzufügte:


    "Man kann aber gewiss auch aus dem Imperium Proconuslare beziehungsweise dem Imperium Proconsulare Maius das Recht herleiten, Decreta zu erlassen."


    Womöglich hatte er die zuletzt von Dives geäußerte Schlussfolgerung nicht ganz verstanden, aber das hinderte ihn ja nicht daran, seine eigene Einschätzung darzulegen.


    "Ich sehe deshalb keinen Grund, den Codex Universalis zu ändern. Sollten spätere Generationen dem Princeps einen anderen Titel angedeihen wollen, so ist es deren Pflicht, die Gesetze entsprechend anzupassen. Auf die Rechtsgrundlage für den Erlass von Decreta kann die namentliche Bezeichnung des Princeps jedenfalls keinen Einfluss haben."


    Der Procurator hatte in bestimmtem Ton gesprochen. Er war der Ansicht, dass der iulische Senator sich viel zu sehr an Titeln und zu wenig am Recht aufhielt. Duilius missbilligte diese Sichtweise und ließ sich das auch deutlich anmerken.



    Edit: Mir ist noch eine mögliche Rechtsgrundlage eingefallen, die habe ich in der Mitte eingefügt.


  • Severus hatte der Diskussion seines Patrons und des Procurators gefolgt und merkte schnell, dass sie hier bereits tief in eine rechtstheoretische Diskussion einstiegen. Auch zeigte sich, dass der Kaiser selber sich dabei weitgehend zurückhielt und seinen Rechtsberater das Wort überließ. Nach den letzten Worten des Procurators jedoch sah Severus sich nun ebenfalls genötigt, in die Diskussion einzusteigen. Ich glaube, mit Verlaub, du zäumst das Pferd von hinten auf, Procurator Duilius. Wir haben bei dem letzten Kaiserwechsel doch gesehen, wie das Prozedere zur Erhebung eines neuen Kaisers aussieht. Ein soeben noch einfacher Senator des Reiches erhält per Senatus Consultum Titel zuerkannt, durch die ihm die Machtausübung und zum Beispiel auch die Erarbeitung der Lex Aqulia de Imperio überhaupt erst ermöglicht werden. Diese Titel werden ihm nicht zuerkannt, weil sie ihn schmücken oder ihn besser aussehen lassen, sondern weil mit ihnen konkrete Rechte und Aufgaben einhergehen. Es geht also sehr wohl um Titel, da der Kaiser erst durch die Titel jene Rechte erhält, die er nun ausübt. Selbst die Lex Aquilia de Imperio beruht also auf den Rechten, die mit den ihm übertragenen Titeln einhergehen. Der Kaiser war ja schließlich nicht einfach so aus dem Himmel gefallen, sondern der Senat hatte ihn dazu gemacht, ebenso wie ihn das Collegium Pontificium - wenn natürlich auch nur pro forma - zum Pontifex Maximus bestimmt hatte und ihm dieser Titel nicht einfach so zugefallen war. Die kaiserlichen Machtbefugnisse sind also nicht absolut aus der Machtfülle des Kaisers herleitbar, sondern müssen ihm erst über die Vergabe diverser Titel übertragen werden. Daher handelt der Kaiser auch nicht als Imperator Caesar Augustus, wenn er zum Beispiel Bürger zu Senatoren erhebt, oder Senatoren aus dem Senat entfernt, die sich ihm nicht würdig erwiesen haben, sondern er handelt im Rahmen seiner Rechte als lebenslanger Censor.

  • Servius Duilius Quirinalis


    Der Procurator Duilius sah den Primicerius Helvetius mit zusammengekniffenen Augen an. Wollte dieser kleine Beamte ihn nun wirklich belehren?


    "Die Frage, die der Princeps" - er warf einen Seitenblick auf den Princeps - "mir gestellt hatte, lautete: Auf welchem seiner Rechte fußt das Decretum Imperatoris. Die Frage habe ich beantwortet. Nochmals: Meines Erachtens kann das Recht zu Erlass von Decreta aus Absatz VIIII der Lex Aquilia de Imperio und/oder aus dem Imperium Proconsulare/Maius hergeleitet werden."


    Selbstbewusst sah er von Iulius zu Helvetius und letztlich zum Kaiser. "Beantwortet dies deine Frage, verehrter Princeps Aquilius?"



  • Der iulische Quaestorier runzelte bei den Worten des Procurators selbst ein wenig die Stirn, bevor er den Ausführungen seines Klienten nachfolgend nur bekräftigend nickend beipflichten konnte. Doch offenbar stießen auch dessen Worte nicht auf das allergrößte Verständnis.
    "Mit Verlaub, Procurator, befürchte ich, wir reden hier aneinander vorbei.", stellte Dives fest, als er das Gefühl bekam, dass diese Debatte seitens des Eques ein wenig emotional und hitzig wurde. "Daher lass mich versuchen, mich noch einmal anders auszudrücken. Der Codex Universalis spricht in den Paragraphen 2 und 6 von DEM Imperator Caesar Augustus, wie er in absolut identischer Weise an anderen Stellen zum Beispiel von DEM Consul spricht.", führte er aus und ließ eine kurze Zäsur, damit man ihm besser folgen konnte. "Das Problem nun, welches ich sehe, ist das folgende. Es mag durchaus DEN Consul geben. Am heutigen Tage heißt er Sextilius. In einem Jahr heißt er vielleicht Cassius. In zwei Jahren womöglich Claudius, in dreien mitunter Aurelius. Das ist kein Problem. Denn hier gibt es ein AMT. Dieses ist stets gemeint, wenn es im Codex Universalis um DEN Consul geht.", erklärte der Senator.


    "Spricht der Codex Universalis von DEM Imperator Caesar Augustus, liegt der Sachverhalt hingegen anders. Denn nachdem der erhabene Aquilius seine Lex Aquilia de Imperio verabschieden ließ, strahlt die republikanische Fassade Romas wieder ein wenig heller, als noch zuvor.", lobte der Iulier. "Und diese republikanische Fassade kennt nun einmal kein AMT eines Imperator Caesar Augustus. Ein solches AMT gibt es nicht.", strich er heraus. "Spricht der Codex Universalis also von DEM Imperator Caesar Augustus, so kann damit kein AMT gemeint sein. Es _könnte_ eine PERSON damit gemeint sein. Gebe ich mich diesem Gedanken hin, so mögen wir uns darauf verständigen können, dass es sich um die Person des hier anwesenden Aquilius handelt. Das allerdings führt uns genau dann zu einem Problem, wenn der Aquilius stirbt. Denn mit dem Tod seiner PERSON verlören alle Teile des Codex Universalis, in welchen es um DEN Imperator Caesar Augustus geht, ihren Nutzen - in genau der Form im Übrigen, in der auch die Lex Aquilia de Imperio einst ihre direkte Bedeutung verlieren wird, wenn der durch sie begünstigte Mann einmal stirbt." Denn die Lex Aquilia war auf genau einen Mann ausgerichtet. Weder sein Sohn, noch seine Frau noch irgendein anderer Mensch profitierte von diesem Gesetz.


    "Aus diesem Grund nun lautet die eigentlich entscheidende Frage nicht, auf welchem Gesetz sein Recht fußt, Decreta zu erlassen.", zeigte Dives an, dass die Lex Aquilia de Imperio die eigentliche Frage aus seiner Sicht nicht beantwortete. "Entscheidend ist, welches Amt, welche Amtsmacht oder welchen Titel er besitzt, der ihm dieses Recht verleiht. Denn nur darauf aufbauend kann hier der Codex Universalis in der Art umgeformt werden, dass aus DEM Imperator Caesar Augustus - den es nicht gibt, da Roma seit über 600 Jahren kein Königsamt mehr kennt - etwas anderes wird; etwas, das weder die Macht des erhabenen Aquilius Augustus beschneidet, noch möglicherweise Statthaltern oder anderen zusätzliche Befugnisse neu gibt.", hoffte der iulische Quaestorier damit nun besser verständlich gewesen zu sein. "Denn wir wollen schließlich auch nicht, dass schon bald jeder Statthalter damit beginnt, eigenmächtig irgendwelche Decreta Imperatoris zu erlassen, die doch eigentlich ausschließlich durch den Princeps auf den Weg gebracht werden sollten."




    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

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    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Der Kaiser fuhr sich wieder durch den Bart. "Aber ein Statthalter kann doch Decreta für den Geltungsbereich seiner Provinz erlassen." Auch wenn er kein Fachmann war, konnte er vielleicht einen Lösungsvorschlag bieten: "Meine Amtsgewalt in den Provinzen beruht ja auf dem Imperium Proconsulare Maius, das eben nicht jeder Statthalter hat. Vielleicht wäre es in diesem Sinne eine Möglichkeit, den Begriff des Imperium oder der Tribunicia potestas klarer und allgemeiner zu definieren." Fragend blickte er zum A Cognitionibus. "Oder?"

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    CENSOR - CURSUS HONORUM

    PONTIFEX MAXIMUS - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Den Einwand des Princeps, dass doch auch ein Statthalter Decreta für den Geltungsbereich seiner Provinz erlassen könne, ließ den iulischen Senator für einen kurzen Moment daran denken, noch einmal herauszustreichen und zu betonen, dass es hier nicht allgemein um Decreta sondern ganz explizit um Decreta Imperatoris ging - und dass ebendiese Decreta Imperatoris, wie sie gesetzlich im Codex Universalis definiert waren, nach divitischem Dafürhalten in Tat keine Befugnis für einen Statthalter waren.


    Um den extra hier hinzu gebetenen Procurator, der in der Folge direkt vom Augustus angesprochen und um Meinung gefragt wurde, jedoch nicht zu übergehen - im Zwiegespräch mit Helvetius Severus wirkte er bereits leicht angespannt -, hielt sich Dives allerdings zurück und folgte stattdessen nur stumm dem fragenden Blick des Princeps zum Duilier.




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    DECURIO - OSTIA
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